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FORUM: Allgemeines THEMA: Handydiesbstahl
AUTOR BEITRAG
יהוה

RANG Master of Luck

#31 - 22.08 03:47

Kann man zivilrechtlich, z.B. auf Schadenersatz, eigentlich gegen Unbekannt klagen?
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Captain

#32 - 22.08 09:41

Die Frage ist nur ob ein unbekannter vor Gericht als Partei akzptiert wird...

http://de.wikipedia.org/wiki/Klage#Inhalt_der_Klageschrift_gem.C3.A4.C3.9F_.C2.A7_253_ZPO_in_Verbindung_mit_.C2.A7_130_ZPO
Doctor & Green, LLP

RANG Master of Clanintern

#33 - 22.08 16:17

Kann man zivilrechtlich, z.B. auf Schadenersatz, eigentlich gegen Unbekannt klagen?

quote of י


Nein.
Honigmelone*Sverige*

RANG Lord of Clanintern

#34 - 22.08 20:11

Der Polizei hätten sie sicher Auskunft gegeben aber der Schaden der mir entstanden ist, war wohl zu gering als dass sie da handeln. Und ob es was gebracht hätte mal die Leute zu kontaktieren die er angerufen hat ist auch fraglich.

quote


kann man da nicht sowas wie bei diesen musik.abmahn sachen (bzw. wie "damals" ) machen? auch wenn earth dann geld bezahlen müsste an nen rechtverdreher ähm.. vertreter...