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FORUM: Allgemeines THEMA: Punkte + Blitz
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}{µÑ`I´£® *preußisches Kind des Sozialismus*

RANG Deckschrubber

#121 - 13.12 17:00

dann stehe ich lieber quer, als 150m schlittschuh zu fahren.
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#122 - 19.12 14:21

erinnert ihr euch, dass ich oben mit 30kmh zu viel rausgeholt wurde?
jetzt, nach über 4 wochen ist immer noch nichts gekommen, ABER: seit heut steht an der Stelle, an der das Schild mit den "70" stand vor der Kreuzung ein etwas anderes schild:
dreieck mit ampel
drunter: kleines weißes schild mt "150m"
und darunter dann die 70.

was für ein zufall....ich fahre da seit anderthalb jahren fast jeden tag vorbei und es gab nie eine kontrolle, nen blitzer oder so ein schild.
und nun....genau einen monat nachdem die da kontrolliert haben steht auf einmal diese schild da...

na haben die wohl etwa zu unrecht dort die geschwindigkeit gemessen und nun als alibi das schild aufgestellt?

wie hoch sind die chancen, dass da noch was zu mir kommt?

da muss es nun wohl irgendwo offizielle infos dazu geben....mal gucken...weiß bloß noch nicht wo.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#123 - 19.12 14:26

zu unrecht gemessen? nach deiner ursprünglichen schilderung galt im kreuzungsbereich doch immer schon 70, und da wurdest du erwischt? was ändert denn das warnschild daran?
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#124 - 19.12 14:45

ich weiß ja nicht wie das läuft, aber ich nehme an, dass die, die die geschwindkeitsmessungen durchführen sich nicht einfach irgendwo hinstellen können, sondern es schon begründet sein muss, warum ausgerechnet da gemssen wird.

wenn nun irgendwo so etwas durchgeführt wird unter der begründung, es sei eine gefahrenstelle (und in diesen fällen darf diese 150m-richtlinie unterschritten werden, aber das nur am rande), dann kann man umgekehrt fragen, warum denn kein warnschild da ist, wenn es sich um eine gefahrenstelle handelt. (vor allen folgenden kreuzungen gibt es jeweils vorher warnschilder)

es sind 150m die man mit 100kmh in ca. 5s überquert hat und dann wieder so weiterfahren darf...
von daher war eine messung an diese stelle völlig grundlos/unberechtigt.
NUN wird man aber durch das warnschild auf diese gefahrenstelle hingewiesen...
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#125 - 19.12 14:55

quote:
sondern es schon begründet sein muss, warum ausgerechnet da gemssen wird.
weil dort eine geschwindigkeitsbeschränkung gilt. ob gefahrenstelle oder nicht ist völlig egal. und auch wenn die gefahrenstelle als begründung für das unterschreiten einer richtlinie angegeben wird, ändert das (nicht)vorhandensein eines schilds nichts an der (nicht)existenz der gefahrenstelle.
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#126 - 19.12 15:03

das stimmt natürlich alles was du sagst, rein rechtlich sicher alles in ordnung.

abern wenn es wirklich so wäre und man sich nur daran halten müsste, wo es begrenzungen gibt, darf man willkürlich messen, dann wäre das schon ziemliche anarchie.
dann könnte man sich das neu aufgestellte schild auch sparen...weil wozu, wenn sich dadurch nichts ändert?

faktisch ist es nun mal keine gefahrenstelle und wurde nun nachträglich zu einer gemacht.

dass das ein zufall ist mit dem geänderten schild, glaubst du doch wohl nicht wirklich?
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#127 - 19.12 15:28

ich halte deine schlussfolgerung jedenfalls für etwas voreilig eine nachfrage beim zuständigen straßenbauamt könnte den sachverhalt eventuell aufklären.
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#128 - 19.12 15:48

ahh....strassenbauamt....wo find ich das bei uns?

*edit*

ok....im landratsamt....aber die stellen son schild doch eigentlich nur auf anweisung einer anderen behörde auf, oder?
auf der hp steht jedenfall nix.
Andre

RANG Skilloser vom Dienst

#129 - 19.01 08:48

Nope Straßenbau- Straßentiefbau ist Angelegenheit der Kommunen! Daher bedarf es nicht einer Anweisung anderer..
3 of 5 [Ausbildung zum Steinversetzungstechniker]

RANG Ober0wn3r

#130 - 19.01 16:21

Je nachdem dürfen das sogar die Baufirmen selbst aufstellen (Geschwindigkeitsschilder wohl weniger, aber z.B. Parkverbot), vorrausgesetzt es ist genehmigt worden!
D.h. das Schild muss nur genehmigt sein, wer es dann genau aufstellt, ist eigentlich zweitrangig!
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#131 - 19.01 18:29

vorgestern hat ich meinen zweiten monatstag mit der laserpistole

ist es richtig, dass es nach 3monaten verjährt ist?


aber so richtig glaub ich eh nicht dran...der wisch kommt bestimmt kurz vor knapp...
.aerosol°

RANG Master of Clanintern

#132 - 19.01 22:41

mit den 3monaten ist richtig, kurz vor knapp ist aber sehr unüblich, ich habe bezüglich dessen schon mit einem polizisten gesprochen, der in der verwaltung tätig ist. in der regel sollte alles in den ersten 1-3 wochen kommen, danach ist es unwahrscheinlich laut seiner aussage

eine freundin von mir hat sowas aber mal am letzten tag schön per einschreiben bekommen. ist aber seehr selten


wie gesagt, sagt der her aus der verwaltung der rennleitung
MadDog - Sparrow is my co-pirate!

RANG Master of Clanintern

#133 - 23.01 11:06

quote:
Je nachdem dürfen das sogar die Baufirmen selbst aufstellen (Geschwindigkeitsschilder wohl weniger, aber z.B. Parkverbot), vorrausgesetzt es ist genehmigt worden!
D.h. das Schild muss nur genehmigt sein, wer es dann genau aufstellt, ist eigentlich zweitrangig!


Sie dürfen nicht nur, sie müssen sogar.
Das Tiefbauamt erstellt dazu einen Plan in dem genau festgelegt wird welches Schild in welchem Abstand zur Baustelle zu stehen hat!
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#134 - 17.02 12:35

ich brauch nun nen definitive antwort:
heute vor genau drei monaten (am 17.11.06) bin ich mit 30kmh zuviel gemessen und rausgewunken worden.

bis jetzt kam nix....KANN jetzt noch was kommen???
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#135 - 17.02 16:01

ja, postlaufzeiten usw. musst du immer noch draufrechnen. das können durchaus nochmal 2-3 wochen sein.
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#136 - 17.02 17:07

2-3 wochen? wohl im extremsten extramfall..."durchaus" hört sich an, also ob das so in jedem zweiten fall so wäre.

aber ne gebe ich denen noch....danach ist sense
3of5 *Status: Glücklich verliebt*

RANG Ober0wn3r

#137 - 17.02 18:40

Normalerweise kommt nach 9 Wochen nix mehr
iV@n ||Theorieentschlüsseler||

RANG Lord of Clanintern

#138 - 20.02 15:13

abnormal...kam der wisch doch tatsächlich heute an....geschrieben am 13.02.....zugestellt am 19.02.. oh mann....
S.A.M.

RANG Master of Clanintern

#139 - 20.02 15:56

und?

wir wollen details wissen
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#140 - 20.02 18:14

ich hab dich ja gewarnt
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#141 - 18.11 13:35

so....das jahr war gestern rum. die punkte sind weg. ich kann wieder heizen
S.A.M.

RANG Master of Clanintern

#142 - 18.11 21:20

nuja so ganz weg sind sie erst nach 2 jahren ....

http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/ueberliegefrist.htm

http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Alles_Ueberblick/ueberblick.htm
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#143 - 19.11 01:34

mist

fahr ich halt wieder langsam.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#144 - 19.11 13:23

naja... musst du doch nicht
"In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgelstellen, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen."

nur wenn du in den letzten tagen vor ablauf geblitzt worden bist, dann werden die herangezogen.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#145 - 19.11 14:31

d.h. auf deutsch, dass wenn ich ab sofort wieder punkte bekommen sollte, dann sind meine 3 bisherigen in einem jahr trotzdem weg?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#146 - 19.11 15:45

Nein.
Wenn du ab jetzt punktepflichtig geblitzt/erwischt werden solltest, dann sind die 3 trotzdem weg.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#147 - 19.11 16:00

hä? hab ich nicht das selbe gefragt?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#148 - 19.11 18:45

Nein hast du nicht. Wegen diesem kleinen Unterschied gibt es die Überliegefrist ja überhaupt ;)

Es könnte ja sein, dass du vor 4 Wochen geblitzt worden bist, vor einer Woche sind deine Punkte verfallen, und in einer Woche wird dir der Bescheid von dem Blitzer von vor 4 WOchen zugeschickt, und bekommst auch erst dann die Punkte. Dann hast du aber das Problem, das damit deine alten Punkte doch nicht verschwinden.

Wenn du aber geblitzt wirst, einen Tag nachdem die Punkte wegsind, ist alles in Ordnung.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#149 - 19.11 19:40

genau das selbe sag ich doch
quote:
wenn ich ab sofort wieder punkte bekommen sollte

ab sofort, da das jahr nun schon rum ist.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#150 - 19.11 19:44

Mir gehts ja nur darum, dass es auf den Zeitpunkt des Vergehens ankommt, und nicht auf den Zeitpunkt, zu dem du die Punkte auf einem Papier vor dir stehen hast ;)
Von nichts anderem spreche ich die ganze Zeit, und ich denke dass du dasselbe meinst, ich wollts aber mal klarstellen.