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FORUM: Allgemeines THEMA: Rücktritt Kaufvertrag - Autokauf
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SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#1 - 21.09 07:25

Moin Moin!

Ich habe mir im Juli 2007 bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser hatte den Wagen für den Kauf frisch über den TÜV gebracht. Nun bin ich 2 Jahre später, im Juli 2009, erneut zum TÜV. Es wurde ein Anbauteil bemängelt, da es keine ABE-Kennziffer aufweist. Seitens des TÜVs wurde mir der Hinweis gegeben, mich an den Händler zwecks Herkunft des Teils zu wenden. Der Händler teilte mir mit er würde sich beim Vorbesitzer erkundigen und stellte mir für die Zwischenzeit -kostenfrei- einen Leihwagen zur Verfügung. Das ist mittlerweile ca. 4 Wochen her.

Wie gehe ich nun vor? Besteht noch eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Der Kauf liegt immerhin mehr als 2 Jahre zurück und der Wagen ist nicht mehr im gleichen Zustand wie beim Kauf (30.000 km mehr "auf der Uhr".

Vorab vielen Dank für Hilfe und Anregungen.
Earth - Däääh

RANG Master of Skill

#2 - 21.09 08:44

Um welches Anbauteil geht es denn?

Mich wundert es, dass der TÜV es einmal nicht bemängelt und dann bei der nächsten Untersuchung dann schon wieder.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#3 - 21.09 11:36

Welches Einbauteil ist irrelevant. Fakt ist, dass eine Demontage nicht zur Diskussion stehen kann.

Mich wundert es, dass der TÜV es einmal nicht bemängelt und dann bei der nächsten Untersuchung dann schon wieder.

quote


Das könnte daran liegen, dass die TÜV-Prüfer (Dekra), die zu den Autohändlern rausfahren, dort regelmäßig auftauchen und dann vllt. auch gerne mal das ein oder andere Auge zudrücken. Ich bin jedoch direkt zu nem TÜV-Stützpunkt und dort wurde die fehlende ABE bemängelt. Nun hat der Händler es über seinen Dekra-Prüfer erneut versucht, dabei jedoch meinen Prüfbericht für den Prüfer gut sichtbar auf dem Beifahrersitz liegen gelassen, so dass sein Prüfer ebenfalls keine Plakette gewährt.
Earth - Däääh

RANG Master of Skill

#4 - 21.09 11:44

Das ist jetzt echt ne verzwickte Sache weil da offenbar ein Dekra-Mitarbeiter gepfuscht hat.

Schon mal bei deinem Händler nachgefragt ob er das besagte Teil nicht gegen ein zugelassenes austauschen möchte? Scheinbar ist es schon ein recht teures Teil wenn er dir bereits für 4 Wochen einen Leihwagen kostenlos zur Verfügung stellt.
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#5 - 21.09 19:01

Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren, außer in bestimmten Sonderfällen, nach 2 Jahren. Hierbei zählt die Frist ab Ablieferung der Sache. Diese dürfte somit verstrichen sein.

Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Also in deinem Fall am 31.12.2007 24:00 Uhr. Die Frist beträgt 3 Jahre. Du hättest somit Zeit bis zum 31.12.2010 24:00 Uhr.

Kannst du dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachweisen?
Earth - Däääh

RANG Master of Skill

#6 - 21.09 19:07

Denke das wird schwierig werden, weil wenn dann hat der TÜV die Schuld. Der "unwissende" Händler kann ja nicht davon ausgehn, dass der TÜV ein nicht zuglassenes Teil durchgehn lässt.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#7 - 22.09 05:35

Die Frage, welche nicht zu klären wäre, ist: Hat der Händler das Teil für die TÜV-Prüfung abmontiert oder hat der TÜV geschlampt..

Bei einer Demontage (arglistige Täuschung) würden die 2 Jahre nicht gelten.

Doch was wäre wenn tatsächlich der TÜV-Prüfer schuld hat?
=FM=d®ãĊħę *geweint wird, wenn der Kopp ab is

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#8 - 22.09 07:42

Dann wirst du das wohl nciht beweisen können, befürchte ich.
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#9 - 22.09 08:26

Naja, ist halt die Frage, ob der Haendler wissen MUSS, dass dieses Anbauteil eigentlich nicht durch den TUEV geht. Kann ich aber nicht beurteilen, wie das ein Gericht sehen wird...
klaustopher

RANG Deckschrubber

#10 - 22.09 10:40

Denke das wird schwierig werden, weil wenn dann hat der TÜV die Schuld. Der "unwissende" Händler kann ja nicht davon ausgehn, dass der TÜV ein nicht zuglassenes Teil durchgehn lässt.

quote of Earth - Däääh


Bitte, tu uns allen einen Gefallen und halte dich mit solchen unqualifizierten Äußerungen bei juristischen Themen zurück. Damit ist dem TS nich geholfen und du zeigst mal wieder deine Dummheit... Denn Schuldzuweisungen aus diesem Sachverhalt, ohen juristische Ausbildung zu ziehen ist einfach nur dumm..

Um was für nen Teil geht es denn? Irgend nen "Anbauteil" wie getönte Rückleuchten oÄ, oder irgendwas wirklich Sicherheitsrelevantes?
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#11 - 22.09 10:54

Es ist ein Anbauteil. Also nichts sicherheitsrelevantes.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#12 - 22.09 11:30

Wieso ist denn das so geheimnisvoll? Ists ein Blaulicht?
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#13 - 22.09 11:37

Er hat sich ne dicke Frittentheke auf's Heck zimmern lassen
Earth - Däääh

RANG Master of Skill

#14 - 22.09 12:52

Ich finds jedenfalls lustig dass du wegen einem so nem geschissenen Anbauteil gleich nen Kaufvertrag rückgängig machen willst. Hol dir doch einfach ein neues Anbauteil oder red einfach mal mit dem Händler oder dem TÜV und frag se mal was die so dazu sagen.
=FM=d®ãĊħę *geweint wird, wenn der Kopp ab is

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#15 - 22.09 13:20

Patte

RANG Deckschrubber

#16 - 22.09 16:26

Der Thread liest sich angenehmer und sachlicher wenn man Earth Posts einfach nicht liest. Da eh kaum einer Bezug drauf nimmt fallen auch nicht viele Posts auf deren Zusammenhang nicht direkt ersichtlich sind.

Zum Thema selbst kann ich leider nix sagen
Earth - Däääh

RANG Master of Skill

#17 - 23.09 06:20

Dann machst du es also genauso wie ich