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FORUM: Allgemeines THEMA: Erben trotz Mord?
AUTOR BEITRAG
T-Rex

RANG Deckschrubber

#1 - 03.10 19:17

bin im Moment Krank und hab viel zu viel Zeit :(.
Deshalb gucke ich mir gerade zusammen mit meinem Vater jeden Tag diese lustigen Krimis in den Öffentlich Rechten an. Gestern hab ich auch "Monk" auf RTL angeguckt.
Da hat ein Typ seine Frau umgebracht damit er an die Lebensversicherung von 30 Millionen Dollar kommt. Am Ende wurde er natürlich verhaftet. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob er trotzdem das Geld bekommen würde?
Die Frage ist etwas doof, weil man sonst was denken könnte was ich vor hätte. Mich interessiert nur die Rechtslage. Bekommt man trotz Mordes das Erbe? Oder geht es dann automatisch an den nächsten Verwandten?
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#2 - 03.10 19:26

Ich könnte mir gut vorstellen dass in einem Fall, in dem vorsätzlich gemordet wird um an das Geld aus der Vers.police zu kommen, die Police verfällt und es gar nichts gibt?

Denke darüber hinaus, dass das nicht in irgendwelchen Gesetzen geregelt ist sondern in den Vertragsbedingungen der Versicherung.
k-to-the-laus(topher)

RANG Lord of Luck

#3 - 03.10 19:37

§§2339ff BGB

==> http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG019802377
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#4 - 03.10 19:47

Interessant. Das heißt, dass der Mörder und Erbe das Erbe tatsächlich bekäme, solange niemand anfechten würde, der andernfalls ein Anrecht auf das Erbe hat?

Angenommen, es gibt niemand anderen, kann dann der Staat anfechten um das Erbe einzuheimsen?
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#5 - 03.10 20:28

*edit* argl, ich wollte editieren oO #5 bitte ignorieren, hatte die frage zunächst falsch aufgefasst.

quote:
Das heißt, dass der Mörder und Erbe das Erbe tatsächlich bekäme, solange niemand anfechten würde, der andernfalls ein Anrecht auf das Erbe hat?
ja.

quote:
Angenommen, es gibt niemand anderen, kann dann der Staat anfechten um das Erbe einzuheimsen?
interessante frage, ich habe allerdings gerade keinen kommentar greifbar. nach dem wortlaut von § 2341 wäre es jedenfalls möglich (§ 1936).
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#6 - 03.10 21:31

... da der Staat ja im Falle eines nicht vorhandenen Erben zum "Erben" erklärt wird, richtig? ô0
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#7 - 03.10 23:06

die anführungszeichen kannst du weglassen bei gesetzlicher erbfolge _ist_ der fiskus erbe, wenn es keine verwandten und keinen ehegatten/lebenspartner gibt.
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#8 - 03.10 23:31

Er wird also tatsächlich auch als Erbe bezeichnet, ja? Dachte, das hätte dann einen anderen Namen, daher die Anführungszeichen!
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#9 - 04.10 00:35

nene, alles ganz regulär
white - Däääh!

RANG Godlike

#10 - 04.10 00:43

Erben is scheisse...
aber sehr interessante thematik, ich hab mal irgendwo gehört, dass man irgendwie dann die versicherungsprämie nicht bekommt, belegen kann ichs aber net
Elohim

RANG Skilloser vom Dienst

#11 - 04.10 02:44

Naja, genau genommen geht es in der Anfrage von #1 ja gleich um zwei unterschiedliche Thematiken:

- Erbe nach Mord
- Versicherungsprämie aus Sterbeversicherung nach Mord

Ersteres wurde hier beantwortet, letzteres ist (vermute ich) tatsächlich per Versicherungs-Vertrag ausgeschlossen.(?)
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#12 - 04.10 10:45

ein mord der dazu dient nahestehende finanziell zu bereichern würde idealerweise wie ein "unfall" aussehen :)
Der Fragezeichenmensch \ There´s no place like 127.0.0.1

RANG Master of Clanintern

#13 - 04.10 11:02

Vielleicht gibts ja im Versicherungsvertrag eine Regelung, die besagt, dass man das Geld nicht bekommt, wenn bestimmte Todesarten eintreten... Würde ich zumindest als Versicherung so machen
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#14 - 04.10 14:14

naja dann fällt er halt die treppen runter oder vom dach dass er reparieren wollte oder sowas. sei doch mal nicht so unkreativ^^
▪вιzzаrє▪

RANG Skill Admiral

#15 - 04.10 16:45

afaik gings in der der letzten Folge von Monk eher darum, dass ihn die Scheidung 30Millionen € gekostet hätte... ist ja auch egal ...
Colonel_Kernel *Status: quo*

RANG Deckschrubber

#16 - 04.10 16:57

und das letzte was monks frau wohl durch den kopf ging, war das lenkrad.
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#17 - 04.10 17:30

Die Versicherungsprämie würde an den Mörder nicht ausgezahlt werden, da er ja die Versicherung betrügen wollte.
Da könnte man § 263 StGB anwenden oder noch nen paar andere §§ die im StGB so rumgammeln :)
k-to-the-laus(topher)

RANG Lord of Luck

#18 - 04.10 18:54

Nur, dass wir uns hier im Zivilrecht befinden
Elohim

RANG Master of Luck

#19 - 04.10 22:18

Bei Mord im Zivilrecht? Wo lebst Du denn?
TheCze- Zombiekommunist

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 04.10 22:21

eigentlich sollte in so nem thread nur brömme posten dürfen ^^
k-to-the-laus(topher)

RANG Skill Newbie

#21 - 05.10 08:35

Erben und die Zahlung der Versicherung (oder halt, dass die Versicherung nicht zahlt) sind definitiv Zivilrechtliche Angelegenheiten ...
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#22 - 07.10 00:27

Ihr müsst es ja wissen....... ich arbeite mit sowas täglich :)
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Newbie

#23 - 07.10 00:58

um so schlimmer, dass du dann widersprichst.