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FORUM: Allgemeines THEMA: Tilgungsfristen Bundeszentralregister ?
AUTOR BEITRAG
Ronaldius

RANG Deckschrubber

#1 - 11.02 11:42

Hey. Ein kumpel (*ugly*) hatte sich jan '05 was zu schulden kommen lassen. wurde als heranwachsender gesehen und mit 50 Tagessätzen bestraft. da er bis dahin nicht vorbestraft war, und unter 90 tagen, kam der eintrag nur ins bundeszentralregister und nicht ins polizeiliche führungszeugnis.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258410/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText9

"So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt."
Nun die Frage, is der der Eintrag jetzt auch aus dem bundeszentralregister raus?
Brömme? ^^

Vielen Dank scho ma.
Dr. Udo Brömme

RANG Lord of Skill

#2 - 11.02 16:10

tilgungsfrist sind mindestens fünf jahre, unter umständen auch länger. die eintragung wird ein jahr nach eintritt der tilgungsreife aus dem register entfernt.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 12.02 07:08

alkohol am steuer gibt 10 jahre bei uns
Earth

RANG Deckschrubber

#4 - 12.02 18:35

10 Jahre Knast?
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#5 - 12.02 22:33

Nein, 3650 Tagessätze.

Alternativ ein mindestens zehn Jahre gereifter Greyerzer oder eine Uhr mit 10 Jahren Garantie. Es geht wirklich mehr um 10 Jahre als irgendwas anderes.
jérômechen

RANG Prophet of Clanintern

#6 - 13.02 08:37

10 jahre im strafregister