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FORUM: Allgemeines THEMA: mit Auto hinterm Notarzt her
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Black-Rock

RANG Master of Clanintern

#61 - 04.04 17:38

die RTW Insassen sind sehr froh, wenn sie das Horn nur selten anmachen müssen. Das nervt! nämlich
3 of 5 *Status: Ausgemustert*

RANG God

#62 - 04.04 18:11

quote:

Wobei in Münster die Menschen so gütig sind und zur Seite fahren sobald sie nur ein herrannahendes Fahrzeug mit Blaulicht sehen, in der Vorahnung dass eh das Martinshorn eingesetzt wird


Genau auf dieses Verhalten hofft die Pozilei
Denn wenn "der Bürger" auch dann Platz macht, wenn das Horn aus ist, wird er zum einen auch Platz machen, wenn's eigentlich garnicht nötig wäre, zum anderen "spart" man sich das Horn.

quote:

die RTW Insassen sind sehr froh, wenn sie das Horn nur selten anmachen müssen. Das nervt! nämlich

Das nervt nicht nur die Insassen
Deswegen wird von ihnen sogar erwartet, dass sie das Horn nur einsetzen, wenn's nötig ist
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#63 - 04.04 19:43

quote:
Deswegen wird von ihnen sogar erwartet, dass sie das Horn nur einsetzen, wenn's nötig ist


Nötig ist es vom Beginn der Einsatzfahrt bis zu ihrem Ende. Ohne Pause. Alles andere ist saumäßig gefährlich und absolut unverantwortlich von den Besatzungen der Einsatzfahrzeuge. Einzige Ausnahme: freie Autobahn.

Was das erwarten angeht: sowas bekommst du von niemandem schriftlich, weil jeder, der einen IQ > 5 hat, mittlerweile weiß, dass das nicht zulässig ist und er als Vorgesetzter ziemlich Ärger bekommen kann.

quote:
Genau auf dieses Verhalten hofft die Pozilei

Die Polizei nähert sich Einsatzstellen dann ohne Ton und evtl. sogar ohne blaues Blinklicht, wenn sie hofft den/ die täter auf frischer Tat ertappen zu können und sie nicht verscheuchen will.

quote:
Erst am Wochenende kam dazu etwas in Auto-Motor-und-Sport:
Wer nur das Blaulicht einsetzt, begeht noch keine Amtsanmaßung, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit von (Ich bin nicht sicher!!) ~20 Euro.

Amtsanmaßung ist IMHO das durchführen der Fahrzeugkontrollen.



Also - ich habe hier ja schon geschrieben, dass ich schaue was ich zu dem Thema noch an Infos habe.
Von einem Ausbilder der Polizei RLP bekam ich mal folgende Informationen:

-Blaues Blinklicht alleine oder zusammen mit Einsatzhorn oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet = 20 Euro (bei Personen, die es sonst verwenden dürfen)
-Betrieb eines KFZ ohne Betriebserlaubnis = 100 Euro + 3 Puntke (evtl. sofortige Stilllegung ist zu prüfen)
- sonstige Verstöße gegen die StVO (zB Rotlicht missachtet)
- prüfen ob Verstoß gegen § 315 b/c StGB vorliegen könnte.

Spätestens mit dem letzten Punkt wünsche ich dann viel Spass.
Andre

RANG Skill Commander

#64 - 05.04 05:35

muss ich mir jetzt ernsthaft den § 315 b/c StGB googlen oder sachste mir netterweise noch was drin steht?

quote:
Nötig ist es vom Beginn der Einsatzfahrt bis zu ihrem Ende. Ohne Pause. Alles andere ist saumäßig gefährlich und absolut unverantwortlich von den Besatzungen der Einsatzfahrzeuge. Einzige Ausnahme: freie Autobahn.


...Schwachsinn
Skeletor

RANG Ober0wn3r

#65 - 05.04 08:25

@56 Hm? Bin ja danach gefragt worden. Dann antworte ich natürlich. Ausserdem fand ich die Aktion im Nachhinein schon recht lustig.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#66 - 05.04 09:28

quote:
...Schwachsinn
nein, § 38 abs. 1 stvo. nur mit blaulicht und einsatzhorn zusammen hat man wegerecht.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#67 - 05.04 11:40

Ich vermute es ging ihm eher darum, man müsse beides die ganze Zeit angeschaltet lassen.

Wenn man allerdings auf ner leeren Landstraße fährt wo man sowieso kein Gebrauch vom Wegerecht machen muss, ist diese Lärmbelästigung (welche sowieso nur die Insassen selbst hören) eher überflüssig ...
Morpheus

RANG Deckschrubber

#68 - 05.04 15:44

Rettungskräfte sind angewiesen, das Martinshorn bei Nacht nur zu benutzen wenn es für das Wegerecht nötig ist. Ansonsten muss es aus ruhe bzw. Lärmbelästigungsgründen abgestellt werden.
Stand: 2002-2003
Quelle: Mein damaliger Wachleiter (Bayerisches Rotes Kruez)
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#69 - 05.04 17:40

quote:
nein, § 38 abs. 1 stvo. nur mit blaulicht und einsatzhorn zusammen hat man wegerecht.

Danke, Udo.

quote:
Wenn man allerdings auf ner leeren Landstraße fährt wo man sowieso kein Gebrauch vom Wegerecht machen muss, ist diese Lärmbelästigung (welche sowieso nur die Insassen selbst hören) eher überflüssig ...

Ich setzte das jetzt mal gleich mit meinem Beispiel der leeren Autobahn.
Sobald aber auch nur die geringste Chance besteht, dass ich die Wegerechte eventuell kenntlich machen müsste, dann würde bei mir immer das Horn mitlaufen!


quote:
Rettungskräfte sind angewiesen, das Martinshorn bei Nacht nur zu benutzen wenn es für das Wegerecht nötig ist. Ansonsten muss es aus ruhe bzw. Lärmbelästigungsgründen abgestellt werden.
Stand: 2002-2003
Quelle: Mein damaliger Wachleiter (Bayerisches Rotes Kruez)


... und das hast du schriftlich?
Der Oberbürger meiner Heimatstadt wollte das (als ich noch aktiv war bei den BOS) auch verbieten. Grund: Lärmschutz. Wir baten ihn uns die Weisung gegen §38 StVO zu verstoßen schriftlich zu geben. Als ich 4 oder 5 Jahre später in die Reserve wechselte hatten wir ein solches Schreiben noch immer nicht erhalten.
Warum? Wenn etwas passiert ist nämlich der Fahrer der Dumme.
... wenn ich mir das genau durchlese, dann ist das so eine "Gummiaussage". Die lässt sich nämlich zurechtziehen wie man sie gerade braucht.
Wenn der Fahrer das Einsatzhorn aus lässt und er sich nach einem Unfall auf diese Weisung berufen will, dann kann sich der Wachenleiter damit herausreden, dass der Fahrer die Situation falsch eingeschätzt hat und er das Einsatzhorn hätte einschalten müssen.

Der Fahrer ist immer der dumme, denn er verstößt gegen §38, nicht irgendjemand anderes. Daher gibt niemand die Weisung, das Einsatzhorn sei nicht zu benutzen ohne eine Hintertür.
König Bleistift mit Licht

RANG Ruler

#70 - 05.04 17:42

bin heute 80km nach Stade hin- und zurückgefahren (B71/B74) und jedes Mal, als ein Mercedes hinter/vor mir fuhr oder irgendwas überholt hat, musste ich an "Mercedesarschloch" denken
nowi ´t: -18 Tage´

RANG Deckschrubber

#71 - 05.04 19:00

dann hat sich der thread ja gelohnt x_X
Morpheus

RANG Deckschrubber

#72 - 05.04 20:38

@Maddog

ja ich hatte das Schriftlich, genau weil es so ein "gummi-ding" ist. Allerdings haben wir das auch vorher schon immer so gemacht. Die tröte nervt eh total im Auto.

Was deine Aussage zwecks "Der Fahrer ist immer der Dumme" angeht, müsste sich Udo einschalten und mich Korrigieren aber es gab erst einen Rechtsstreit und da meinte ein Hauptamtlicher, obwohl er eigentlich der "Angeklagte" war, er fungiere eh nur als Zeuge. Da Öffentlicher Dienst und man nur den Rettungsverband verklangen könne, nicht aber ihn. Was mit ihm passiert obliegt dem Arbeitgeber. Wie das jetzt bei Personschaden durch einen Verkehrsunfall ist und welche Gesetze da gelten, keine Ahnung. Bei der Verhandlung fiel ein Betrunkener von der Liege, hat also mit Wegerechten und STVO nix zu tun. Was aber eigentlich nichts an der Aussage "man kann nur den Rettungsverband verklagen" ändert.
Dr. Udo Brömme

RANG Ober0wn3r

#73 - 05.04 20:47

amtshaftung ist zwar schön und gut, aber das ändert nichts daran, dass bei grober fahrlässigkeit (und bei vorsatz sowieso) im innenverhältnis dann der eigentliche verursacher in regress genommen wird.
▪мadDσg▪Dose?

RANG Master of Clanintern

#74 - 05.04 21:59

quote:
Die tröte nervt eh total im Auto.

Auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes sollen Gerüchten zufolge auch mal mit E-Horn statt mit Pressluft bewegt werden können.
(Ja, ich weiß dass deutsche Einsatzfahrzeuge diesbezüglich mehr die Geldbeutel der Beschaffer glücklich machen als die Ohren der Fahrer, aber da muss man auf anderem Wege versuchen abhilfe zu schaffen.)


quote:
Was deine Aussage zwecks "Der Fahrer ist immer der Dumme" angeht, müsste sich Udo einschalten und mich Korrigieren aber es gab erst einen Rechtsstreit und da meinte ein Hauptamtlicher, obwohl er eigentlich der "Angeklagte" war, er fungiere eh nur als Zeuge. Da Öffentlicher Dienst und man nur den Rettungsverband verklangen könne, nicht aber ihn. Was mit ihm passiert obliegt dem Arbeitgeber. Wie das jetzt bei Personschaden durch einen Verkehrsunfall ist und welche Gesetze da gelten, keine Ahnung. Bei der Verhandlung fiel ein Betrunkener von der Liege, hat also mit Wegerechten und STVO nix zu tun. Was aber eigentlich nichts an der Aussage "man kann nur den Rettungsverband verklagen" ändert.


Verkehrsunfälle gehen immer mit dem Fahrer heim. Wenn der bei der Verhandlung dann später nachweisen kann, dass er nach den Weisungen seines Dienstherrn gehandelt hat, dann kommt er vielleicht wieder raus. Aber auch nur vielleicht.
Selbst wenn der Fahrer zB angewiesen worden wäre immer ohne Horn zu fahren, so hat er immer noch nicht die nötige Sorgfalt und Umsicht walten lassen, was der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs ohnehin in besonderem Maß muss.
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#75 - 11.04 20:34

Zum Thema Signalhorn: Je nach Geldbeutel bzw Motivation der Beschaffer ist das Führerhaus eines RTW eher imaginär schallgedämmt, bzw der Tongeber/Presslufthorn sitzt an einer suboptimalen Stelle, dann ist es damit verdammt laut im Innenraum.

Versuch dann mal zu versuchen, ein sinnvolles Gespräch mit der Leitstelle zu geben.


Zum Thema Geschwindigkeit und Unfälle kann Udo auch weiterhelfen, es gibt ein Gerichtsurteil zu einem Unfall eines Fahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr, bei dem rauskaum, dass eine rote Ampel nur mit Schrittgeschwindigkeit (oder weniger) überfahren werden darf, und dass zB mit (iirc) 40 km/h zu schnell das ganze als "billigend in Kauf nehmend" gewertet wird.
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Master of Clanintern

#76 - 11.04 20:38

Misserable Ausstattung von Einsatzfahrzeugen durch nicht 100% gesetzeskonformes verhalten auszubüglen ist kontraproduktiv.

In manchen Ländern werden die Hörner einfach so montiert, dass man im Innenraum weitgehend verschont bleibt. Das ist sinnvoll - nur leider kann man dann die typisch deutsche Schrankwand von Hella eigentlich nicht mehr sinnvoll verwenden.
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#77 - 11.04 20:50

Beziehst du dich jetzt auf den RTK von Hella?

Also ich hab jetzt schon eine reihe unterschiedlicher RTWs von innen "testen" dürfen ...

Alle Sprintergenerationen von 2000-2006, teilweise mit Kastenausbau, größtenteils Koffen von KFB und Strobel.
Dazu Sprinter von 2002-2006, die älteren als Hospimobilausbau bzw mit Kastenausbau von Strobel sowie neue 316 Sprinter von 06 (altes Model) mit KFB-Koffer.

Ich muss sagen, die neuen Sprinter sind vorne verdammt grausam gedämmt, dabei wird allerdings kein Balken verwendet, oben, auf dem Sprinterdach (vor dem Koffer) sitzen 2 einzlne Blitzer und dazwischen ein Tongeber. Pressluft ist seitlich über den Türen angebracht.
Einfach nur laut.

Die Hospimobile und Strobelkasten haben einen Toppas-Balken und sind akzeptabel.

Die "älteren" Sprinter mit KFB- oder Strobel-Koffer mit Techno-Balken waren aber von der Innenlautstärke her am angenehmsten.


Zum Thema Hörner-Einsatz: Also wenn ich Innerorts human fahre, keinerlei rote Ampeln überfahre oder meine Sonderreche in Anspruch nehmen will (im Regelfall mit Pat) bleibt das Horn aus.

Auf der Einsatzhinfahrt mache ich das Horn im Regelfall nur dann aus, wenn ich außerhalb von Ortschaften bin und auch da keinen Gebrauch von meinen Sonderrechten mache, zb Autobahn/Bundesstraßenzubringer oä
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Master of Clanintern

#78 - 11.04 20:53

quote:
Beziehst du dich jetzt auf den RTK von Hella?


Ja. Reihenhaus mit Licht und Ton halt.

quote:
oben, auf dem Sprinterdach (vor dem Koffer) sitzen 2 einzlne Blitzer und dazwischen ein Tongeber. Pressluft ist seitlich über den Türen angebracht.


Eben. Sowas meine ich. Da gehört der Aufbauer mit den Ohren davorgespannt und mal ein, zwei Tage trockengeföhnt.


quote:
Zum Thema Hörner-Einsatz: Also wenn ich Innerorts human fahre, keinerlei rote Ampeln überfahre oder meine Sonderreche in Anspruch nehmen will (im Regelfall mit Pat) bleibt das Horn aus.

Auf der Einsatzhinfahrt mache ich das Horn im Regelfall nur dann aus, wenn ich außerhalb von Ortschaften bin und auch da keinen Gebrauch von meinen Sonderrechten mache, zb Autobahn/Bundesstraßenzubringer oä


Das klingt vernünftig
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#79 - 11.04 21:01

Alles andere ist auch

Allerdings habe ich die Erfahrung gesehen, dass die Dinger, die Aufbauer so produzieren und die dann vom Besteller abgenommen werden, teilweise interessant sind ...

Da werden Schubladen abgenommen, die praktisch nicht genutzt werden können
Zwischen Tragestuhl, der als 3. Sitz dient, und Tragetisch sind etwa 20cm. Du hast hinten 2 Leute drin und brauchst danach 2 neue Kniescheiben (Kastenaufbau)
Aus Versehen 3 Fahrgestelle mit Handschaltung anstatt Automatik gekauft

usw ...
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Master of Clanintern

#80 - 11.04 21:05

Weil Leute die dinger abnehmen, die

a) keine lust
und
b) keine Ahnung haben
Benny-Ray

RANG Prophet of Clanintern

#81 - 12.04 04:23

c) sie ja damit nicht fahren müssen
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#82 - 12.04 08:16

das ist genauso wie mit den Designern von Küchenausstattungen

Entwerfen etwas das auf den ersten toll aussieht, sich dann auf den zweiten Blick aber als unbrauchbar herausstellt
▪мιlтøшη▪

RANG Ultimate 0wn3r

#83 - 12.04 08:59

also so wie frauen ?
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#84 - 12.04 09:00

haha

oder meine arbeit
Andre

RANG Skill Apprentice

#85 - 12.04 09:07

b2t:


was doch viel geiler käme, wäre einen streifenwagen der gerade mit blaulicht und dingenshorn unterwegs ist, kaQedreist zu überholen

steht auf meiner 2do liste! gleich unter sex mit 3 frauen
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#86 - 12.04 09:26

haha hab ich aber schon gemacht ok das olle ding fuhr uach nur 160 -_-
Macbeth

RANG Prophet of Clanintern

#87 - 12.04 10:43

innerorts?
jérôme knows best!

RANG Prophet of Clanintern

#88 - 12.04 12:39

deutsche autobahn
nowi ´sieht aus wie justin?!´

RANG LLamah

#89 - 13.04 12:10

du hast 3 frauen gleichzeitig bei 160 auf ner autobahn gebumst?
Macbeth

RANG Prophet of Clanintern

#90 - 13.04 12:18

während er einen Streifenwagen überholt hat! getunter Bangbus lässt schön grüßen
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