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FORUM: Allgemeines THEMA: Recht auf Behindertenparkplatz
AUTOR BEITRAG
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#31 - 20.07 16:15

#25 bleib mal aufm Teppich!

Ich hätt in dem Fall das selbe gedacht, weil ich mir einfach schwer vorstellen kann, dass ein Behinderter es schafft, in nen Boxster einzusteigen... das Teil ist klein und eng und tief, nicht grade Rollstuhlgerecht.

Respekt für den, wenn ers packt, sich da reinzuzwängen, das schaffen manch "normale" mit etwas Übergewicht nicht
Perseus

RANG Deckschrubber

#32 - 20.07 16:30

mal dran gedacht, dass jemand behindert sein kann ohne körperliche gebrechen zu haben?!




im übrigen können leute, die auf behindertenparkplätzen vor supermärkten o.ä. parken nicht belangt werden, weil der parkplatz privatgelände des supermarkts ist.
höchstens also kann der supermarktbetreiber was tun - und das wird er kaum tun, zumal er dir erstmal bekannt machen müsste, dass dir strafen drohen, wenn du da parkst.
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG 800x600-Surfer

#33 - 20.07 16:31

quote:
auch wenn praktisch nie alle behindertenparkplätze belegt sind, hat man nicht das recht sich draufzustellen ....


Falls du mich damit meintest: ich rede von Behindertenparkplätzen mit Schild "mind. 4 freihalten" und auf 8 Plätzn n weißer Rollstuhl gemalt is.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#34 - 20.07 16:58

quote:
höchstens also kann der supermarktbetreiber was tun - und das wird er kaum tun, zumal er dir erstmal bekannt machen müsste, dass dir strafen drohen, wenn du da parkst.


Er hat das Hausrecht. Die Kunden ( -> Die Fahrer) haben sich seinen Anweisungen Folge zu leisten oder bekommen Hausverbot (inklusive Parkplatz)
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#35 - 20.07 17:08

#32 Perseus:

quote:
Durch das Verkehrszeichen 315-66 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044/10 wird eine eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde begründet und gleichzeitig das Parken entgegen der auf dem Zusatzschild angezeigten Parkbeschränkung untersagt.


Quelle: Wikipedia

also wenn er nicht grade blind ist, dann ist er körperlich behindert, und blinde fahren eher selten Auto, meistens werden die dann gefahren
Perseus

RANG Deckschrubber

#36 - 20.07 17:14

#34: sicher hat er das hausrecht, aber siehs von der seite:

wenn er jemandem des falschparkens rauswirft, dann verliert er einen kunden. - ok, er verliert auch einen, wenn der behinderte mensch nicht da parken kann - der sucht sich also nen andern supermarkt.

aber was is wohl einfacher? ein zufriedener einkäufer für den ich nix tun muss (der nichtbehinderte) oder ein zufriedener kunde, wo ich den aufwand betreiben muss, ihm einen parkplatz frei zu halten, ergo jmd abstellen muss, der das ständig kontrolliert?

das mein ich mit: "das wird er kaum tun".



#35: hm, dass der parkplatz für gehbehinderte ist, wusst ich nich, ich zieh alles zurück.
horst

RANG Prophet of Clanintern

#37 - 20.07 21:35

@Madness: Parkplätze auf denen 20 für Behinderte freigehalten werden, haben sicher selten Überfüllungsprobleme, oder?

Ein Kollege von mir kommt auch jeden morgen mit seinem Sportwagen / Cabrio, fährt bis vor die Haustür vom Firmengebäude und steigt dann in seinen Rollstuhl. Geht also - bei manchen - ohne Weiteres.
Zap *Don Vito Canneloni*

RANG Deckschrubber

#38 - 21.07 09:22

@22: klar, und alle wohlhabenden behinderten mitmenschen treffen sich zur selebn zeit bei ikea, sehr wahrscheinlich... oder vielleicht eher doch der kurze weg beim einladen?

@29: schonmal was von ironie gehört?
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#39 - 21.07 14:32

#37: ich red auch nicht von denen mit 20, sondern mit 8 oder weniger
vaest´ark // patrick *ich bin hier nicht der depp*

RANG Master of Clanintern

#40 - 22.07 13:16

muss man diesen "aufkleber" für die windschutzscheibe eigentlich extra beantragen?
mein opa hat nämlich ne 30%-behinderung (rücken defekt, kann sich nicht bücken und nix schweres als nen briefbeschwerer heben. zweite operation gerade hinter sich), aber keinen kleber an der scheibe. darf der (bzw. ich, da ich den öfters mal fahre [mit seiner riesigen e-klasse]) jetzt auf sonem parkplatz parken?
3 of 5 All about: Gudde Launee!

RANG God

#41 - 22.07 14:29

quote:

im übrigen können leute, die auf behindertenparkplätzen vor supermärkten o.ä. parken nicht belangt werden, weil der parkplatz privatgelände des supermarkts ist.
höchstens also kann der supermarktbetreiber was tun - und das wird er kaum tun, zumal er dir erstmal bekannt machen müsste, dass dir strafen drohen, wenn du da parkst.


Ähm, darf ich da einen kleinen Einwand bringen:
Wenn an dem Parkplatz des Supermarktes irgendwo ein Schild hängt "Hier gilt die StVO, und das Parkgelände nicht vollständig durch Zaun oä. vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt ist, so gilt dort die volle StVO, somit auch die Regelung für dieses Schild



PS:
Falls dies nicht stimmt, bitte mit Beleg korrigieren, so wurde es mir nämlich vom Fahrlehrer meiner kleinen Sis bestätigt
Perseus

RANG Deckschrubber

#42 - 22.07 14:39

vll gilt da die Regelung - aber es wird keine Politesse kommen, Privatgelände eben, oder?
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#43 - 22.07 15:21

@#40:
quote:
Für die Ausstellung der Parkausweise sind in der Regel die Ordnungsämter zuständig. In Hamburg stellt der Landesbetrieb Verkehr die Ausweise aus.

Aus dem Link in #2.
[BF-Corps]Matrixx

RANG Godlike

#44 - 22.07 17:11

@horst:
Ich weiss ja nicht, wo du wohnst, aber in größeren Innenstädten krieg ich immer nen Hals, wenn ich sehe, das alles vollgeparkt ist und dann sind da vier freie Behindertenparkplätze.
Wenn ich so einen Ausweis ausleihen könnte, würd ich es tun. Das ist keine Faulheit, das ist nur um überhaupt nen Parkplatz zu bekommen.
⌂мadDσg⌂chien motivé

RANG Master of Clanintern

#45 - 23.07 19:28

Das ist schon schlimm, mit den Behinderten. Erst erdreisten die sich 'nen Führerschein zu machen, statt einfach sterben zu gehen, und dann bekommen sie auch noch Parkplätze reserviert die nicht nur ab und zu mal frei, sondern auch noch viel breiter als normale Parkplätze sind. Aus 4 Behindertenparkplätzen nebeneinander könnte man doch vorneweg 5 Normaloparkplätze schnitzen.

Der allergrößte Hammer sind aber diese Rollstuhlfutzies. Dürfen auch direkt vorm Eingang parken dabei müssen die doch gar nicht laufen, DIE SCHWEINE!!!!






























Das Problem ist, daß Behinderte nicht überall parken können. Sie können auch nicht oder nur schwer Park&Ride nutzen. Da kann man schon mal in Kauf nehmen, daß der eine oder andere Parkplatz ungenutzt bleibt...
epic[24.for.now]

RANG Master of Clanintern

#46 - 24.07 11:02

Bei der FAQ in #2 frag ich mich nur:

Wie zum Henker fährt ein BLINDER?!
compact_wisdom|Clanintern für die tollsten Menschen der Welt

RANG Lord of Clanintern

#47 - 24.07 11:08

Er wird gefahren und hat damit trotzdem anrecht auf einen Behindertenparkplatz...
jérôme - LOLA lalalal

RANG Prophet of Clanintern

#48 - 24.07 11:17

hmm also wenn ich normaler weise einen blinden fahre bekomm ich einen schein... und wenn der nicht dabei ist hab ich den schein auch noch hmmm hmm
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#49 - 24.07 11:20

das steht sogar schon in #2
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#50 - 24.07 19:55

quote:

trotzdem hilfts ein wenig gegen Überfüllung und ich hab noch nie sonen Parkplatz gesehen, wo dann alle Behindertenparkplätze belegt sind


doch und zwar fast jedesmal, wenn ich einkaufen fahre (und jetzt nicht beim Tante-Emma Laden, sondern im großen Einkaufszentrum)...

quote:


Ähm, darf ich da einen kleinen Einwand bringen:
Wenn an dem Parkplatz des Supermarktes irgendwo ein Schild hängt "Hier gilt die StVO, und das Parkgelände nicht vollständig durch Zaun oä. vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt ist, so gilt dort die volle StVO, somit auch die Regelung für dieses Schild


quote:

vll gilt da die Regelung - aber es wird keine Politesse kommen, Privatgelände eben, oder?


... aber das Ordnungsamt kann kommen und zwar mit denselben folgen wie ne Politesse.

#44: du kriegst nen Hals, wenn du freie Behindertenparkplätze siehst? Was soll man dazu noch sagen... Ist schon schlimm, das denen das Leben etwas vereinfacht wird, indem man angemessene Parkmöglichkeiten bietet.

Noch kurz zur eigentlichen Frage (auch wenn sie vermutlich schon beantwortet wurde): körperlich/geitig behindert zu sein ist nicht automatisch mit dem Recht verbunden auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, dazu braucht man noch extra den Sonderparkausweis, welcher dich berechtigt auf allen Behindertenparkplätzen und (sollte keiner mehr frei sein) auch allen normalen Parkplätzen kostenlos und unbegrenzt lange zu stehen.
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#51 - 25.07 11:48

quote:
Das ist schon schlimm, mit den Behinderten. Erst erdreisten die sich 'nen Führerschein zu machen, statt einfach sterben zu gehen, und dann bekommen sie auch noch Parkplätze reserviert die nicht nur ab und zu mal frei, sondern auch noch viel breiter als normale Parkplätze sind. Aus 4 Behindertenparkplätzen nebeneinander könnte man doch vorneweg 5 Normaloparkplätze schnitzen.

Der allergrößte Hammer sind aber diese Rollstuhlfutzies. Dürfen auch direkt vorm Eingang parken dabei müssen die doch gar nicht laufen, DIE SCHWEINE!!!!






























Das Problem ist, daß Behinderte nicht überall parken können. Sie können auch nicht oder nur schwer Park&Ride nutzen. Da kann man schon mal in Kauf nehmen, daß der eine oder andere Parkplatz ungenutzt bleibt...


auch wenn der ugly-smiley ein zeichen dafür ist, dass dein post vor ironie nur so schreit.. dennoch solltest du dir mal ernsthaft gedanken darüber machen, was du da geschrieben hast....

-.-

ich bin froh das ich gesund bin und dafür lauf ich auch gerne ein paar meter mehr weil mein parkplatz weiter weg vom eingang steht!
LORDofTERROR - Däääh

RANG Deckschrubber

#52 - 25.07 12:45

mmh naja nach dem ganzen Schwachsinn der teilweise davor geschrieben wurde, das sich die Leute hier teilweise "beschweren" das so viele Behindertenparklätze ungenützt bleiben und man nicht so viele hin platzieren hätte müssen, ist das finde ich eine richtige Antwort darauf.

ui gut deutsch der eine Satz:ugly:
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#53 - 25.07 12:53

jo find ich auch, war doch klar, wie's gemeint war, Andre. du hast's doch selbst erkannt, also warum regst dich auf? Nach dem vorangegangen Bullshit ist das eine passende Antwort, um die Vorredner durch den Kakao zu ziehen
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#54 - 25.07 14:40

mom *ganzen thread lesen*

ok .. sry.. eigentlich hätt ich selbst drauf kommen müssen -.- *schäm*


[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#55 - 25.07 15:47

also, loslos, hopphopp, ab in die ecke

alleine der letzte satz in maddogs post sagte doch schon alles aus
quote:
Das Problem ist, daß Behinderte nicht überall parken können. Sie können auch nicht oder nur schwer Park&Ride nutzen. Da kann man schon mal in Kauf nehmen, daß der eine oder andere Parkplatz ungenutzt bleibt...
Andre - Legasthenikerforum

RANG Master of Skill

#56 - 25.07 15:51

es sah für mich zunächst so aus als ob er dem ganzen mit seinem post noch die krone aufsetzen wollte und als king of kaQboons herausstechen wollte. den letzten abschnitt hab ich gar nich mehr so genau gelesen^^

DICKES FETTES SORRY AN MADDOG! ISCH LIEBE DIR!


so.. und nu werd ich mich bis morgen früh schämen gehen

*feierabend*
Inqui=]rcou[= da Dääährminator!

RANG Ruler

#57 - 26.07 08:58

Ein Zeichen für einen behinderten Parkplatz, hat nichts mit Rollstuhlfahrern zu tun. In Wirklichkeit ist es eine Warnung: Dieser Parkplatz gehört Chuck Norris und er wird dich in den Rollstuhl kicken, wenn du dort parkst!
jérôme - LOLA lalalal

RANG Deckschrubber

#58 - 26.07 09:18

wieso bruacht juck 10 parkplätze und wieso geht er überhaupt in die ikea? :ugly:
Macbeth - Däääh!

RANG Prophet of Clanintern

#59 - 26.07 10:01

was ist ein behinderter Parkplatz?
Perseus

RANG Deckschrubber

#60 - 26.07 10:03

ROFL.