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FORUM: Allgemeines THEMA: reklamation bei onlinekauf
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Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#31 - 18.10 07:31

Akzeptier es einfach. Es muss nicht detaillierter rein. So ist es und jetzt hilft hier auch nicht rumheulen.
Macbeth - Däääh!

RANG Lord of Clanintern

#32 - 18.10 08:12

aber echt, so ein Heulsusenjoe!
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#33 - 18.10 10:22

ich muss den rotz doch nicht zahlen
KingkomG

RANG Deckschrubber

#34 - 18.10 10:58

wenn ich das nächste mal was zurück schick furz ich vorher noch ordentlich ins pckchen und mach alles schön luftdicht zu .. wenn ich dann wieder nen warenersatz wegen nicht mehr eingeschweißten akkus und fingerabdrücken zahlen muss hab ich wenigstens die genugtuung dass ich denen die luft verpestet hab :ugly:
Inqui=]rcou[= * Dr.med.S.Seltsam

RANG Hardcore Ruler

#35 - 18.10 11:00

buahahahaha also zahlst dus? dreist!
-[e1337e.weazel]-

RANG Prophet of Clanintern

#36 - 18.10 11:02

fällt das nicht unter das stichwort "briefbombe" ??
KingkomG

RANG Deckschrubber

#37 - 18.10 13:05

naja bezahlt is es ja schon .. hinterher sein geld zurück zu bekommen is schwerer als sich zu weigen zu bezahlen ^^

aber mal noch was anderes .. wenn ich was zurück schick und der händler einem die versandkosten übernimmt weil der wert der ware über einer bestimmten grenze liegt. bezahlt man dann erstmal da paket ganz normal und bekommts dann gutgeschrieben? ja oder? man merkt mir nicht an dass ich noch nicht viel in meinem leben verschickt hab oder? :D
Inqui=]rcou[= * Dr.med.S.Seltsam

RANG Hardcore Ruler

#38 - 18.10 13:07

rofl nicht die bohne, aber das weiss ich auch nicht sicher...da gibbet doch so stempel bei der post ala "gebühr bezahlt der empfänger"...den würd ich standardmässig draufklatschen lassen...
cibo

RANG Lord of Clanintern

#39 - 18.10 13:11

Es gibt einen Retourenschein, dann ist es nicht unfrei, und geht zurück. Sollte eigentlich beiliegen, in irgendeiner Art und Weise.
$!cky

RANG Kloputzer

#40 - 18.10 16:38

ich hatte auchmal so ein problem. auf meine mail hin dass ich das gerät zurück schicken möchte bekam ich erst die schlichte antwort, dass sie es nur originalverpackt zurück nehmen. aber im kaufvertrag selbst stand nichts davon und sie räumen einem sogar 1 monat rückgaberecht ein. hab denen geschrieben dass ich alles wieder in den originalzustand versetzt habe (display sauber, kabel gebunden, etc) und das unter zeugenaufsicht. schon war der käse gegessen
gute laune habbi

RANG 0wn3r

#41 - 18.10 16:58

is bissl ot aber was für ne kamera hastn dir bestellt?
KingkomG

RANG Deckschrubber

#42 - 18.10 18:12

http://www.amazon.de/Fuji-Fujifilm-FinePix-A800-Digitalkamera/dp/B000R5GXK4/ref=sr_1_5/302-1890596-0816808?ie=UTF8&s=home-garden&qid=1192731042&sr=8-5
das war die erste. die hab ich zurück geschickt weil die so kacke war ...

jez hab ich die hier

http://www.amazon.de/gp/product/B000O76GWA/302-1890596-0816808

und die is echt geil...
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#43 - 18.10 18:21

Ja, zurück schicken auf deine Kosten, dann überweist es der Verkäufer zurück.

Sehr gut letztens: Angebot von Metro und DPD - Paket schicken für 1 Cent. Hab ich genutzt und 6,90 Paketporto überwiesen bekommen.
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#44 - 18.10 20:42

Ich hab mich schon mehrfach darüber ausgelassen, wo ein Wertverfall stattfindet und wer diesen beurteilt. Letztendlich beurteilt den der nächste Kunde, der den bereits geöffneten Artikel kaufen soll.
Wenn ich zehn Artikel im Regal habe, neun in Folie eingeschweißt und einer offen, der nächste Kunde greift in der Regel zu den in Folie verschweißten. Ich bleibe also -- sofern ich nicht von mir aus mit dem Preis des geöffneten Postens runter gehe -- auf dem Ding sitzen, weil mein Bestand selten auf so tief sinkt, dass ein Kunde das letzte Exemplar (das in diesem Fall dann schon mal offen war) kauft. Der eine offene Karton wird also inmitten der vielen anderen, verschlossenen Kartons zum Ladenhüter, obwohl das Produkt darin evtl noch nicht mal in die Hand genommen wurde.
Wenn mich der Kunde der den offenen Posten kauft nicht darauf anspricht, zahlt er wohl den vollen Preis. Wenn ich darauf angesprochen werde, entscheide ich je nach Tagesform, ob ich ihm ein paar Euro Rabatt einräume oder ihm vorschlage, für den vollen Preis einen originalverpackten Karton zu nehmen.

Wobei hier auch unterschieden werden muss, ob es sich um einen Artikel mit Verbrauchsmaterial und Verschleißteilen handelt oder ob sich das Ding über seine Lebensdauer nur unwesentlich verändert. Interessanter als die Kamera ist da der Drucker, dem man häufig schon nach den ersten drei Seiten ansieht, dass er benutzt wurde. Eine Reinigung kostet mich 20 Minuten, weil ich das Ding aufschrauben muss. Damit darf ich dem Drucker häufig so viel Arbeitszeit gönnen, dass sich der Preis unter Anrechnung eben dieser Zeit verdoppeln würde. Hinzu kommt, dass Patronen eines Tintenstrahldruckers in der Regel nur halb befüllt sind und offen keinesfalls mehr an den nächsten Kunden gehen. Heißt, dass ich hier neue Patronen aus dem Regal nehmen und beilegen muss, deren Kapazität dem doppelten der erstbefüllten Patronen entspricht -- was sich auch im Preis der Patronen zeigt. Soll ich einen Drucker für 60€ verkaufen und dem Kunden dann 50€ abziehen für Reinigung und neue Tinte? Alternativ könnte ich Drucker grundsätzlich vom Umtausch ausschließen. Wenn ich versenden würde, müsste ich um dieses zu tun den Drucker komplett aus dem Onlinehandel streichen.

Ich wollte mit diesem Beispiel eigentlich nur kurz mal zeigen, dass es eben Artikel gibt, deren Rücknahme kostspieliger und andere deren Rücknahme weniger kostspielig ist. Um hier einigermaßen gleiche Chancen zu schaffen (was kann der Druckerkäufer dafür, dass mich die Rücknahme teurer kommt als die Rücknahme eines verkauften DVD-Brenners?) finde ich einen pauschalen Abzug, evtl. in Abhängigkeit des Kaufpreises für gerechtfertigt.

Weiterhin geht natürlich die Anzahl der Rücknahmen und deren Kosten in den Verkaufspreis mit ein. Wenn ich als Verkäufer nicht damit rechne, dass mir Posten zurückkommen, hab ich mich verkalkuliert.

Hier muss eben zwischen "ich bin der günstigste, will aber für geöffnete Packete entsprechend Kohle einbehalten" und "ich nehm alles zurück, muss dafür 60% mehr verlangen als alle anderen" ein Gleichgewicht gefunden werden.

Das einzige was man MF in dem Fall ankreiden kann ist, dass sie dieses Vorgehen nicht vorher veröffentlicht haben. Geh mit dem Anwalt auf MF los, dann wird ein Sachgutachter evtl feststellen, dass die 10% zuviel sind, statt 20€ sind 18€ gerechtfertigt und MF ändert die Formulierung der AGB.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#45 - 19.10 08:00

Lol, selten so was dämliches gehört. Du kannst mal sicher sein, dass Mindfactory wegen dir bestimmt nicht die AGB ändert, zumal die völlig zulässig sind. Und wer deswegen nen Gutachter bemüht, der gehört nur ausgelacht. Es müssen nunmal keine konkreten Zahlen angegeben werden. Darüber hinaus haben Verkäufer die Chance, wie es z.B. bei DVDs etc ist, zu sagen, dass sie nur originalverpackte Ware zurücknehmen. Das ganze widerspricht meiner Ansicht nach auch nicht dem Gedanken des Fernabsatzgeschäfts, weil man auch im Laden nur begrenzt Sachen öffnen und "auf Herz und Nieren" testen darf. Sprich: Du testest auch im Laden nicht deinen Drucker. Insofern ist dein Beispiel völlig unbrauchbar. Wenn nämlich dochmal was damit ist und du es zurückschicken musst, dann reden wir über Gewährleistungsansprüche und nicht mehr über Fernabsatzverträge.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#46 - 19.10 15:19

Dafür dass du im ersten Satz so unverschämt bist, schreibst du danach einen ziemlichen Käse.
Natürlich kannst du einen Drucker benutzen, und dann per "Fernabsatzgesetz"(das es schon lange nicht mehr gibt), wieder zurückzuschicken. Nur dass du dann eben für die Gebrauchsspuren bezahlen musst.
Und genau darum gings Alive ja... Entweder du verlangst einen Pauschbetrag, oder du legst es jedesmal individuell fest. Alive hat sich für die Pauschale ausgesprochen, was wohl auch überwiegend so praktiziert wird (allein schon weil sich der tatsächliche Wert eines Fingerabruckes nicht wirklich feststellen lässt).

Und um Garantie/Gewährleistungsansprüche gings im ganzen Thread noch nicht.
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#47 - 19.10 18:01

Wir müssen den "zwei Juristen, drei Meinungen"-Spruch erweitern auf Teilnahme von dutzenden Nichtjuristen.
*al!ve* - Vorbereitung aufs Urlaubssemester

RANG Master of Clanintern

#48 - 19.10 18:17

Ich hab nicht davon gesprochen, einen defekten Drucker zurückzunehmen, sondern davon, einen gebrauchten Drucker zugeschickt zu bekommen, der Farbspuren aufweist primär im Bereich des Schlittens, geh da mal mit nem Lappen rein) und dessen Patronen geöffnet sind.

Sprechen wir mal in konkreten Zahlen. Der Canon IP4300 geht bei uns zur Zeit recht gut. Der Drucker kostet bei uns etwa 70€.
Der Kunde erwartet im Laden durchaus, dass da ein Drucker steht, der an einen Rechner angeschlossen werden kann, aus dem dann unter Umständen das Foto kommt, das der Kunde auf USB-Stick mitgebracht hat. Nicht im Mediamarkt, aber im Fachhandel zu dem ich unseren Laden einfach mal zähle durchaus, und diesen Service sind wir auch bereit zu leisten. Wenn der Kunde den Drucker online bestellt hat er meiner Meinung nach auch das Recht, sein Foto zu drucken, wie er es bei mir im Laden könnte. Im Laden kann ich einen einzigen Vorführdrucker nehmen und muss nicht jedes Mal eine neue Schachtel aufmachen, der online verkaufte Drucker ist nun mal der einzige den der Kunde hat, der wird den also zu diesem Zweck auch öffnen.
Damit da was raus kommt muss Tinte rein. Die vier Patronen werden eingesetzt, die Plastikversiegelung der Tanks wird durchstoßen, die Tinte läuft in den Drucker. Geht nicht anders, die Tinte ist ab jetzt benutzt (meiner Meinung nach auch absolut unverkäuflich), der Drucker ebenfalls.
Wenn der Kunde, der den Drucker online gekauft hat mir diesen Drucker zurückschickt, darf ich also einen neuen Satz Tinte beilegen, um den Drucker wieder verkaufen zu können.
Die Tinte kostet bei mir im VK glaub 11€ pro Farbe und 9€ für schwarz. Macht also 42€ für einen Satz Tinte. Soviel kostet die mich zwar nicht im EK, aber bei über 32€ bin ich dann doch. Dass dieser Pack Patronen doppelt soviel Tinte enthält wie die Patronen, die ich vor drei Minuten in den Müll geworfen hab (bzw in mein Demomodell im Laden gesteckt hab) ist dem nächsten Kunden egal.

Wir erinnern uns, ich hab 70€ für den neuen Drucker verlangt, darf auf einen gebrauchten um ihn verkaufen zu können 32€ drauflegen und dann kriegt der Kunde einen gebrauchten. Evtl. darf ich Arbeitszeit rechnen um den Drucker zu reinigen (kommt auf die Gebrauchsspuren an), auf alle Fälle wird der nächste Kunde diesen Drucker aber nicht mehr für 70€ haben wollen sondern "wennste nen Zehner runter gehst nehm ich den offnen". Glaubst du, dass ich wenn ich auf einen Drucker 10€ Rabatt gebe und dann noch Tinte für 30€ beilege, dass an den restlichen 30€ die ich noch komme Gewinn gemacht ist? An solchen Dingern zahl ich drauf. Ich kann dem Fernab-Kunden aber auch keine 50€ (bei diesem Drucker also etwa 70%) abziehen, nur weil er die Tinte eingesetzt hat. Dann könnte ich den Drucker zwar mit diesen 30€ Patronen bestücken und ihn für 60€ nochmal verkaufen, aber der Kunde würde auf die Barrikaden gehen, der für 70€ einen Drucker kauft, ihn entsprechend seinem Recht zurückgibt und dann nur noch 20€ zurück bekommt.

Natürlich sind Patronen bei mir vom Umtausch ausgeschlossen. Um jetzt nicht wieder in die falsche Richtung argumentieren zu müssen, ich spreche von Umtausch, nicht von Reklamation. Wenn die Tinte nicht das halten sollte was sie verspricht, wenn ich evtl eine Tinte verkaufe die im Drucker nicht passt (wiederbefüllte oder nachgemachte Tinte zum Beispiel, kommt ab und an leider vor), dann ist das was anderes. Nur "ich hab mich anders entschieden" geht bei Tinte halt nicht.

Und damit ich den Drucker für 10% zurücknehmen kann, muss ich auch die Tastatur die optisch nicht auf den Schreibtisch passt für 10% zurücknehmen, sofern sie nicht exakt so aussieht, wie alle anderen die ich im Regal stehen habe.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#49 - 19.10 22:05

@hyptertex: du bist hoffentlich in der lage, zwischen einem fernabsatzgesetz und fernabsatzverträgen (so die inoffizielle Überschrift) bzw. von mir als Fernabsatzvertrag bezeichnet zu unterscheiden, ja? Danke!
Ansonsten ist deinem Post nichts neues zu entnehmen, keinem deiner Punkte habe ich in irgendeiner Weise widersprochen.

@alive: auch, wenn du den Post nochmal auf die 10-fache Länge bringst, erklärst du damit nichts anderes. Ich hatte auch vorher verstanden wo das Problem liegt. Aber soll ich ehrlich sein? Das ist das Risiko eines jeden Gewerbetreibenden? Ich verkauf halt keine Sachen, von denen ich weiß, dass sie überdurchschnittlich zurückgeschickt werden, wenn ich nen Laden haben, dann verkauf ich es halt nicht online wenn es sich nicht lohnt. Da ihr es tut, geh ich davon aus, dass es sich lohnt. Und den Fall den du beschreibst, den muss man wohl unter "Kundenservice" verstehen. Wenn ihr in einem Fall kulant seid, dann kommt der Kunde beim nächsten Mal vielleicht wieder.
Und nur, damit wir uns nicht wieder missverstehen: klar, könnt ihr dann noch ne pauschale für die angebrochen Tinte o.ä. verlangen, aber das steht dem ja nicht entgegen.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#50 - 19.10 22:21

quote:
so die inoffizielle Überschrift
die amtliche.
KingkomG

RANG Deckschrubber

#51 - 23.10 21:36

so jez noch n positivbeispiel zum abschluss. ich trottel hab mir bei amazon zu meiner neuen cam die falschen speicherkarten bestellt. die teile waren in diesen zugeschweißten plastikdingern die man nur mit roher gewalt auf bekommt. also eine packung war dann halt mit ner schere maltretiert...

als paket zurück an amazon und vollen kaufpreis und porto zurück bekommen. was bei meindfactory übrig geblieben is hab ich mittlerweile auch.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#52 - 23.10 21:40

wobei amazon auch einer der kulantesten onlinehändler überhaupt ist.
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#53 - 24.10 21:38

Das erklärt die madigen Nettogewinne.
⌂мadDσg⌂Glücksrad bei FM!

RANG Master of Clanintern

#54 - 25.10 19:33

quote:
so jez noch n positivbeispiel zum abschluss. ich trottel hab mir bei amazon zu meiner neuen cam die falschen speicherkarten bestellt. die teile waren in diesen zugeschweißten plastikdingern die man nur mit roher gewalt auf bekommt. also eine packung war dann halt mit ner schere maltretiert...

als paket zurück an amazon und vollen kaufpreis und porto zurück bekommen. was bei meindfactory übrig geblieben is hab ich mittlerweile auch.


Erst die falschen Speicherkarten bestellen, dann die Packung zerfetzen und dann auch noch umtauschen, das ist schon nicht mehr "trottelig", das ist unverschämt.
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#55 - 25.10 22:45

Die Packungen von Speicherkarten kann man meistens gar nicht anders als zerfetzen.
Aber mach sowas lieber bei Saturn, die haben einem Bekannten von mir für sein Sony Ericsson-Handy gerade eine micro-SD-Karte angedreht
KingkomG

RANG Deckschrubber

#56 - 26.10 08:18

ja also es ging wiklich nich anders als den kompletten rand abzuschneiden. unverschämt find ich das nich. klar wars blöd die falschen karten dazu zu bestellen aber zu meiner verteidigung muss ich sagen dass die karten mir bei amazon fast dazu angeboten wurden. es gibt ja da dieses tolle "andere die diese cam gekauft haben haben auch folgende artikel gekauft ...." und da waren die ganz vorn dabei ... ich hab nich weiter drüber nachgedacht