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FORUM: Spiele & Computer THEMA: [A] Bild & Copyright
AUTOR BEITRAG
Whiteknight KKK

RANG Deckschrubber

#1 - 03.02 13:48

hmm... da bisher niemand geantwortet hat formuliere ich meine Frage mal etwas anders, einfacher und kürzer.

Ich Distanziere mich in meinen AGBs von den Inhalten meiner Nutzer. D.h. ich mache sie für ihre Einträge verantwortlich (in Bezug auf Copyrightverletzungen etc.).

Kann ich meine AGBs nur für registrierte User geltent machen, oder auch für Leute, die ohne sich auf meiner Seite registrieren zu müssen, in Foren und Gästebüchern schreiben?

Ich habe öffentliche Foren und Gästebücher, wo jeder User (auch unregistriert) hinein schreiben darf. Wenn diese User aber bsp. ein Bild ins Forum posten, welches Copyright geschützt ist, will ich dem Benutzer die Verantwortung auferlegen. Geht soetwas bei nicht registrierten Personen?

MySpace hat in den AGBs bsp. stehen:

[quote]Sie sichern zu, gewährleisten und erklären, dass: (i) Sie der Inhaber des auf oder über die MySpace Services veröffentlichten Inhalts oder aus anderen Gründen berechtigt sind, die in Abschnitt 6 dargestellte Lizenz zu gewähren und (ii) die Veröffentlichung Ihres Inhalts auf den oder über die MySpace Services nicht gegen geltende Gesetze, einschließlich u. a. Datenschutzgesetze, Verwertungsgesetze, Rechte des geistigen Eigenturms, Urheberrechte, Vertrags- oder sonstige Rechte von natürlichen oder juristischen Personen verstößt. Sie verpflichten sich, alle Lizenzgebühren, Entgelte oder sonstige Beträge zu zahlen, die Sie natürlichen oder juristischen Personen aufgrund Ihrer Veröffentlichung von Inhalten auf den oder über die MySpace Services schulden. [/quote]
Scotty

RANG Master of Clanintern

#2 - 04.02 19:52

aus dem bauch heraus...

wer bilder oder files veröffentlicht wäre im allg. auch dafür verantwortlich. doch wenn ein "unregistered" bilder hochladen kann, bist du als betreiber der site immer mit im boot. so etwas gilt auch für foreneinträge.

daher empfehle ich upload nur mit registrierung.
Whiteknight KKK

RANG Deckschrubber

#3 - 05.02 18:26

es geht nicht um den upload sondern um die Darstellung (Einbindung) von Bildern oder Hyperlinks in einem Forumtext.

Angenommen ich sperre für unregistrierte Benutzer das posten von Bildern und Links, würde mir das mehr Schutz bieten?

Was ist wenn der User sich registriert? Nichtmal dann habe ich eine richtige Garantie, denn der User gibt bei der Registrierung sicher nicht seinen richtigen Namen etc. an.
WRA-Grobi

RANG Deckschrubber

#4 - 05.02 20:34

ich habe in meinem forum mit über 10000 mitgliedern das posten von bildern einfach untersagt. die user dürfen die bilder nur verlinken. das ist erlaubt. gab auf diese weise noch keine probleme. eher schon mit texten die von anderen seiten einfach kopiert und in das forum gepostet wurden. ging aber bislang auch immer glimpflich aus.
Whiteknight KKK

RANG Deckschrubber

#5 - 09.02 10:19

Und was ist mit Hyperlinks, die jeder (auch unregistrierte) posten dürfen? Oder Texte / Witze etc. die vielleicht nicht jugendfrei sind?

Auch ein Link zu einem nicht jugendfreien Bild müsstest du ja bei einem Forum mit 10000 Mitgliedern überwachen.
Whiteknight KKK

RANG Deckschrubber

#6 - 11.02 13:31

Könnt schließen danke...
WRA-Grobi

RANG Deckschrubber

#7 - 11.02 21:46

ich hab 15 moderatoren die das überwachen. und dass gäste nichts ins forum schreiben dürfen sollte klar sein.. man muss sich mit einer gültigen email adresse registrieren. zu überwachung von gästebüchern könnte man sich einen rss-feed basteln oder bei jedem neuen eintrag eine mail zuschicken lassen.
Crush (unterstützt topfree equality)

RANG Deckschrubber

#8 - 12.02 20:05

Ich bin mir da jetzt nicht 100% sicher, aber soweit ich weis ist man als Websitebetreiber nur haftbar für illegale Aktivitäten seiner User, wenn man von ihnen weis, sie aber trotzdem nicht unterbindet.
Whiteknight KKK

RANG Deckschrubber

#9 - 16.02 09:10

@Crush: Genau so habe ich es inzwischen auch aufgenommen. Man ist nicht haftbar dafür was andere schreiben. Aber sobald man Kenntnis von illegalen Aktivitäten hat, muss man handeln.
Dauth Vader

RANG Lord of Clanintern

#10 - 10.03 20:36

da hat es aber in der vergangenheit andere urteile gegeben, oder?

zumindest erinnere ich mich daran, von einigen fällen gelesen zu haben, bei denen ein forenbetreiber für beiträge eines users abgemahnt wurde

zB der Betreiber von http://www.call-in-tv.net/ siehe: http://www.call-in-tv.net/viewtopic.php?t=2422

und war da nicht nochwas, wo die betreiberin einer kochrezepte-seite ein forum abgemahnt hat, weil ein user als avatar ein von ihr fotografiertes bild verwendete?
Crush (unterstützt topfree equality)

RANG Deckschrubber

#11 - 13.03 20:10

Eine Abmahnung ist kein rechtskräftiges Urteil. Ein Richter hat bei einer Abmahnung noch garnicht entschieden, ob die Beschwerde rechtens ist.

Eine Abmahnung bedeutet soviel wie eine Drohung "Unterlassen sie dies oder tun sie jenes, oder ich verklage sie". Abmahnungen kann man prinzipiell aus jedem Grund schreiben. Ich könnte dich auch jetzt von meinem Anwalt abmahnen lassen, weil mir deine Nase nicht gefällt. Ich würde damit vor Gericht niemals durchkommen, aber wenn du trotzdem die Abmahngebühr an meinen Anwalt zahlst (die er dann mit mir 50/50 teilt) bist du selber schuld.

Natürlich wird das deutsche Abmahnsystem schamlos misbraucht, aber das ist ein allgemeines Problem, das nur indirekt etwas mit der Haftung von Homepageadmins für usergenerierte Inhalte zu tun hat.


Wenn man eine bekannte Homepage betreibt die evtl. größeren Firmen ein Dorn im Auge sein könnte (so wie der kerl von call-in-tv.net), würde ich übrigens dringend empfehlen eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, damit man sich bei einer Abmahnung von einem Anwalt beraten lassen kann, der beurteilen kann ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nur dazu dient einen zu verunsichern.
fishbone

RANG Deckschrubber

#12 - 25.03 15:55

Falls sich noch jemand dafür interessiert:
quasi Brandaktuell...

http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962