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FORUM: Allgemeines THEMA: Ausbildungsende, Monat Pause dann Arbeit
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assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#1 - 11.06 14:45

Passt leider nicht alles in den Titel.

Meine Ausbildung endet am Montag mit der mündlichen Prüfung. Habe dann vom 15.6. bis zum 15.7. quasi frei, da dann erst mein Vertrag bei meinem neuen Arbeitgeber beginnt.

Wie läuft das mit Arbeitslosigkeit? Muss ich mich Arbeitslos melden auch wenn ich schon was neues habe? (schriftlich natürlich)

Und vor allem wie ist das mit dem Versicherungsschutz, wer zahlt in dem Monat meine Beiträge wenn ich nirgendwo angstellt bin?

Fragen über Fragen....
Earth (wants to be the good guy)

RANG Sucker

#2 - 11.06 14:52

Alles kein Problem, nur solltest du dich Krankenversichern weil wenn dir in der Zeit irgendwas schlimmes passiert bleibste auf den Kosten sitzen. Sonst gibt es kein Problem.

Aber würde mich schon arbeitslos melden weil ein wenig Geld gibts ja da auch dafür. Allerdings ist das jetzt bei dir recht knapp von der Zeit her. Ich glaube du bekommst auch deswegen nimmer das volle Arbeitslosengeld weil du dich erst kurz vor der arbeitslosigkeit melden würdest.
יהוה

RANG LLamah

#3 - 11.06 18:17

Außerdem wird Dir gemeldete Arbeitslosigkeit auf die Rente angerechnet, Arbeitslosigkeit, von welcher der Staat nicht erfährt, nicht.

Vorsicht, Halbwissen!
Veemon

RANG 0wn3r

#4 - 11.06 19:35

du musst dich schon 3 Monate vorher Arbeitslos melden, was jetzt zu spät ist, falls du noch nichts gemacht hast. So gibts jetzt keine Bezüge etc, sehs wie Urlaub und wenn es vom Geld her passt, optimal
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#5 - 11.06 19:54

Das betrifft aber keine betrieblichen Ausbildungen, so steht es jedenfalls auf der Seite der Bundesagentur. Es geht mir hauptsächlich um die Krankenversicherung, Arbeitslosengeld ist mir egal.

Da ich aber am 20.6. umziehe, hätte ich schon gerne ne Krankenversicherung falls mir nen Schrank den Finger bricht oder was auch immer.

Zudem bin ich Motorradfahrer, da kann ich eigentlich auf keinen Tag Versicherung verzichten.
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 11.06 20:40

Alles kein Problem, nur solltest du dich Krankenversichern weil wenn dir in der Zeit irgendwas schlimmes passiert bleibste auf den Kosten sitzen. Sonst gibt es kein Problem.

quote of Earth (wants to be the good guy)


Die reagieren doch gar nicht so schnell. Ich hab 3 Monate gewartet, bis ich wieder versichert war nach meiner Bundeswehrzeit. Die scheinen ja genug Geld zu haben...
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#7 - 11.06 21:39

wäre man als 'arbeitsloser' nicht über die afa (arbeitsamt) krankenversichert?
Crush

RANG Deckschrubber

#8 - 11.06 22:46

Dazu müsste man - wie gesagt - arbeitslos gemeldet sein. Und dazu müsste man - wie gesagt - rechtzeitig melden, dass man arbeitslos wird.
nowi

RANG Deckschrubber

#9 - 12.06 00:47

du bist doch jetzt auch krankenversichert, oder? Müsste es nicht reichen wenn du da anrufst, deine Situation schilderst und für den Monat deine Krankenversicherung selber bezahlst?
▪ηєσ▪

RANG God

#10 - 12.06 06:43

Zum Arbeitsamt gehen und nachfragen?^^
Ich hab mich auch vor meinem Zivi n Monat arbeitslos melden müssen und war auch nur n Monat vorher oder so da.
Da haben se auch keinen Stress gemacht, vor allem weil ich meine Zivistelle schon hatte.
Also am betsen zum Amt gehen und Bescheid geben.
Dann sollte es auch keine Probleme geben
cSOR

RANG LLamah

#11 - 13.06 09:52

Ne wichtige Frage ist wohl ob du in der Zeit dazwischen Geld vom Amt bekommen willst oder nicht.
Ich sehe hier bisher nur die Frage nach der Krankenversicherung.

Melde dich bei deiner Krankenkasse und frage dort nach wie es für dich aussieht. Eventuell fällst du in der Zwischenzeit zurück in die kostenlose Familienversicherung deiner Eltern. Wenn deine Eltern Beamte oder Selbstständige sind wirst du unter Umständen dich selbst versichern müssen.

Beim Arbeitsamt solltest du dich auch melden, mal ne zweite Meinung zur Krankenversicherung einholen. Druck wegen arbeitslosigkeit werden sie dir nicht machen, du bist ja nur befristet da.
Vermutlich kann es aber passieren das du keine Aussicht auf Geld von denen hast. (man muß wohl 5 Jahre Arbeitslosenbeiträge gezahlt haben, um im Falle der Arbeitslosigkeit von denen Leistungen zu beziehen)

Allerdings ist mein Wissen um die Arbeitslosigkeit stark veraltet und es kann sich einiges geändert haben.

Das mit den 3 Monaten vorher melden, halte ich für Unsinn.
Wenn ich in der Probezeit bin und jeden Tag grundlos und fristlos gekündigt werden kann, weiß man nicht 3 Monate vorher wann man arbeitslos ist.

Wenn man allerdings 3 Monate vor seiner Arbeitslosigkeit weiß, kann es nicht schaden sich schon beim Arbeitsamt zu melden. Die haben auch Bearbeitungsfristen für das Arbeitslosengeld und wenn man auf einen nahtlosen Übergang angewiesen ist, ist es immer gut seine Dinge rechtzeitig zu erledigen. Ansonsten steht man arbeitslos und ohne Geld da.


Ansonsten kann ich dir noch das Bürgertelefon vom Ministerium empfehlen.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/17908/buergertelefon.html

http://www.bmg.bund.de/cln_153/nn_1168682/DE/Service/Kontakt/Buergertelefone/buergertelefone__node.html
raupe der lachs

RANG God

#12 - 13.06 11:05

Das mit den 3 Monaten stimmt aber. Wenn man sich kurzfristig meldet bekommt man ne Sperrfrist und keine Bezüge. Hierbei handelt es sich um eigene Kündigungen sowie auslaufende Arbeitsverhältnisse. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es afaik keine Sperrfrist.

5 Jahre ist falsch. Man muss mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben.

Auch wenn du keine Bezüge willst, brauchst, forderst, melde dich da du sonst "Lücken" verursachst, die dir später evtl Scherereien bringen.
[Lost]Dr.Erazor

RANG Deckschrubber

#13 - 13.06 11:53

Man kann sich auch freiwillig bei seiner jetzigen Krankenkasse versichern. Das habe ich damals nach dem Zivi gemacht, weil das Arbeitsamt einfach zu lahm ist. Hat damals für mich 250 Euro gekoste. Pro Monat versteht sich.
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#14 - 13.06 17:55

Nur mal Offtopic, damit hier nicht soviel falscher Kram drin steht:

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist min. 14 Tage! Also nix mit von heute auf morgen kündigen und so...
raupe der lachs

RANG God

#15 - 13.06 18:56

Bitte ne Quelle dazu, weil ich das anders kenne.
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#16 - 13.06 19:05

§ 622 Abs.3 Bürgerliches Gesetzbuch

"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
raupe der lachs

RANG God

#17 - 13.06 19:21

Ui ui ui na eben. Gilt das sowohl für Arbeitgeber als auch -nehmer?
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#18 - 13.06 20:14

Ja

edith sagt: Es kann natürlich vertraglich ne längere Zeit vereinbart werden... aber keine kürzere. Und... nie eine kürzere Kündigungsfrist für den Geber als für den Nehmer... andersrum geht.
raupe der lachs

RANG God

#19 - 13.06 21:48

Super, danke für die Infos!
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#20 - 14.06 01:23

die aussage, dass man sich 3 monate vorher arbeitslos melden muss ist falsch, da arbeitslos nicht gleich bezieher von alo-geld/sontigem bedeutet. falls man alo-geld bekommen möchte ist das natürlich was ganz anderes. den status "arbeitslos" bekommt man aber immer, wenn man keine arbeit hat.

da #1 sich krankenvenversichern möchte, meldet er sich einfach arbeitslos und schließt dann bei der krakenkenkasse eine KV ab. kostenpunkt für arbeitslose ~120€/monat.