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FORUM: Allgemeines THEMA: Hausverbot (o.ä.)
AUTOR BEITRAG
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#1 - 27.10 14:50

Moin zusammen

Habe heute einen Brief von der GEZ bekommen (nein, darum dreht es sich NICHT!).
Meine Mutter meinte dann, dass ich die ja auf keinen Fall reinlassen soll etc. (aber das weiss man ja eigentlich auch so inzwischen ^^)

Da ist mir dann mal so ne art "worst case" in den Gedanken gekommen, dass die sich evtl. nicht abwimmeln lassen.
Hätte ich als einfacher Bewohner des hauses (wohne quasi bei meinen eltern im "haus") das Recht den Leuten Hausverbot oder ähnliches zu erteilen (inkl. Durchsetzung durch Polizei wenn es gar nicht geht)?

Das ganze bezieht sich natürlich auch auf andere Menschen
sHox`

RANG Master of Clanintern

#2 - 27.10 14:53

Du hast das Hausrecht, warum nicht? Nen Barkeeper kann ja auch Leuten Hausverbot erteilen ^^
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#3 - 27.10 15:18

aber der hat ja auch quasi nen vetrag mit dem barbesitzer etc.
ausser, dass das haus/wohnung meinen eltern gehört gibts ja keinen hinweis drauf, dass ich da hausrecht hätte
das ist quasi meine denkhürde
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#4 - 27.10 15:25

dann lass doch deine Eltern das Hausverbot aussprechen.
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#5 - 27.10 15:26

es geht ja mehr dadrum, wenn die mal nicht da sind
(jaja, paar kleine infos oben vergessen ;P)
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#6 - 27.10 15:31

Dann mach nen Schild an die Tür: Unbefügten ist der Zutritt verboten :P

Aber im Ernst: nen Wohnhaus ist doch was privates, wo sowieso nicht jeder einfach reindarf. Also solange du die nicht hereinbittest, bezweifle ich, dass die überhaupt nen Recht haben, das Haus zu betreten. ALso wenn sie unaufgefordert eintreten ist das doch bestimmt Hausfriedensbruch.
Vitacia_Kreuzträger

RANG Deckschrubber

#7 - 27.10 15:41

Sie haben kein Recht, das Haus zu betreten.
Robbenklopper

RANG Deckschrubber

#8 - 27.10 16:00

tada :)
Nutellica|I bin´s, der Mucki - wenn i scheiss dann druck´ i

RANG Prophet of Clanintern

#9 - 27.10 16:44

würde ein "verpiss dich" auch ausreichen?

@melone mein brief ist gestern gekommen
einfach brav ignorieren, es werden noch 2 weitere kommen, dann hast du für ca. 1,5 Jahre ruhe
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#10 - 27.10 16:48

okay ^^
dann wäre das geklärt, wenn keinem ne tolle diskussions grundlage einfällt oder brömme gleich anfängt zu widersprechen kann es meinetwegen in der versenkung verschwinden...
Macbeth - Däääh!

RANG Lord of Clanintern

#11 - 27.10 16:50

wenn er ned abhaut dann kannste ihn auch noch verdreschen aus notwehr xD
patsetsfire *shattered dreams*

RANG Prophet of Clanintern

#12 - 27.10 16:56

Selbst die Polizei muss ohne Durchsuchungsbefehl vorher fragen, ob sie das Haus betreten darf.
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#13 - 27.10 18:05

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht an ein Eigentum geknüpft. Es steht jedem zu der "mit erkennbarem Wohnwillen Räume unmittelbar besitzt" (Wikipedia).

Das wäre ja noch schöner - Grundrechte an ein Eigentum knüpfen...
Spє¢iєs000Ι אּDääähsinfiziertאּ

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 27.10 18:49

Aber denk dran, den Willkommen-Fußabtreter zu entfernen, sonst dürfen sie trotzdem eintreten - wie Vampire!!!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#15 - 27.10 18:56

quote:
Selbst die Polizei muss ohne Durchsuchungsbefehl vorher fragen, ob sie das Haus betreten darf.
gefahr im verzug löst das problem eines fehlenden durchsuchungsbeschlusses sehr schnell
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#16 - 27.10 19:02

Wobei die Grenzen für "Gefahr im Verzug" wohl ziemlich eng sind. Das stürmen einer Wohnung durch die GSG 9 wegen eines vermuteten Schwarzsehers fällt jedenfalls höchst wahrscheinlich nicht darunter, auch wenn die Links-Außen uns ständig weiß machen wollen, daß das (und schlimmeres) in dem fürchterlichen Polizeistaat Deutschland an der Tagesordnung wäre...
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#17 - 27.10 19:16

bis vor kurzem war fast alles gefahr im verzug. das bverfg hat da zwar einen riegel vorgeschoben, über die umsetzung des urteils in der praxis sage ich aber mal lieber nichts.
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#18 - 27.10 19:24

Im Ernst?
Dann ist das aber wohl das letzte was die Kappen in D noch dürfen/ durften.

Aber am mein Szenario aus #16 glaube ich trotzdem nicht wirklich
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#19 - 27.10 23:04

man kennt das doch aus jeglichen Action-/Polizeifilmen.

Da sprechen sich die partner ab - bspl: in dem haus hat eine frau laut um hilfe geschrien o.ä. - schon ist der grund gegeben... also im fernsehen klappts, hab zumindest noch nie in so ner sendung/film gesehen, dass die danach deswegen ne disziplinarstrafe bekommen haben
Nutellica|I bin´s, der Mucki - wenn i scheiss dann druck´ i

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 27.10 23:07

quote:
gefahr im verzug löst das problem eines fehlenden durchsuchungsbeschlusses sehr schnell

was ist, wenn ich durch das plötzliche eindringen mich bedroht fühle und die kameraden mit meinen blossen händen, evtl. noch unter zuhilfe nahme eines löffels, über den jordan schicke
gilt das dann als notwehr?
schließlich habe ich ja auch nicht mit einem plötzlichen eindringen gerechnet, da mir der tatbestand des gez-gebühren-sparens nicht als so ein agressiver akt vorkam, welcher als "gefahr im verzug" ausgelegt werden würde
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#21 - 27.10 23:09

du hast getrunken! auf so ne coole story kommt man nur mit einem promillegehalt zwischen 0,3-0,8 promille
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#22 - 27.10 23:37

ne ich bring sowas auch nuechter hin
Lord H@dd€n-L@ngst0n

RANG Lord of Clanintern

#23 - 28.10 01:38

getrunken ist ne gute idee.... so 3 promille wären nicht schlecht, dann gehst du wegen unzurechnungsfähigkeit bei einem mord wahrscheinlich nicht direkt in den bau
⌂мadDσg⌂L´éclat, c´est moi!

RANG Master of Clanintern

#24 - 28.10 08:09

quote:
ne ich bring sowas auch nuechter hin

Du bist ja auch Schweizer. Da ist die Luft so dünn.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#25 - 28.10 11:53

quote:
dann gehst du wegen unzurechnungsfähigkeit bei einem mord wahrscheinlich nicht direkt in den bau
doch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollrausch
⌂мadDσg⌂L´éclat, c´est moi!

RANG Master of Clanintern

#26 - 28.10 13:59

Ach Brömmilein - wie kannst Du mit einem einzigen Wort die Hoffnungen und Wünsche Deiner Mitspammer vernichten...
Honigmelone*Zerfallsprodukt*

RANG Master of Clanintern

#27 - 28.10 14:11

Das nimmt ja hier ausmaße an
von hausverbot zu totschlag...

(nochmal zum mitschreiben für mich:
ich, als bewohner, kann denen sagen "Hausverbot und tschüß" solange die nicht mit nem Durchsuchungsbeschluss (oder wie das heisst) ankommen?
und die GEZ bekommt auch solche Bescheinigungen, dass die das dürfen?
gibts für mich als laie nen ganz einfachen weg zu überprüfen ob das blatt dann auch echt ist? (ich unterstelle den GEZ leuten einfach mal alles böse ))
xi-on|absolut

RANG God

#28 - 28.10 14:14

Nen gez typ wird keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen, hat er einen, iser gefälscht

http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle73.php?offset=3278&page=2
klaustopher

RANG Skill Newbie

#29 - 28.10 14:16

Die dürfen in deinem Haus absolut garnix, was du denen nicht erlaubst. Da braucht es noch nichtmal ein Hausverbot oder ähnliches für.

In deine Wohnung rein, ohne dass du es erlaubst darf nur die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der ist dann vom lokalen Amtsgericht (oder höher) ausgestellt und mit Unterschrift und Stempel versehen. Außerdem haben die Leute, die ihn dir unter die Nase halten meist so nette Uniformen an.

Die Argumentation, die Gefahr im Verzug rechtfertigt (und vor Gericht stand halten würde), wenn es um Rundfunkgebühren geht muss wohl erst noch erfunden werden...
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Captain

#30 - 28.10 14:55

natürlich. mein kommentar bezog sich ja auch auf #12, nicht auf #1.