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FORUM: Allgemeines THEMA: Zwi-Mi Vertragsverlängerung
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ευρώ2k2 *Wolf zum Mond: Bin wieder Wer!*

RANG Deckschrubber

#1 - 21.01 23:16

Wenn man einen Unter-/Zwischenmietervertrag mit jemanden abgeschlossen hat und dieser um eine bestimmte Zeit verlängert werden soll, muss man keinen neuen Vertrag aufsetzen. U.a. weil Kaution bezahlt ist, Schlüssel übergeben wurde, Hausordnung abgegeben wurde. Soviel weiß ich bereits.

Aber hat jemand eine Idee, wie die Ergänzung auf einer neuen Seite des alten Vertrages auszusehen hat? Bei google hab ich leider nichts Passendes, also einen Vordruck oder ein Beispiel, gefunden. Danke!
Amun

RANG Scriptkiddi3

#2 - 22.01 11:04

Da ich davon ausgehe, dass der alte Vertrag zeitlich begrenzt war, stell doch einfach den gleichen Vertrag nochmal aus, nur eben mit angepassten Datum. Kannst ja oben noch handschriftl. "Folgevertrag" draufschreiben wenn es notwendig ist.

Oder man vermerkt einfach auf der Rückseite des "alten" Vetrages die neue Mietzeit von Hand
ευρώ2k2 *Wolf zum Mond: Bin wieder Wer!*

RANG Deckschrubber

#3 - 22.01 13:51

Danke für deine Antwort! Ja, der Vertrag ist zeitlich begrenzt. Ich würde dem Zwischenmieter alles zuschicken, sodass vor Ort an den alten Verträgen nicht mehr herumgebastelt werden kann.

Und wenn ich den alten erneuere, wären auch Punkte wie Schlüsselübergabe, Kaution, etc, die ich im ersten Post bereits aufführte, bereits enhalten, die nicht mehr direkt der Wahrheit entsprechen würden, da ich bspw. das Geld nicht zurücküberweise, damit er es mir wieder auf meins überweist.

Darum dachte ich mir bzw. habe davon gehört, dass man eine erweiterte Version des alten Vertrages aufsetzen kann, in der steht, dass die Punkte aus dem ersten Vertrag alle greifen und die neuen, sprich die Zeit, hinzugefügt werden. Nur finde ich keine. Und ich weiß auch nicht, was ich bedenken muss, damit die gültig und rechtskräftig ist.
Amun

RANG Scriptkiddi3

#4 - 25.01 10:18

Also wir haben auch so ne 1 Zimmerwohnung mit recht viel "Durchgangsverkehr". Da wird der Mietvertrag meist auf 5 Jahre befristet. Allerdings haben wir den Passus drin das wenn nach Ablauf der Mietzeit keine Kündigung von Seiten des Mieters erfolgt sich der Vertrag um weitere 5 Jahre verlängert.

Du kannst ja den ursprünglichen Vertrag rauslassen und bei den Absaätzen wegen Kaution und Schlüssel den Vermerk machen "Wurde bereits im Vertrag von ....... durchgeführt". Das sollte rechtl. haltbar sein. Ansonsten frag doch einfach mal bei der nächsten Mietervereinigung nach. Wir sind da kein Mitglied haben da aber auch schon hin und wieder aktuellere Mietvertraäge bekommen. Vll habe die ja so einen Vordruck für ihre Mitglieder ausgearbeitet.
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Lord of Clanintern

#5 - 25.01 14:16

Absaätzen
Mietvertraäge

quote of Amun


'Tschuldigung, fiel mir nur auf.
Amun

RANG Scriptkiddi3

#6 - 25.01 15:09

Kein Problem...ich schenk dir die Fehler gerne, ich brauch sie nicht mehr
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#7 - 25.01 15:11

Ich hab auch Fehler zu verschenken, sogar ganz viele.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#8 - 25.01 17:09

ja, nur dass dich keiner haben will
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#9 - 25.01 18:25

Also so unbeliebt bin ich nun wirklich nicht.