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FORUM: Allgemeines THEMA: Durchsuchungsbefehl + Gäste
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h¥pertex

RANG Deckschrubber

#31 - 25.01 12:18

Ja, und wenn der ermittelnde Polizist das blutige Messer vom Tatort während einer Hausdurchsuchung in die Wohnung von nem eigentlich Unschuldigen legt, dann sollte man den Unschuldigen verurteilen, denn schließlich war der Beweis eindeutig bei ihm gelegen.
Und den Polizisten sollte man danach halt auch noch verurteilen, weil er Beweise rechtswidrig beschafft hat.

So stellst du dir das dann vor, oder?
Ged

RANG Deckschrubber

#32 - 25.01 13:00

dann legt man schnell ein blutiges steak dazu
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#33 - 25.01 13:06

Aber das könnte der Polizist dann noch aufessen und was noch schlimmer wäre er könnte noch ein zweites fordern!
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#34 - 25.01 16:33

Der Rechtsgrundsatz, dass widerrechtlich beschaffte Beweise nicht verwendet werden dürfen, auch wenn ein dadurch bewiesenermaßen Schuldiger freigesprochen wird, ist eine wichtige Regel um den Rechtsstaat am Leben zu halten. Er soll Ermittler davon abhalten die ihnen aus gutem Grund auferlegten Grenzen zu überschreiten, indem man dafür sorgt dass es ihnen sowieso nichts bringt dies zu tun.

Oder wie Voltaire gesagt hat: "Besser man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen."

Ausserdem: Würde es diese Regelung nicht geben, brächte man Ermittler permanent in Gewissenskonflikte: "Sein nächstes Opfer würde noch leben, hätte ich damals die paar Jahre Knast auf mich genommen um ein Geständnis aus ihm herauszuprügeln. Hätte ich nicht meine Karriere opfern sollen um ein Menschenleben zu retten?". Soll man einem Polizisten der sowieso schon keinen psychisch einfachen Job hat diesen zusätzlichen Psychoterror auch noch aufhalsen?

Darum vermeidet man durch das Beweismittelverwertungsverbot Ermittler in die für sie schwierige Situation zu bringen entscheiden zu müssen ob sie bereit sind persönliche Konsequenzen dafür zu tragen das Recht durchzusetzen.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#35 - 25.01 17:12

Du verstehst mal wieder gar nix!

quote


³

örs, lass es einfach
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#36 - 25.01 17:20

Es hindert dich aber niemand daran, freundlich und sachlich zu bleiben, den Ermittlern auf die Fingerspitzen zu gucken und jeden Punkt, der deiner Meinung nach zu weit geht, anzusprechen. Das ist dein Recht als Beschuldigter. Die wenigsten Ermittler nehmen sowas persönlich oder werden dem Tatverdächtigen gegenüber unfreundlich.

quote of CaptainCat™

Dürfte man die auch bei der Durchsuchung filmen?

Und zu der Sache mit den anwesenden Zeugen: hab mal gehört, man darf sich selbst einen dazunehmen. Richtig? Wenn ja, in welcher Zeit müsste der vor Ort sein? (sonst ruf ich mal meinen Onkel aus Finnland herbei )
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#37 - 25.01 18:32

Du verstehst mal wieder gar nix!

quote


³

örs, lass es einfach

quote of [AZWAT]Chapnator

Ich würde ja gerne, wenn du es auch lassen würdest.

Nachdem mir Crush das gesagt hat, ist mir das schon klar. Aber sowas ist halt dann für den Polizisten peinlich, wenn ein Tatverdächtiger nur deswegen davonkommt weil er selber unsauber gearbeitet hat.
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#38 - 25.01 18:53

Also hält er sich an die Richtlinien und kommt gar nicht erst in so eine Situation. Wäre n Plan, oder?!
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#39 - 26.01 13:17



Und zu der Sache mit den anwesenden Zeugen: hab mal gehört, man darf sich selbst einen dazunehmen. Richtig? Wenn ja, in welcher Zeit müsste der vor Ort sein? (sonst ruf ich mal meinen Onkel aus Finnland herbei )

quote of =FM=d®


Natürlich darfst du Zeugen hinzuziehen. Es ist DEINE Wohnung! In deiner Wohnung kannst du Besuch empfangen. Solange die Anwesenden (sofern es jetzt grad keine Party ist) die Durchsuchung nicht behindern, dürften sie da bleiben. Effektiv nennst du sie den Ermittlungspersonen gleich als Zeugen der Durchsuchung, dann stehen deren Namen im Protokoll.
|01|

RANG Deckschrubber

#40 - 26.01 13:58

gab doch mal so ne schöner outer limits folge.

da wurden Mörder in der Zukunft verurteilt, dann wurde in die Zeit zurückgeflogen bis vor dem ersten mord und der mörder dann getötet (also urteil vollstreckt). (also bevor er den ersten mord gemacht hat).

eth- und philosophisch bestimmt interessante Diskussionen.

Darf man einen Menschen verurteilen(umbrigen) wenn es feststeht das er das Verbrechen begehen wird, aber noch nicht begangen hat.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#41 - 26.01 14:03

Minority Report meint nö
Ged

RANG Deckschrubber

#42 - 26.01 14:16

ist die frage, ob man durch dessen mord das leben eines (auch in der zunkunft) unschuldigen mitbürgers zu dessen nachteil verändern würde
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#43 - 26.01 14:22

-
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#44 - 26.01 14:23

nichts geschueht ohne fügung gottes
(nicht, dass ich religiös wär, aber der satz hilft)
=FM=d®ãĊħę *Leberkäff*

CI Wettbüro

RANG Prophet of Clanintern

#45 - 28.01 10:08

Dürfte man die auch bei der Durchsuchung filmen?

quote of =FM=d®

Wasn nu damit? :schüchtern:
|01|

RANG Deckschrubber

#46 - 28.01 12:25

nein

Das Persönlichkeitsrecht ("Recht am eigenen Bild" der Beamten.


http://www.mediauser.de/verhalten-bei-einer-hausdurchsuchung-videovortrag/
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#47 - 28.01 14:48

Sehr gutes Video, sollte sich jeder mal anschaun.
Meff "Alles was bleibt, ist eine Flucht nach vorn...&qu

RANG Prophet of Clanintern

#48 - 29.01 02:08

Ah. Super. Das war genau das Video, an das ich gedacht hatte. Leider hatte ich es auf Anhieb nicht mehr gefunden. Auf jeden Fall unterhaltsam, interessant und witzig. Inwieweit es noch aktuell ist, kann ich aber leider nicht beurteilen. ^^
יהוה

RANG Skill Newbie

#49 - 29.01 13:10

Das Persönlichkeitsrecht ("Recht am eigenen Bild" der Beamten.

quote


Obwohl das auch nicht so sehr stimmen kann. Ich darf meine eigene Wohnung doch videoüberwachen, wenn ich das will? Oder wird für den Moment der Durchsuchung meine Wohnung etwa zum öffentlichen Raum erklärt, in dem andere Gesetze und Regelungen greifen?

Solange ich das Video nicht veröffentliche, greife ich auch das Persönlichkeitsrecht der Beamten nicht an.
|01|

RANG Deckschrubber

#50 - 29.01 15:22

nein der durchsuchungsbefehl kann dir diese rechte nehmen, schliesslich hebelt er so schon Grundgesetz 13 aus und von daher dürfen die das
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#51 - 29.01 15:28

die 13 weisen grundgesetze?

du weißt schon, dass das 13. grundgesetz ein paar absätze hat? ^^
|01|

RANG Deckschrubber

#52 - 29.01 15:31

ja und ? meinst im GG steht drin was man bei eine Hausdu. darf und was nicht ? ich will nur sagen das eine Hasudu. 13 aushebelt und daher schon möchtig ist und dann der spruch "ich darf in meinem haus machen wasich will" nicht mehr zählt, weil du in diesem Moment kein hausrecht mehr hast "im eigenetlichem Sinne".
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#53 - 29.01 15:45



1. es gibt nur ein einziges grundgesetz. unterteilt ist es in artikel.
2. art. 13 abs. 2 GG schränkt art. 13 abs. 1 GG ein, indem er unter bestimmten bedingungen durchsuchungen zulässt.
3. im GG steht auch nicht drin, was "man" bei einer durchsuchung darf. das GG räumt dem einfachen gesetzgeber hier einen gewissen spielraum ein.

ausgehebelt wird es nirgends.
יהוה

RANG Skill Newbie

#54 - 30.01 12:22

01, da Du scheinbar so gar keine Ahnung hast und hier ganz eindeutig Deine eigene Interpretation von Rechtssprechung ablässt: halt Dich doch einfach raus!
|01|

RANG Deckschrubber

#55 - 30.01 13:58

es ist auslegungssache

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/11/beamte-kein-anspruch-auf-anonymitat/

wenn du es schaffst das deine Hausdurchsung es auf Bild.de schafft, zumal du auch erst ma die kamera behalten musst...

video.google.de/videoplay?docid=-5826904731074176780#

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37421&ccheck=1
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#56 - 01.02 10:39

Theoretisch dürfte es doch gar keine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung geben, wenn die Regierung jetzt die CD mit den Namen der Steuersünder kaufen würde, oder?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#57 - 01.02 11:38

und warum nicht?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#58 - 01.02 11:46

Weil Beweise die mit illegalen Methoden beschaffen worden sind vor Gericht ungültig sind.
Professor, Doctor & Green, LLP

RANG Prophet of Clanintern

#59 - 01.02 12:05

Völlig richtig.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#60 - 01.02 12:11

das wird ja auch gerade überprüft, ob die verwertbar sind