Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
geschlossen
FORUM: Allgemeines THEMA: Mahnung von Inet-Anbieter
AUTOR BEITRAG
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#31 - 01.08 17:40

bekommt man nicht erst ab der zweiten Mahnung strafgebühren oder so?
huma

RANG Lamer

#32 - 01.08 18:05

es braucht (unter bestimmten voraussetzungen, §286 BGB) überhaupt keine mahnung. es reicht, dass sich der schuldner im zahlungsverzug befindet, um einen mahnbescheid zu beantragen.
Shooter

RANG Master of Clanintern

#33 - 02.08 02:06

@madness: ... die ich nicht aufrufen / ansehen kann
Bevor die Leute Mahnungen (natürlich auch nur per Post) schicken, müssen die dir ne Rechnung schicken (auch per Post). Die Porto Gebühren für die Rechnung muss man dafür nicht zahlen. Und irgendwelche Strafgebühren gibs halt nur wenn du auf die schriftliche Rechnung nicht reagierst.
Ich würde trotzdem nicht reagieren. Selbst wenn sie dir dann Mahnungen schreiben, heißt das noch lange nicht das die dich vor Gericht ziehen oder so. Die wissen ganz genau das die damit nicht durchkommen würden. Gibt halt viele Leute die dann lieber schnell zahlen. Wenn du dir aber unsicher bist, würde ich an deiner Stelle schon nen Anwalt fragen. Ich schreib nur wie ich es handhaben würden
Das ganze betrifft jetzt halt auch nur so Abo Sachen! Bei Internetbestellungen von einmaligen Klingeltönen, Software, Zeitschriften, Essen etc. geht das natürlich nicht so.
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#34 - 02.08 15:18

naja wollt halt nur wissen, ob ich mich da beeilen muss (weil der Anwalt bei dem meine Mutter arbeitet grad Urlaub macht ), oder ob ich mir Zeit lassen kann.

Danke schonmal
Legendarisk Glumb

RANG Hardcore Ruler

#35 - 02.08 23:16

man muss derweil schon ganz schön aufpassen sich nicht zu doll zu betrinken, wenn man sich nicht finanziell ruinieren will.
Elohim

RANG Skill Newbie

#36 - 03.08 18:23

quote:
Elohim: Aber Blinde und Textbrowser sind weder der Standard, noch die Mehrheit der Internetnutzer. Und es besteht keine Pflicht die eigene Internetseite Barrierefrei bzw. Behindertengerecht zu machen.


Nein, die eigene Internetseite kann so aussehen wie Du es willst, das Impressum allerdings muss direkt und in allen denkbaren Fällen erreichbar sein.

quote:
Dann ist ja schon ein Flash-Menu ausreichend für eine Abmahnung, und das halte ich nun für übertrieben.


Stell Dir vor, das ist es tatsächlich! Es hindert Dich ja niemand daran, das Impressum aus dem Menu zu entkoppeln (z.b. klein unter die Seite) wie es viele Seiten machen. Fakt ist einfach, dass Du als Seitenverantwortlicher für Deine User erreichbar sein MUSST.

Ganz ab von dem gesetzlichen ist das auch einfach mal eine Sache von Seriösität, siehe am obigen Beispiel!
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#37 - 03.08 19:35

Seriosität *klugscheiss*
Elohim

RANG Skill Newbie

#38 - 03.08 20:47

Ähm, ja. Ändert aber auch nichts am Inhalt und daran, dass die Seite, um die es hier nicht geht, absolut unseriös ist!
=FM=d®AgØñ

CI Wettbüro

RANG Hardcore Ruler

#39 - 03.08 22:01

mal zu der seite:
ich kann gar nichts öffnen da. also weder agb noch impressum oder sonst was.
könnte mir gut vorstellen, dass man mit sowas durchkommen könnte
Elohim

RANG Skill Newbie

#40 - 03.08 22:41

Ich gehe da sogar definitiv von aus. Und nun in's Bett!
Legendarisk Glumb

RANG Hardcore Ruler

#41 - 04.08 00:52

flashmenues sind btw. eine der schlimmsten erfindungen, die die webdesigner machen konnten.. wie ich die dinger hasse
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#42 - 05.08 11:40

Dennoch hab ich keine Rechtschutz

brb, weiter abwarten ob noch was kommt
Elohim

RANG Skill Newbie

#43 - 05.08 11:46

quote:
Dennoch hab ich keine Rechtschutz


Das musst Du denen doch nicht sagen!
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#44 - 05.08 13:54

aber WENN sie ankommen, kostet mich das im endeffekt vll. mehr, als wenn ichs einfach bezahlt hätte
=FM=d®AgØñ

CI Wettbüro

RANG Ultimate 0wn3r

#45 - 05.08 15:14

wenn du's denn dann bezahlen würdest
Elohim

RANG Skill Newbie

#46 - 05.08 15:25

Und genau auf solche Schisshasen wie Dich spekulieren diese Penner doch bloß. Du würdest Ihr unsauberes, total löchriges Geschäftsmodell damit also bloß bestätigen und unterstützen!
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#47 - 05.08 16:03

wieos schisshase? ich hab bisher nichts geblecht, ich bin lediglich vorsichtig - und das aus gutem Grund (hab' die aussagen und einschätzungen von 3 anwälten, und 100%ig sicher is das eben nicht)
Elohim

RANG Skill Newbie

#48 - 05.08 16:48

Aber sicher genug!
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#49 - 05.08 16:50

Wenn nicht, kannst du zahlen!
Elohim

RANG Skill Newbie

#50 - 05.08 18:37

Wo ist das Problem, hm? Einfach nicht zahlen, und wenn die Dich wirklich vor Gericht schleppen, dann beantragst Du ganz flockig Prozesskostenbeihilfe, gewinnst den Prozess und die dürfen blechen. Wo ist das Problem? ô0
=FM=d®AgØñ

CI Wettbüro

RANG Ultimate 0wn3r

#51 - 06.08 10:00

musste nur vorher die seite so abspeichern, bevor die die noch abändern um vor gericht besser darzustehen
|01|

RANG Deckschrubber

#52 - 06.08 11:17

Ist eine Identifizierung über die IP- Adresse möglich?

-Dynamische IP- Adresse: Wenn dir bei jeder neuen Verbindung mit einem Netzwerk eine neue IP- Adresse zugeteilt wird. Über 90%benutzen eine solche dynamische IP- Adresse.
-Statische IP- Adresse: Sie wird nur einmal zugeteilt und ändert sich nicht mehr. So eine statische IP- Adresse wird eher selten verwendet.
-Der Unternehmer kann keinen Beweis über die IP- Adresse liefern. Das heißt, wenn du einen Vertrag mit Hilfe von einer Ermittlung deiner IP- Adresse abgeschlossen haben sollst, ist er ungültig. Das Unternehmen hätte in dem Fall eine Zustimmung von dir einholen müssen.
-Die Speicherung der statischen und der dynamischen IP- Adresse ist nur erlaubt, wenn sie zur Abrechnung dringend notwenig ist!
-Die Speicherung der dynamischen IP- Adresse ist nur dann erlaubt, wenn keine weiteren Dateien gespeichert werden, die Rückschlüsse auf dich zulassen.
-Bei einer dynamisch zugewiesenen IP- Adresse braucht man noch die Logfiles des Access- Providers. Der Unternehmer kann allein nicht nachweisen wer auf seiner Seite zu dem Zeitpunkt war.
-Der Access- Provider darf einem Unternehmen grundsätzlich nicht die Logfiles zugänglich machen (somit ist keine Zuordnung möglich außer über die Staatanwaltschaft, die diese Option hat) .
-Falls eine IP- Adresse trotzdem gespeichert wurde, ist die Verwertung in einem Zivilverfahren gegen dich nicht möglich.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#53 - 06.08 17:26

Aber wie man oben lesen kann, haben sie eine Bestätigung über die Handynummer. Bei der es auch wesentlich einfacher ist an den Besitzer zu kommen als bei einer IP
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#54 - 06.08 19:11

ist es möglich da zu behaupten dass man das nicht selber eingetippt hat?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#55 - 06.08 19:13

Ja, aber das kann man auch mit einer Unterschrift, einem Brief etc etc.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#56 - 06.08 19:17

Aber man hätte dadurch aber keinen Erfolg nehm ich an ?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#57 - 06.08 19:24

Keine Ahnung wer den Beweis führen muss
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#58 - 06.08 20:32

Die Handy-Dinger funktionieren normalerweise so, dass man sich anmeldet, seine Handynummer angibt, als Bestätigung eine Zufallszeichenfolge per SMS aufs Handy bekommt und diese dann auf der Seite angeben muss. So ist sichergestellt, dass der sich anmeldende auch eine Nummer eines Handys angibt, das sich gerade in seinem Besitz befindet.
Madness? This is Reapaaaaa!

RANG Hardcore Sucker

#59 - 06.08 22:44

Soooo. dummerweise (jajaja, scheißenblöd und spät ich weiß) erst Sonntag auf die 1. Mahnung reagiert. Mit ner Mail (post wär eh zu spät angekommen). Von wegen ich wäre mir nicht bewusst eienn Vertrag abgeschlossen zu haben, habe die AGB aufgrund fehlenden Javas nicht einsehen können und würde fristlose, wenn nicht möglich fristgemäße Kündigung fordern (dasselbe geht mit dem Verbraucherzentralending morgen noch per post raus)

Heute Abend während eines Gigs ne sms erhalten, ich hätte ne Mahnung im Postfach:

Mail 1:
quote:
Sehr geehrte(r) Marbla Tillbla,

Sie haben sich bei esimsen.com angemeldet und unseren Service in Anspruch genommen, was wir zweifelsfrei nachweisen
können.

Versandzeit Absender Empfänger
*3 emails, hab die numemrn hier mal gelöscht*


Die Kündigungsfrist ist abgelaufen!

Sie haben bereits den Service genutzt. Eine Kündigung ist damit nicht mehr möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch
Ihre Nutzung beendet worden und der Vertrag ab sofort wirksam.

Sie haben nach der Eingabe Ihrer www.esimsen.com das Formular abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre
Adresse mit einem Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie bestätigt und haben damit einen
rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.



Dass Sie sich nicht angemeldet haben ist bei diesen zwei eindeutigen Beweisen
ausgeschlossen.

In unseren AGB`s wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme unseres Services 12 € mtl. kostet und der
Beitrag für die Jahresmitgliedschaft im Voraus fällig ist.
Sie haben die Bedingungen gelesen, was Sie durch anklicken unserer AGB`s bestätigt haben.

Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen bestätigten Vertragsbedingungen zu erfüllen und den Jahresbeitrag in Höhe von 144
€ auf das Konto:

Kontoinhaber: Cube Media GmbH
Institut: Postbank Hamburg
Kontonummer: 722 862 05
Bankleitzahl: 200 100 20

Information für unsere Kunden im Ausland:

IBAN: DE 25 2001 0020 0072 2862 05
BIC-SWIFT: PBNKDEFF


vorzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
esimsen.com


und mail 2:
quote:
Sehr geehrte/r Marbla Tillbla,
auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert.

Sie haben sich am 14.07.2007 um 06:11:54 Uhr unter der gespeicherten IP 82.149.172.37
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.esimsen.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 144.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 13.08.2007 zu begleichen.

Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.

Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:

Gläubiger: esimsen.com;

Schuldner: Marbla Tillbla

Anmeldung bei www.esimsen.com


Kontoinhaber: Cube Media GmbH
BLZ: 200 100 20
Konto-Nr.: 722 862 05
Institut: Postbank Hamburg


Für Kunden aus Österreich und Schweiz
IBAN: DE 25 2001 0020 0072 2862 05
BIC: PBNKDEFF

Betrag: 144.00 Euro

Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid unbedingt Ihre Kundennummer an um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet: *gelöscht*

Ihre Verbindungen in der Übersicht:

Versandzeit Absender Empfänger
*3x gelöscht*




Mit freundlichen Grüßen
esimsen.com



Erklärung zur Mahnung:



Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.


Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr esimsen.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.


Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von esimsen.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.


Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: *gelöscht*. Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland KEIN Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann (ihr angegebes Geburtsdatum: 04.03.1987), ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.


Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse markus@gunslinger-band.com einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.


Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse 82.149.172.37 und der dementsprechende ISP xdslae037.osnanet.de gespeichert.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.



Bei Fragen und Anregungen hilft Ihnen unser Serviceteam unter der Rufnummer 0180-5978465 weiter.


IP ist afaik dynamisch. Inet läuft zumindest über nen Router an dem 2 PCs hängen und erkennung steht auf "automatisch".


Irgendwas neues oder alles wie gehabt?
Der Fragezeichenmensch

RANG Master of Clanintern

#60 - 06.08 23:04

quote:
Arschmüde, gut alkohol im Blut und wollt halt noch fix antworten, also einfach den Haken gemacht und die ABGs akzeptiert.


Wenn du nen Zeugen dafür hast, kannst du ja auch sagen das du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht voll zurechnungsfähig warst (keine Ahnung wie man das genau nennt... Aber ich meine mich zu erinnern als wir Verträge/AGBs in der Schule hatten wurde gesagt dass Rechtsgeschäfte nichtig sind, wenn ein Beteiligter nicht bei Verstand ist )
geschlossen