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FORUM: Allgemeines THEMA: Keine Lieferung was tun?
AUTOR BEITRAG
Amun

RANG Scriptkiddi3

#1 - 18.01 17:30

Ich hab im September bei einem großen Versandhaus (nicht Quelle) eine Jacke von Jack Wolfskin bestellt.

Nach 2 Wochen bekam ich ne Mail, dass sich der Liefertermin auf Mitte Oktober verschiebt. Dann wurde im Oktober Mitte November daraus. Im Novemder wurde Mitte Dezember gesagt. Anfang Dezember meinten sie dann Mitte Januar. Heute kam die Mail, dass die Jacke nicht mehr lieferbar ist.
Irgendwie komm ich mir verarscht vor. Hab mal bei Jack Wolfskin auf der HP nachgeschaut. Da gibt es die Jacke, allerdings deutlich teurer als in dem Angebot von dem Versandhaus.

Kann man da irgendwas machen oder muss ich das nu so hinnehmen?
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#2 - 18.01 17:36

die rechtslage sieht eigentlich so aus, dass du mit der bestellung dem versandhaus ein angebot machst, dir die jacke zu dem preis zu geben. mit auslieferung kommt dann erst der vertrag zustande. es sei denn es wäre dort andsers geregelt, sollte in den AGBs stehn
Amun

RANG Scriptkiddi3

#3 - 18.01 17:41

Ist es aber nicht so, dass die die Ware zu einem bestimmten Preis nur dann bewerben dürfen, wenn sie sie in ausreichenden Mengen haben? Erst die Bestellung annehmen und bestätigen, dann 5 mal vertrösten und zum Schluss sagen nö.
Denke nicht dass das ok ist.
יהוה

RANG Skill Newbie

#4 - 18.01 18:18

Okay ist das nicht, rechtlich aber im grünen Bereich.

Hast Du schon gezahlt? Dann würde ich unbedingt auf Zinsen bestehen, so sie Dir Dein Geld rücküberweisen, und wenn's bloß 10 Cent sind. Macht denen sicher ein wenig Stress.

Und geschicktes Rumgenörgel per Mail kann sich auch auszahlen, vielleicht bieten sie Dir ja ne Gutschrift + Aufschlag an und dann bestellste Dir eben was anderes.
Ged

RANG Deckschrubber

#5 - 18.01 18:37

wenn er schon bezahlt hat, ist das mit in die insolvenzmasse geflossen
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#6 - 18.01 19:04

nicht Quelle

quote
Ged

RANG Deckschrubber

#7 - 18.01 19:19

danke
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#8 - 18.01 19:20

Kein Thema
Amun

RANG Scriptkiddi3

#9 - 18.01 20:15

Bezahlt hab ich noch nix, weil dann müsste ich ja auf Lieferung bestehen können
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#10 - 19.01 17:43

Auch das eher selten. Wie schon in #2 gesagt haben die meisten Händler eine Klausel die besagt, dass erst nach Lieferung der Ware der Kaufvertrag zustande kommt. Wenn sie dir einfach das Geld zurückzahlen ist quasi nix passiert.
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#11 - 19.01 19:07

das ist sogar nach dem BGB so, auch ohne Klausel.

N Preisaushang ist ein unverbindliches Angebot, ein Teil zu dem Preis zu verkaufen. Als Käufer siehst du einen Artikel und den Preis, gehst damit zur Kasse und die Kassentussi bietet dir dann den Artikel zu einem Preis an, in der Regel für den Preis, der auf dem Artikel steht.
Wenn auf dem Artikel aber nun 500 Euro steht, an der Kasse wollen sie aber 700, da die 500 ein altes Sonderangebot war und man einfach den Zettel vergessen hat abzumachen, hast du kein Recht den Artikel für 500 zu bekommen, da das Angebot des Verkäufers 700 ist.

Der nächste Grund, warum das so ist, ist der Fall dass du nur 10 Fernseher für nen Sonderpreis von 500 statt 1000 Euro anbietest. Jetzt kommen aber 20 Leute und jeder will einen Fernseher (oder einer kommt und will 20, is egal). Jetzt hat aber keiner der potentiellen Käufer ein Recht darauf, einen Fernseher zu bekommen, da der Verkäufer das Verkaufsangebot erst noch machen muss und selbst wenn er jetzt plötzlich nichtmal mehr einen der Fernseher für den Preis veräußern möchte, muss er das auch nicht.


Und genau so ist es online dann auch. Es kann immer theoretisch ein falscher Preis ausgewiesen worden sein oder (wie bei #1) mehr Nachfrage als Angebot. Und allein durch die Nachfrage kommt kein Angebot zustande.



Wobei es natürlich unbestreitbar sehr asozial ist, erst nach nem halben Jahr damit rauszurücken, dass man die Nachfrage nach dem Artikel nicht annimmt
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#12 - 19.01 19:43

ja, deshalb sagte ich ja "es sei denn es wäre in den AGBs anders geregelt"
ein großer Supermarkt bei uns hat das z.B. so geregelt, dass wenn artikel falsch ausgeschrieben sind sie auch zu dem Preis verkauft werden. Das is allerdings ein service, den die sich leisten können, hab da mal gearbeitet.
Wenn ein Artikel NICHT etikettiert ist und der preis nicht innerhalb von 10 minuten rausgefunden wird is er sogar kostenlos...
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#13 - 20.01 01:15

bleistift, dass die invitatio ad offerendum im bgb geregelt ist, wäre mir neu ^^

#1 gehts dir jetzt darum irgendwie an die jacke zu kommen?
oder dein angebot zurück zu ziehen? ^^
Amun

RANG Scriptkiddi3

#14 - 20.01 06:08

Das Angebot zurück ziehen brauch ich ja nicht, das hat der Händler ja schon gemacht. Die Jacke hätte ich doch schon gerne, werd aber wohl in den sauren Apfel beissen müssen und sie mir wo anderst teurer holen.

Danke @ all für die Info
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#15 - 20.01 10:47

bleistift, dass die invitatio ad offerendum im bgb geregelt ist, wäre mir neu ^^

quote of ۪


interessant wird die invitatio ad offerendum insbesondere an tankstellen, da du dir dort den kraftstoff bereits aneignest, bevor du an der Kasse ein Angebot bekommen hast. Schließlich geht der getankte Kraftstoff unmittelbar in dein Eigentum über, sobald er sich mit dem Restbestand im Tank vermischt (daher ist es ja strafrechtlich auch kein Diebstahl, ohne zu Bezahlen die Zapfsäule zu verlassen).

Laut Aussage meines dozenten (Richter am OLG a.D.) geht man bei Tankstellenfällen davon aus, dass der dort angezeigte Preis als verbindliches Angebot seitens des Verkäufers gilt, und auch an der Kasse so abgerechnet werden muss.
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#16 - 20.01 11:19

Werde ich denn bestraft, wenn ich ohne zu zahlen wegfahre, wenn ich gar keinen Diebstahl begehe?
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#17 - 20.01 11:20

Da hab ich ja echt Glück gehabt damals, als ich eine Software bei Amazon statt für 215€ für 2,50€ bekommen habe *angeb*
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#18 - 20.01 11:21

du warst der Rosetta Stone Typ nä?
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#19 - 20.01 14:05

rosetta stone hört sich eher nach porno an^^von wegen software
Ellkah!//LK

RANG Skill Admiral

#20 - 20.01 14:49

Das war doch die Software um Japanisch zu lernen oder?
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#21 - 20.01 15:11

Ich kann mich erinnern, hast doch noch versucht das Zeug hier wieder zu verkloppen.
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 20.01 16:24

Ja, habt alle recht. Aber ich habs bisher noch nit verkauft

Naja, werd das aber mal die Tage in Angriff nehmen, schließlich will ich mir nen neuen Rechner kaufen, da ist jede Mark nützlich
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#23 - 20.01 16:31

ich will eh grade japanisch lernen, ich geb die 10 € für... immerhin 300% gewinn
Dr.Erazor

RANG Deckschrubber

#24 - 20.01 17:17

bleistift, dass die invitatio ad offerendum im bgb geregelt ist, wäre mir neu ^^

quote of ۪


interessant wird die invitatio ad offerendum insbesondere an tankstellen, da du dir dort den kraftstoff bereits aneignest, bevor du an der Kasse ein Angebot bekommen hast. Schließlich geht der getankte Kraftstoff unmittelbar in dein Eigentum über, sobald er sich mit dem Restbestand im Tank vermischt (daher ist es ja strafrechtlich auch kein Diebstahl, ohne zu Bezahlen die Zapfsäule zu verlassen).

Laut Aussage meines dozenten (Richter am OLG a.D.) geht man bei Tankstellenfällen davon aus, dass der dort angezeigte Preis als verbindliches Angebot seitens des Verkäufers gilt, und auch an der Kasse so abgerechnet werden muss.

quote of CaptainCat™


Es ist auch tatsächlich kein Diebstahl, wenn man ohne zu bezahlen an der Tanke wegfährt, sondern Betrug (§ 263 StGB).
Eimer

RANG Deckschrubber

#25 - 20.01 19:14

@ Bleistift:

Es gibt aber auch (mind.) ein Urteil, dass besagt, dass im Falle eines Sonderangebots "genug" Ware vorrätig sein muss...

Guckst Du hier:
http://www.rechtsanwalt.com/228-5891-urteil-werbung-ausreichende-vorratsmenge-bei-sonderangeboten/


Ansonsten gebe ich #2 recht.
Du machst dem Händler ein Angebot (nicht andersrum, wie es eigentlich zu sein scheint).
Erst wenn dieser "ok sagt (kassiert, Ware versendet o.ä.) kommt ein Vertrag zustande aus dem weitere Ansprüche entstehen können.


Nur mal so btw....das mit der Tanke is mir neu und find ich interessant. Schade, dass dann der Betrugs-§ greift, wäre ja sonst ne gute "Einladung" :-)
יהוה

RANG Skill Newbie

#26 - 20.01 19:22

Örs, bist das Du?
Eimer

RANG Deckschrubber

#27 - 20.01 19:25

Mal etwas offtopic:
Fiel mir eben mal so ein...

Welchen Straftatbestand erfülle ich dann, wenn ich im Supermarkt z.B. ne Dose Cola austrinke (und mit Magensaft vermenge) ohne diese zu bezahlen?

Diebstahl, Betrug, Mundraub ??
יהוה

RANG Skill Newbie

#28 - 20.01 19:34

Solange Du nicht aus dem Supermarkt rausmarschierst im Prinzip gar keinen. Du bist allerdings schadenersatzpflichtig gegenüber dem Markt. Was in dem Zusammenhang interessant ist: der Schadenersatz beträgt afaik nicht den Verkaufspreis der Ware, sondern den Einkaufspreis (des Händlers); - Du kommst also, wenn Du was probieren willst, günstiger dabei weg, wenn Du es nach Deiner Methode machst, als wenn Du den Kram erst kaufst und dann feststellst, dass er Dir nicht schmeckt.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#29 - 20.01 19:49

Ich hab das auch schonmal im Fernsehn von nem Rechtsanwalt gehört. Das heißt also ich komm billiger und Straffrei weg wenn ich eine Dose Cola und ne Tüte Chips direkt im Supermarkt esse anstatt sie zu kaufen und dann zu essen?

Falls das wirklich der Fall sein solle denk ich mal dass man dann bei dem Laden ein Hausverbot hat. Wer will schon solche Kunden haben...
Eimer

RANG Deckschrubber

#30 - 20.01 20:21

@ nini # 28:

das heisst also, ich hau mir ne kiste bier, chips und am besten noch was mit hoher gewinnspanne rein, geh dann zur kassiererin / marktleiter und sag denen, was ich verputzt hab und verlange von denen, mir ihren Einkaufspreis zu nennen, den ich dann bezahle....
deren gesichter würde ich gerne sehen...lol...wahrscheinlich rufen die erstmal die polizei, da die sowas noch nie erlebt haben dürften.

Das kann doch irgendwo net hinhauen. Da hätte ich gerne mal ne Rechtsgrundlage oder Urteil zu.

@nini #26:

welchen beitrag meintest du mit der frage?

@earth

genau, das machste einmal in dem markt und dann darfste nimmer rein...daher: machs in ner fremden stadt