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FORUM: Allgemeines THEMA: Steuer: Reisekosten bei Auswärtstätigkei
AUTOR BEITRAG
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#1 - 20.02 14:30

Hallo alle Steuerexperten!

Ich arbeite gerade mit Elster an meiner Lohnsteuererklärung und stoße auf ein Hindernis bei der Angabe von Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten.

Im letzten Jahr hatte ich eine beruflich bedingte auswärtstätigkeit.

Auf Seite 2 der Anlage N muss ich als Werbungskosten ja die Wegstrecke zur regelmäßigen Arbeitsstätte angeben.

Außerdem kann ich in der Anlage N Auswärtstätigkeiten angeben.

wenn ich bei Elster Auswärtstätigkeiten eintrage, kann ich auch hierfür Fahrtkosten eintragen.

Das Problem ist, dass ich verschiedene habe:
- Vom Heimatort zum Ort der Auswärtstätigkeit
- Am Ort der Auswärtstätigkeit von der Unterkunft zum Beschäftigungsort

Die Heimfahrten fallen am Wochenende an, die zweite Fahrt ist die tägliche zur Arbeitsstätte.

Bei den Reisekosten für Auswärtstätigkeit kann ich aber nur eine Strecke eintragen, nicht zwei.

Meine Vermutung: Bei der Auswärtstätigkeit trage ich die Reisekosten von der Anfahrt vom Heimatort aus an und die täglichen Fahrten Unterkunft -> Beschäftigungsstätte trage ich normal auf Seite 2 der Anlage N als weitere "regelmäßige Arbeitsstätte" für den Zeitraum ein.

Kann mir das jemand bestätigen oder richtige Alternativen vorschlagen?
cibo

RANG Deckschrubber

#2 - 20.02 14:59

Du bekommst doch nur Steuern
▪♘▪!Εр8рui8Vw2 ## Αd

RANG Skill Newbie

#3 - 20.02 15:35

tl; dr
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#4 - 20.02 17:49

thema erledigt, das ganze fällt unter doppelte haushaltsführung.

▪♘▪!Εр8рui8Vw2 ## Αd

RANG Skill Newbie

#5 - 20.02 18:09

delivered