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FORUM: Allgemeines THEMA: Vermieter unbefugt in Wohnung?
AUTOR BEITRAG
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#91 - 12.01 00:10

Unverständnis ist nicht dasselbe wie Missverständnis Elohim.
Elohim

RANG Skill Newbie

#92 - 12.01 02:06

Schön. Und?
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#93 - 12.01 09:21

fuer dich muss man echt alles ausbuchstabieren, oder..? er wollte ausdruecken, dass, wenn du nicht in der lage oder unwillens bist, eine argumentation nachzuvollziehen oder zu verstehen, dies nicht zwingend ein fehler der argumentation ist, sondern auch dein fehler sein kann... sekundaer hat er impliziert, dass das letztere hier der fall war...
Elohim

RANG Skill Newbie

#94 - 12.01 09:58

Hättest Du Dir sparen können.
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#95 - 12.01 10:16

anscheinend nicht... sonst haettest du ja nicht so einen kommentar wie #92 ablassen muessen...
Elohim

RANG Skill Newbie

#96 - 12.01 10:28

Mal auf die Idee gekommen, dass "Schön. Und?" keine Frage nach der Intention / Bedeutung war sondern eher danach, was wir jetzt machen sollen?

Aber nun gut, scheinst gerne Belehrungen verteilen zu wollen. Fühlt sich gut an, hm?
Wraith | ssdd

RANG Godlike

#97 - 12.01 11:04

quote:
Mal auf die Idee gekommen, dass "Schön. Und?" keine Frage nach der Intention / Bedeutung war sondern eher danach, was wir jetzt machen sollen?
ehrlich gesagt: nein... hauptsaechlich deshalb, weil das in diesem kontext keinen aussagekraeftigen inhalte haette, und ich bei jeder aussage automatisch davon ausgehe, dass sie mit dem ziel verfasst wurde, inhalt zu uebermitteln... solipsistisch, ich weiss, aber ich habe nie behauptet, frei von fehlern zu sein...

quote:
Aber nun gut, scheinst gerne Belehrungen verteilen zu wollen. Fühlt sich gut an, hm?
nicht wirklich... menschen zu belehren, bei denen man die sorgen haben muss, dass sie ueberhaupt nichts lernen wollen, hat immer einen sehr bitteren beigeschmack...
Elohim

RANG Skill Newbie

#98 - 12.01 11:45

Dann solltest Du vielleicht mal damit beginnen, es richtig zu machen?
Macho

CI Task Force Chef

RANG Prophet of Clanintern

#99 - 12.01 12:02

schickt jetzt hier!

habt ihr die sachlage geklärt oder streitet ihr immer noch wer der größere klugscheißer is?



danke...
Elohim

RANG Skill Newbie

#100 - 12.01 12:05

Naja, um klug zu scheißen muss man auch klug sein. Daher würde ich den Titel gerne selbst beanspruchen!

Topic? Ist durch, eigentlich schon die ganze Zeit über. Er weiß, dass der Vermieter entgegen des Gesetzes gehandelt hat und er unter Umständen rechtliche Schritte einleiten könnte. Ob das Kindergartenkram ist oder nicht hat mit der Sachlage nichts zu tun.
[CIA]6339

CI Task Force

RANG Master of Clanintern

#101 - 12.01 15:11

quote:
Naja, um klug zu scheißen muss man auch klug sein. Daher würde ich den Titel gerne selbst beanspruchen!


Nö, muss man nicht, aber den Titel hast Du auf jeden Fall sicher...
Elohim

RANG Skill Newbie

#102 - 12.01 15:50

Jaja, die altgediente Ausrede derer, die sich durch den Vorwurf der Klugscheißerei Diskussionen, die zu führen sie nicht imstande sind, entziehen wollen.

Langweilig. Und auch bloß im Rahmen vieler Menschen, wie sie hier zu finden sind, möglich. Nun gut. Kann den Thread mal endlich jemand schließen?
Black Warrior

RANG God of Clanintern

#103 - 12.01 19:12

Also zur Topic

Mir würde es auch stinken wenn irgendjemand in meiner wohnung wäre wo da nix zu suchen hat. Auch wenn es vorher angekündigt wurde, dann würde ich das wenigstens so erwarten, dass ich mich melden soll wenns ok. In meinem Höchstpersönlichen privatraum hat niemand was zu suchen, wenn ich nicht da bin. Egal wer. Ausnahmen sind näturlich unvorhersehbare Dinge, wie die Feuerwehr beim Brand, aber die feuerwehr ist ja auch verpflichtet zu schweigen über die Dinge die sie sehen. So ein Heizungsableser oder sonst was nicht. Es geht ja nicht drum, dass sie meine wohnung durch wühlen oder sonst was, aber es gibt einfach dinge die nicht jeder sehen soll! Ist ja auch bei firmen, dass man nicht allein durch die gegend läuft, man meldet sich immer vorher an. Und dann soll ich jeden in die Wohnung lassen wenn ich nicht da bin, wenn ich nicht dabin? Es hat keiner was in meiner wohnung verloren, der von mir nicht eingeladen wurde oder sich angemeldet hat.
Reaper (würfelt nicht)

RANG Skill Commander

#104 - 13.01 13:19

Wenn ich stolper-/ und Sprengfallen in meinem Haus aufstelle und die in #1 beschriebene Situation eintritt - mit dem Unterschied, dass Vermieter und ein Mitarbeiter der hiesigen Stadtwerke dabei draufgehen, trage ich schuld?

Und die Frage ist nun ernster gemeint, als sie auf den ersten Blick vielleicht ausschaut
Olf™ *viel zu tun*

RANG Master of Clanintern

#105 - 13.01 13:34

Ähm? Klar trägst du Schuld.
narcotic *glücklich*

RANG Master of Clanintern

#106 - 13.01 16:01

Kurz ne Frage zu dem Thema, ob eine zweite Anreise kosten darf:

Hab inner Zeitung nen interessanten Artikel gelesen

quote:
... können Sie nicht zu Hause sein? Macht nichts! Der Ableser muss ein zweites Mal wiederkommen und darf dafür nichts extra berechnen. Das hat jetzt das Landgericht München in rinrm Grundsatzurteil (Az. 12 0 7987/00) entschieden. Sie brauchen Ihren Schlüssel auch nicht Nachbarn oder dem Hausmeister zu geben, damit der Ableser beim ersten Termin in Ihre Wohnung kann. Die Heizungsfirma muss zwei kostenlose Ablesetermine im Abstand von mindestens 14 Tagen anbieten!


Soll heißen, wenn ich diesen Mittwoch zwischen 9.30 und 10.15 nicht kann, was natürlich der Fall ist, dann dürfen die mir für ne zweite Anreise nichts berechnen? Bitte bissl Feedback von Olf, Brömme und Dotti .. danke!
Elohim

RANG Skill Newbie

#107 - 13.01 16:07

Ja natürlich heißt es das, was verstehst Du an dem von Dir gequoteten Text nicht?
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#108 - 13.01 16:15

Man, mach ihn doch nicht gleich.

Ich kenne das entsprechende Urteil nicht, aber ich verstehe es genauso wie du. Im besten Fall aber vorher mal kurz anrufen, dann können die sich ja vielleicht gleich ganz ne Anfahrt sparen.
narcotic *glücklich*

RANG Master of Clanintern

#109 - 13.01 16:20

Mir ging es in erster Linie darum, ob ihr schon mal was von diesem Urteil gehört habt. Habe mich schon immer gefragt wie das nun geregelt ist, also ob eine zweite Anfahrt kostet oder nicht.

Anrufen tue ich auf alle Fälle, aber falls sie mir gleich mit entstehenden Kosten kommen wollen, ist es halt schön zu wissen sich sicher auf nen Gerichtsurteil berufen zu können!

Danke schon mal!
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#110 - 13.01 16:21

wie immer der hinweis: urteile gelten nur im konkreten einzelfall.
narcotic *glücklich*

RANG Master of Clanintern

#111 - 13.01 16:26

Ok .. bin ich dann fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Grundsatzurteile allgemein gültige Urteile sind? Würde bedeuten das ich nur auf diesen Gerichtsbeschluss verweisen kann aber im Endeffekt nicht wirklich was erreiche?

Ist diese Thematik wirklich nirgends konkret beschrieben .. also wie sich das mit der Zahlungen bei einem verpassten Termin verhält?
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Skill

#112 - 13.01 16:31

quote:
bin ich dann fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Grundsatzurteile allgemein gültige Urteile sind?
ja. es gibt keine "grundsatz"urteile (abgesehen von bverfg-entscheidungen nach § 31 abs. 2 bverfgg, die gesetzeskraft haben).
narcotic *glücklich*

RANG Master of Clanintern

#113 - 13.01 16:44

Danke, gut zu wissen

Naja schaden kann es trotzdem nicht so ein Urteil in der Hinterhand zu haben. Berichte dann nach dem Gespräch nochmal ^^!
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#114 - 13.01 17:02

Ja klar. Im Normalfall wird ja wieder so entschieden. Aber gerade bei unteren Instanzen kann die höhere Instanz anders entscheiden, dass der Hinweis schon angebracht ist.
Reaper (würfelt nicht)

RANG Skill Commander

#115 - 13.01 18:14

quote:
Ähm? Klar trägst du Schuld.


mit welcher Begründung? Ich baue die Fallen ja nicht irgendwo ind er Wildnis oder in Fremden Häusern auf, sondern in meiner Wohnung (bzw. der Wohnung, die ich gemietet habe).
Habe niemanden gebeten mein Haus zu betreten - erst recht nicht, meine Falle auszulösen. ;>
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#116 - 13.01 18:31

Ganz so klar ist es nicht, aber du bist verantwortlich falls deine Selbstschussanlage die Verhältnismäßigkeit auf den "Angriff" auf deine Rechtssphäre durch den Heizungsableser übersteigt.

Hier ist eine ganz schöne Streitdarstellung:
http://www.studkom.de/stgb/at/13-37/antiznw.shtml
Reaper (würfelt nicht)

RANG Skill Commander

#117 - 13.01 19:54

alles klar. Wieder was gelernt

also #1: Stell ein Schild "Achtung, Selbstschussanlage" auf, dann betritt niemand mehr dein Haus!
cibo

RANG Lord of Clanintern

#118 - 13.01 19:56

Will hier jemand SAW nachspielen?
Reaper (würfelt nicht)

RANG Skill Commander

#119 - 13.01 20:28

ich will mich vorher erst zu allen Seiten absichern.
und DANN muss ich nur noch darauf warten, bis irgendein Zähler abgelesen werden soll.
tiefseetaucher helmi

RANG Master of Clanintern

#120 - 14.01 13:49

@horst: nein. ich gehe in den mieterverein um mich zu informieren nicht um alle vermieter dieser welt zu verklagen.