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FORUM: Allgemeines THEMA: Durchsuchungsbefehl + Gäste
AUTOR BEITRAG
יהוה

RANG Skill Newbie

#1 - 22.01 14:08

Hey!

Mal eben ne kurze Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand - aus eigener Erfahrung z.B. - mit aus:

Angenommen, ich als unschuldiger Bundesbürger halte mich gerade in Räumen auf, die polizeilich und mit richterl. Beschluss durchsucht werden, z.B. weil ich gerade zu Besuch bei einem Kumpel bin oder weil ich z.B. gerade meiner Arbeit nachgehe, und die Diensträume meines Arbeitgebers dran sind. Ich als unschuldiger Bürger habe eine Tasche dabei, in der sich sowohl schriftl. Unterlagen befinden (weil ich gerade meine ganzen Dokumente mitschleppe) als auch mein Notebook.

Hat die Polizei ein Recht, diese Unterlagen durchzusehen und vor allem, dürfen sie mein Notebook zur Auswertung beschlagnahmen? (Habe mal gehört, das bekäme man dann eh nie wieder, und wenn, dann erst nach zig Jahren und i.d.R. eher unbrauchbar).

Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die das nicht dürften, fänd's aber ziemlich scheiße. Und nein, im Prinzip keine Gefahr, dass das in nächster Zeit passiert. Habe ich mich nur mal so gefragt beim Laufen durch den Schnee.
Ged

RANG Deckschrubber

#2 - 22.01 14:38

die haben nur einen durchsuchungsbeschluss für die räume, nicht für private taschen / geräte

Eine Durchsuchung bei anderen Personen kann nur bei Vorliegen strengerer Voraussetzungen erfolgen. Erforderlich ist, dass aufgrund von bewiesenen Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten oder der gesuchten Spur bzw. bestimmter Beweismittel führen wird. Eine bloße Vermutung ist – anders als bei einer Durchsuchung beim Verdächtigen – nicht ausreichend.

quote
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#3 - 22.01 15:53

Die Durchsuchung beim Beschuldigten richtet sich nach §102 StPO. Durchsuchungen sind möglich, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zum Fund von Beweismitteln führt.
Die Durchsuchung bei Unverdächtigen regelt §103 StPO, nach der Tatsachen vorliegen müssen, dass sich beim Unverdächtigen gesuchte Spuren, Personen oder Sachen befinden.

Diese Tatsache muss erstmal jemand begründen, nur weil du einen Freund besuchst und ein Notebook bei dir trägst - viele führen heutzutage Smartphones oder Netbooks mit sensiblen Daten bei sich.

Kurzum: Nein, im allgemeinen dürfen sie deine Tasche nicht durchsuchen.
Es gibt aber spezielle Fälle je nach Sachverhalt (z.B. wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen dich besteht oder entsteht - aber auch dann gilt der Durchsuchungsbeschluss nicht für dich, sondern nur für deinen Freund. Deine Durchsuchung muss separat geregelt werden) oder in bestimmten Situationen, wenn sich z.B. ein Straftäter auf der Flucht bei dir in der Wohnung versteckt und die Polizei ihn unmittelbar bis in deine Wohnung verfolgt. Dann gilt für deine Wohnung - bzw. für die Räumlichkeiten, wo der Täter ergriffen wurde, lediglich die milderen Voraussetzungen des §102. (Nur dann liegt ja eh kein richterlicher Beschluss vor, sondern Gefahr im Verzug - bzgl. deiner Fragestellung)
יהוה

RANG Skill Newbie

#4 - 22.01 17:29

Aber ist es dadurch nicht sehr leicht möglich, dass Beweismittel durch den, dessen Besitz durchsucht wird, an den Besucher weitergeben werden, bevor die Durchsuchung beginnt? Diese Problematik kennt der Staat doch sicher auch - wie geht er damit um? Wird das nun mal so hingenommen?

Und als was gilt ein Angestellter bei einer Durchsuchung des Betriebs? Als unbeteiligte Privatperson oder als Teil der Firmenausstattung?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#5 - 22.01 17:59

Beim Angestellten musst du zwischen seinem privaten und dem betrieblichen unterscheiden.

Durchsicht von Dokumenten ist eh nochmal spezialgesetzlich geregelt und nicht jedem Polizisten erlaubt (§110 StPO).

Und das erstere Problem gibt es in der Tat.

Beispiel: Der Hehler, Drogendealer oder sonst wer hat einen größeren Geldbetrag aus einem letzten Coup auf dem Konto. Der Täter wird festgenommen, er überweist aber noch schnell das Geld an seinen Anwalt. Der Anwalt ist nun Eigentümer des Geldes. Keine Chance, da noch ranzukommen.

Ähnlich ist es bei Tatmitteln oder Tatbeute, für die von den Ermittlungspersonen keine Einziehung (von Tatmitteln) oder Verfall (von Beute) beantragen, sondern nur als Beweismittel sicherstellen/beschlagnahmen. Werden die Gegenstände als Beweismittel nach Verfahrensende nicht mehr benötigt, müssen sie dann an den Täter wieder ausgegeben werden (bei illegalen Gegenständen nicht, aber wenn du dem Einbrecher z.B. seinem Rollgabelschlüssel wieder aushändigen musst, nur weil du ein Kreuz auf dem Sicherstellungsprotokoll vergessen hast, ist das schon peinlich...)

Der Staat versucht der Wegschaffung von Gegenständen/Beweismitteln dadurch zuvor zu kommen, dass er die Durchsuchung beispielsweise nicht ankündigt. Irgendwann stehst du halt mit dem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, am besten früh morgens (im Sommer ab 4 Uhr, im Winter ab 6 Uhr, §104 StPO).
Viele Beschuldigte wissen auch gar nicht, dass gegen sie ermittelt wird und dass eine Durchsuchung geplant ist.

Wenn man hingegen nachweisen kann, dass der Täter Beweismittel bei anderen versteckt hat, dann liegen wiederum Tatsachen für den §103 StPO (Durchsuchung bei Nichtverdächtigen) vor. Ansonsten ist natürlich zu beachten, dass man sich als vermeintlich Unbeteiligter schnell zum Gehilfen einer Straftat machen kann oder wegen Strafvereitelung (§258 StGB) sich selbst strafbar machen kann.

Der Versuch, Beweismittel wegzuschaffen, ist für den Bescuhldigten natürlich nicht strafbar - niemand muss an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken (deshalb steht auch Gefängnisausbruch nicht unter Strafe). Aber andere müssen das sehr wohl - das ist Bürgerpflicht. Unterstützt du einen anderen, der nicht unter dein Zeugnisverweigerungsrecht fällt, hast du ein Problem. Dann geht es schnell um die Frage, ob du Gehilfe (Verwirklichung einer fremden Tat) oder sogar Mittäter sein könntest.
raupe der lachs

RANG God

#6 - 22.01 21:45

Hatte selber schon eine Hausdurchsuchung. Die Beamten standen gleichzeitig vor meiner Wohnung und vor unserem Haus (Heimat). War zwar bei beiden nicht anwesend, da mitm Auto unterwegs, aber bei uns zu Haus wurde nur mein Zimmer durchgeguckt. Meine Eltern sowie andere Räume waren davor verschont. Meine Wohnung wurde natürlich komplett gefilzt.

Bin also der festen Überzeugung, dass du dich vor nichts zu fürchten bräuchtest
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#7 - 23.01 16:32

Darf man Hausdurchsuchungen überhaupt durchführen wenn der Beschuldigte nicht anwesend ist?

(Das heißt nicht dass ich an deiner Geschichte zweifel, die Polizei setzt sich bei Hausdurchsuchungen bekanntlich gerne über div. Vorschriften hinweg)
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#8 - 23.01 16:36

Das wäre irgendwie ne einfache Variante um ne Durchsuchung zu verhindern... Ich geh einfach nicht ins Haus wenn die Polizei da ist
Ich denke, die darf das auch ohne dich
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#9 - 23.01 16:58

@raupe: Und wieso haben sie dich durchsucht?
▪٩๏̯͡๏)۶▪

RANG Lord of Luck

#10 - 23.01 17:02

Urheberrecht oder Urheberrecht?
Morpheus

RANG Deckschrubber

#11 - 23.01 17:15

Vielleicht auch ne Raub-Mord-Kopie
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#12 - 23.01 18:03

Darf man Hausdurchsuchungen überhaupt durchführen wenn der Beschuldigte nicht anwesend ist?

(Das heißt nicht dass ich an deiner Geschichte zweifel, die Polizei setzt sich bei Hausdurchsuchungen bekanntlich gerne über div. Vorschriften hinweg)

quote of Crush (NSFW)


Ja, darf man.


§106 StPO
(1) Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.

quote


Darf beiwohnen heißt nicht muss beiwohnen. Und "wenn möglich" heißt auch nicht, dass man mit ach und krach einen der genannten Personen herbeizerren muss, bevor man durchsuchen darf. Abgesehen davon - wer hat es schon gerne, wenn irgendwelche Nachbarn in der Wohnung rumlaufen und intimste Details des Privatlebens einsehen können?

Dem Beschuldigten ist auch nicht der Grund der Durchsuchung mitzuteilen, wieder aus dem Grund, dass verhindert werden soll, Beweismittel wegschaffen zu können. Die Begründung für die Durchsuchung erfährt dieser erst während oder nach der Durchsuchung (§107 StPO).
Das gilt natürlich wiederrum NICHT für die Durchsuchung bei Unverdächtigen, denen muss der Grund vorab mitgeteilt werden (§106 Abs.2 StPO) - denn die haben ja eh keinen Grund, Beweismittel beiseite schaffen zu wollen.

Als Zeugen der Durchsuchung werden in der Regel - zumindest bei uns - Gemeindebeamte i.S.d. §105 Abs. 2 StPO hinzugezogen. Das ist vielen Beschuldigten lieber, als wenn die alternative Möglichkeit (zwei Gemeindemitglieder, z.B. Nachbarn) genutzt wird. Die Nachbarn finden's geil und würden sofort zustimmen - nur die Beschuldigten bevorzugen es in der Regel Diskretion - da ist ein Gemeindebeamter allemal lieber als sensationsgeile, gierige Nachbarn.
raupe der lachs

RANG God

#13 - 23.01 18:48

@raupe: Und wieso haben sie dich durchsucht?

quote of [BF-Corps]Matrixx


Urheberrecht oder Urheberrecht?

quote of ▪


Haaahaaaa, weeeit gefehlt. Damit hatte es null zu tun.
Verbindet die Worte "Verdacht" und "Terrorismus" und reimt euch dann ne schöne Geschichte zusammen .

Das blödeste an der Aktion war, dass mein Rechner trotzdem mitgenommen wurde und mein Vermieter irgendwie ein schlechtes Bild von mir bekommen hat
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#14 - 23.01 22:58

Dafür bringts Gangsta Reputation bei uns
יהוה

RANG Skill Newbie

#15 - 24.01 02:09

Haste den Rechner wiederbekommen und falls ja, wie lange hat das gedauert und was war danach noch alles auf der Platte drauf?
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Deckschrubber

#16 - 24.01 02:45

captaincat: hab mal gehört, dass wenn man anwesend ist, und die tür aufmacht, das recht haben soll, sich den durchsuchungsbefehl durchzulesen (um auch zu sehen welche räumlichkeiten genau durchsucht werden dürfen usw.)
Ist das so der Realität entsprechend ?

Erzähl doch mal Tips wie man den Polizisten die (undankbare) Arbeit erschweren kann.
Wie zum Beispiel, dass man irgendwelche Formulare nicht unterschreibt sondern draufschreibt: "Der Durchsuchung wurde widersprochen" usw.

Hab nur mal einen Vortrag dazu gehört, glaub 26C3 oder sowas, und da hat der Vortragende gemeint, dass man es zumindestens verhindern kann, dass schindluder getrieben wird. (mehr Räume als erlaubt durchsuchen, technische Geräte nie wieder bekommen usw. )
raupe der lachs

RANG God

#17 - 24.01 09:36

@elo

Naja hat ne ganze Weile gedauert, dafür dass die "nur die HDD spiegeln wollten". Wenn ich mich recht entsinne, konnte ich ihn mir erst nach mehr als 3 Wochen(!) abholen.

Daten waren alle noch drauf. Hatte ziemliche Angst, dass die mich wegen anderem Kram drankriegen, habe aber erfahren, dass die nur Daten suchen und verwenden dürfen, die bezogen auf die Anzeige relevant sind. Alles andere wird offiziell(!) mit Scheuklappen beguckt.

Da hab ich Glück gehabt
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#18 - 24.01 11:21

Haaahaaaa, weeeit gefehlt. Damit hatte es null zu tun.
Verbindet die Worte "Verdacht" und "Terrorismus" und reimt euch dann ne schöne Geschichte zusammen .

quote of raupe der lachs


Jetzt musst du das aber auch erzählen!
raupe der lachs

RANG God

#19 - 24.01 13:02

Ääääääh ... nein.

Aber ich kann gern mit ein paar Rätselaufgaben eure ungeheure Neugierde weiter schüren
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#20 - 24.01 13:31

ja, mach mal
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#21 - 24.01 16:43

Boah geil, wird ja immer besser. Kommt auch was Unanständiges dazu?
raupe der lachs

RANG God

#22 - 24.01 18:40

Ok, vielleicht findet es sogar jemand raus - hoffe nicht - mit dieser Information:

Mein Konterfei, allerdings im Profil und mit verpixelter Augenpartie, schmückte vor knapp 1 1/2 Jahren die letzte Seite der BILD.

Aaaahaaaber da BILD nicht gleich BILD ist und es theoretisch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Inhalte gibt, wird es also -zigmal so schwierig, was herauszufinden. Zum Glück

Mehr Infos gibts nicht, ihr sensationsgeilen Böcke
יהוה

RANG Skill Newbie

#23 - 24.01 18:53

"knapp 1,5 Jahre" ist keine faire Spur. Wir wollen das Datum!
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#24 - 24.01 19:06

captaincat: hab mal gehört, dass wenn man anwesend ist, und die tür aufmacht, das recht haben soll, sich den durchsuchungsbefehl durchzulesen (um auch zu sehen welche räumlichkeiten genau durchsucht werden dürfen usw.)
Ist das so der Realität entsprechend ?

Erzähl doch mal Tips wie man den Polizisten die (undankbare) Arbeit erschweren kann.
Wie zum Beispiel, dass man irgendwelche Formulare nicht unterschreibt sondern draufschreibt: "Der Durchsuchung wurde widersprochen" usw.

Hab nur mal einen Vortrag dazu gehört, glaub 26C3 oder sowas, und da hat der Vortragende gemeint, dass man es zumindestens verhindern kann, dass schindluder getrieben wird. (mehr Räume als erlaubt durchsuchen, technische Geräte nie wieder bekommen usw. )

quote of iOffi *Ach sie suchen Streit*



Natürlich hast du das Recht den Durchsuchungsbeschluss durchzulesen, du kriegst den Durchsuchungsbeschluss schließlich ausgehändigt und kannst den behalten. Die Polizei hat schon ihr eigenes Exemplar, keine Angst ;-)

Wir leben immernoch in einem einigermaßen funktionierenden Rechtsstaat, nicht in einem schlechten US-Krimi, wo mit einem zusammengefalteten Blatt Papier rumgewedelt wird. In der Realität hast du alle Zeit der Welt, dir das Ding durchzulesen. Nur dass die Ermittler durchsuchen, verhinderst du damit nicht. Niemand hindert dich aber daran, die nicht-beschriebenen Räume zu verschließen.

Und mit dem Verweigern der Unterschrift auf den Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokollen hält sich der Mehraufwand in Grenzen. Dann schreibt die Ermittlungsperson "Die Unterschrift durch die betroffene Person wurde verweigert" drauf und bürgt mit seiner eigenen Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben. Vor Gericht wäre das dann für einen Strafverteidiger ein Ansatzpunkt, mit dem man die Ermittler formaljuristisch aus der Reserve locken könnte, z.B. dass in Wirklichkeit mehr Sachen mitgenommen wurde, als aufgeführt ist (wovon ich in der Realität aber so gut wie nie von gehört habe) - da geht es dann meist aber nur um Rechtmäßigkeiten, nicht um den Tatvorwurf an sich.
Das ist z.B. in Fällen zu erkennen, wo die Schuld des Tatverdächtigen mit Beweisen erwiesen ist und wo kein Zweifel daran besteht, dass er die Tat begangen hat. Aber durch die schlampige Arbeit von Ermittlern fallen einige Beweise unter das Beweisverwertungsverbot und zack wird der Angeklagte - trotz begangener und nachgewiesener Tat - freigesprochen. So ist das -zum Glück- im Rechtsstaat.


Und der Großteil der Ermittler hält sich auch an das, was sie dürfen und was nicht. Der schlechte Ruf wird eindeutig durch eine Minderheit prodziert.

Eine richterlich angeordnete Durchsuchung kannst du letztendlich nicht verhindern. Die findet statt, egal was du tust. Nur wenn du dich wehrst oder randalierst, dann kriegst du halt Handfesseln angelegt. Weigerst du dich, die Tür zu öffnen, dann wird die halt zwangsweise geöffnet. Aktiver Widerstand, der über die rechtlichen Möglichkeiten hinaus geht, führt nur zu Problemen für den Tatverdächtigen. Mehr wird auch kein (seriöser) Anwalt raten.

Es hindert dich aber niemand daran, freundlich und sachlich zu bleiben, den Ermittlern auf die Fingerspitzen zu gucken und jeden Punkt, der deiner Meinung nach zu weit geht, anzusprechen. Das ist dein Recht als Beschuldigter. Die wenigsten Ermittler nehmen sowas persönlich oder werden dem Tatverdächtigen gegenüber unfreundlich. Ich verhalte mich gegenüber Straftätern, wenn die sich nicht daneben benehmen, genauso, wie mit jedem anderen auch.
Über die Schuld entscheiden schließlich nicht die Ermittler, sondern allein das Gericht.
▪ғμѕѕŁ▪

RANG Prophet of Clanintern

#25 - 24.01 22:22

Ok, vielleicht findet es sogar jemand raus - hoffe nicht - mit dieser Information:

Mein Konterfei, allerdings im Profil und mit verpixelter Augenpartie, schmückte vor knapp 1 1/2 Jahren die letzte Seite der BILD.

Aaaahaaaber da BILD nicht gleich BILD ist und es theoretisch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Inhalte gibt, wird es also -zigmal so schwierig, was herauszufinden. Zum Glück

Mehr Infos gibts nicht, ihr sensationsgeilen Böcke

quote of raupe der lachs


Ich denke, ich habe deinen Wohnort schon herausgefunden
Zumindest deuten 2 Sachen darauf hin
raupe der lachs

RANG God

#26 - 25.01 06:27

Nun .. "leider" sind Wohnort und BILD-Artikel zwei verschiedene Bundesländer
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#27 - 25.01 09:56

Erstmal danke an CaptainCat für die Info, auch wenns nicht von mir angefordert wurde. Aber eine Sache kommt mir schon komisch vor:

Aber durch die schlampige Arbeit von Ermittlern fallen einige Beweise unter das Beweisverwertungsverbot und zack wird der Angeklagte - trotz begangener und nachgewiesener Tat - freigesprochen. So ist das -zum Glück- im Rechtsstaat.

quote

Warum wird er denn da gleich freigesprochen?
Wäre es nicht besser ihn für die Tat zu verurteilen und zustätzlich die Ermittler, welche ja einen Fehler gemacht haben, zu verurteilen?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#28 - 25.01 11:52



wenn man keine (rechtsgültigen) beweise hat, wie willst du jemanden verurteilen?

und wg was willst du die ermittler verurteilen?
das denen dienstrechtliche konsequenzen drohen könnten, ist ja was anners
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#29 - 25.01 11:59

wenn man keine (rechtsgültigen) beweise hat, wie willst du jemanden verurteilen?

quote

Du verstehst mal wieder gar nix!
Warum sollte man einem Verdächtigen freisprechen nur weil man einen Fehler in der Beweisbeschaffung gemacht hat??
Nur weil man den Beweis nicht richtig beschaffen hat, heißt es ja noch lange nicht dass er ungültig im Sinne von falsch ist. Es ändert sich ja nichts an der eigentlich Tatsache die der Beweis mit sich bringt.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#30 - 25.01 12:18

Du hast noch nie von Freisprüchen aufgrunder fehlerhafter Beweise gehört?

Frag mal Horashio