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FORUM: Allgemeines THEMA: Mahnung von Inet-Anbieter | |||||
AUTOR | BEITRAG | ||||
CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#31 - 01.08 17:40 bekommt man nicht erst ab der zweiten Mahnung strafgebühren oder so? |
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huma
RANG Lamer |
#32 - 01.08 18:05 es braucht (unter bestimmten voraussetzungen, §286 BGB) überhaupt keine mahnung. es reicht, dass sich der schuldner im zahlungsverzug befindet, um einen mahnbescheid zu beantragen. |
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Shooter
RANG Master of Clanintern |
#33 - 02.08 02:06 @madness: ... die ich nicht aufrufen / ansehen kannBevor die Leute Mahnungen (natürlich auch nur per Post) schicken, müssen die dir ne Rechnung schicken (auch per Post). Die Porto Gebühren für die Rechnung muss man dafür nicht zahlen. Und irgendwelche Strafgebühren gibs halt nur wenn du auf die schriftliche Rechnung nicht reagierst. Ich würde trotzdem nicht reagieren. Selbst wenn sie dir dann Mahnungen schreiben, heißt das noch lange nicht das die dich vor Gericht ziehen oder so. Die wissen ganz genau das die damit nicht durchkommen würden. Gibt halt viele Leute die dann lieber schnell zahlen. Wenn du dir aber unsicher bist, würde ich an deiner Stelle schon nen Anwalt fragen. Ich schreib nur wie ich es handhaben würden Das ganze betrifft jetzt halt auch nur so Abo Sachen! Bei Internetbestellungen von einmaligen Klingeltönen, Software, Zeitschriften, Essen etc. geht das natürlich nicht so. |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#34 - 02.08 15:18 naja wollt halt nur wissen, ob ich mich da beeilen muss (weil der Anwalt bei dem meine Mutter arbeitet grad Urlaub macht ), oder ob ich mir Zeit lassen kann.Danke schonmal |
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Legendarisk Glumb
RANG Hardcore Ruler |
#35 - 02.08 23:16 man muss derweil schon ganz schön aufpassen sich nicht zu doll zu betrinken, wenn man sich nicht finanziell ruinieren will. |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#36 - 03.08 18:23
Nein, die eigene Internetseite kann so aussehen wie Du es willst, das Impressum allerdings muss direkt und in allen denkbaren Fällen erreichbar sein.
Stell Dir vor, das ist es tatsächlich! Es hindert Dich ja niemand daran, das Impressum aus dem Menu zu entkoppeln (z.b. klein unter die Seite) wie es viele Seiten machen. Fakt ist einfach, dass Du als Seitenverantwortlicher für Deine User erreichbar sein MUSST. Ganz ab von dem gesetzlichen ist das auch einfach mal eine Sache von Seriösität, siehe am obigen Beispiel! |
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CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#37 - 03.08 19:35 Seriosität *klugscheiss* |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#38 - 03.08 20:47 Ähm, ja. Ändert aber auch nichts am Inhalt und daran, dass die Seite, um die es hier nicht geht, absolut unseriös ist! |
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=FM=d®AgØñ
CI Wettbüro RANG Hardcore Ruler |
#39 - 03.08 22:01 mal zu der seite:ich kann gar nichts öffnen da. also weder agb noch impressum oder sonst was. könnte mir gut vorstellen, dass man mit sowas durchkommen könnte |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#40 - 03.08 22:41 Ich gehe da sogar definitiv von aus. Und nun in's Bett! |
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Legendarisk Glumb
RANG Hardcore Ruler |
#41 - 04.08 00:52 flashmenues sind btw. eine der schlimmsten erfindungen, die die webdesigner machen konnten.. wie ich die dinger hasse |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#42 - 05.08 11:40 Dennoch hab ich keine Rechtschutzbrb, weiter abwarten ob noch was kommt |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#43 - 05.08 11:46
Das musst Du denen doch nicht sagen! |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#44 - 05.08 13:54 aber WENN sie ankommen, kostet mich das im endeffekt vll. mehr, als wenn ichs einfach bezahlt hätte |
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=FM=d®AgØñ
CI Wettbüro RANG Ultimate 0wn3r |
#45 - 05.08 15:14 wenn du's denn dann bezahlen würdest |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#46 - 05.08 15:25 Und genau auf solche Schisshasen wie Dich spekulieren diese Penner doch bloß. Du würdest Ihr unsauberes, total löchriges Geschäftsmodell damit also bloß bestätigen und unterstützen! |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#47 - 05.08 16:03 wieos schisshase? ich hab bisher nichts geblecht, ich bin lediglich vorsichtig - und das aus gutem Grund (hab' die aussagen und einschätzungen von 3 anwälten, und 100%ig sicher is das eben nicht) |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#48 - 05.08 16:48 Aber sicher genug! |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#49 - 05.08 16:50 Wenn nicht, kannst du zahlen! |
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Elohim
RANG Skill Newbie |
#50 - 05.08 18:37 Wo ist das Problem, hm? Einfach nicht zahlen, und wenn die Dich wirklich vor Gericht schleppen, dann beantragst Du ganz flockig Prozesskostenbeihilfe, gewinnst den Prozess und die dürfen blechen. Wo ist das Problem? ô0 |
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=FM=d®AgØñ
CI Wettbüro RANG Ultimate 0wn3r |
#51 - 06.08 10:00 musste nur vorher die seite so abspeichern, bevor die die noch abändern um vor gericht besser darzustehen |
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RANG Deckschrubber |
#52 - 06.08 11:17 Ist eine Identifizierung über die IP- Adresse möglich?-Dynamische IP- Adresse: Wenn dir bei jeder neuen Verbindung mit einem Netzwerk eine neue IP- Adresse zugeteilt wird. Über 90%benutzen eine solche dynamische IP- Adresse. -Statische IP- Adresse: Sie wird nur einmal zugeteilt und ändert sich nicht mehr. So eine statische IP- Adresse wird eher selten verwendet. -Der Unternehmer kann keinen Beweis über die IP- Adresse liefern. Das heißt, wenn du einen Vertrag mit Hilfe von einer Ermittlung deiner IP- Adresse abgeschlossen haben sollst, ist er ungültig. Das Unternehmen hätte in dem Fall eine Zustimmung von dir einholen müssen. -Die Speicherung der statischen und der dynamischen IP- Adresse ist nur erlaubt, wenn sie zur Abrechnung dringend notwenig ist! -Die Speicherung der dynamischen IP- Adresse ist nur dann erlaubt, wenn keine weiteren Dateien gespeichert werden, die Rückschlüsse auf dich zulassen. -Bei einer dynamisch zugewiesenen IP- Adresse braucht man noch die Logfiles des Access- Providers. Der Unternehmer kann allein nicht nachweisen wer auf seiner Seite zu dem Zeitpunkt war. -Der Access- Provider darf einem Unternehmen grundsätzlich nicht die Logfiles zugänglich machen (somit ist keine Zuordnung möglich außer über die Staatanwaltschaft, die diese Option hat) . -Falls eine IP- Adresse trotzdem gespeichert wurde, ist die Verwertung in einem Zivilverfahren gegen dich nicht möglich. |
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cibo
RANG Lord of Clanintern |
#53 - 06.08 17:26 Aber wie man oben lesen kann, haben sie eine Bestätigung über die Handynummer. Bei der es auch wesentlich einfacher ist an den Besitzer zu kommen als bei einer IP |
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iOffi *Ach sie suchen Streit*
RANG Godlike |
#54 - 06.08 19:11 ist es möglich da zu behaupten dass man das nicht selber eingetippt hat? |
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cibo
RANG Lord of Clanintern |
#55 - 06.08 19:13 Ja, aber das kann man auch mit einer Unterschrift, einem Brief etc etc. |
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iOffi *Ach sie suchen Streit*
RANG Godlike |
#56 - 06.08 19:17 Aber man hätte dadurch aber keinen Erfolg nehm ich an ? |
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cibo
RANG Lord of Clanintern |
#57 - 06.08 19:24 Keine Ahnung wer den Beweis führen muss |
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*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester
RANG Master of Clanintern |
#58 - 06.08 20:32 Die Handy-Dinger funktionieren normalerweise so, dass man sich anmeldet, seine Handynummer angibt, als Bestätigung eine Zufallszeichenfolge per SMS aufs Handy bekommt und diese dann auf der Seite angeben muss. So ist sichergestellt, dass der sich anmeldende auch eine Nummer eines Handys angibt, das sich gerade in seinem Besitz befindet. |
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Madness? This is Reapaaaaa!
RANG Hardcore Sucker |
#59 - 06.08 22:44 Soooo. dummerweise (jajaja, scheißenblöd und spät ich weiß) erst Sonntag auf die 1. Mahnung reagiert. Mit ner Mail (post wär eh zu spät angekommen). Von wegen ich wäre mir nicht bewusst eienn Vertrag abgeschlossen zu haben, habe die AGB aufgrund fehlenden Javas nicht einsehen können und würde fristlose, wenn nicht möglich fristgemäße Kündigung fordern (dasselbe geht mit dem Verbraucherzentralending morgen noch per post raus)Heute Abend während eines Gigs ne sms erhalten, ich hätte ne Mahnung im Postfach: Mail 1:
und mail 2:
IP ist afaik dynamisch. Inet läuft zumindest über nen Router an dem 2 PCs hängen und erkennung steht auf "automatisch". Irgendwas neues oder alles wie gehabt? |
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Der Fragezeichenmensch
RANG Master of Clanintern |
#60 - 06.08 23:04
Wenn du nen Zeugen dafür hast, kannst du ja auch sagen das du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht voll zurechnungsfähig warst (keine Ahnung wie man das genau nennt... Aber ich meine mich zu erinnern als wir Verträge/AGBs in der Schule hatten wurde gesagt dass Rechtsgeschäfte nichtig sind, wenn ein Beteiligter nicht bei Verstand ist ) |
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