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FORUM: öffentliches Kommentar- & Wettbüro THEMA: Pollcomments: Überholverbot für LKWs ...
AUTOR BEITRAG
Electric

RANG Skill Apprentice

#61 - 19.01 15:57

ganz einfach: zweispurig = überholverbot, dreispurig = kein überholverbot. meine meinung. sehe das ganz genau so wie post #6.!
Kildarąℓbảŋ

RANG Master of Luck

#62 - 19.01 16:29

Soweit ich weiß, gilt das aus #61 ohnehin schon. Außerdem gilt iirc, dass das Überholen nur erlaubt ist, solange der Überholende deutlich schneller als der zu Überholende ist.

Wobei das, was ich da eben geschrieben habe, auch irgendwelche dummen bauernregeln sien können. *informieren geh*

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, hat mancher ein Problem mit den ewigdauernden Elefantenrennen. Nur würde man, sollten meine Bauernregeln der Wahrheit entsprechen, mit einem Überholverbot für LKW dann verbieten wollen, was bereits verboten ist. Das macht die Sache doch irgendwie interessant.


edit: Wenn ich mich jetzt richtig informiert habe, stimmt die Geschichte mit dem Überholverbot auf einer zweispurigen Autobahn schonmal nicht.

-> Pro Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen.
Leo

RANG Master of Skill

#63 - 19.01 16:38

@57

ich ging von den bobycar zahlen aus die DU im post nr.8 vorgegeben hast.

wer im glashaus sitzt sollte nicht mit steinen werfen.
Earth

RANG Lord of Luck

#64 - 19.01 17:36

quote:
. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;



So, das würde ja heißen, dass was wir umgangssprachlich als Lastwagen bezeichnen auf ner zweispurigen Autobahn gar nicht überholen darf.
Vll. kann Rechtexperte Brömme mehr dazu sagen.


Also der Text steht so im § 42 Abs. 6 Nr. 1 lit. d der StVO.
|WmP|Victim

RANG Skilloser vom Dienst

#65 - 19.01 20:51

gilt außerhalb geschlossener ortschaften (landstrasse).
Autobahn ist gesondert geregelt.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#66 - 20.01 13:35

nein. die in #64 zitierte vorschrift gilt allerdings nur bei mindestens drei spuren.
Earth

RANG Deckschrubber

#67 - 20.01 17:04

Das hab ich mir jetzt schon fast gedacht weil es unter dem Punkt steht wenn 3 makierte FS oder mehr da sind.

Aber dann kommt mir folgender Gedanke:

3 Fahrstreifen auf ner Autobahn.

auf dem rechten ein LKW mit 60Km/h (z.B. Gefahrenguttransport)
auf dem mittleren FS ein LKW mit 80 Km/h
und auf dem Linken überholt ein Bus mit 100 Km/h (hat die "Tempo 100" Plakette)
Und dann wäre das gesetzlich legal?? Es steht ja ledilich dort dass LKW´s über 3,5 Tonnen ihn nicht befahren dürfen bzw. ein Zug der länger als 7 Meter ist.

Ein Bus zählt ja nicht als Zug ist ja ein Fahrzeug. Richtig so?!?
Und ein LKW ist es ja auch nicht...
Stealth

RANG Deckschrubber

#68 - 21.01 00:26

Wenn ich sehe wie oft sie das selbst auf zweispurigen Bahnabschnitten tun, dann bringt das auch nix, last uns lieber die LKWs von der Straße holen, ab auf die Schiene mit der Fracht, ist zudem auch noch besser was CO2 und Feinstaub angeht.
Man muss nur die bahn zwingen wieder auf der Schiene zu fahren statt auf der Straße oder dem Wasser, oder gar zu fliegen...
Falli1/273

RANG Ruler

#69 - 21.01 00:27

Close plz
lørd▪øſ▪тєrrør

RANG Master of Clanintern

#70 - 21.01 12:15

deine Begründung klingt auch ganz plausibel, du hast mich überzeugt
cooldepp

RANG Ober0wn3r

#71 - 21.01 15:09

@#61
georg leber 1971: güter gehören auf die bahn! (damals noch bundesbahn)
Earth

RANG Deckschrubber

#72 - 21.01 17:00

also im post 67 hab ich mich etwas komisch ausgedrück(oder ihr wollt es einfach nicht verstehn!)

Unter einem Zug auf der Straße versteht man meines wissens ein Fahrzeug mit Anhänger.

Also die Begründung müsst wohl besser so heißen:

Da ein Bus genauso wie ein Auto ein EINZELNES Fahrzeug ist und kein Zug(z.B. Fahrzeug + Anhänger) bzw. Gespann ist, dürfte es ja so ein Überholmanöver wie in Post 67 geben und es wäre das doch ok?

Brömme ich brauch Hilfe
gec][Big Smoke

RANG Lamer

#73 - 21.01 17:01

ach aber die waren die wir für euch fahren, wollt ihr doch haben oder nicht ??
Electric

RANG Skill Apprentice

#74 - 21.01 17:40

das wir die waren haben wollen bzw. brauchen, steht ausser frage. jedoch nicht, wie so manch lkw-fahrer die bahn blockiert, weil er schwachsinnige überholvorgänge durchführt. meistens zusätzlich noch unerlaubter weise......
...ich glaub, jetzt läuft die diskussion aussm ruder.......daher close, bitte.
Don ConJulio

RANG Lord of Luck

#75 - 21.01 20:46

am besten gefiel mir das argument mit den waren, die auf aller welt um wochen zu spät kommen, wenn es ein überholverbot für lkw gibt ^^
prima diese debatten
Earth

RANG Deckschrubber

#76 - 22.01 10:58

Das war bestimmte ein angefressener LKW Fahrer.

Und ich finde so ein generelles Überholverbot für LKWs auf der Autobahn schon deswegen nicht ok, weil se dann mitten in der Nacht wo keier unterwegs ist auch ned überholen dürften und es da keine behinderung ist. Auserdem sind an den Stellen wos zu starken Verkehrsbehinderungen kommt durch so ein Überholmanöver von LWKs eh schon Verbote aufgestellt.

Und was hier auch schon mal so indirekt als Argument kam war dass man so ein Überholverbot einführen sollte damit man 200 auf der Autobahn fahren kann. Also sowas ist bitte kein Argument!

Aber was mich noch viel mehr interssiern würde wäre die Situation in Post 67(bitte Post 72 auch mit durchlesen!!!)
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#77 - 22.01 15:02

Ja wieso sollte es den Fall aus #67 denn auch nicht geben?
Earth

RANG Deckschrubber

#78 - 23.01 16:03

Geben könnts ihn schon aber obs erlaubt ist ist ne andere Sache!
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#79 - 24.01 16:54

Ja und wieso sollte er nicht erlaubt sein?