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FORUM: Allgemeines THEMA: ZwiMi-Vertrag
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ευρώ2k2 *Nur Unausgesprochenes ist wahr*

RANG Deckschrubber

#1 - 07.08 00:19

Weiß jemand, wo man einen Zwischenmietervertrag umsonst im Internet erhalten/herunterladen kann? Über google habe ich leider nur kostenpflichtige Möglichkeiten gefunden. Sicherlich gibt es aber auch gratis-Vorlagen.

Mir wurde gesagt, dass man alternativ auch einen Untermietevertrag nehmen kann. Stimmt das? Wenn ja, warum.

Danke für die Hilfe!
cibo

RANG Deckschrubber

#2 - 07.08 09:38

Mieterverein gefragt?
Die sind auch sehr günstig in der Beratung, und haben alle möglichen guten Formulare.
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 07.08 11:33

Was ist denn ein Zwischenmietervertrag?

Also ich hab damals einfach einen Untermietvertrag genommen. Hat wunderbar geklappt.
☺S.A.M.

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 07.08 16:10

ein zwischenmietvertrag wird dann abgeschlossen, wenn du z.b. eine wohnung hast und für ein halbes jahr ins ausland musst.
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#5 - 07.08 19:16

Wobei ein so genannter Zwischenmietvertrag ein zeitlich befristeter Untermietvertrag, z. b. zur Überlassung eines Zimmers/einer Wohnung während einer Abwesenheit o. ä., ist.
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 07.08 23:04

ein zwischenmietvertrag wird dann abgeschlossen, wenn du z.b. eine wohnung hast und für ein halbes jahr ins ausland musst.

quote of ☺

Wobei ein so genannter Zwischenmietvertrag ein zeitlich befristeter Untermietvertrag, z. b. zur Überlassung eines Zimmers/einer Wohnung während einer Abwesenheit o. ä., ist.

quote of huma

Genau deswegen brauch den doch eigentlich keiner. Nimm nen normalen Untermietvertrag und beschränke in einer zusätzlichen Klausel die Mietzeit auf maximal XX Monate oder eben bis zum XX.XX.XX. Das sollte schon reichen.
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#7 - 08.08 07:37

Nimm nen normalen Untermietvertrag und beschränke in einer zusätzlichen Klausel die Mietzeit auf maximal XX Monate oder eben bis zum XX.XX.XX.

quote


So einfach ist es nicht! Mietverträge auf bestimmte Zeit sind nur unter wenigen Voraussetzungen möglich, und zwar wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
  • die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
  • in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
  • die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will,


und er dem Mieter den Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (§ 575 Abs. 1 BGB) Es sei denn der Wohnraum wird nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet.

Weiterhin sollte man darauf achten, dass der eigene Vermieter die Untervermietung erlaubt hat. (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB)
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#8 - 08.08 14:30

Oh, dass wußte ich nicht. Sorry für meine falschen Infos.