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FORUM: Allgemeines THEMA: Alkohol im Blut
AUTOR BEITRAG
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#1 - 05.07 10:03

gedankenexperiment:

Ein mensch hat ca. 5 Liter blut. Das heisst, bei 1 Promille hat man 5 ml alkohol im blut.

Wenn ich mir also 10 ml reinen alkohol direkt in die venen spritze bin ich stockbetrunken (2 Promille)?

10 ml erscheint mir hier extrem wenig... Wenn ich einen halben liter vodka trinke habe ich ja 500 ml * 40/100 = 200 ml alkohol aufgenommen und bin ganz grob geschätzt auch bei 2 Promille.

Wie lässt sich diese riesen differenz zwischen den 200 ml aufgenommenem alkohol und den 10 ml blutalkohol erklären?

denkfehler? rechenfehler?
Zood!

RANG Ultimate 0wn3r

#2 - 05.07 10:23

Fucking livers! How do they work?!

Honigmelone*Bi-Ba-Bachelor*

RANG Master of Luck

#3 - 05.07 10:28

nicht der ganze alkohol geht sofort in die Blutbahn...
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#4 - 05.07 10:38

http://www.sucht-info.ch/fileadmin/user_upload/DocUpload/alkohol_koerper.pdf

Da steht einiges dazu drin.

Einmal im Blut angelangt, verteilt sich Alkohol schnell
und gleichmässig im Körper und gelangt so in alle Organe.
Die maximale Blutalkoholkonzentration ist in der Regel
nach etwa 60 Minuten erreicht. Bei der Messung der
Blutalkoholkonzentration ist jener Teil des Alkohols
nachweisbar, der im Magen-Darm-Trakt und in der Leber
nicht schon wieder abgebaut worden ist.

quote
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#5 - 05.07 11:39

Also ist es viel wirtschaftlicher sich einfach 10ml zu spritzen, statt 400ml zu trinken, ja?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#6 - 05.07 11:52

wenn man bedenkt was alles so unter alk-einfluss passiert ist es wirtschaftlicher gar nix zu trinken.
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Lord of Clanintern

#7 - 05.07 11:58

Tut man ja auch nicht, wenn man es sich spritzt...
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#8 - 05.07 12:03

Außerdem kannst du dann inner Polizeikontrolle auf die Frge "Haben Sie Alkohol getrunken?" schön "nein" sagen
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#9 - 05.07 12:30

Wer testet das mal?!
Örswin?
[x] dafür
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#10 - 05.07 12:33

Tut man ja auch nicht, wenn man es sich spritzt...

quote of Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*



@König

Wenn dann muss es Fahrzeugkontrolle heißen... aber die Frage ist doch eh überflüssig. Ich mein überprüfgen können sie eh jeden, sofern sie nicht grad in "zivil" unterwegs sind.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#11 - 05.07 12:36

Ich mein überprüfgen können sie eh jeden, sofern sie nicht grad in "zivil" unterwegs sind.

quote of Earth - Dä


können sie nicht
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Lord of Luck

#12 - 05.07 13:10

Ich meinte dass eine Blutentnahme immer angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht diesen Schnelltest vor ort macht.
Ged

RANG Deckschrubber

#13 - 05.07 17:00

können sie nicht

quote

warum nicht?
ein bullizist darf (bzw. muss) immer das gesetz vertreten
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#14 - 05.07 17:08

Anfangsverdacht und Unschuldsvermutung maybe? keine ahnung...
▪мadDσg▪ Rassismusopfer!א

RANG Prophet of Clanintern

#15 - 05.07 17:25

Sie brauchen IMHO einen Anfangsverdacht wie bspw. eine auffällige Fahrweise.

Worin der Unterschied liegen soll, ob sie in Zivil oder in Uniform sind, erschließt sich mir nicht, wenn man mal davon absieht, dass sie sich ausweisen müssen, wenn sie keine Uniform tragen.
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#16 - 05.07 18:06

Soweit ich weiß, ist ein Polizist 24/7 im Dienst, egal ob in Uniform oder zivil.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#17 - 05.07 18:10

Ob Zivil oder Uniform ist völlig egal vom rechtlichen Aspekt her, da sind nur dienstrechtliche Weisungen und der gesunde Menschenverstand relevant.

Polizisten können immer den freiwilligen Atemalkoholtest anbieten, egal ob man einen Verdacht hat oder nicht. Der Verkehrsteilnehmer darf den jedoch ablehnen.

Besteht der Anfangsverdacht einer Straftat (alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit), der sich an konkreten Anhaltspunkten festmachen lässt, die später beweisbar sind, kann die Blutprobe in Betracht kommen. Hier müssen alle konkreten Tatsachen (Verhalten, Geruch, Situation, Gestik, Reaktion, etc.) vorgebracht werden. Für Blutproben gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt (gabs kürzlich noch ein Urteil vom BVerfG zu), Polizisten dürfen Blutproben erst einmal nicht anordnen. Dies ist nur bei Gefahr im Verzug möglich, z.B. wenn ein Richter über längere Zeit nicht erreichbar ist und eine schnelle Entscheidung nötig ist.
Es war oft gängige Praxis, dass Blutproben ohne richterliche Anordnung bzw. ohne den Versuch, Richter zu kontaktieren, von Polizisten angeordnet wurden. Das ist rechtswidrig.

Die polizeiliche Anordnung einer Blutprobe ohne konkrete Anhalspunkte für eine Fahruntüchtigkeit ist Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amte!
тiтaη ▪ feels just like it should

RANG Ober0wn3r

#18 - 05.07 18:32

Der Atemalkoholtest ist also ein gut gemeintes Angebot?
Kann man Polizisten wegen ihrer Formulierungen irgendwie belangen? Für mich klang das nämlich immer mehr nach Aufforderung als Angebot.
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#19 - 05.07 18:38

Die meisten wissen wohl einfach nur nicht, dass sie den Test verweigern können. Wenn man also daher kommt und die Leute auffordert ohne ihnen die Wahl zu lassen, werden die meisten auch mitmachen Wer widerspricht schon einem Polizisten?!
Ged

RANG Deckschrubber

#20 - 05.07 19:02

Wer widerspricht schon einem Polizisten?!

quote

Nuja, wäre bei der obigen Ausführung auch blödsinnig.
Man sagt nein, der grüne Bub sieht Gefahr im Verzug wegen Verdingsbumsung von Beweisen und zack, zapfen sie Dir auch ohne Richter Dein Heizöl ab.
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#21 - 05.07 19:38

Frage: was passiert konkret wenn ich um 3 uhr nachts betrunken in eine alkoholkontrolle komme (keine auffällige fahrweise) und den blastest verweigere? rufen die dann mitten in der nacht den richter an oder wie läuft das dann ab?
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#22 - 05.07 19:40

Ged, dürfen sie ja nich mehr
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#23 - 05.07 21:40

Frage: was passiert konkret wenn ich um 3 uhr nachts betrunken in eine alkoholkontrolle komme (keine auffällige fahrweise) und den blastest verweigere? rufen die dann mitten in der nacht den richter an oder wie läuft das dann ab?

quote of ohne darkztar ist alles doof


Das würd ich nun auch gern mal wissen
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#24 - 06.07 14:17

es is von bundesland zu bundesland verschieden.
als beweis vor gericht is der "blastest" sowieso nicht zulässig.
ohne blutprobe keine verurteilung.
wenn du jetzt also z.b. 0,5 bläst musst du im prinzip nurnoch lange genug rumgammeln, bis dein körper genug alk abgebaut hat vor der blutentnahme. dazu gehört erstmal weigern. also "ohne richterlichen beschluss geb ich euch mein blut net"
dann wenns im krankenhaus so weit is noch en bisschen angst vor nadeln vortäuschen. zeit schinden eben.
kenn einige die so bei der blutentnahme unter die grenze gefallen sind.
wobei die beste geshcichte sicherlich en kumpel von mir war, der mit 2,4 promille angehalten wurde... nachdem 3 monate der führerschein schon weg war kommt auf einmal en brief mit dem teil drin und was von wegen "leider ist ihre blutprobe nichtmehr auffindbar, blabla"
Dr.Erazor

RANG Deckschrubber

#25 - 06.07 17:02

Frage: was passiert konkret wenn ich um 3 uhr nachts betrunken in eine alkoholkontrolle komme (keine auffällige fahrweise) und den blastest verweigere? rufen die dann mitten in der nacht den richter an oder wie läuft das dann ab?

quote of ohne darkztar ist alles doof


Das würd ich nun auch gern mal wissen

quote of Kö


Ja die rufen dann wirklich den Richter oder Staatsanwalt an. Egal um welche Uhrzeit. Die Richter und Staatsanwälte haben einen sogenannten Eildienst alle paar Monate, wo die wirklich 24 Std. am Stück erreichbar sein müssen.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Deckschrubber

#26 - 06.07 17:07

white: wenn du während der blutabnahme beispielsweise 0,1 promille hast, dann rechnen sie dir das auf den zeitpunkt hoch, als du angehalten worden bist.
Also soweit ich weiß.

Berechnet wird afaik mit der Formel nach Widmark genommen.
ohne darkztar ist alles doof

RANG Deckschrubber

#27 - 06.07 17:43

kann das von CaptainCat mal bestätigt werden? ^^
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#28 - 06.07 19:23

naja so stehts auch im wiki
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#29 - 06.07 20:27

Und wie läuft das Gespräch ab, wenn der um 0:37Uhr angerufen wird?!
"Wir möchten dem Blut abnehmen..."
"Mkay, dann macht mal!"
Siv

RANG Ultimate 0wn3r

#30 - 06.07 20:28

wenn du jetzt also z.b. 0,5 bläst musst du im prinzip nurnoch lange genug rumgammeln, bis dein körper genug alk abgebaut hat vor der blutentnahme. dazu gehört erstmal weigern. also "ohne richterlichen beschluss geb ich euch mein blut net"

quote


Keine Sorge, das wird wieder zurückgerechnet.