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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechts vor links (rückwärts fahren)
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†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#1 - 17.04 15:35

hiho..

wenn man rückwärts aus einer straße fährt (rechts-vor-links-kreuzung) und man sich auf der "vorfahrtsberechtigten" straße befindet (also rechts von dem ankommenden fahrzeug ;) )

... hat man dann trotzdem vorfahrt?

ich glaube mich daran zu erinnern, dass mein fahrschullehrer mir mal gesagt hat, dass man trotzdem vorfahrt hätte.. is aber leider schon ein paar jahre her ^^

hab zwar mal gegoogled, aber so richtig klare aussagen habe ich nicht gefunden.

gibts evtl. ne rechtsquelle dazu?

thx
S.A.M.

RANG Master of Clanintern

#2 - 17.04 17:47

fährst du auf der rechten oder linken spur rückwärts ?
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Hardcore Sucker

#3 - 17.04 18:58

§9 StVO
quote:
(5) Beim [...] Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

"erhöhte Sorgfaltspflicht". Missachtung: 50,-- Euro Bußgeld und 2 Punkte, also keine Vorfahrt.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#4 - 18.04 11:41

das is eine einspurige straße.. also so ne "zone-30-kreuzung

was is aber nun damit @#3:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_08.php

schließt rückwärtsfahren nicht aus..

also wenn ich langsam in die kreuzung fahre und der ankommende sieht, dass ich abbiege (zwar rückwärts..) und er trotzdem mir sozusagen die vorfahrt nimmt, und es kommt zum unfall...

was dann? ^^
Huri-Kane

RANG Deckschrubber

#5 - 18.04 13:32

das entscheidet dann im zweifel der richter... sicherlich zugunsten des §9 StVO. als sogfaltsbepflichteter musst du halt ggf erst an der kreuzung anhalten und dich vergewissern dass eventuell ankommende fahrzeuge dir dein vorfahrtsrecht einräumen - klingt zwar paradox, aber halte ich für das sinnvollste verhalten. es muss ja schließlich nicht jede mögliche situation durch irgend einen paragraphen exakt geregelt sein.
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Skilloser vom Dienst

#6 - 18.04 19:04

es schließt es aber auch nicht ein.

Ich denke, es handelt sich um einen gediegenen Fallentscheid mit Teilschuld für beide.
Der eine muss warten, weil er keine Vorfahrt hat, der andere muss warten, weil er rückwärts fährt. Man verständigt sich und gut is'
Der Fragezeichenmensch

RANG Master of Clanintern

#7 - 18.04 21:25

Einspurig? eine Einbahn?
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#8 - 18.04 22:11

nein, keine einbahnstraße. eine kleinere seitenstraße ohne trennungsstreifen
▪мadDσg▪Fanta4*Fornika*yeah*

RANG Skilloser vom Dienst

#9 - 19.04 07:20

Das ändert doch eh alles nix.


Fahrzeug A fährt eine Straße entlang und müsste auf Grund der rechts-vor-links-Regelung dem Fahrzeug B, das rückwärts fährt, die Vorfahrt gewähren.

Situation 1:
Fahrzeug A hält, Fahrzeug B fährt ungebremst aus der rechts vor links und faltet Fahrzeug B. --> Fahrzeug B ist Schuld, da §9 nicht beachtet.

Situation 2:
Fahrzeug A hält nicht und semmelt dem stehenden Fahrzeug B in den Kofferaum. --> Fahrzeug A ist Schuld, da rechts-vor-links nicht beachtet.

Situation 3:
Viel Realistischer ist wohl, dass beide Fahrzeuge in Bewegung sind. Jetzt ist es am Richter zu entscheiden. Wer hat welche Fehler begangen und welche Vorschrift wiegt schwerer?
Das kann man so wohl unmöglich Beurteilen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass den Rückwärtsfahrenden die größere Schuld trifft, da ein Rückwärts aus einer Einmündung kommendes Auto eher ungewöhlich ist und der andere Verkehrsteinehmer dadurch die Situation evtl. nicht richtig einschätzen konnte wohingegen der rückwärts Fahrende ja sehr wohl die Situation (nämlich die, dass er nun Rückwärts in eine Straße einfahren wird) beurteilen kann und daher mit dem Fehlverhalten anderer KFZ-Treiber rechnen muss.
Kann natürlich auch sein, dass ein Richter argumentiert, dass nur derjenige in eine rechts-vor-links einfahren darf, der sich versichert hat, dass dies gefahrlos möglich ist.

Zusammenfassend könnte man also sagen, dass in dieser Situation im Prinzip keines der Fahrzeuge Vorfahrt hat. Man fällt also auf §1 zurück, beide Fahrer müssten anhalten und sich "absprechen", zum Beispiel könnte der Rückwärts fahrende den Rückwärtsgang heraus nehmen und so signalisieren, dass er warten wird.
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#10 - 19.04 11:45

da ich öfters rückwärts in ne kreuzung fahre (parkplatz ca 8m vor kreuzung) halte ich zwar immer an, aber meist fahren die ankommenden einfach weiter ohne einmal zu schauen. viele wissen eben nicht, dass rechts vor links auch bei rückwärtsfahrenden gilt.

noch dazu passiert hier sowieso fast täglich n unfall. es is zwar ne kleine nebenstraße, aber dennoch prügeln die lkw´s hier mit 50 durch ( 30 zone) und machen kein bisschen langsamer...
Der Fragezeichenmensch

RANG Master of Clanintern

#11 - 19.04 16:27

Ist aber auch gemein, wenn man 5Km ewig gerade 30 fahren muss


(zumindest hier so..)
†ЯøjãnэЯ *www.mh-auto.de*

RANG Deckschrubber

#12 - 20.04 13:17

naja, die lkw´s haben hier ca 500 meter zone 30! ....
Der Fragezeichenmensch

RANG Master of Clanintern

#13 - 20.04 13:46

Dann lohnt's sich halt nicht abzubremsen
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#14 - 30.04 11:38

stell dich das nächste mal auf die Straße wenn einer ankommt und gut ist. Die kriegen so nen Schrecken dass das nicht nochmal passiert


Wurde auf der Fahrradstraße hier auch schon gemacht, wenn Autos hupend hinter radelnden Kindern herfahren
⌂мadDσg⌂chien motivé

RANG Lord of Luck

#15 - 30.04 18:53

Was ist denn eine Fahrradstraße?
SirTempest[tW]

RANG Deckschrubber

#16 - 09.05 13:08

eine straße, die aus umgenieteten fahrradfahren hergestellt wird. einfach mit der planierraube drüber und fertig ist die neue, günstige fahrbahndecke ;-)
⌂мadDσg⌂chien motivé

RANG Lord of Luck

#17 - 25.05 20:27

Ah. Verstehe.
Quiqueg

RANG Deckschrubber

#18 - 26.05 12:34

Hat aber lange gedauert :D