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FORUM: Allgemeines THEMA: E-Mail gültiger Mahnweg?!
AUTOR BEITRAG
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#31 - 29.11 21:11

alles besserwisser hier

naja gut, ich habe also als gesamtresumee jetzt: der vertrag is legal und die muss zahlen....könnte aber damit entkommen, dass sies nicht tut weil sich der aufwand vll nich lohnt.

wenn sie nun angiebt ihre schwester hätte das abgeschlossen, auf ihrem pc und die is minderjährig, wie siehts dann aus? ^^
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Ultimate 0wn3r

#32 - 29.11 21:18

Normalerweise haben die Erziehungsberechtigten bzw. die Besitzer des Internetzugangs dafür Sorge zu tragen dass sowas nicht geschieht. Meines wissens, deswegen hängt mich net auf wenns net passt
ildottore

RANG Master of Clanintern

#33 - 29.11 21:18

quote:
der vertrag is legal und die muss zahlen

DAS hat niemand gesagt. Nur ist er nicht offensichtlich nichtig.
ScHmUu *Long Live The Horror!*-

RANG Master of Clanintern

#34 - 29.11 22:49

jetzt wird hier haarspalterei betrieben! ^^

ich sag ihr sie soll net zahlen weils dubios und vielerorts als abzocke bekannt ist! hab von vielen gelesen, die die zahlung verweigerten und damit durchkamen! wenn sie doch zahlen will is ihr prob....das is mir juristisch jetzt alles zu unsicher....ich glaub ich studier jura, kann ja net sein, dass man sich da so versumpfen lassen kann!!
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#35 - 29.11 23:19

quote:
jetzt wird hier haarspalterei betrieben!
nein.
ildottore

RANG Master of Clanintern

#36 - 30.11 12:56

quote:
.ich glaub ich studier jura,

Bitte nicht, das sind schon so genug
ildottore

RANG Master of Clanintern

#37 - 20.02 19:51

quote:
Versteckte Kosten auf Websites müssen nicht bezahlt werden

Dass die Berechnung ihrer Lebenserwartung ein werbefinanzierter Dienst ist, war die Annahme einer Websurferin, die vor dem AG München wegen der nicht bezahlten Rechnung über 30 Euro verklagt wurde. Das Gericht gab der Surferin recht, die Kosten seien unterhalb des Anmeldebuttons leicht zu übersehen gewesen und müssen nicht entrichtet werden.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 161 C 23695/05 ist rechtskräftig. Damit wird der Trick, mit versteckten Kostenhinweisen auf Kundenfang zu gehen, in Zukunft für entsprechende Anbieter unattraktiver.

Erfreuliches Detail: Auch wenn die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wurde und der Kunde diese per Mausklick akzeptiert, ändert das nichts am versteckten Charakter des Kostenhinweises. Das AG München war der Ansicht, dass man nicht damit rechnen muss, in den AGB deinen Hinweis auf die Zahlungspflicht zu finden.
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#38 - 20.02 21:03

Das hätte nen Freund von mir vor ein paar Wochen mal wissen sollen. Er ist auf so nen Mist reingefallen und hat sich geweigert, die Kohle zu zahlen. Naja, nach Mahnung und Abgabe des ganzen an ein Inkassobüro war die Summe wesentlich höher. Im Endeffekt hat er dann doch gezahlt, nur eben erheblich mehr.