Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Allgemeines THEMA: Artikel gebraucht gekauft - Garantie?
AUTOR BEITRAG
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#1 - 12.11 20:19

Hallo!

Ich habe mir letzte Woche Montag eine gebrauchte Playstation 3 gekauft (das erste Modell, 60 GB). Das Gerät habe ich in einem Laden gekauft, bei den man gebrauchte Spiele in Zahlung geben kann, gebrauchte Spiele kaufen kann usw. Ein An- und Verkaufgeschäft also. Dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Hinterhof Laden, sondern um ein richtiges Geschäft.

Ich war also letzte Woche Montag da und wollte mir eine PS 3 in dem Laden kaufen. Er hatte aber keine da. Der nette Herr war aber so freundlich und hat einen Händlerkollegen kontaktiert und gefragt, ob er vielleicht noch ein Modell da hat. Nach ca. 5 Minuten Gesräch stelle sich herraus das er eine hat und für diese 270 Euro verlangte. Nach kurzen überlegen sagte ich zu, wollte das Gerät aber auch noch am gleichen Tag haben. Er hielt nochmal Rücksprache mit seinem Kollegen und sprach mit Ihm ab, dass er das Gerät abholt und mir vorstellt. Gesagt getan. Das Gerät sah optisch sehr gut aus und war sogar noch im Original Karton verpackt. Ich nahm das Gerät natürlich sofort mit - wohlbemerkt für 270 Euro!

Nun, das ganze ist nun knappe 2 Wochen her und die PS3 lief in den 2 Wochen geschätzte 10 Stunden. Heute Abend lag ich bequem auf der Couch und habe eine BluRay geschaut. Plötzlich fing das Bild an zu ruckeln und blieb dann endgütlig stehen. Die Konsole reagierte auf nichts mehr und ich musste sie am Netzschalter abstellen. Ich wartete ein paar Sekunden und schaltete sie wieder ein. Da musste ich feststellen, dass die BluRay nicht mehr erkannt wurde. DVD´s, Audio Cd´s usw. werden ebenfalls nicht mehr erkannt. Nachforschungen bei Google ergaben, dass das Laufwerk defekt ist und dies Problem auch bekannt. Bei vorhandener Garantie könnte man das Gerät kostenlos austauschen lassen.

Wie sieht es nun bei mir aus? Habe ich eine Chance auf Rückerstattung des Kaufpreises? Oder Austausch? (Wenn er ein vergleichbares Gerät da hat)

Oder bin ich nun meine 270 Euro los?
General Scheppe

RANG Deckschrubber

#2 - 13.11 08:46

ich glaube ich hab gestern das neuere Modell schon für 299EUR gesehen, da kauf ich mir doch nicht irgendwo im Hinterhof so ne Playstation für 270EUR

Wenn du eine neue Rechnung hast dann hast du auch Garantie, jeder Händler muss Garantie geben...

Und merk dir in Zukunft wer billig kauft, kauft erst mal nur Schrott und meistens zweimal !!!!!!
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#3 - 13.11 09:45

Die neue gibts fuer 229 oder 239... aber das hilft ja nicht, wenn er die alte will.
Professor, Doctor & Green, LLP

RANG Prophet of Clanintern

#4 - 13.11 09:50

Wir analysieren Scheppes Post.

a) Du hast zuviel Geld ausgegeben.
b) Rechtlich unqualifiziertes Gestammel.
c) Du hast zuwenig Geld ausgegeben und wirst dafür jetzt bestraft.
d) Ausrufezeichen um dem geneigten Leser klar zu machen, dass er gerade 20 Sekunden seines Lebens unwiederbringlich verschwendet hat.
Ged

RANG Deckschrubber

#5 - 13.11 10:20

General Scheppe

RANG Deckschrubber

#6 - 13.11 10:49

analysieren wir Post #4:

a) SPAM!
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Master of Luck

#7 - 13.11 10:59

Warum solltest du keine Chance auf nen Austausch haben? Immerhin hast du zwei Jahre Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten muss der Händler dir Beweisen dass du dafür Verantwortlich bist dass das Gerät nicht mehr geht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#8 - 13.11 12:00

Warum solltest du keine Chance auf nen Austausch haben? Immerhin hast du zwei Jahre Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten muss der Händler dir Beweisen dass du dafür Verantwortlich bist dass das Gerät nicht mehr geht.

[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

quote of Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen,diese Wixe
[/url]

Auch, wenn es sich dabei um gebrauchte Ware handelt?

ich glaube ich hab gestern das neuere Modell schon für 299EUR gesehen, da kauf ich mir doch nicht irgendwo im Hinterhof so ne Playstation für 270EUR

Wenn du eine neue Rechnung hast dann hast du auch Garantie, jeder Händler muss Garantie geben...

Und merk dir in Zukunft wer billig kauft, kauft erst mal nur Schrott und meistens zweimal !!!!!!

quote of General Scheppe


Gut, sollte ich mein Geld wiederbekommen, dann muss ich leider ernsthaft überlegen, ob ich mir nicht doch die eeue Version kaufen werde. In vielen Foren wird berichtet, dass die 60GB Version bekannt für dieses Problem ist. Außerdem kommt es bei ihr sehr häufig vor, dass sie den YLOD bekommt.

Die neue gibts fuer 229 oder 239... aber das hilft ja nicht, wenn er die alte will.

quote of compact_wisdom | Onkel*Thomas


Wie schon erwähnt: Ich möchte gerne die alte Version haben, zwecks spielen von PS1/2 Spielen und die Möglichkeit Linux zu installieren.
▪мadDσg▪ Hiel ze Örs!א

RANG Master of Clanintern

#9 - 13.11 12:00

Und wo steht in dem verlinkten Artikel, dass er definitiv zwei Jahre Gewährleistung hat?
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#10 - 13.11 12:17

Grundsaetzlich besteht ein Rechtsanspruch auf 2 Jahre Gewaehrleistung, vollkommen unabhaengig davon, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwahre handelt.
Wenn es sich beim Verkaeufer um einen gewerblichen Haendler handelt (scheint ja hier der Fall zu sein) kann der diese auch nicht per AGB ausschliessen, sondern allerhoechstens auf 1 Jahr begrenzen. Spielt hier ja denke ich auch keine Rolle.
Und da der Fehler ja bei vielen Konsolen auftritt, wird der Haendler auch kaum eine Chance haben, nachzuweisen, dass der Mangel bei Uebergabe noch nicht bestand.

Also rechtlich solltest du da keine Probleme haben, ist nur die Frage ob der Haendler das auch so sieht
Professor, Doctor & Green, LLP

RANG Prophet of Clanintern

#11 - 13.11 12:20

Was tatsächlich drin steht:

Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Diese kann vertraglich grundsätzlich geändert, komplett abbedungen oder auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB).
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#12 - 13.11 12:55

Ich fahr gleich mal hin. Der Laden macht erst um 14:30 Uhr auf. Jetzt hab ich wenigstens ein paar Fakten zum Thema Gewährleistung. Ich bin gespannt ...

Ich habe gerade nochmal ein bisschen in den Foren gelesen. Dort steht, dass man den Laser ohne weiteres austauschen könnte. Kostenpunkt für einen neuen Laser wären ca. 80 Euro. (http://jugostar-konsolen.de/ps3-Laser-Laufwerk-KEM-400AAA-Blue-Ray)

Wenn er sich wirklich quer stellt das Gerät zu tauschen bzw. den Kaufpreis zu erstatten ... Was mach ich dann? Verbraucherschutz? Oder direkt einen Anwalt einschalten? Es handelt es sich immerhin um 270 Euro, was für mich nicht unbedingt wenig Geld ist.
General Scheppe

RANG Deckschrubber

#13 - 13.11 13:24

betrachte es als Lehrgeld und kauf demnächst was anständiges und gib paar Mark mehr aus
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#14 - 13.11 15:31

#12
wenn er sich quer stellt lässte dir nen neuen laser einbauen und das ganze ding am besten direkt chippen, dann sparste das einfach mit nicht gekauften spielen wieder ein ^^
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#15 - 13.11 15:39

#12
wenn er sich quer stellt lässte dir nen neuen laser einbauen und das ganze ding am besten direkt chippen, dann sparste das einfach mit nicht gekauften spielen wieder ein ^^

quote of white - Dä


Er hat sich quer gestellt -.- Er meinte, dass er keine Garantie leisten muss, da er nur im Auftrag von Kunden verkauft. Er hat uns beim Kauf gesagt, dass es keine Hersteller Garantie mehr gibt, was auch logisch ist. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er mir trotzdem Gewährleistung bieten muss. Er dementierte das ganze. Darauf sagte ich nur "Wir werden sehen, wer für den Schaden aufkommt" ... Daraufhin wurde ich freundlich darum gebeten den Laden zu verlassen. Hab ich aber natürlich nicht gemacht.

Gut, ich bin mit dem Kerl einfach nicht weitergekommen. Ich hab mir dann eine neue Quittung ausstellen lassen, auf der nicht vermerkt ist, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt. Ich werde nun versuchen das ganze über TVS Repair laufen zu lassen. Wenn das nicht klappt werde ich den Laser selber austauschen und dem Kerl die Rechnung schicken.

#14 PS 3 Chippen lassen? Hab ich was verpasst? Dachte der Schutz der BluRay ist noch nicht geknackt worden cO
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Master of Luck

#16 - 13.11 15:54

Das mit dem "im Auftrag des Kunden" ist mir neu und das glaub ich auch nicht. Er ist ein Händler und da muss er, wie schon hier gesagt worden ist, 1 Jahr Gewährleistung geben weil es ein gebrauchtes Produkt ist.

Sag ihm doch einfach mal dass zu nem Anwalt gehst wenn du das nächste mal bei ihm bist und er sich weiter so unkooperativ verhält.
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#17 - 13.11 16:10

Das mit dem "im Auftrag des Kunden" ist mir neu und das glaub ich auch nicht. Er ist ein Händler und da muss er, wie schon hier gesagt worden ist, 1 Jahr Gewährleistung geben weil es ein gebrauchtes Produkt ist.

quote of Earth - Dä



Na, das hab ich ihm schon gesagt. Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass er in diesen Fall mein Händler und somit auch Ansprechpartner ist. Er bezieht sich nun darauf, dass er das Gerät erst von seinem Kollegen geholt hat (der auch so einen Laden hat). Ich hab ihm dann gesagt, dass er sich an seinen Kollegen wenden soll, was er dann auch direkt telefonisch gemacht hat. Der meinte dann am Telefon, mit gebrochenem Deutsch, nur: "Ist das nun mein Problem? Soll er wegschicken. Nicht mein Problem" ... Mein Händler war das dann auch relativ egal ... "Ich kann in das Gerät nicht reinschauen" ... Ich denn?


Sag ihm doch einfach mal dass zu nem Anwalt gehst wenn du das nächste mal bei ihm bist und er sich weiter so unkooperativ verhält.

quote of Earth - Dä


Hab ich ja. Daraufhin sollte ich den Laden verlassen. Ich wollte aber halt erst eine Quittung haben, danach hab ich erst den Laden verlassen. Wenn ich damit zu einem Anwalt gehe, wer trägt die Kosten?
General Scheppe

RANG Deckschrubber

#18 - 13.11 16:10

hast du nun eine Rechnung oder nicht, mir kommt es irgendwie so vor als ob das Teil unterm Tisch zu dir ging
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#19 - 13.11 16:12

hast du nun eine Rechnung oder nicht, mir kommt es irgendwie so vor als ob das Teil unterm Tisch zu dir ging

quote of General Scheppe


Ich habe eine Quittung. Auf der steht der Preis, die Bezeichung und der Seriennummer. Kaufdatum ist der 30.10.2009.

EDIT: Ich habe nun bei TVS Repair eine Abholung beauftragt. Entweder machen sie es oder nicht. Vielleicht lassen die sich von dem Kaufdatum blenden.
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#20 - 13.11 16:18

Unwahrscheinlich. Das Ding wurde ja vorher schon ganz woanders verkauft... und die wären schon blöd, wenn die die Seriennummern nicht entsprechend registrieren.

Der "Verkauf im Auftrag des Eigentümers" ist zum Beispiel bei Gebrauchtwagenhändlern verbreitet, da der Eigentümer ja Privatmann ist kann damit die Gewährleistung umgangen werden. In deinem Fall sind beide Personen aber Händler und außerdem müsste aus der Rechnung hervorgehen, dass dein gegenüber eben nicht auf eigene Rechnung verkauft.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#21 - 14.11 17:42

Wenn er nicht klargemacht hat, dass er nur Vermittler auftritt, kann er auch nichts ausschließen. Es muss also klargestellt sein, wer hier denn nun Verkäufer ist.

Der Link handelt leider von Autos, aber wurscht:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/agenturgeschaeft_gebrauchtwagen.php

edit: ja, mal bis zum letzten Post lesen.
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#22 - 15.11 13:29

Gut, danke für die Infos. Wie gesagt: Ich lass die Konsole erstmal abholen und hoffe, das sie von Sony repariert wird. Glaube zwar auch nicht wirklich, dass die mir das mit der Quittung abnehmen, aber es gibt immer noch den Weg über die Kulanz.
יהוה

RANG Skill Newbie

#23 - 17.11 16:40

Falls nicht hast Du mit der Quittung nun immerhin etwas gegen den Verkäufer in der Hand.
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#24 - 18.11 21:25

Falls nicht hast Du mit der Quittung nun immerhin etwas gegen den Verkäufer in der Hand.

quote of י


Eben, und das war/ist mir auch wichtig. Paket ist übrigens unterwegs ...
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#25 - 26.11 15:00

So, ich hab nun eine Antwort von diesem TVS Repair Laden bekommen. Zuerst hieß es: "Der Lieferung lag kein Kaufbeleg bei". Hab dann nochmals per eMail erklärt, wo der Kaufbeleg befestigt war und hab direkt nochmal eine Kopie als .jpg mitgeschickt.

Daraufhin kam diese Antwort:

"Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Email.

Sony gewährt Ihnen eine Herstellergarantie von 12 Monaten. Als Garantienachweis wird ausschließlich ein maschinell erstellter Kaufbeleg akzeptiert. Handgeschriebene Quittungen werden von Sony nicht akzeptiert.

Wir können Ihnen daher nur die kostenpflichtige Reparatur für € 169,00 anbieten.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit diesen Kosten einverstanden sind oder ob wir Ihre Konsole unrepariert zurückschicken sollen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / with kind regards

Ihr TVS-Team / G.M.
"

Darf das? Ich habe halt jetzt nur so eine Quittung von nem Quittungsblock.
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#26 - 30.11 08:57

könntest beim verkäufer sagen, dass du ne richtige quittung willst...
тiтaη ▪ feels just like it should

RANG Ober0wn3r

#27 - 30.11 12:29

Eine Quittung aus dem Quittungsblock ist keine richtige Quittung?!
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#28 - 30.11 13:03

kommt drauf an. wenn man nix lesen kann...
also bei mir gibts auch quittungen vom block, wenn aber jemand meint er muss das von der steuer absetzen dann machen wir ne "richtige" weils mit den anderen eben oft probleme gibt
▪٩๏̯͡๏)۶▪

RANG Master of Luck

#29 - 30.11 20:43

Also in kleineren Läden bekommt man doch auch häfuiger "richtige" Kassenzettel auf denen nur Zahlen stehen. Da kann der Posten €2,99 für ne Salami oder für ne Zeitung stehen...
maehtrickz

RANG Deckschrubber

#30 - 01.12 19:22

Die sind echt lustig in dem Laden dahinten ... Heute haben die mir schon wieder einen Kostenvoranschlag geschickt. Wieder mit dem gleichen Vermerk, dass kein Kaufbeleg beiliegt. Ich hab nur noch gefragt, ob sie nun völlig klirr im Kopf sind und mich verarschen wollen ...

Werd da Donnerstag mal anrufen ...

könntest beim verkäufer sagen, dass du ne richtige quittung willst...

quote of white - Dä


Könnte ich bestimmt, aber warum sollte ich das machen? Ich hab mir extra nochmal die Garantiebedingen durchgelesen. Da steht zwar drin, das die Rechnung gut leserlich sein muss (was sie definitiv ist), aber nicht maschinell erstellt sein muss. Auf die Frage, wo das denn steht, bekomm ich keine Antwort.

Eine Quittung aus dem Quittungsblock ist keine richtige Quittung?!

quote of т


In meinen Augen schon ...