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FORUM: Allgemeines THEMA: Schulische Voraussetzungen / Polizist
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Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Master of Luck

#1 - 11.08 09:22

Moin!

Ein guter Freund von mir möchte sich gerne beruflich verändern. Derzeit arbeitet er als Verwaltungsfachangestellter in einer Stadtverwaltung. Vor seiner (erfolgreich absolvierten) Ausbildung hat er lediglich die mittlere Reife (mit Qualifikation) erworben.

Folgende Frage(n):

a) Reiche die Mittlere Reife & eine abgeschloßene Berufsausbildung aus um an einer Fachhochschule zu lernen? (Die schulische Ausbildung bei der Polizei findet an einer FH statt)

b) Falls noch schulische Voraussetzungen (Fach-Abi/Abi) nachzuholen wäre, was wäre die kürzeste Variante? Abendgymnasium, Berufskolleg?

c) Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Fach-Abi & Abitur?


Vorab vielen Dank für eure HIlfe,

Gruß
▪ηєσ▪

RANG God

#2 - 11.08 11:28

Mittlere Reife reicht,aus, allerdings kann man sich dafür soweit ich weiß nur für den mittleren Dienst bewerben.
Gehobener und höherer Dienst dann halt mit besseren Abschlüssen.
König Bleistift mit Licht

RANG Lord of Luck

#3 - 11.08 11:43

Mein Dad ist Polizist und hab schon 2x n Praktikum dort gemacht.

Meinem Kenntnisstand nach gibt es den mittleren Dienst (grüne/blaue sterne) gar nicht mehr für Neueinsteiger und du komsmt nurnoch mit Abitur rein, dann aber eben gehobener Dienst (silberne Sterne).
Will mich aber nicht drauf festlegen, weil ich mich mit der Fachabitur-Thematik nie beschäftigt hab, da es mich nicht betrifft
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#4 - 11.08 12:13

Gehe doch einfach auf die Homepage der Polizei deines Bundeslandes and klicke dich zur Ausbildung/Beruf/Karriere Sektion durch. Dort findest du alle Informationen die du brauchst bzw. Kontakte an die du dich für weitere Infos wenden musst.
יהוה

RANG Skilloser vom Dienst

#5 - 11.08 12:38

Wenn Dein Kumpel Polizist werden will, aber nicht mal in der Lage ist, diese Informationen einzuholen, dann sollte er sich fragen, ob das tatsächlich das richtige für ihn ist.

Ich jedenfalls will so jemanden nicht unbedingt als Ordnungshüter wissen. Wie soll der mir denn mal helfen, wenn ich mich hilfesuchend an ihn wende?
Ged

RANG Deckschrubber

#6 - 11.08 12:54

dein guter Freund ist vollkommen überqualifiziert
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#7 - 11.08 13:01

gilt aber nich mittl. reife mit abgeschlossener berufsausbildung und x jahren b erufserfahrung wie nen fachabi?

meine zumindest, dass das mal so war, aber kann sich auch geändert haben

ansonsten sollte der kumpel mal im innenministerium seines landes anrufen und nachfragen
König Bleistift mit Licht

RANG Lord of Luck

#8 - 11.08 13:05

Wenn Dein Kumpel Polizist werden will, aber nicht mal in der Lage ist, diese Informationen einzuholen, dann sollte er sich fragen, ob das tatsächlich das richtige für ihn ist.

Ich jedenfalls will so jemanden nicht unbedingt als Ordnungshüter wissen. Wie soll der mir denn mal helfen, wenn ich mich hilfesuchend an ihn wende?

quote of י


Zu Not gibts doch immernoch CI
Patte

RANG Deckschrubber

#9 - 11.08 13:34

Zu Not gibts doch immernoch CI

quote


Kann sich ja bei der Task-Force bewerben
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Master of Luck

#10 - 11.08 14:05

Mein Dad ist Polizist und hab schon 2x n Praktikum dort gemacht.

Meinem Kenntnisstand nach gibt es den mittleren Dienst (grüne/blaue sterne) gar nicht mehr für Neueinsteiger und du komsmt nurnoch mit Abitur rein, dann aber eben gehobener Dienst (silberne Sterne).
Will mich aber nicht drauf festlegen, weil ich mich mit der Fachabitur-Thematik nie beschäftigt hab, da es mich nicht betrifft

quote of König Bleistift mit Licht


Richtig! Im mittleren Dienst wird bei der Polizei (in NRW) nicht mehr ausgebildet.


Gehe doch einfach auf die Homepage der Polizei deines Bundeslandes and klicke dich zur Ausbildung/Beruf/Karriere Sektion durch. Dort findest du alle Informationen die du brauchst bzw. Kontakte an die du dich für weitere Infos wenden musst.

quote of Crush (NSFW)


Auf der Internetseite war ich. Ich habe auch an der zuständigen Stelle angerufen. Nur war der Beamte in Urlaub und die Vertretung hatte relativ wenig Ahnung. Sie verwies mich an das BIZ des Arbeitsamtes. Dort wiederum wurde ich erneut weitergeleitet, musste aber noch bis zur "offenen Beratungssprechstunde" warten. Daher vorab die Nachfrage.

Wenn Dein Kumpel Polizist werden will, aber nicht mal in der Lage ist, diese Informationen einzuholen, dann sollte er sich fragen, ob das tatsächlich das richtige für ihn ist.

Ich jedenfalls will so jemanden nicht unbedingt als Ordnungshüter wissen. Wie soll der mir denn mal helfen, wenn ich mich hilfesuchend an ihn wende?

quote of י


<3

gilt aber nich mittl. reife mit abgeschlossener berufsausbildung und x jahren b erufserfahrung wie nen fachabi?

meine zumindest, dass das mal so war, aber kann sich auch geändert haben

ansonsten sollte der kumpel mal im innenministerium seines landes anrufen und nachfragen

quote of [AZWAT]Chapnator


Genau diese Gerüchte habe ich auch mehrfach gehört. Dadurch kam auch diese Frage hier zustande. In Hessen ist das laut google.de -> random Forum -> random Typ auch so. In NRW reicht das nicht aus. Hier muss noch eine einjährige schulische Ausbildung; genannt "Klasse 12b" an einem Berufskolleg besucht werden. Voraussetzung ist die mittlere Reife. I.V.m. einer abgeschloßenen Berufsausbildung hat man das sogenannte Fachabitur und kann an eine Fachhochschule besuchen.


Vielen Dank für eure Antworten.
Sir André lehnt Konsum ab!

RANG Master of Luck

#11 - 11.08 14:07

CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#12 - 11.08 14:14

Hallo, ich bin Polizist in Ausbildung in Nordrhein-Westfalen.

Wie bereits richtig dargestellt wurde, stellt NRW nur noch für den gehobenen Dienst ein. Sprich: Mind. Fachabi.

Fachabi besteht aus schulischem und praktischem Teil.

Das schulische Fachabitur erwirbt man nach der 12. Klasse Gymnasium/Gesamtschule, den beruflichen Teil entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch ein Jahrespraktikum (wo ist relativ egal).

Den schulischen Teil kann man auch mit mittlerer Reife an jedem Gymnasium draufsetzen.


Dein Freund soll sich überlegen, für welche Laufbahn er sich bewerben will (mittlerer Dienst/gehobener Dienst) und in welchem Bundesland. Dort, wo es den mittleren noch gibt, versieht dieser den normalen Streifendienst, mit Kommissar (1. Grad im geh. Dienst) kannst du z.B. in Berlin schon Dienstgruppenleiter werden.

In NRW versehen Polizeikommissare und -oberkommissare den normalen Streifendienst (mit den restlichen ausm mittleren Dienst). Da kann man sich natürlich denken: In NRW ist der normale streifenbeamte besser ausgebildet als in berlin, verdient mehr, aber auch teurer für das land.

Für's nachholen des Fachabiturs benötigt man i.d.R. ein Jahr bei vernünftigen schulischen Leistungen. Wenn sich dein Freund z.B. in NRW bewerben will, kann er das jetzt schon tun, fängt in 2 Wochen das Schuljahr an (wenn er sich beeilt klappts eventl noch) und mit Ende des Schuljahres 09/10 hat er FH-Reife und kann zum 1.9. bei der Polizei anfangen, wenn er die Einstellungs-/ und Auswahlverfahren mit genügender Punktzahl schafft.

Für weitergehende Infos kannst du mich gern per c-sms anschreiben, ich denke nicht dass das hier die breite Masse interessieren würde.

Grüße
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#13 - 11.08 14:56

Wenn Dein Kumpel Polizist werden will, aber nicht mal in der Lage ist, diese Informationen einzuholen, dann sollte er sich fragen, ob das tatsächlich das richtige für ihn ist.

Ich jedenfalls will so jemanden nicht unbedingt als Ordnungshüter wissen. Wie soll der mir denn mal helfen, wenn ich mich hilfesuchend an ihn wende?

quote of י


Zu Not gibts doch immernoch CI

quote of König Bleistift mit Licht

Moin,

Ein guter Freund von mir ist bei der Polizei. Heute hat er einen angetrunkenen Randalierer festgenommen, der sich nicht ausweisen konnte bzw. wollte. Jetzt weis er nicht so recht wie er mit dem Typen umgehen soll.

a) wie lange darf er ihn max. festhalten?

b) der Kerl verlangt einen Anwalt. Muss er sich selber darum kümmern oder muss mein Freund ihm einen besorgen? Wenn Letzteres kennt jemand eine gute Homepage um Anwälte Online zu bestellen? Google hilft ihm leider nicht weiter.

c) wie oft muss ein Gefangener durchschnittlich auf Klo? Ist mein Freund verpflichtet ihn so oft auf Klo zu lassen wie er will oder gibt es da Grenzen? Ist er berechtigt oder sogar verpflichtet ihn beim Pissen zu beaufsichtigen? Brömme, was meinst du dazu?

Vorab vielen Dank für eure HIlfe,

Gruß
יהוה

RANG Skilloser vom Dienst

#14 - 11.08 15:15

=FM=d®ãĊħę *geweint wird, wenn der Kopp ab is

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#15 - 11.08 15:33

Nur 7 Edits

Aber wo das grade (auch wenn aus anderen Gründen) angesprochen wird:
Wurde vor ner Zeit auch ma von denen angehalten und durchsucht. Meine Fragen:
- muss ich mich ausweisen können?
- was ist, wenn nicht?
- dürfen die mich einfach so durchsuchen?
- hätten sie mir nicht sagen müssen, warum sie mich durchsuchen?
- muss ich auf Fragen wie "wo kommen Sie her?", "wer war da?", "mit wem waren Sie da?" uä antworten?
- wenn nicht, gibt es "Grundfragen", die ich beantworten muss?
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Lord of Clanintern

#16 - 11.08 15:47

Du musst antworten, wenn sie dich fragen warum da Stroh liegt oder du eine Maske auf hast.
Und dann musst du ihnen einen bl... Oder müssen sie dir...?.........Brömme?
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Apprentice

#17 - 11.08 16:39

Bei Crushs post, erkannte ich parallelen zu mir.
Honigmelone*Sverige*

RANG Lord of Clanintern

#18 - 11.08 19:50

und wo?
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#19 - 11.08 19:55

Bei Crushs post, erkannte ich parallelen zu mir.

quote of Earth - Dä
Diese Beleidigung werde ich der TF melden.
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG 0wn3r

#20 - 11.08 20:03

Wegen des Inhalts oder der Rechtschreibung?
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Apprentice

#21 - 11.08 20:22

Eigentlich wegen der ganzen dummen Fragen und besonders die Art und Weise wie die Fragen dort gestellt worden sind.
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG 0wn3r

#22 - 11.08 20:24

Post #20 bezieht sich auf Post #19.
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Apprentice

#23 - 11.08 20:25

achso, es geht also nicht immer um micht. Schade
тiтaη ▪ if I ever feel better

RANG 0wn3r

#24 - 11.08 20:26

Eigentlich ging es sogar doch um dich.
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Apprentice

#25 - 11.08 20:32

ja schon, aber nicht direkt du hast mich nicht direkt angesprochen mit dem post. Das meinte ich.

Eigentlich sollte man den Thread hier nicht kaputt machen weil drache in #15 interessante Fragen gestellt hat.
=FM=d®ãĊħę *geweint wird, wenn der Kopp ab is

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#26 - 11.08 20:46

Die sogar ernst gemeint sind.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#27 - 11.08 20:53

Nur 7 Edits

Aber wo das grade (auch wenn aus anderen Gründen) angesprochen wird:
Wurde vor ner Zeit auch ma von denen angehalten und durchsucht. Meine Fragen:
- muss ich mich ausweisen können?

quote of =FM=d®ãĊ

Nein. Es gibt eine Besitzpflicht für den Personalausweis, keine Mitführungspflicht


- was ist, wenn nicht?

quote
Dann muss die Identität anderweitig geklärt werden. Du gibst z.B. deine Angaben an, die Polizei kann diese über das Einwohnermeldeamt überprüfen (inkl. "Prüffragen", die nur du selbst wissen kannst).

Willst du auch keine Aussagen machen, geht's für dich mit zur Wache, dortige Identitätsfeststellung (Das Festhalten zur IDF ist auf 12 Stunden beschränkt. Ist bis dahin deine Identität nicht geklärt, musst du trotzdem freigelassen werden).

Zur Angabe deiner Personalien bist du verpflichtet.


- dürfen die mich einfach so durchsuchen?

quote

Die Polizei kennt i.d.R. folgende Arten der Durchsuchung:
-Durchsuchung zur Identitätsfeststellung
-Durchsuchung zur Eigensicherung (vor Transport im Streifenwagen)
-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr, z.B. wenn die ANnahme besteht, dass du gefährliche Gegenstände mitführst
-Durchsuchung zur Beweismittelsicherung (hatten wir kürzlich bzgl. Drogen in Disco)

Die Tatbestandsvoraussetzungen sind in den einzelnen Paragraphen nachzulesen, auf die ich hier verzichte (jedes Bundesland hat andere Polizeigesetze)


- hätten sie mir nicht sagen müssen, warum sie mich durchsuchen?

quote

ja, im Regelfall schon. Ausnahme: Die Maßnahme duldet keinen Aufschub. Kommt bei Personendurchsuchungen de facto fast nie in Betracht.


- muss ich auf Fragen wie "wo kommen Sie her?", "wer war da?", "mit wem waren Sie da?" uä antworten?

quote

Wenn du dich im Zeugenstatus einer Straftat/Owi befindest ja, außer du belastest dich selbst. Wenn es bei den Fragen nur darum geht, die Lage zu klären (wenn den polizisten was komisch vorkommt oder wissen wollen was los ist), musst du nicht unbedingt antworten - aber rechne nicht damit, dass man dir für deine Einstellung danken wird.


- wenn nicht, gibt es "Grundfragen", die ich beantworten muss?

quote

Auf jeden Fall die deiner Identität, alles andere ist situationsabhängig
=FM=d®ãĊħę *geweint wird, wenn der Kopp ab is

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#28 - 11.08 21:04

Gut zu wissen, danke
Aber da ich zu diesem Zeitpunkt der Durchsuchung stark angetrunken war, werde ich wohl auch zukünftig meine Rechte irgendwo in einer Ecke gespeichert haben, die ich so schnell nicht erreiche

Um aber die Situation mal zu erzählen:
Es war ein Freitag (ja, das weiß ich noch). Bei uns im Ort war ne NPD Kundgebung oder so. Jedenfalls waren wir in ner Kneipe weiter weg, da war Onkelz-Abend (und da Freitag, gabs Asbach-Cola im Angebot ). Naja, der Abend war sehr lang und trotz des Angebots sehr teuer. Alle anderen sind schon weg, also darf ich mitm Taxi heim. Und da mich die Barfrau verarscht hatte und ich nicht mit der Karte zahlen konnte, war ich pleite. Also zur Bank fahren lassen, Geld geholt, ihm gegeben. Die Polizei, die sicherlich noch deswegen im Ort rumfuhr, weil ja NPD und so, hat das alles genau gesehen. Ich geh also dann Richtung zu Hause ^^ Irgendwann kommen die an und einer ruft ausm Auto "kommen sie mal bitte wieder zurück". Okay, hab nichts getan, also hin. "Jetzt ist Schluss mit dem Katz-und-Maus-Spiel" waren seine begrüßenden Worte, bevor ich alle Taschen entleeren musste (deren Inhalte ich in zerstörrerischer Hoffnung auf die Motorhaube warf ) und vom zweiten Polizisten mit seinen "Aidshandschuhen" durchsucht wurde, während Nr1 meinen Tascheninhalt durchwühlt.
Da sich aber nunmal nichts finden ließ, mussten sie merkbar enttäuscht weiter fahren.

Und am nächsten Tag hab ich mir eben jene Fragen gestellt. Und das auch nur, weil ich mich nämlich mal über Hausdurchsuchungen schlau gemacht habe und da, wäre sowas schonmal vorgekommen, auch vieles gemacht/zugelassen hätte, was nicht gedurft hätte. Da wollt ich halt wissen, was ich bei sowas alles darf und muss.
Danke nochmal
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Apprentice

#29 - 11.08 21:40

Schuld ist doch nur die NPD und ihr Anhänger, die erzeugen doch so ein Klima dass die Polizei davon ausgehn muss oder tut, dass man gefährliche Gegenstände mitführt.

-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr, z.B. wenn die ANnahme besteht, dass du gefährliche Gegenstände mitführst

quote

Das ist z.B. so eine Subjektive Regelung mit der die Polizei so gut wie jeden durchsuchen kann. Manchmal gut aber wenns einem selber trifft sehr nervig. Auf der andern Seite kann man so leichter die Leute kontrollieren und muss nicht erst warten bis sie eindeutig nen Beweis haben dass einer welche Mitführt.


Hat das denn kein Nachspiel für dich wenn du deine Sachen einfach auf die Motorhaube von denen draufwirfst?
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Lord of Clanintern

#30 - 11.08 21:56

Ja, CaptainCat muss jetzt den Wagen wieder auf Hochglanz polieren...