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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage: Spind aufgebrochen
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RANG Deckschrubber

#1 - 04.02 09:07

Guten morgen liebe CIler,

mir wurde letzte woche auf der Arbeit der Spind aufgebrochen und Handy und Portmonnaie entwendet. Arbeitgeber ist nicht versichert und will mir nur Führerschein und Perso ersetzen. Das Geld im Portmonnaie und mein Handy (das jetzt noch 180€ kostet) ersetzen sie nicht. Arbeitgeber sagt aber man soll Wertsachen nicht zur Arbeitsstelle nehmen(wegen Bleistaub), und da der abgeschlossene Spind unter der Aufsicht des AGs steht, müssen er doch dafür haften oder?

Hoffe ihr (Brömme?) könnt mir weiterhelfen.
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RANG Deckschrubber

#2 - 04.02 11:25

soweit ich das weiss ist der Spind Privatsphäre im Sinne des Grundgesetzes. Wird der aufgebrochen ist das Einbruch wie bei dir zu Hause.

Der Ag übernimmt da keine Haftung, kann er ja auch nicht weil er nicht weiss was du da reinlegst ? (5KG Goldbarren).

Sehe es wie ein Parkhaus :

Du parkst da, das Parkhaus vermietet dir einen geschützten (z.B: Wetter,Witterung) Platz. (Sowie der AG dir eine Platz für deine Sachen gibt)
Wenn da einer nen Lackschaden bei verursacht, kriegste vielleicht nochne Bandaufnahme, aber das Parkhaus wird dir den lackschaden auch nicht bezahlen, oder halt auch für Diebstahl.

z.b. Aktenzeichen: 14 U 255/00

Gruss
Warum nur!

RANG Deckschrubber

#3 - 08.02 14:59

sei doch froh, daß dir etwas gestohlen wurde. dadurch hast du freiheit gewonnen