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FORUM: Allgemeines THEMA: Jobben während des Studiums
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lørd▪øſ▪тєrrør

RANG Master of Clanintern

#31 - 28.11 23:08

ich weiß ja wo sie arbeitet, ich folge ihr einfach unauffällig damit ich weiß wo sie wohnt
*K4Я4*

RANG Godlike

#32 - 24.12 10:32

hab jetzt nicht alles gelesen, kann also sein, dass sowas schon gesagt wurde...

beim kindergeld gibt's ne grenze bei 7680 euro. sobald du mehr verdienst, musst da das gesamte kindergeld zurückzahlen (ähnlich wie bei ner freigrenze). du kannst allerdings tatsächliche werbungskosten (z.b. 30 cent pro kilometer zur uni oder bücher...) bzw. die pauschale von 920 euro damit verrechnen. d.h. du darfst schon 8600 euro verdienen, bevor du das kindergeld zurückzahlen musst.
dazu kommen noch die sozialversicherungsbeiträge, die kannst du ebenfalls verrechnen (gibts n bfh-urteil dazu, hab's aber natürlich nicht genau im kopf wo das steht).

ob du studiengebühren abziehen kannst, kann ich nicht genau sagen. ich glaube eher, dass das nicht geht (zumindest bei nem erststudium), da ein erststudium auch bei der einkommensteuer nicht abzugsfähig ist (§ 12 Nr.5 EStG). Anders sieht's allerdings bei nem BA-Studium oder einem Aufbaustudium (z.B. Master) aus...

Am besten fährst du wohl mit nem 400-Euro-Job, wenn du in keinem Monat mehr (oder 2mal nur knapp mehr) verdienst. dann hast du knapp über 4800 euro im jahr und hast auf keinen fall stress mit steuer, kindergeld oder krankenversicherung...
ich würde davon abraten, besonders nahe an die kindergeldgrenze zu wollen, da du dann u.U. ein riesenproblem hast, wenn bestimmte werbungskosten (z.b. ein laptop für's studium oder sowas) nicht anerkannt werden und du so über die grenze rutschst. dann müsstest du die knapp 2000 euro kindergeld zurückzahlen und das wäre ziemlich ärgerlich...

hoffe, ein bisschen geholfen zu haben.
HERR DOKTER

RANG Master of Clanintern

#33 - 25.12 17:22

Man kann zwar die Studiengebühren nicht absetzen, aber die sonstigen Ausgaben für Wohnung etc. - mit über 4000 Euro.