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FORUM: Allgemeines THEMA: Steuererklärung
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Gott, pur.

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#1 - 31.05 18:57

Was passiert, wenn ich bis morgen meine Einkommenssteuererklärung 2006 NICHT abgegeben habe? Mahnung? Klage? Strafgeld? Schläge? Pranger?

Bitte ernsthafte Antworten!
Nutellica|Gogo Gadgetto-Ged

RANG Prophet of Clanintern

#2 - 31.05 19:08

ich denke für die einkommenssteuererklärung hat man 2 jahre zeit
huma

RANG LLamah

#3 - 31.05 19:15

Die Frist endet heute, am 31.05. (Hast also noch bis um 23:59 Zeit )
Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und keine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, wird geschätzt.
Ansonsten passiert nix.
Olf™ *Arbeit? - Däääh!*

RANG Master of Clanintern

#4 - 31.05 19:16

Jupp, kann nur teurer werden, Ärger gibts nicht. Die Einkommenssteuererklärung ist letztlich nur für dich von Vorteil.
Gott, pur.

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#5 - 01.06 01:36

Bin ich als Student, der 390 Euro in 2006 durch selbstständige Arbeit verdient hat, so geschätzt dass ich zahlen muss?

Und was ist, wenn ich die Anfang nächster Woche einreiche. Wird das keinesfalls mehr berücksichtigt?

Also eigentlich ist die schon eingereicht worden (online), ich konnte halt nur noch nicht den Wisch ausdrucken und unterschreiben den die per Post haben wollen.
[-DHT-]haudegen

RANG Master of Clanintern

#6 - 01.06 06:04

also ich kann meine steuererklärung für 2006 bis zum 31.12.2008 abgeben
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#7 - 01.06 09:20

wenn für dich keine pflicht besteht die est-erklärung einzureichen, hast du zeit bis zum 31.12.08 für 2006

wer aber eine est-erklärung einreichen muss, hat diese bis zum 31.05. des folgejahres beim fa abzugeben, ausser er hat ne fristverlängerung, weil zb nen steuerberater die erklärung fertigt o.a.

unter normalen umständen wirst du bei nichtabgabe 'geschätzt', dh es wird eine zwangsweise festsetzung deiner einkommensteuer vorgenommen, diese führt meistens zu einer nachzahlung, die schätzung ist ja auch in gewissem sinne ein 'druckmittel' des fa um die abgabe der erklärung zu 'erzwingen'

allerdings wirst du morgen noch keinen schätzungsbescheid im briefkasten haben

die meisten fa schätzen frühestens nach 2 monaten die ausstehenden erklärungen, oftmals kommt voher noch eine erinnerung zur abgabe der erklärung
MUR.doc

RANG Ober0wn3r

#8 - 01.06 11:19

ab wann isses den pflicht

ich hab einmal eine abgegeben (2002), nach ende meiner ausbildung, weil ich so n halbes jahr lohnsteuer zurück erhalten habe
hab aber seitdem keine weiter eingereicht, nur halt per elster nachgerechnet und mich dazu entschlossen, das es sich für 2-3 euro rückerstattung bei mir net lohnt
Gott, pur.

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#9 - 02.06 13:56

Wann habe ich denn Pflicht, eine einzureichen? Ich bin gemeldet als "geringfügig verdienender" und studiere. All das weiß das Amt denke ich.

Wie würden die in meinem Falle also schätzen? Habe 590 Euro verdient und bin wohl bis 17k sowieso freigestellt.

Habe sie übrigens gestern eingereicht. Sollte ausreichen, ja?
Olf™ *BomChickaWahWah*

RANG Master of Clanintern

#10 - 02.06 14:15

Wird wohl an Hand deiner letzten Angaben geschätzt.
Gott, pur.

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#11 - 02.06 17:21

Gab bisher keine. ô0
Olf™ *BomChickaWahWah*

RANG Master of Clanintern

#12 - 02.06 17:48

Naja, wenn du noch nie was abgegeben hast, dann kann es auch passieren, dass die das nicht mitbekommen hätten. Erklärungspflichtig bist du trotzdem. Weiß aber gerade nicht, was es da für Strafen gäbe, wenn es rauskäme
ildottore

RANG Master of Clanintern

#13 - 03.06 16:26

Öh, gibts noch Arbeitgeber die die Daten nicht eh schon elektronisch weitergegeben haben?
Gott, pur.

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#14 - 03.06 16:29

Wenn Du selbstständig bist, dann bist Du Dein eigener Arbeitgeber!
Gandhi

RANG Deckschrubber

#15 - 03.06 19:54

ich hab bisher noch NIE eine Steuererklärung vor September abgegeben. ... ich hab bisher noch nie ärger bekommen und sie wurde immer normal bearbeitet.
Olf™ *BomChickaWahWah*

RANG Master of Clanintern

#16 - 03.06 21:19

@ 13: gilt natürlich nur, wenn er selbständig ist, aber das hat er ja behauptet
Allanon // alex

CI-Chef

RANG Prophet of Clanintern

#17 - 04.06 09:34

öhm .. ist am 31.05.2007 nicht die frist für die lohnsteuererklärung für 2005 ausgelaufen?

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html unter 8.[2]
quote:
Der Antrag ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.
Olf™ *BomChickaWahWah*

RANG Master of Clanintern

#18 - 04.06 09:41

Nein, ich meine für 2006!
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#19 - 04.06 10:32

#17

was du meinst wäre aber für 2005 mit ablauf 2007 = 31.12.2007! das gilt aber nur für 'freiwillig' abgegebene erklärungen

wer abgeben muss, für den endet(e) die frist am 31.05.2007 für erkl. 2006
Allanon // alex

CI-Chef

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 04.06 11:01

dann hab ichs auch verpasst.. gleich mal machen die woche ...

PS: ja ich MUSS
Gott, pur.

RANG LLamah

#21 - 04.06 11:42

Wann muss man und wann muss man nicht?
Olf™ *BomChickaWahWah*

RANG Master of Clanintern

#22 - 04.06 21:27

Als Selbstständiger musst du z.B. weil das Finanzamt vom Arbeitgeber ja noch keine Infos bekommen hat.
[BBWG]-=Eiseck=-

RANG God of Clanintern

#23 - 08.06 19:21

also ich hab die schon oft veratzt längstens 1,5 jahre da gabs sogar zinsen vom Finanzamt co 40 euro
[PS]BLOOD

RANG Deckschrubber

#24 - 12.06 14:41

dieses Jahr bekam ich zurück: 0 EUR
:-o

ja super, irgendwas mache ich wohl falsch, ich sollte keine wahren Daten angeben...
huma

RANG LLamah

#25 - 12.06 14:43

ich hab wenigstens 3,70 wiedergekriegt