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FORUM: Allgemeines THEMA: Reifen und Zulassung
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}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#1 - 10.07 13:16

Ich habe keine technische sondern eine rechtliche Frage, daher hier.
In meiner Zulassung steht, ich dürfe Q-Reifen (160kmh) fahren. Die Höchstgeschwindigkeit vom Corsa liegt eingetragen aber bei deutlich über 200. Ein "W" - Symbol für Winter ist eindeutig nicht eingetragen. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich Reifen fahre, die die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs unterschreiten?
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#2 - 10.07 13:32

Ich meine der TÜV dürfte sowas gar nicht abnehmen, wieso der Kennbuchstabe Q in deiner Zulassung steht ist mir schleierhaft.
▪שי▪

RANG Sucker

#3 - 10.07 14:07

edit
Ged

RANG Deckschrubber

#4 - 10.07 14:26

ein W symbol für winter?
müssen winterreifen im schein eingetragen sein, damit ich sie fahren darf?
slyadd *student des guten gewissens*

RANG Deckschrubber

#5 - 10.07 16:18

gibt doch gar kein w im fahrzeugschein?!
soweit ich weis müssen die sommerräder einen geschwindigkeitsindex haben der die für die eingetragene höchstgeschwindigkeit des fahrzeuges mit macht und die winterräder können unter diesem wert liegen wobei dann im fahrzeug ein sichtbar ein aufkleber angebracht werden muss mit der höchstgeschwindigkeit für diese reifen.
inwieweit es da regeln gibt wieviel prozent niedriger diese geschwindigkeit sein darf weis ich nicht.
wenn in deinem fahrzeugschein allerdings bei den reifen ein höherer geschwindigkeitsindex vermerkt ist und Q nirgends darin vorkommt dann kann dadurch der versicherungsschutz flöten gehen.
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 10.07 18:55

Ist wohl gerade Mode, Threads im falschen Forum aufzumachen.
▪שי▪

RANG Sucker

#7 - 11.07 06:25

Ich habe keine technische sondern eine rechtliche Frage, daher hier.

quote


sehe ich zwar nicht so, aber wer hört schon auf die Vernunft ?

spoiler
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#8 - 11.07 10:02

und die winterräder können unter diesem wert liegen wobei dann im fahrzeug ein sichtbar ein aufkleber angebracht werden muss mit der höchstgeschwindigkeit für diese reifen.

quote

afaik dürfen die aber trodemn nur eine stufe unterm dem index für sommerreifen liegen. also wenn die sommerreifen V sind, dürfen die winterreifen Z, V oder H sein. aber kein T oder drunter.


hier kann man noch gutes, altes halbwissen raushauen

spoiler
Paintballer

RANG Master of Clanintern

#9 - 11.07 11:42

Die Höchstgeschwindigkeit eines Pkw ergibt sich aus der
Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6)
Plus einer TÜV-Toleranz von 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit!

Faustformel: Fahrzeughöchstgeschwindigkeit + 9 km/h

Die Auswahl der geeigneten Bereifung in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit ist daher wie folgt vorzunehmen

Beispiel: BMW 5/H 535 i

In den Fahrzeugpapieren ist unter Ziffer 6 eine Höchstgeschwindigkeit von 235 km/h angegeben. Addiert man hierzu o. g. Toleranz, ergibt sich folgendes:

235 km/h + 6,5 km/h + 2,35 km/h = 243,85 km/h
(235 x 0,01 = 2,35)

Die somit ermittelte Höchstgeschwindigkeit ist die tatsächliche Basis für eine TÜV-Abnahme. Hieraus ergibt sich, dass nur eine Bereifung der "W"- oder "ZR"-Kategorie in Frage kommt.

quote
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#10 - 12.07 06:40

fragt sich nur: was tun, wenn aufm prüfstand "TILT!" steht
}{µÑ`I´£® *preußische Leitkultur*

RANG Deckschrubber

#11 - 19.07 22:05

also im moment fahre ich sommerreifen, die bis 190kmh eingetragen sind. bei den grünen hat man mir gesagt, das wäre in ordnung solange auf der lenksäule ein passender 190kmh aufkleber sitzt. ob das jetzt so seinen sinn hat, lasse ich mal dahingestellt. der letzte tüv erfolgte exakt mit diesen reifen.
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#12 - 20.07 15:38

also im moment fahre ich sommerreifen, die bis 190kmh eingetragen sind. bei den grünen hat man mir gesagt, das wäre in ordnung solange auf der lenksäule ein passender 190kmh aufkleber sitzt. ob das jetzt so seinen sinn hat, lasse ich mal dahingestellt. der letzte tüv erfolgte exakt mit diesen reifen.

quote


1. Sofern dein Fahrzeug eine, durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 190 km/h erreichen kann, ist dies nicht zulässig.

§ 36 Abs. 1 Satz 1 StVZO

2. Zulässig wäre die Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen), mit einer für die Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt, wenn

a. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
b. die für die M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

§ 36 Abs. 1 Satz 3 StVZO
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Master of Skill

#13 - 31.12 02:51

Also Ergebnis war, daß man wohl ein paar Fehler in der Zulassung gemacht hat. Fahren dürfte ich nur 205er Sommerreifen, die mindestens H als Index haben. Die Winterreifen dürfen 175er sein mit mindestens T im Index.
Bloodheini

RANG Ci Millionär

#14 - 31.12 08:50

Nach 5 Jahren sollte man die Reifen aber auch mal wechslen
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Master of Skill

#15 - 31.12 23:44

Das Problem sind ja nicht die Reifen, sonder die Felgen. Reifen kann man immer neue kaufen.
Bloodheini

RANG Ci Millionär

#16 - 01.01 10:49

achso, hatte ich garnicht so genau gelesen