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FORUM: Allgemeines THEMA: Wieder ein ebay Spaßbieter
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Reaper (würfelt nicht)

RANG Skill Captain

#31 - 19.01 11:44

wo du doch gerade über hemmschwellen gesprochen hast:

solche hinweise wie die von dir setzen die hemmschwelle, Dinge, die man bei Ebay gekauft hat, einfach nicht zu bezahlen, gewaltig herab
Olf™ *Strohwitwer*

RANG Master of Clanintern

#32 - 19.01 15:31

Ist das auf mich bezogen?
Colonel 187

RANG Kloputzer

#33 - 19.01 22:00

ja ebay kosten kriegt man erstattet und er bekommt eine verwarnung.
die wird ihm glaub ich eh weh tun. hat ja schließlich schon 1600 bewertungen
Eimer

RANG Deckschrubber

#34 - 21.01 16:19

Wieso wollt ihr denn gleich zur Polizei rennen?

Ich selbst hab zwar bei Ebay noch kein Stress gehabt, aber ich würde erstmal (nochmal) per Mail und ggf. per Telefon (Adresse haste ja, dann online im Telefonbuch nach Nummer suchen) versuchen, Kontakt aufzunehmen.
Wenn das nicht geht oder hilft, gibts unter "Mein Ebay" den Link "Unstimmigkeiten online klären". Keine Ahnung, wie das dann abläuft, einfach mal probieren.

Wenn Du es jetzt einfach so wieder online stellst und an jemand anderes verkaufst, kannste das Pech haben, das der Querulant plötzlich doch überweist und du den Artikel dann nicht mehr hast.
Colonel 187

RANG Kloputzer

#35 - 21.01 19:16

also ich ruf sicher nicht teuer ins Ausland an, weil der Spast nicht zahlt

Und falls ich den Artikel erneut verkaufe - was wohl der Fall sein wird, da ich ihn neu eingestellt habe - und er dann zahlt ist das sein Pech. Dann kriegt er es zurück mit 20% Bearbeitungsgebühr
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Master of Skill

#36 - 21.01 19:33

Was sind denn das für Ausdrucksweisen? Spast? Tststs! Sowas nimmt man nicht in den Mund!

Für's nächste mal: vielleicht für genau solche Fälle eine kleine Klausel mit in den Auktionstext: Die Auktionsgebühr ist spätestens zwei Wochen nach erfolgreichem Gebot vollständig zu zahlen, andererseits verfällt der Anspruch an der hier angebotenen Ware.
Colonel_Kernel *Status: quo*

RANG Deckschrubber

#37 - 21.01 19:43

Vor allem lohnt sich ein Anruf doch, wenn du dabei noch besser wegkommen solltest, als wenn du deinen Artikel nochmals einstellst, aber für entsprechend weniger Geld verkaufst. Und so teuer kanns doch nun auch nicht sein, ich selbst zahl nach Östtereich noch nen ziemlich günstigen Tarif und vor allem redest du mit dem Typen ja auch keine halbe Stunde.
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#38 - 22.01 10:27

colonel: Telefonier doch einfach kostenlos!?!?

www.peter-zahlt.de
sHox`

RANG Ober0wn3r

#39 - 27.01 20:00

Ich habe auch mal eine Frage, ich stelle die einfach hier

Ich habe einen kopfhörer ersteigert. dieser ist nie angekommen.
da ich versicherten versand ausgewählt und bezahlt habe, sollte ja eigentlich alles kein problem darstellen.

allerdings soll ich nun eine eidesstattliche erklärung unterschreiben, ist das rechtens?

quote:
6.2. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen, erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung, Falsch- Doppeltlieferungen unverzüglich schriftlich oder per Email der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden, soweit sie nach einer Untersuchung unmittelbar nach Lieferung erkennbar sind. Die Gefahr geht auf Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB gilt § 474 BGB, der bestimmt, dass beim Verbrauchsgüterkauf die Gefahr des Untergangs nach § 447 BGB erst mit Eintreffen bei dem Kunden auf ihn übergeht.

dies ist wohl der betreffende absatz aus den agb


edit: auf der autionsseite stand ausdrücklich, dass der versand per DHL Paket erfolgen wird.

auf nachfrage wo denn das paket bleibe, mailte er mir nur eine einlieferungsnummer der pinpost