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FORUM: Allgemeines THEMA: hebt ein 30-schild 30 ....
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heeeero

RANG Deckschrubber

#61 - 13.06 20:51

@ alive:

ich hab das nu nochmal alles mit farbe und erklärungen versehen.. hier erstmal die fahrtrichtungen

rot = frau im vw

blau = meine schwester

http://img518.imageshack.us/my.php?image=erklrt5.jpg

das graue teil auf der linken seite ist das "30 Zone beginn"-Schild


hier nochmal ne nahaufnahme der kreuzung.

ich hab dann direkt auch nochmal aufgemalt wo meine schwester stand und den weg den die frau mit ihrer karre gewählt hat.
wie gesagt. meine schwester ist zum stehen gekommen und die frau ist dran vorbei geschrammt.

http://img233.imageshack.us/my.php?image=erkl2nk9.jpg

wie gesagt: wirkliche zweifel an der schuld meiner schwester habe ich nicht.

ging ehr drum ob die frau nun ne teilschuld trägt weil zu schnell und daher die frage nach 30 oder nicht weil 30 ist die sicher nicht gefahren.

und ich glaube imageshack kackt gerad ab :(
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#62 - 13.06 21:40

ey wahnsinn.....genauso wie du das nun aufgezeichnet hast hab ich mir, und wohl fast alle anderen hier, das vorgestellt
heeeero

RANG Deckschrubber

#63 - 13.06 21:46

aber auch nur fast ;)
white - Däääh!

RANG Godlike

#64 - 13.06 22:09

genauso...
aber angenommen die frau war viel zu schnell... sobald deine schwester sagt sieh aht sie vorher net gesehn und die kam dann so schnell an, dass sie netmehr rechtzeitig halten konnte steht sie eigentlich ganz gut da. kann nur leider keiner beweisen.

Was ähnliches is mir ma passiert... bin aus ner kreuzung ruas und auf einmal kommt en mopedfahrer mit ca. 200 um die kurve... glücklicherweise konnt ich noch rechtzeitig anhalten, der wär platt gewesen. aber auch schuld
t4Nk VIP@CI

RANG Master of Skill

#65 - 13.06 22:17

Da rechts alles einsehbar ist, könnte man davon ausegehen, dass die flott unterwegs war.
Vorallem sind das Straßen auf denen du öfters fährst du dich auskennst...
white - Däääh!

RANG Godlike

#66 - 13.06 22:22

und genau das meinte ich damit
Olf™ *BomChickaDääähDäääh*

RANG Master of Clanintern

#67 - 14.06 20:48

quote:

PS: Das geilste an dem Schild is das Überholverbot, weils ja Innerorts is


ja, und? als ob überholen im ort verboten wäre.
Berserker

RANG 800x600-Surfer

#68 - 14.06 21:18

naja davon muss ma ja ausgehen
Olf™ *BomChickaDääähDäääh*

RANG Master of Clanintern

#69 - 14.06 21:25

wieso muss man davon ausgehen?

noch nie ein moped, das 25 fährt in der stadt überholt?
König Bleistift mit Däääh

RANG Ober0wn3r

#70 - 14.06 21:53

n Moped is aber nicht mehrspurig

-edit-
vergesstes, war Schwachsinn
Olf™ *BomChickaDääähDäääh*

RANG Master of Clanintern

#71 - 14.06 22:10

schon geschehen
sprengmeister

RANG Master of Luck

#72 - 14.06 23:28

Boah, wie geil! Weder war ich seit langem hier, noch habe ich jedes Posting dieses Freds beaugapfelt.
Aber dass auf folgenden Quote mehr als eine Antwort gegeben wurde, reicht schon, um alle in meinem Leben entstandenen Depressionen zu vertreiben und Clown zu werden:

quote:
ich fahre auf einer straße auf der nur 30 erlaubt ist

kurz bevor ich zu ner kreuzung komme, beginnt für die gegenseite 30 (es steht also ein 30 schild auf der linken seite mit der rückseite in meine fahrtrichtung)

wird hier 30 für mich aufgehoben ?


Ich habe in der Fahrschule zwar gelernt, mit dem Fehlverhalten Anderer zu rechnen, aber wie man Verkehrsschilder von hinten liest, wurde mir nicht beigebracht.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#73 - 14.06 23:40

frag mal ihn hier
quote:
Wenn auf der Gegenseite ein 30iger Schild ist, gilt für euch wieder 50...
Da bin ich mir 100pro sicher oder mein Fahrlehrer hat keine Ahnung

oder seinen fahrlehrer
sprengmeister

RANG Master of Luck

#74 - 15.06 00:09

Wuahaha, ok, ich mach 'nen Film...
heeeero

RANG Deckschrubber

#75 - 15.06 10:00

@72 das hab ich so geschrieben weil ich keine persönliche wertung mit reinbringen wollte um erstmal nur über die sache zu reden ^^

natürlich find ich das allein betrachtet ziemlich dumm.. nur wenn der liebe onkel von der polizei das so sagt dann schreibe ich das hier auch so :)
vaest´ark // patrick *ich bin hier nicht der depp*

RANG Master of Clanintern

#76 - 15.06 10:49

wenn der liebe onkel mir so einen offensichtlichen schwachsinn erzählt und das wohl auch noch ernst meint, würd ich den mal ganz dezent nach seiner dienstnummer fragen und mich unverbindlich bei seiner dienststelle melden.

überhaupt riecht der ganze vorfall ein wenig nach vetternwirtschaft - auch in anbetracht der tatsache, das deine schwester wohl zu schnell war aber im endeffekt nicht am unfall schuld war, weil die andere frau ja vorne an dem auto deiner schwester vorbeigeschrammt ist. das müsste auch aus dem schaden an dem wagen der frau hervorgehen, ein "in die seite reinfahren" macht andere schäden als "mit der seite an motorhaube vorbeischrammen".
t4Nk VIP@CI

RANG Master of Skill

#77 - 15.06 11:08

@Ivan JA in meiner Welt ist das so. Ich hab ja auch nix dagegen das in deiner Welt ein 480 Auto in 16 Sekunden nur auf 160 kommt:-P

Aber mal ne andere Frage...
So ein Schild ist ja nach einer einmündung aufgehoben, ausser es wird wiederholt.
Gilt das auch beim abgesenkten Bordstein?
huma

RANG LLamah

#78 - 15.06 11:20

quote:

So ein Schild ist ja nach einer einmündung aufgehoben, ausser es wird wiederholt.


Zeichen 274 ist ein Streckenverbot. Heisst es ist verboten, auf der Strecke, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.

Die Strecke endet nur durch
- Aufhebungszeichen 278 oder 282,
- nach einer Strecke, wenn ein Zusatzschild angebracht ist (z.B. 800m),
- nach Ende der Gefahr, wenn am gleichen Pfosten ein Gefahrenschild angebracht war oder
- am Ortsschild (Zeichen 310, § 42 Abs. 1 StVO).

quote:
- Die Streckenverbote [...] enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192.

- Sie gelten auch für denjenigen Vekehrsteilnehmer, der zwar an einer Stelle in die Verbotsstrecke einfährt, wo das Verkehrszeichen nicht steht, der das Verbot aber kennt, OLG Braunschweig VRS 11, 295; BayObLG VRS 73, 76.

- Ein Streckenverbot (Z 274, 276) endet i.d.R. nicht mit dem Punkt, wo die angezeigte Gefahr nach der Örtlichkeit nicht mehr besteht, sondern erst mit einem der Aufhebungszeichen 278-282, wenn diese in erkennbarer Nähe hinter der Gefahrstelle steht, OLG Hamm VRS 55, 148.

- Bei Kombination mit Gefahrzeichen endet es nur dann ohne weiteres nach Ende der Gefahr, wenn sich dieses zweifelsfrei aus der Örtlichkeit ergibt und in erkennbarer Nähe hierzu kein Aufhebungszeichen folgt, OLG Hamm NJW 74, 759.

- Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, OLG Hamm NJW 74, 759; VRS 61, 353, NZV 96, 247.

- Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363.

- Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76."

Fundstelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 41 StVO Rz. 248, Beck-Verlag.
t4Nk VIP@CI

RANG Master of Skill

#79 - 15.06 11:31

quote:
- Die Streckenverbote [...] enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192.


Hä versteh ich nicht
Was ist denn, wenn aus der Einmüdung ein Auto in die Straße einfährt die vor der Einmündung auf jedne Fall auf 40 kmh beschränkt war und da kein neues Schild steht? Dann kann das Auto 50 fahren und das Auto was auf der Straße vorher schon war nur 40, weil so ne Einmündung so en Schild nicht aufhebt?
patsetsfire | Stammtischphilosoph |

RANG Prophet of Clanintern

#80 - 15.06 11:57

so schauts...

die aufhebung findet nur durch o.g. schilder statt und nicht durch die kreuzung
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#81 - 15.06 12:10

quote:
das in deiner Welt ein 480 Auto in 16 Sekunden nur auf 160

mitm lesen hast dus nicht so, was?

Das hab ich nirgends gehauptet
t4Nk VIP@CI

RANG Master of Skill

#82 - 15.06 12:14

quote:
der fährt eigetnlich fast was geht...so 160 max auf der geraden...(wenn da nicht grad die gefahrestelle ist)


quote:
In Kanada gibt es einen Volllastanteil der 16sekunden kan geht.


Kannst ja noch mal nachgucken
Ich bin jetzt weg...
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#83 - 15.06 12:19

lol....schön aus dem kontext gerissen
heeeero

RANG Deckschrubber

#84 - 20.06 17:05

mal nen kleinens update für die, dies interessiert:

die sache geht nu wohl per anwalt zum gericht.
meine schwester war mit meinem vater heute bei ner beratung und der anwalt hat gesagt, das die frau mitschuld trägt weil sie auch immer auf andere verkehrsteilnehmer rücksicht nehmen muss usw..

außerdem lässt sich wohl anhand der fotos (die ja vom schaden vorgelegt werden muss sonst gibts kein geld von der versicherung) relativ leicht rekonstuieren wie schnell die frau nun wirklich war.

was dabei rauskommen soll ist eine schadensbeteidigung der frau im bereich von 25 -50% am schaden meiner schwester ( so sind zumindest die urteile in dem bereich ausgefallen)

es geht also spannend weiter ^^

ach ja.. zweifel daran, das dort wirklich nur 30 erlaubt ist hat keiner mehr (außer vllt dem zuständigen polizisten .. er hat sich zumindest immernoch nicht ,wie vereinbart, gemeldet)