Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Allgemeines THEMA: Vereinsrecht
AUTOR BEITRAG
†ЯøjãnэЯ

RANG Deckschrubber

#1 - 17.03 08:53

Hi,

ich habe eine kleine Frage zum Thema "Vereinsrecht". Eventuell kann mir jemand weiterhelfen. Brömme ist ja so wie es aussieht nicht mehr aktiv

Folgende mögliche Situation:

-> Es handelt sich um einen NICHT eingetragenen Verein.
-> ca. 130 Mitglieder
-> Es gibt eine von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft
-> Diese wurde laut Satzung auf 6 Jahre gewählt


Frage 1:
Ist eine Satzung für einen nicht eingetragenen Verein bzw. für die Mitglieder bindend? Oder ist das eher eine "Richtlinie"?

Frage 2:
Ist die Rechtsform des "Zusammenschlusses" eines nicht eingetragenden Vereins eine GbR?

Frage 3:
Die Satzung wird überarbeitet und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Vorstandschaft ist wird lt. neuer Satzung nur noch für 4 statt 6 Jahre gewählt.
Am Tag der Satzungsänderung gibt es anschließend nun eine Neuwahl der gesamten Vorstandschaft (VOR der Satzungsänderung).
Da die Wahl VOR der am gleichen Tag stattfindenden Satzungsänderung durchgeführt wird, wird die Vorstandschaft für 4 oder 6 Jahre gewählt? (d.h. zum Zeitpunkt der Wahl war noch die alte Satzung "gültig", sofern sie überhaupt im rechtlichen Sinne gültig ist...)


Würde mich über ein paar sinnvolle (!) Antworten freuen

Danke!
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#2 - 17.03 19:00

Hi,
Frage 2:
Ist die Rechtsform des "Zusammenschlusses" eines nicht eingetragenden Vereins eine GbR?

quote of †Я

Nicht offiziell. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengemeinschaft, in der sich mehrere Personen durch einen Gesellschaftsvertrag einen gemeinsamen Zweck der Unternehmung zusammenschließen. Die Personen stehen hierbei für die Gesellschaft (die genauen Definitionen kann ich nicht bieten, Zivilrecht tangiert mein Studium nur am Rande).
Der Verein wird allerdings nicht durch die Personen bestimmt, die zu ihm gehören. Er wird vielmehr durch den Vorstand repräsentiert und vertreten. Für den Verein sind Zu- und Abgänge von Mitgliedern unabhängig für die Außenwirkung. Wenn ein Gesellschafter einer GbR vom Gesellschaftsvertrag zurücktritt, muss der ganze Vertrag geändert werden, da eine GbR nicht von einer Instanz/Körperschaft wie einem Vorstand repräsentiert wird.


Die rechtliche Stellung des nicht eingetragenen Vereins ist daher nicht fest definierbar. Er ist zwar von der Organisation her eine Körperschaft, aber da er nicht eingetragen ist, hat er nicht den Status der Körperschaft des privaten Rechts.

Da der nicht eingetragene Verein rechtlich somit weder eine Gbr noch eine Körperschaft d. privaten Rechts ist, ergäbe sich hieraus natürlich ein Handhabungsproblem. Dies umgeht der Gesetzgeber, indem er Vorschriften der GbR auf den nicht eingetragenen Verein überträgt:


§54 BGB: Nicht rechtsfähige Vereine
Abs. 1
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.

quote


Um es kurz zu fassen: Als nicht eingetragener Verein seid ihr keine GbR, ihr werdet aber wie eine behandelt.



Frage 1:
Ist eine Satzung für einen nicht eingetragenen Verein bzw. für die Mitglieder bindend? Oder ist das eher eine "Richtlinie"?

quote of †Я


Die Frage ist in meinen Augen ungenau gestellt, um was geht es dir genau (Beispiele) ?

Grundsätzlich ist die Satzung die Vereinbarung der Mitglieder, wozu der Zusammenschluss dienen soll, welche Rechte und welche Pflichten jeder hat. Das Mitglied stimmt ausdrücklich dieser Satzung zu, wenn es beitritt.

Sieh somit die Satzung quasi als zivilrechtlichen Vertrag an.
Mit einem Vertrag können sich die Vertragsparteien quasi zu allem verpflichten, es sei denn es verstößt gegen Gesetze oder die guten Sitten. Ansonsten kannst du alles reinschreiben. Und was drin steht, das gilt dann auch.

Wenn niedergeschrieben ist, dass das Mitglied z.B. 300€ monatlich zahlen muss, dann ist dem so. Natürlich wird das Mitglied von Amts wegen nicht verfolgt, wenn die Zahlung nicht geleistet wird. Im Zivilrecht braucht es einen Kläger. Sprich, der Verein müsste zivilrechtlich die Zahlung einklagen, die ihm durch die vom Mitglied akzeptierte Satzung zusteht. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Mitglieder gegen die Satzung verstoßen, muss der Verein dagegen vorgehen, ansonsten passiert nichts. Das Mitglied ist aber durch Einwilligung grundsätzlich dazu verpflichtet, der Vereinbarung Folge zu leisten.

Anders kann es beim Vorstand aussehen. Er hat die Aufgaben auszuführen, die ihm durch Satzung und Mitgliederversammlung auferlegt werden. Hier kommt es auf die Art des Verstoßes an. Sind sie Vereinsintern, gilt das oben geschriebene. Missbraucht überschreitet der Vorstand allerdings seine Kompetenzen, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Klassisches Beispiel ist hierfür: Der Verein X hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, durch seine Mitgliedsbeiträge das Projekt Y finanziell zu fördern (Förderverein einer Schule, soziale Hilfsprojekte, Entwicklungshilfe, Ausrüstung eines Sportvereins, etc.). Wenn nun der Vorstand die Mitgliedsbeiträge für andere Zwecke die Gelder nutzt, z.B. indem Förderungen nicht nur an den eigenen Sportverein gehen sondern auch an andere, die dem Kassenwart gefallen, so kommt man hier in den Bereich der Untreue (§266 StGB).

Somit gilt grundsätzlich: Ja, die Satzung ist bindend.

Das sollte man beispielsweise auch beachten, wenn man einem Stammtisch beitritt, der beispielsweise 50 Euro Monatsbeitrag erhebt. Mit dem eigenen Einverständnis verpflichtet man sich zur Zahlung. Diese Zahlungen können vom Stammtisch auf dem Rechtsweg eingeklagt werden.



Frage 3:
Die Satzung wird überarbeitet und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Vorstandschaft ist wird lt. neuer Satzung nur noch für 4 statt 6 Jahre gewählt.
Am Tag der Satzungsänderung gibt es anschließend nun eine Neuwahl der gesamten Vorstandschaft (VOR der Satzungsänderung).
Da die Wahl VOR der am gleichen Tag stattfindenden Satzungsänderung durchgeführt wird, wird die Vorstandschaft für 4 oder 6 Jahre gewählt? (d.h. zum Zeitpunkt der Wahl war noch die alte Satzung "gültig", sofern sie überhaupt im rechtlichen Sinne gültig ist...)

quote of †Я


Grundsätzlich dürfte klar sein: Wird die Wahl auf Basis der bestehenden Satzung durchgeführt, wird der Vorstand auch für 6 Jahre gewählt. Der Zeitraum gilt grundsätzlich auch, wenn anschließend die Wahlperiode verkürzt wird.

Warum geht ihr denn nicht sinnvollerweise so vor, dass ihr den alten Vorstand entlastet, die neue Satzung verabschiedet (hierfür sind 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich, §33 Abs. 1 Satz 1 BGB), anschließend Wahl des neuen Vorstands auf Basis der neuen Satzung.
Aber warum nun ausgerechnet erst die Wahl und dann die Satzungsänderung stattfindet, wirst du schon wissen, ist ja euer Bier.

Unabhängig davon, ob der Vorstand nun für 4 oder 6 Jahre gewählt wird, kann der Vorstand durch die Mitgliederversammlung jederzeit abgewählt werden (vgl. §27 Abs.2 S.1 BGB).
Möglich wären daher auch weitere Alternativen: Neuwahl des Vorstands, dann eure Satzungsänderung, dann Entmachtung des neuen Vorstands und nochmal Neuwahl, was wohl das unsinnigste Verfahren wäre.

Andere Möglichkeit ist, nach der Satzungsänderung die vorher erfolgte Vorstandswahl durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Da müssen dann nicht nur die Mitglieder zustimmen, sondern jedes einzelne Vorstandsmitglied.

Es hindert euch auch nichts daran, erst den Vorstand nach alter Satzung (6 Jahre) zu wählen, die Satzung zu ändern und nach 4 Jahren per Mitgliederversammlung den Beschluss einer Vorstandsneuwahl zu verabschieden. Dann wird halt nach 4 Jahren neu gewählt.

Am logischsten wäre natürlich, den neuen Vorstand erst nach Satzungsänderung zu wählen.

Oder ihr machts einfach so wie ihr das wollt, weil es letztendlich eh keinen interessiert...
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#3 - 17.03 19:28

Das sollte man beispielsweise auch beachten, wenn man einem Stammtisch beitritt, der beispielsweise 50 Euro Monatsbeitrag erhebt. Mit dem eigenen Einverständnis verpflichtet man sich zur Zahlung. Diese Zahlungen können vom Stammtisch auf dem Rechtsweg eingeklagt werden.

quote

Aber der Beitritt muss schon schriftlich sein? Ich meine, ich kann mir gut vorstellen dass er auch mündlich erfolgen kann, aber es wird halt dann vor Gericht schwer zu beweisen, dass ein Vertrag vereinbart worden ist. Konkret geht es mir um ein paar Kumpels, die mal so etwas ähnliches hatten und einen Monatsbeitrag von 10€ vereinbart hatten und da gab es eben ein paar zahlungsunwillige Mitglieder.
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#4 - 17.03 20:40

du musst sodann einen ring aus einem kessel mit heißem wasser holen. wenn deine wunde nach 3 tagen nicht eitert, glaubt man dir.

zeugen alter, zeugen.
†ЯøjãnэЯ

RANG Deckschrubber

#5 - 17.03 21:42

@#2: Vielen Dank. Du hast mir schon mal sehr wichtige Informationen gegeben! Sehr ausführlich... einfach genial danke...

gibts weitere meinungen?
Madame e

RANG Godlike

#6 - 17.03 22:32

Ja

Recht ist scheiße langweilig
CaptainCat™

RANG God of Clanintern

#7 - 17.03 23:06

Recht ist scheiße langweilig

quote of Madame e


ich persönlich empfinde beispielsweise Staats- und Eingriffsrecht (polizeiliche und strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen) sowie Versammlungsrecht als außerordentlich spannend. aber wie bei so vielen dingen ist halt alles geschmackssache :schüchtern:
Madame e

RANG Godlike

#8 - 17.03 23:47

Ja und ich bin auch dankbar für jeden Bekannten der das gern macht und sich auskennt.

Genau wie ich unglaublich dankbar für jeden KFZ Mechaniker und Lackierer wäre den ich kenne.
Nur leider kenne ich bedingt durch mein elitäres studentisches Umfeld nur andere Fachidioten ohne Praxisbezug so wie mich
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#9 - 18.03 00:18

Solang du Student bist, brauchst du auch keinen Praxisbezug... Hauptsache Theoretiker und dein Studium erledigt sich quasi von alleine...
badehaubendealer

RANG Prophet of Clanintern

#10 - 18.03 09:21

das hilft aber nicht, wenn das Auto kaputt ist
Madame e

RANG Godlike

#11 - 18.03 09:25

ja eben
†ЯøjãnэЯ

RANG Deckschrubber

#12 - 18.03 10:18

bitte
I´ll just put on my coolface!

RANG Skill Commander

#13 - 18.03 12:59

das hilft aber nicht, wenn das Auto kaputt ist

quote of badehaubendealer

...oder wenn man fett ist.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#14 - 18.03 17:11

Na, der Kommentar war aber voll am Thema vorbei
I´ll just put on my coolface!

RANG Skill Commander

#15 - 18.03 17:23

Lenk' nicht ab.
▪мadDσg▪ REBOOTING!!!א

RANG Prophet of Clanintern

#16 - 18.03 19:16

Wieso lenken, wo das Auto doch kaputt ist