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FORUM: Allgemeines THEMA: Ausnahmen Sicherheitsgurte...
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compact_wisdom | scheinfrei

RANG Lord of Clanintern

#1 - 10.12 17:12

Aaaalso... eigentlich könnte isses ein Brömme Thread!
Rein theoretischer Natur, interessiert mich gerade einfach.

In §21 (1) STVO ist die Personenbeförderung folgendermaßen geregelt:
quote:

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. [...]


In 21a gibt es noch Ausnahmen von der Anlegepflicht:
quote:

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.


Jetzt hab ich überlegt, was denn die "vorgeschriebenen Sicherheitsgurte" sind?
Dazu hab ich eigentlich nur folgendes gefunden, §35a STVZO
quote:
§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann.

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

(3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraums und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.

(6) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Kraftomnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind. Dies sind Kraftomnibusse ohne besonderen Gepäckraum sowie Kraftomnibusse mit zugelassenen Stehplätzen im Gang und auf einer Fläche, die größer oder gleich der Fläche für zwei Doppelsitze ist.

(7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.





Also sämtliche PKW? Keine weiteren Ausnahmen?
Mit spukt da was im Kopf rum, mit Oldtimern, die nicht nachgerüstet werden müssen... oder so. Vll auch nur auf der Rückbank?
Hat da vll noch jemand ne Quelle?
compact_wisdom | scheinfrei

RANG Lord of Clanintern

#2 - 10.12 18:32

Hab folgendes gefunden, leider ohne vernünftige Quelle:

quote:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

Ab 01.01.1976
· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw,
sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.

01.01.1978
· Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den
Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern
aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.

01.05.1979
· Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge
auf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,
für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01 .08.1984
Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.

01.07.1986 ·
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01.08.1988 ·
Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn die
Rücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten Kinderrückhaltesystems.


Ergo... bei Oldtimern besteht je nachdem keine Nachrüstpflicht.

Und... was ich auch gelesen habe: Wenn ich z.B. ein Auto habe, dass (im Schein) 5 zugelassene Sitzplätze hat, aber nur an 4en sind Sicherheitsgurte... dann darf auf dem 5ten Platz eine Person unangeschnallt fahren. Kann das jemand verifizieren?
Klingt imho auch logisch ;-)
Nur ist dann die Frage, welche Fahrzeuge ggf. so zugelassen werden? Heute sicherlich nur noch welche, wo irgendwer nen Fehler gemacht hat ;-)

edit: gnarf... habe jetzt wiederum gelesen, dass die im Schein eingetragene Zahl an Sitzplätzen keine Rolle spielt... ist nur ein techn. Detail wie Länge und Höhe.
Ergo... würde das bedeuten, man darf auf die Rückbank soviele Leute packen wie sitzen können. Und die, wo kein Gurt ist, müssen nicht anlegen, weil keine Gurte vorhanden. Aber das würde sich wiederum mit der Vorschrift beissen, dass dort Gurte vorhanden sein müssten, weil an allen Sitzplätzen welche sein müssen (Oldtimer ignoriert.... und das zulässige Gesamtgewicht auch ^^).
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#3 - 10.12 20:16

quote:
Wenn ich z.B. ein Auto habe, dass (im Schein) 5 zugelassene Sitzplätze hat, aber nur an 4en sind Sicherheitsgurte... dann darf auf dem 5ten Platz eine Person unangeschnallt fahren. Kann das jemand verifizieren?
das kommt darauf an, ob für den fünften platz ein gurt vorgeschrieben ist oder nicht. wie du schon selber angemerkt hast, gibt es diesen fall bei neufahrzeugen nicht.

quote:
Ergo... würde das bedeuten, man darf auf die Rückbank soviele Leute packen wie sitzen können.
nein. § 21 abs. 1, den du ja selber schon zitiert hast.
compact_wisdom | scheinfrei

RANG Lord of Clanintern

#4 - 10.12 20:47

Ok... kann es sein, dass das bis vor ein paar Jahren noch nicht klar geregelt war?
§ 21 ist ja 2006 geändert worden...

Nun gut, dann isses soweit klar. Personen zur soviele wie Sitzplätze, im Zweifelsfall klärt ja schon (Ausnahme Oldtimer) das Vorhandensein des Gurtes die Frage, ob etwas als Sitzplatz gilt.
Bei nem Oldtimer könnte man dann ggf. streiten, ob eine Rückbank z.B. 3 oder 4 Plätze bietet, wenn da keine Gurte sind.
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#5 - 11.12 09:42

Man sollte des eh jedem einzelnen überlassen, ob er sich anschnallt oder ob nicht. Finde das voll für die Füsse. Ich schnalle mich auch nur auf grossen druck hin an, sonst ist mir das zu doof.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#6 - 11.12 11:31

nun ja, ich seh das wirklich etwas anders. sobald n gurt da is, schnall ich mich an.

als feuerwehrmann seh ich zu oft wie mancheiner hätte überleben können mit angelegtem gurt...

aber wie gesagt, jedem selbst überlassen. gibt ja die feuerwehr die einen rausschneidet ;)
Sir André

RANG 0wn3r

#7 - 11.12 12:06

@ Skele!

Ich fahre immer angeschnallt. Leute die bei mir mitfahren fahren auch immer angeschnallt.

Hatte da so nen hartnäckigen Freund, er meinte: "Wenn meine Eltern es nicht gepackt haben, dass ich mich immer anschnalle, dann packst du das auch nicht."

Alles klar sagte ich mir, hab ihn ein paar mal gefragt "heut schon genickt?" sprich angefahren -> auf die bremse getippt -> angefahren..usw. seit dem schnallt er sich immer an!

Die Anschnallpflicht ist absolut sinnvoll und notwendig! Finde regelmäßige Kontrollen diesbezüglich auch vollkommen angebracht und sehe sie überhaupt nicht als Abzocke o.ä.

Denke auch nicht, dass meine Sichtweise da in irgendeiner Form besonders konservativ oder engstirnig ist. Just gesunder Menschenverstand!!

quote:
Ok... kann es sein, dass das bis vor ein paar Jahren noch nicht klar geregelt war?
§ 21 ist ja 2006 geändert worden...


War doch auch ganz groß in den Medien, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann war es doch so, dass man z.B. auch nen 5. mitnehmen konnte, auch wenn auf der Rückbank für die Person in der Mitte kein Anschnallgurt vorhanden war.
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#8 - 11.12 12:32

Naja ich fahre nun seit 10 Jahren Auto. In den ersten beiden Jahren musste ich 2 oder 3 Mal 40 bzw. 60 DM zahlen und danach wurde ich nicht mehr kontrolliert. Zumindestens nicht wegen dem Gurt. Fühle mich angeschnallt nicht wohl. Die Kleidung wird zerdrückt, man kommt nicht so gut in die Innentaschen um Handy oder Bonbons rauszuholen etc. Beim essen stört er usw.

Bei mir im auto darf man sich anschnallen, muss man aber nicht. Bei Firmenfahrzeugen, bringen die Fahrer oft ein Dummy Gurtschloss mit, dass eingestöppselt wird, damit der scheiss BC nicht andauernd piepst.
▪мadDσg▪L´éclat, c´est moi!אּ

RANG Master of Clanintern

#9 - 11.12 12:32

quote:
Man sollte des eh jedem einzelnen überlassen, ob er sich anschnallt oder ob nicht. Finde das voll für die Füsse. Ich schnalle mich auch nur auf grossen druck hin an, sonst ist mir das zu doof.


Wenn Du unwiderruflich darauf verzichtest einem Unfallgegner oder der Gemeinschaft auf der Tasche zu liegen, wenn Du bei einem Unfall verkrüppelt wirst, weil du Dich nicht angeschnallt hast, dann darfst Du Dich meinetwegen auch abschnallen.
Aber ich rechne Dir hoch an, daß Du nicht mit den üblichen urbanen Legenden bezüglich der enormen Gefahr, die angeblich von einem Anschnallgurt ausgeht, argumentierst.

quote:
Alles klar sagte ich mir, hab ihn ein paar mal gefragt "heut schon genickt?" sprich angefahren -> auf die bremse getippt -> angefahren..usw. seit dem schnallt er sich immer an!

Ich habe mal einen auf der Autobahn aussteigen lassen deswegen. Der 15-km-Marsch nach Hause waren pädagogisch sehr wertvoll, hat sich nie wieder beklagt, sondern immer freiwillig angeschnallt.

quote:
nun ja, ich seh das wirklich etwas anders. sobald n gurt da is, schnall ich mich an.

Ich mich auch. Ich finde das sogar "komisch", wenn ich keinen Gurt merke beim fahren im Auto.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#10 - 11.12 12:43

und skeli du weißt ja sicher, dass dir das airbag ohne gurt nichts bringt...
▪мadDσg▪L´éclat, c´est moi!אּ

RANG Master of Clanintern

#11 - 11.12 12:50

Doch, doch! Der bringt was! Der sorgt für waidgerechte Unfälle.
Wenn man nah genug am Lenkrad ist löst er aus und haut nochmal so richtig eins in die Fresse, bevor man in Armaturenbrett beißt
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#12 - 11.12 13:13

@9 Nein keine urbanen Legenden Aber mir ist selbst klar, dass es dumm von mir ist mich nicht anzuschnallen. Aber manchmal macht man eben auch mal dumme Sachen.

@10 Der löst ohne Gurt nicht aus. Ist mir bewusst. Ansonsten könnte ein Genickbruch winken.
Lord H@dd€n ist ... der Horst

RANG Lord of Clanintern

#13 - 11.12 16:29

Skeli hat recht Reagiert der Gurtstraffer nicht, geht auch der Airbag nicht auf !

btw. als ehemaliger Pizza und normaler Taxifahrer war ich das Anschnallen nicht gewöhnt. Seit ich meine Freundin kennengelernt habe, schnalle ich mich immer an. Weiss auch nicht warum
Magna Germania na|si

RANG Master of Clanintern

#14 - 11.12 18:01

das gute nei mir ist sobald ich am lenkrad sitze schnallt sich jeder freiwillig an

ich selber zb. schnalle mich erst und bevor ich den wagen starte...naja macht der gewohnheit und wenn der beifahrer oder die auf den billigen plätzen keinen gurt umhaben fahre ich garnicht erst los. mich haben se einmal in hamburg angehalten weil alles keinen gurt um hatten ausser mir. einmal 30euro von jeden und ein lob für den fahrer da angeschnallt ich selber braucht nicht zahlen.

zumal ich ohne gurt nicht fahren kann....da fehlt irgendetwas....und das meine kleidung knittern könnte wäre mein letztes problem
Sir André

RANG 0wn3r

#15 - 11.12 18:30

quote:
Ich mich auch. Ich finde das sogar "komisch", wenn ich keinen Gurt merke beim fahren im Auto.


kenn ich ^^
Quiqueg

RANG Deckschrubber

#16 - 12.12 10:42

Ich sags einfach mal so: Wenn sich Formel Fahrer und Rallyfahrer anschnallen, als Profis, warum sollte ich mich als Amateur nicht anschnallen?

Ich zieh sogar meinen Mantel aus, damit der Gurt eng am Koerper anliegt...


Ich mag es Eng ;-)
Magna Germania na|si

RANG Master of Clanintern

#17 - 12.12 19:43

jo ab und an ist eng geil
▪мadDσg▪L´éclat, c´est moi!אּ

RANG Master of Clanintern

#18 - 12.12 22:22

quote:
Skeli hat recht Reagiert der Gurtstraffer nicht, geht auch der Airbag nicht auf !


Öh - ehrlich? Seit wann ist das so?
Mein Wissenstand ist:
Wenn der "Insasse" nicht angeschnallt ist (Prüfung über die Gurtschlösser), wird der Airbag lediglich früher ausgelöst, um wenigstens bei leichteren Unfällen das von mir beschriebene Szenario zu verhindern.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#19 - 13.12 08:15

nicht bei jedem auto... gibt auch noch ältere autos ^^

es gibt auch fahrzeuge die scannen ständig den fahrerraum, "sehen" wie der fahrer und beifahrer im fahrzeug sitzt, berechnet das gewicht usw.... wenn bspw. keiner auf dem beifahrersitz sitzt, geht das airbag garnicht auf. interessant ist auch, dass während der kollision teilweise die fenster - soweit noch technisch möglich - sowie das schiebedach schließt innerhalb von ein paar momenten (solange nichts dazwischen kommt).

also wie gesagt, je nach marke, alter und klasse des fahrzeuges reagieren die sicherheitseinrichtungen...
Skeletor

RANG Ultimate 0wn3r

#20 - 13.12 17:37

@18 War schon immer so. Stellt doch ansonsten ein viel zu grosses Risiko da. ausserdem lösen ja auch keine Airbags aus, die nicht verwendet werden. Sprich hinten im Auto etc. Wenn dort niemand sitzt.

Naja ob es schon immer so war, weiss ich nicht. Aber ist schon sehr lange so. Haben die bei Tests anscheinend schnell erkannt.
▪мadDσg▪L´éclat, c´est moi!אּ

RANG Master of Clanintern

#21 - 14.12 22:48

ok - sitzbelegung und fensterschließung kannte ich schon ... aber man lernt eben nie aus
Reaper

RANG Skill Newbie

#22 - 15.12 10:58

quote:
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,


wo is da die grenze gesetzt? 20 m? 500m?
Ich pendle mit blutproben, post, essen etc. zwischen 2 Kliniken. eine STrecke sind etwas weniger als 4 km.
Rein interessehalber, da ich ich zu 95% sowieso immer anschnalle - könnte ich ohne Gurt fahren? (Wobei ich aber stark davon ausgehe, dass 4 km viel zu viel sind )
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#23 - 15.12 13:13

definitiv.

haus-zu-haus ist bspw ein postbote, der in der straße immer mal so 50 meter weiterfährt...
Reaper

RANG Skill Newbie

#24 - 16.12 09:11

alles klar, dacht' ich mir schon