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FORUM: Allgemeines THEMA: Vermieter unbefugt in Wohnung?
AUTOR BEITRAG
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#31 - 10.01 17:13

den es nicht gibt. halte ich im vorliegenden fall aber für zweifelhaft.

mal ganz abgesehen davon, dass ich es etwas bedenklich finde, dass der vermieter überhaupt einen schlüssel zur wohnung hat.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#32 - 10.01 17:42

Ist das anders? Ich kenne es nur so
Der Vermieter hat Schlüssel zu allem.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#33 - 10.01 17:49

der vermieter darf ohne einverständnis des mieters keinen schlüssel haben.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#34 - 10.01 17:56

Auch keinen Generalschlüssel bei einem Schließsystem?
Hast Du den Paragraph parat?
Und wie ist das in Einklang zu bringen mit dem Zugang erlangen ohne die Tür aufzubrechen?
huma

RANG Hardcore Sucker

#35 - 10.01 17:56

quote:
Der Vermieter hat Schlüssel zu allem.


Auch wenn man das Schloß ausgetauscht hat?
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#36 - 10.01 17:57

im zweifel wird das einverstaendnis, dass der vermieter einen zweitschluessel besitzen darf, in einer klausel des mietvertrages festgehalten sein... muesste helmi mal naeheres zu sagen...
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#37 - 10.01 17:59

quote:
Hast Du den Paragraph parat?
gibt keinen.
quote:
Und wie ist das in Einklang zu bringen mit dem Zugang erlangen ohne die Tür aufzubrechen?
gar nicht. wieso sollte es?
huma

RANG Hardcore Sucker

#38 - 10.01 18:09

quote:
im zweifel wird das einverstaendnis, dass der vermieter einen zweitschluessel besitzen darf

darf != muss
cibo

RANG Lord of Clanintern

#39 - 10.01 19:28

Ja es muss doch einen Paragraphen geben, wieso man keinen Schlüssel zur Mieterwohnung haben darf. Daraus entsteht ja nicht das Recht einzutreten.
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#40 - 10.01 20:16

Nun ja, Brömme. Ob ein Einverständnis vorliegt, darüber kann mal wohl streiten. Der Vermieter hat immerhin angekündigt dass er kommt. Der Brief gilt, wie wir alle wissen auch als zugegangen, ob er ihn nun liest oder nicht bzw. ob er ihn überhaupt wahrnimmt.

Bleibt nur noch die lästige Diskussion, ob Schweigen als Genehmigung bzw. Zustimmung gewertet werden kann. Die will ich hier aber mal außen vor lassen.
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#41 - 10.01 21:26

die zugangsproblematik hat mit der frage, ob ein faktisches einverständnis vorlag, rein gar nichts zu tun. einzig im rahmen des tatbestandsirrtums spielt das eine rolle. du wirfst grad strafrecht und zivilrecht ziemlich durcheinander, auf den empfängerhorizont kommt es beim tatbestandsausschließenden einverständnis überhaupt nicht an.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#42 - 10.01 21:43

ich hab vor paar tagen so nen zettel, der am hauseingang des kumpels hang gelesen:

das übliche, dass man zu hause sein soll etc.
wenn nicht, dann kostet eine zusätzliche anfahrt geld, eine zweite auch etc. keine ahnung bis zur wievielten das gehen muss/darf, aber irgendwann wirde der verbrauch geschätzt.

ein vermieter darf natürlich nicht ohne einverständniss des mieters die wohnung betreten. und schon 3x nicht zum heizungsablesen.


allerdings haben faulheit bzw. dumme ausreden mitdem briefkasten es nicht anders verdient.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#43 - 10.01 21:50

und noch was:

da wird dauernd aufgeschrien wegen datenschutz, datensammeln etc. aber ein gesetz, das dem heizungsableser/vermieter erlaubt wohnungen ohne zustimmung zu betreten ist natürlich willkommen...
cibo

RANG Lord of Clanintern

#44 - 10.01 22:21

Ich frage mich ja nur, ob der Thread nicht auch mit einer Rechnung auf wäre, dann halt eher sowas wie: "Der muss das zu einer Zeit machen wo ich da bin!!1".
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#45 - 10.01 23:30

@#43
ja und..? die leute, die sich ueber datenschutz aufregen, haben haeufig auch diese rabatt-punkte-karten, deren primaerer nutzen darin besteht, das kaufverhalten des nutzers moeglichst gut zu untersuchen... die meisten leute, die sich ueber mangelnden datenschutz aufregen, tun das, weil es chic ist, nicht weil sie ahnung haben...
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#46 - 11.01 07:38

Die Hausverwaltung hat einen Gefahrenschlüssel, was im Mietvertrag steht und auch von mir so abgezeichnet wurde. Jedoch das man mit dem Gefahrenschlüssel ( steht sogar auch in dem Brief vom Vermieter, dass sich die Hausverwaltung mit diesem Zutritt verschaffen wird) zum Heizungsablesen rein benutzt ist mir eben neu gewesen.


ist es meine pflicht an den briefkasten zu gehen? wär mir neu.

achja was ich von denen will: das dies in zukunft nicht mehr passiert das ist das mindeste.
cibo

RANG Lord of Clanintern

#47 - 11.01 07:53

quote:
ist es meine pflicht an den briefkasten zu gehen? wär mir neu.

Was auch egal ist, weil es reicht wenn Post im Briefkasten ankommt.
Und die Aussage ist nun schon sehr auf Kindergarten-Niveau, oder?


Vielleicht schonmal dran gedacht, dass die Vermieter das als Service sehen? Für die ist es etwas nettes, dass sie Dir die Kosten für die weitere Anfahrt sparen, und selbst dabei sind. Wenn Du Deinem Vermieter also mit Paragraphen kommst, wird das nicht nur unfreundlich erscheinen, sondern auch die weitere Beziehung sehr belasten.
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#48 - 11.01 08:52

Warum Kindergartenniveau? Solang es nicht meine Pflicht ist muss ich nicht an den Briefkasten gehen ( falls das nicht der fall sein sollte bitte belehren). Zumal es ja gar nicht mehr um den Brief geht, sondern eher um den Tatbestand, dass der Vermieter ohne meine Anwesenheit in meine Wohnung war.

Toller Service in eine Wohnung einzudringen ohne mein Wissen.

Kennst du die jetzige Situation mit meinem Vermieter? Nein? Trotzdem danke für die Zeilen ;-)

Falls es dir nichts ausmachen würde, ist das ja ok, aber verständlich, dass es für mich nicht ok ist? falls nicht auch käse
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#49 - 11.01 08:58

darf man fragen wieso?
Elohim

RANG Skill Newbie

#50 - 11.01 09:02

@Tiefseetaucher:

Du willst, dass das nicht mehr passiert? Das ist ja noch "harmlos", finde ich, und sicherlich angebracht:

Abmahnung, am besten über den Anwalt.

@Cibo:

Kindergartenniveau? Meine Wohnung ist mir heilig, da soll ohne mein Wissen niemand rein. Finde nicht, dass dieser Anspruch Kindergartenniveau ist.
Spє¢iєs000Ι אּMaximum Speedאּ

RANG Prophet of Clanintern

#51 - 11.01 09:05

Diese Aussage bezog sich ja wohl eher auf die Sache mit dem Briefkasten.
Also wenn man nun schon mal son Ding hat, dann sollte man doch wohl dazu in der Lage sein, da alle paar Tage mal reinzuschauen...
Elohim

RANG Skill Newbie

#52 - 11.01 09:31

Ja, super. Bevor hier so pauschale Aussagen kommen sollte man sich vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob es Gründe gibt, die einen davon abhalten? Denn Gründe liegen IMMER vor, sobald etwas geschieht / nicht geschieht. Und wenn man das getan hat, dann sollte man einfach mal seine Fresse halten!
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#53 - 11.01 10:05

Unabhängig mal von diesem Fall:

Es ist völlig egal, ob ihr findet dass man ein verdammtes Menschenrecht hat, nicht in seinen Briefkasten zu schauen. Oh Wunder, nein es gibt keine Pflicht. Aber man ist dann halt auch selbst verantwortlich für die Konsequenzen. Wie denkt ihr euch das, ihr bekommt eine Rechnung und müsst sie nicht zahlen weil ihr nie in euren Briefkasten schaut?
Elohim

RANG Skill Newbie

#54 - 11.01 10:08

Welche Konsequenzen?

Selbst wenn er in den Briefkasten geschaut hätte dürfte die Konsequenz daraus nicht das Betreten seiner Wohnung gewesen sein, sondern höchstens eine Rechnung für die erneute Anfahrt.

Also bitte, immer noch Fresse halten!
horst

RANG Prophet of Clanintern

#55 - 11.01 10:14

Und warum beherzigst du das dann nicht selbst? Mal im Ernst: Der Post hat doch jetzt nicht wirklich jemandem weitergeholfen, oder?

Und zum Thema: Blöde Sache, aber den Briefkasten checken wäre meiner Meinung nach schon drin gewesen. Mein Vermieter ist da komplett anders und WILL auf KEINEN Fall in meine Wohnung, auch wenn ich sage, dass es OK ist, weil wir terminlich sowieso nicht übereinkommen und ich nicht glaube, dass er und der Heizungsableser mein Sofa aus der Wohnung tragen. Wenn du bislang ein recht gutes Mietverhältnis hattest, solltest du überlegen ob du wirklich rechtliche Schritte erwägen willst und gleich abmahnen musst, wie hier vorgeschlagen.

Man kann solche zwischenmenschlichen Dinge ja auch mit einem Telefonat aus der Welt schaffen in der sich ein Vermieter / eine Hausverwaltung entschuldigt und du klarstellen kannst, dass du in Zukunft lieber Extra-Gebühren zahlst, bevor jemand OHNE dein Wissen in die Wohnung geht. Schließlich ist es jetzt eh schon passiert und das rückgängig machen kann man nicht. Vielleicht reicht dir eine ehrliche Entschuldigung ja als Entschädigung.
muDDi ..,-

RANG Skilloser vom Dienst

#56 - 11.01 10:18

habe jetzt tagelang darüber nachgedacht und bin auf eine super idee gekommen:

zum vermieter gehen und ihn darum bitten deine wohnung nicht wieder ohne dein einverständnis zu betreten. alternativ verklagen oder zusammenschlagen.
Elohim

RANG Skill Newbie

#57 - 11.01 10:21

@horst:

Und die Posts mit "Meiner Meinung nach hättest Du Idiot einfach deinen Briefkasten checken sollen - lol rofl rumspack" helfen also eher weiter, ja?

Ich finde nicht, dass ein (widerrechtlicher) Einbruch in fremde Privatsphäre bloß ein zwischenmenschliches Problem ist, zumal gerade ein Vermieter die Rechtslage zu kennen hat. Aber nun gut. Manche Menschen reden sich gerne alles rosarot, das ist schon okay, das bin ich gewohnt ...
muDDi ..,-

RANG Skilloser vom Dienst

#58 - 11.01 10:27

..und manche menschen müssen aus jedem kleinen scheiss ein riesen problem machen...wieso einfach wenns auch kompliziert geht...aber das bin ich ja gewohnt ...
horst

RANG Prophet of Clanintern

#59 - 11.01 11:21

@Elohim: Dann schreib das auch und gut ist.

So bitte, danke.
Inqui=]rcou[= * F.U.C.K. O.F.F.

RANG 0wn3r

#60 - 11.01 11:34

bei nem kumpel von mir hängt der gleiche "wisch" wie oben schon erwähnt im hausflur...von wegen: wenn man nicht da ist muss man eine zusätzliche anfahrt bezahlen usw...

ich finds auch ne frechheit dass die einfach in der wohnung waren, muss ich ehrlich sagen! konsequenzen solltest du je nach dem verhältnis zu deinem vermieter ziehen...