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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage wegen Strafzahlung :(
AUTOR BEITRAG
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#1 - 24.10 11:24

Hey,

also folgendes: Ich und ein paar Freunde/Freundinnen waren im Sommer am See. Dabei haben wir ein Feuer errichtet (obwohl wir wußten, dass es verboten ist, aber spielt ja auch keine Rolle). Es war ein wundervoller Abend nur irgendwann kam eben, was kommen musste: Die Polizei kam vorbei. Ergebnis: Von allen wurden die Daten aufgenommen. Nun haben wir alle gemeinsam (wirklich ALLE!!) einen Brief von denen bekommen und sollen ~72€ für den Mist bezahlen. Jeder hat auf seinem Brief auch entsprechend Zeugen stehen, das sind jeweils die Menschen von der Polizei.

Nun ist es ja so, dass wenn ich Einspruch einlege und die dem nicht stattgeben, ich eine erhöhte Gebühr bezahlen muss (was ich nur ungern wollen würde). Fakt ist auch, es war nicht das Erste mal, dass deswegen meine Daten aufgenommen wurden. Weiterhin ist auch Fakt, dass sie uns NICHT gesehen haben, wie wir das Feuer angemacht haben.

Meine Frage ist (ich mach auch kein Feuer mehr, ich hab echt genug...): Kommen wir durch, wenn wir alle gemeinschaftlich aussagen, dass jemand anderes das Feuer gemacht hat und wir uns nur dazu gesetzt haben?

Wie ist es, wenn wir alle die Schuld auf einen von uns schieben? Muss er dann mehr zahlen oder bleibt der Betrag bei 70€? Können wir dann auch noch belangt werden wegen irgendwas? (Wir würden den Betrag dann durch alle teilen)

Wie soll ich mich allgemein verhalten? Irgendwelche Tips?

Danke für eure Hilfe!!!
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#2 - 24.10 12:15

ihr habt etwas nicht erlaubtes getan, wurdet erwischt und regt euch drüber auf das ihr strafe zahlen müsst? zahl deine strafe und gut is
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#3 - 24.10 12:44

das ist wie wenn ich schreibe - au man ich hab ein knöllchen bekommen. jetzt gibts die und die möglichkeit zu behaupten der und der wäre gefahren.

Wie seht ihr meine chancen

..o.ä.

und die 1. antwort kommt direkt a la:

quote:
zahl deine strafe und gut is



love it :>
Earth

RANG Deckschrubber

#4 - 24.10 13:01

Die Ausrede mit dem "ein andere hat das Feuer gemacht" ist blöd.

Falls es denn so gewesen wäre, hättet ihr die Feuerwehr rufen müssen anstatt euch an dem Feuer zu amüsieren!
Vll. kann man ja deswegen auch noch belangt werden.
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#5 - 24.10 13:04

haha stell mal vor! man bastelt sich die ultimative ausrede und wird dann noch härter bestraft.. herrlich
drache *=FM=*

CI Wettbüro

RANG Lord of Clanintern

#6 - 24.10 13:32

und jetzt noch zu behaupten, das feuer hätte wer anderes gemacht, ist bisschen spät, denn ich denke, dass habt ihr zum zeitpunkt des erwischtwerdens nicht zur polizei gesagt
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#7 - 24.10 13:56

@andre was willst denn großartig in der situation machen?

behaupten das man selber das feuer nicht gelegt hat --> wie drache schon sagt

behaupten das es nur einer war --> ganz großes kino in dem freundeskreis möcht ich sein


sie haben etwas getan, das nicht erlaubt ist und sind dafür belangt worden. auch wenn es "nur" ein feuer war...
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#8 - 24.10 14:35

schon klar, aber das mit dem freundeskreis usw. da ist der hintergrundgedanke ja, dass insofern die gebühr für den einzelnen nur 70€ betragen würde, könnte man jemanden auslosen der den kopf hinhält und für die 70€ zusammenlegen. wäre günstiger als wenn jeder 70 € zahlt!
brucksimo

RANG Deckschrubber

#9 - 24.10 16:31

RedMeff du wurdest also schon das zweite Mal erwicht eine solche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Unangemeldet Feuer zu machen ist auch nicht gerade ungefährlich, so sind schon eine ganze Menge Feuer entstanden und bei so ziemlich allen hatten die die es vorher angezündet hatten gesagt sie hätten alles unter Kontrolle. Solltest du dich jetzt auch noch zu einer gemeinschaftlichen Falschaussage absprechen oder die auch nur planen, wie hier jetzt, so begehst du keine Ordnungswidirgkeit mehr, wofür du ein paar Euro Bußgeld zahlen musst, sondern ein richtig schmerzhaftes Strafgeld oder sogar Freiheitsentzug, Falschaussage ist eine Straftat.

Als Quintessenz darauf solltest du für die Zukunft lernen:

- Plane keine Falschaussagen im Internet, das sind dann wunderbare Beweise mit hunderten Zeugen, wie alle die das hier lesen.

- Meldet euer Feuer das nächste mal an, kostet meistens gar nichts oder wenn nur ein paar Euro und ihr habt nichts zu befürchten, im Gegenteil, die Feuerwehr wird auch informiert und weiß wo sie hin muß im Ernstfall.

- Ihr haltet euch ungemütliche Strafen und Schadensersatzforderungen vom Hals, die bei Zwischenfällen, wie diesem hier, entstehen können.

- Macht eine Ordnungswidrigkeit nicht nochmal nachdem ihr schonmal verwarnt worden seit, das ist nämlich pure Dummheit und keine Unwissenheit mehr.

- Zahlt alle euer Bußgeld pünktlich und lernt daraus für die Zukunft.
Elohim

RANG Lord of Luck

#10 - 24.10 16:37

www.seitseid.de, im Übrigen bin ich geneigt, Dir zuzustimmen!
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#11 - 24.10 16:59

jungs, solche hilfe könnt ihr euch schenken. auf moralapostel hab ich mal so gar keinen bock.

hat sonst einer ne idee hier?
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#12 - 24.10 17:26

tu mla nicht so, als ob du nicht mit solchen antworten in CI gerechnet haettest

meine hilfe steht in post #2:

quote:
zahl deine strafe und gut is
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#13 - 24.10 17:34

quote:
(obwohl wir wußten, dass es verboten ist, aber spielt ja auch keine Rolle)


Und genau aus diesem Grund solltet ihr alle die Strafe bezahlen, ist ja nicht so als hättet ihr gehandelt ohne zu wissen was passieren kann.
TcB°=Dr.Erazor =

RANG Deckschrubber

#14 - 24.10 17:57

[quote]
Meine Frage ist (ich mach auch kein Feuer mehr, ich hab echt genug...): Kommen wir durch, wenn wir alle gemeinschaftlich aussagen, dass jemand anderes das Feuer gemacht hat und wir uns nur dazu gesetzt haben?

Wie ist es, wenn wir alle die Schuld auf einen von uns schieben? Muss er dann mehr zahlen oder bleibt der Betrag bei 70€? Können wir dann auch noch belangt werden wegen irgendwas? (Wir würden den Betrag dann durch alle teilen)

Wie soll ich mich allgemein verhalten? Irgendwelche Tips?
[/quote]

Nein mit der gemeinschaftlichen Aussage werdet ihr nicht durchkommen, da die beiden Polizisten ihre Aussage genau zu Protokoll gegeben haben.
Ein Einspruch wäre in dem Fall sinnlos und würde vom Gericht verworfen.
Sollte es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen und ihr werdet wegen ner OWi verurteilt kommen nochmal 40,00 Euro Gebühren hinzu + Zustellungen + Zeugenauslagen (die beiden Polizisten). Die Zustellungen bewegen sich bei mir so zwischen 3,- bis 7,50 Euro pro Stück (hängt davon ab welche Unternehmen beauftragt sind). Zeugenauslagen sind sehr unterschiedlich je nach Anfahrtsweg eben :).

Ich empfehle die OWi zu bezahlen. Damit erspart man sich sehr viel Stress und Arbeit. Außerdem wenn nen Verdacht aufkommt, dass ihr noch vor Gericht lügt wird direkt im Anschluss noch ne hübsche Strafanzeige wegen Falschaussage aufgenommen.

P.S.: Sollte ich mal wieder zu schnell getippt haben und nen kleinen Teil vergessen haben: Wayne interessierts :)
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#15 - 24.10 18:01

quote:
Solltest du dich jetzt auch noch zu einer gemeinschaftlichen Falschaussage absprechen oder die auch nur planen, wie hier jetzt, so begehst du keine Ordnungswidirgkeit mehr, wofür du ein paar Euro Bußgeld zahlen musst, sondern ein richtig schmerzhaftes Strafgeld oder sogar Freiheitsentzug, Falschaussage ist eine Straftat.
nein. als beschuldigter darf man lügen.
brucksimo

RANG Deckschrubber

#16 - 24.10 18:10

@ Redmeff ich möchte nicht als Moralapostel aufspielen, du machst aber durch eine Falschaussage deine Situation nur noch schlimmer als sie jetzt schon ist. Wenn du unbedingt weniger zahlen willst und du noch kein eigenes Einkommen hast kannst du es vielleicht als Härtefall auslegen lassen, so das dir ein Teil des Bußgeldes vielleicht erlassen oder gemindert wird.

An deiner Stelle wäre ich aber froh das es nur 72 Euro geworden sind, ein anderer hätte das vielleicht schon als Brandstiftung oder grob fahrlässige Handlung mit Gefährdung von Menschenleben gewertet und dann wäre es nicht bei einem so geringen Bußgeld geblieben. 72 Hören sich nach einem ziemlich geringen Bußgeld an, so etwa 40 bis 50 Euro und dazu kommen dann noch die Bearbeitungsgebühren.

Sei doch nicht so dumm und mach deine Situation schlimmer wie sie ist und lerne aus deinen Fehlern...
Da gibt es keine legalen Möglichkeiten drum rum zu kommen.



PS: Und genau wegen deiner Aussage aus #11 ist die Geldbuße noch nicht hoch genug, du scheinst anscheinend erst zu lernen wenn es richtig dolle wehtut.


Udo, ich habe deinen Post erst gelesen wo ich schon geschrieben habe aber bist du dir da so sicher? Als beschuldigter oder dessen Angehöriger hat man ein Aussageverweigerungrecht, um sich nicht selbst, bzw. seine Angehörgen belasten zu müssen. Ein Gesetz das eine Falschaussage bei einer Ordnungswidrigkeit, bzw. Straftat erlaubt wäre mir neu und ich würde dich bitten mir das zu zeigen.
(Bezüglich meiner Aussage berufe ich mich auf § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage)
Nichtsdestotrotz ist die Anstiftung zu Falschaussage nach §159 StGB strafbar (§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#17 - 24.10 18:10

72€ pro Nase?
Macbeth - Däääh!

RANG Lord of Clanintern

#18 - 24.10 18:12

ja pro nase
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#19 - 24.10 18:15

quote:
Ein Gesetz das eine Falschaussage bei einer Ordnungswidrigkeit, bzw. Straftat erlaubt wäre mir neu und ich würde dich bitten mir das zu zeigen.
umgekehrt. es gibt kein gesetz, das es verbietet. wenn du § 153 stgb mal genau liest, wirst du merken, dass er nur falschaussagen von zeugen und sachverständigen unter strafe stellt.
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#20 - 24.10 18:16

§153 ist doch eigentlich eindeutig im Wortlaut?


(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

edit: MFC-Power!
brucksimo

RANG Deckschrubber

#21 - 24.10 18:19

Ja aber in diesem Fall sind die Angeklagten ja gleichzeitig auch Zeugen der Straftat/Ordnungswidrigkeit der anderen, wodurch sie ja wiederum in dieses Gesetz fallen würden, theoretisch wäre es ja so möglich die Aussage so zu gestallten das man sich selbst außen vor lässt, was ich mir in der Praxis aber sehr schwer vorstelle.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#22 - 24.10 18:19

nein. mittäter sind keine zeugen.
brucksimo

RANG Deckschrubber

#23 - 24.10 18:23

Hmm...nah gut, aus dieser Sichtweise schon. Dann ist immer noch die Anstiftung zur Falschaussage eine Straftat oder meinst das wäre auch nicht strafbar, da diese in Tateinheit mit dem ersten Vergehen gemacht wurde. Das kann man meiner Meinung nach aber nicht mehr annehmen, da die Planung dazu ja erst Monate später (jetzt) erfolgt.
Dr. Udo Brömme

RANG Skill Commander

#24 - 24.10 18:31

da nur falschaussagen von zeugen und sachverständigen strafbar sind, können auch nur zeugen und sachverständige dazu angestiftet werden.
Gestatten, Doktor Grün.

RANG Master of Clanintern

#25 - 24.10 18:31

Die Anstiftung bezieht sich auch wieder auf den Tatbestand von §153.

Kriegt CI mal eine Anzeige "es hat jemand vor ihnen gepostet?"
gute laune Zuperman

RANG God

#26 - 24.10 19:57

ich liebe diese threads. ich lese den kram nur um brömmes antwort zu erhalten und wieder ein teil im puzzle des lebens anbaun zu können. (ist son 3d kugel pferdepuzzle, denk ich.)

Danke Brömme
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#27 - 25.10 08:06

jetzt sagt dem armen threadersteller doch endlich wie er aus der sache rauskommt ohne was zu zahlen. mehr will er doch nicht. immerhin hat er doch nichts verbrochen außer ein bisschen gezündelt.



achja wer die ironie findet darf sie gerne behalten ;)
Andre - Mr. 2-0-5

RANG Hardcore Ruler

#28 - 25.10 08:14

quote:
jetzt sagt dem armen threadersteller doch endlich wie er aus der sache rauskommt ohne was zu zahlen.


es gibt eine Möglichkeit, aber ob sich der aufwand lohnt...?!

wenn du beim amt als unbekannt verzogen gemeldet bist wird, aufgrund dessen das weitere mahnungen als unzustellbar zurückkommen, die gebühr nach ca. 4 monaten niedergestreckt.

also.. einfach ein paar monate untertauchen
muDDi ..,-

RANG Deckschrubber

#29 - 25.10 08:39

flüchte doch ins exil. dann werden dich die schweine nie finden !
Inqui=]rcou[= * Dr.med.S.Seltsam

RANG Hardcore Ruler

#30 - 25.10 10:43

wo ist denn dieses exil?!