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FORUM: Allgemeines THEMA: Onlinedurchsuchung wurde legalisiert
AUTOR BEITRAG
Earth

RANG Deckschrubber

#31 - 27.02 22:30

das af ist doch ein Stammtisch, halt eben nur virtuell
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#32 - 27.02 23:20

quote:

und die tatsache, dass das bverfg ein neues grundrecht auf gewährleistung von vertraulichkeit und integrität informationstechnischer systeme geschaffen hat, wurde hier bisher leider auch noch nicht erwähnt.

*markierung fett von mir*

Doch ich - im Politikforum - weil dort der Thread das Thema "richtig" behandelt hat...

Schon der Titel ist falsch - Onlinedurchsuchungen wurden eben gerade NICHT legalisiert. Sondern das einzige dazu existierende Gesetz atm als verfassungswidrig abgelehnt...

P.S: Besonders den Punkt Integrität finde ich wichtig - da hierdurch gewährleistet werden sollte, dass eben KEINE Sicherheitslücken gezielt eingebaut / der Bundestrojaner gezielt "präventiv" verbreitet werden darf. Sondern eben wirklich NUR im genehmigten einzelfall.

Praktisch denke ich führt das dazu das das Verfahren kaum angewendet wird - was meiner Meinung nach auch gut so ist.
=FM=d®ãĊħę

CI Wettbüro

RANG Godlike

#33 - 28.02 06:24

doch, es wurde legalisiert. aber eben nur unter hohen auflagen.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#34 - 28.02 07:42

[...]verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt
insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der
Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines
informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems
überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können,
verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.[...]

Legalisiert kann man das nicht nennen. Wenn Gefahr um Leib und Leben vieler besteht, muss der Staat Möglichkeiten haben.

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html damit ihr auch ma was anständiges lest und nicht nur harry potter!
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#35 - 28.02 23:25

Das Urteil zeigt lediglich auf unter welchen Auflagen ein solches Gesetzt verfassungskonform ist - das kann man definitiv NICHT Legalisierung nennen...
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#36 - 29.02 00:46

ich glaube ich hab am Anfang etwas übertrieben, aber deswegen hab ich ja die Leute hier in ci, die mir dann sagen was Sache ist
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#37 - 12.11 23:21

www.tagesschau.de/inland/bkagesetz122.html
www.tagesschau.de/inland/bkagesetz126.html

Aber wenn ich das jetzt richtig versteh bedarf es nach diesem Gesetzt keinen richterlichen Beschluss mehr darüber ob ein Rechner heimlich durchsucht werden darf, oder?
Johи Doe

RANG Master of Clanintern

#38 - 12.11 23:32

earth, du lebst doch in bayern oder..? dort sind die deutschen gesetze und auflagen doch sowieso nichts wert.
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#39 - 13.11 09:20

vor allem is die frage wie lange es dauert dass der bundestrojaner entdeckt wird
gab doch schon 2 wochen nach xp relase den xp antyspy
dann haben die massig geld reingesteckt und haben dann trotzdem gelitten.
und falls die mit microsoft zusammenarbeiten damit das unentdeckt auf die rechner kommt dann schließen sie damit ja die linux und mac user aus:/
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#40 - 13.11 09:29

vll. wird es ja irgendwann dann mal verboten den Bundestrojaner eigenmächtig zu löschen. Tut man es doch begeht man eine Straftat.
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#41 - 13.11 09:38

lol festplattencrash-->widerstand gegen die staatsgewalt-->knast
man könnte ja selbst des crash verursacht haben.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#42 - 13.11 15:21

quote:
Aber wenn ich das jetzt richtig versteh bedarf es nach diesem Gesetzt keinen richterlichen Beschluss mehr darüber ob ein Rechner heimlich durchsucht werden darf, oder?

Das verstehst du falsch, schau am besten mal ins Gesetz.

In dringendsten Fällen darf der Präsident des BKA die Online-Durchsuchung anordnen, eine richterliche Erlaubnis ist jedoch schnellstmöglich einzuholen(Das ist bei Gefahr im Verzug üblich). Widerspricht der Richter, sind sämtliche eventuell gefundenen Beweise zu vernichten. Im Regelfall ist eine Authorisierung durch Richter auf jeden Fall erforderlich.

Grund zur Kritik bietet das Gesetz allerdings auch aus anderen Gründen: Bisher war das BKA nur zur Strafverfolgung tätig, nun erhält es auch Befugnisse der Gefahrenabwehr. Somit verstößt das neue BKA-Gesetz gegen das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden. Das Trennungsgebot wurde nach dem Krieg von Briten und Amerikanern mit Verfassungsrang eingerichtet, um u.a. eine Neuauflage von GeStaPo & co zu verhindern. Ob das auch im Jahre 2008 noch geboten ist, das wird das BVerfG entscheiden müssen.

Auch wird dieses entscheiden müssen, ob das BKA-Gesetz gegen das Urteil des BVerfG im Februar verstößt, in dem eine grundsätzliche vorherige richterliche Anordnung für notwendig befunden wurde. Der Gefahr im Verzug-Fall (Anordnung durch BKA-Präsidenten) würde gegen diese Regelung u.U. verstoßen.
white - Däääh!

RANG Skill Newbie

#43 - 14.11 17:53

naja wenn ich mir das so überlege. keine ahnung wie die durch unsere firewall kommen wollen... habs selbst schon versucht und auch einige leute die viel mehr ahnung haben als ich und auch en kumpel der beim bka arbeitet... keine chance
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#44 - 15.11 19:32

hm möglicherweise das skype prinzip?
chié

RANG Ober0wn3r

#45 - 15.11 19:33

quote:
naja wenn ich mir das so überlege. keine ahnung wie die durch unsere firewall kommen wollen... habs selbst schon versucht und auch einige leute die viel mehr ahnung haben als ich und auch en kumpel der beim bka arbeitet... keine chance

die brechen während deiner Abwesenheit in deine Wohnung ein, und installieren die nötigen Tools...?
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#46 - 15.11 20:09

schaffen se ned weil mein pc passwortgeschützt ist :p
Johи Doe

RANG Master of Clanintern

#47 - 15.11 21:12

das passwort ist eh "skeli" oder "skeletor"
sHox`

RANG Ruler

#48 - 15.11 21:17

du hast da ein L vergessen
Johи Doe

RANG Master of Clanintern

#49 - 15.11 23:26

ich bitte vielmals um verzeihung.
chié

RANG Ober0wn3r

#50 - 17.11 06:00

www.tagesschau.de/inland/bkagesetz136.html
|01|

RANG Deckschrubber

#51 - 17.11 13:09

truecrypt.org
chié

RANG Ober0wn3r

#52 - 17.11 16:06

verschlüsselnschütztvorstrafenicht.de
REDMeff *The cake is a lie!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#53 - 17.11 17:11

In gewisser Weise schon, sie müssen nämlich erstmal an die Daten herankommen und je nach Verschlüsselung kann sich das recht schwierig gestalten.
vaest´ark // patrick *circle of confusion*

RANG Master of Clanintern

#54 - 17.11 18:14

Nunja, wenn der Rechner läuft hilft die ganze Verschlüsselungsgeschichte sowieso nur bedingt. Ich hab mein TrueCrypt so eingestellt, das es alle Volumes dismounted sobald der Rechner gesperrt wird. So kann wenigstens keiner (so ich nicht vergesse zu sperren...) an die Daten (nur die Container), wenn ich nicht da bin.

Passwort auf dem User-Account hilft auch nicht immer. Z.B. nicht wenn die Daten woanders als im Userprofil liegen.

#43: Jaja, die Firewall... Du surfst aber schon noch im Internet, oder? Dann ists einfach. Dein Datenstrom wird über einen kontrollierten Router geleitet (kann ganz einfach bei deinem Provider passieren, kein Aufwand) und dort analysiert. Den verwendeten Browser oder sonstige Programme aus diesen Paketen zu filtern ist auch nicht weiter schwer. Paketen die zurück zu dir kommen (zwingend notwendig für Kommunikation) werden nun manipulierte Daten untergeschoben die Exploits (Zero-Day oder welche von Crackergruppen nicht veröffentlichte aber kaufbare) in deiner Software ausnutzen. Damit wird dann auf deinem Rechner von dir installierte Software zum Tor in deinen Rechner. Den Rest kannst du dir ausmalen.
Linux etc hilft übrigens nicht, da man wie gesagt "nur" Exploits in der verwendeten Software ausnutzen muss. Deine Daten sind dann lesbar.

Wirklich helfen tut eigentlich nur eine Firewall die den Namen auch verdient und ein gutes IDS.
chié

RANG Ober0wn3r

#55 - 17.11 19:53

quote:
In gewisser Weise schon, sie müssen nämlich erstmal an die Daten herankommen und je nach Verschlüsselung kann sich das recht schwierig gestalten.

nein; beispiel Urheberrechtsverstoß: über die Verbindungsdaten lässt sich nachweisen was du böses getan hast. Für eine Strafe braucht man die Daten nicht Wäre ja auch zu schön: Da könnte ich alle Filme runterladen und nach dem anschaun' löschen...
|01|

RANG Deckschrubber

#56 - 18.11 09:29

ich lad ne datei runter die heisst "Quantum Trost - Neu - Full Version" der inhalt ist aber, eine gebührenfreie Sendung über mexikanische kakteen.

und nu ?
REDMeff *The cake is a lie!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#57 - 18.11 16:54

quote of vaest´ark // patrick *circle of confusion*:
Nunja, wenn der Rechner läuft hilft die ganze Verschlüsselungsgeschichte sowieso nur bedingt.

Dafür gibts Steckdosenleisten. Einmal klick und alles ist aus und verschlüsselt.
Crush (wants to be the guy)

RANG Deckschrubber

#58 - 18.11 17:05

"ich lad ne datei runter die heisst "Quantum Trost - Neu - Full Version" der inhalt ist aber, eine gebührenfreie Sendung über mexikanische kakteen."

Aufgrund der Vorratsdatenspeicherung garnichts, weil keiner den Titel der Datei erfährt. Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet nur Verbindungsdaten, also wann du mit welcher IP Addresse Daten ausgetauscht hast. Der eigendlich Traffic wird bei der Vorratsdatenspeicherung nicht gelogt.

Ausserdem darf auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur dann zugegriffen werden, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" - ein überragend wichtiges Rechtsgut sind z.B. Menschenleben oder die Staatssicherheit, keine Urheberrechte.


Aufgrund einer Onlinedurchsuchung auch nichts, da die so wie es von Bundesseite geplant ist in dem Fall verdächtiges Material genau kontrollieren, also sich Dateien auch ansehen können.

Allerdings sieht es zur Zeit so aus als werde das Onlinedurchsuchungsgesetz am Bundesrat scheitern: www.heise.de/newsticker/Votum-der-Sachsen-SPD-BKA-Gesetz-fehlt-Mehrheit-im-Bundesrat--/meldung/118958