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FORUM: Allgemeines THEMA: Skeletors Aneige
AUTOR BEITRAG
Azubi *sucht Scheppe*

RANG Ruler

#31 - 10.03 15:10

"wegen des" ... wie oft denn noch?

quote:
Aber manchmal bezweifel ich einfach dass alles was Skelli hier schreibt genausso stattgefunden hat.


Das entscheidet im Zweifelsfall jemand anderes.

quote:
Das kann im Prinzip jeder Inet-User gewesen sein


Richtig. Und solange der sich hier nicht meldet (was er nicht tun wird) wird es ein Geheimnis bleiben. Warum sollte er auch? Ist doch absolut egal.
Inqui=]rcou[= *dabei...

RANG 0wn3r

#32 - 10.03 15:18

das forum fuckt echt immer mehr ab und das setzt dem ganzen jetzt noch die krone auf!!
ich finds einfach lächerlich...wenn er allerdings ne anzeige erhalten hat weil er sich verplappert hat und irgend ne straftat zugegeben hat dann isser selber schuld...
alles andere ist schlicht und einfach als schwanzverlängerung für kellerkinder zu werten...
dies wird wohl mein letzter post in diesem kackforum gewesen sein also fuck off!!!
Sir André *FC.Köln.bezwinger*

RANG Ober0wn3r

#33 - 10.03 15:30

wie wärs zum abschluß mit einem:

quote:
WANDWANDWAND!!!
deluxe *chemized*

RANG Master of Clanintern

#34 - 10.03 15:37

Ich bin zwar der Meinung, dass solche Posts hier nichts verloren haben.
Allerdigns is die rechtliche Lage da nicht ganz so "streng".

quote:
Eine Aufforderung im Sinne des § 111 Absatz 1 StGB erfordert eine - zumindest konkludente - Kundgebung, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem oder den Aufgeforderten ein bestimmtes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen (KG Berlin, NStZ-RR 2002, 10). Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reichen hierzu bloße politische Unmutsäußerungen oder Provokationen ebensowenig aus wie das einfache Befürworten von Straftaten oder diesbezügliche Meinungsäußerungen, selbst wenn sie bei einigen in Frage kommenden Personen Pläne für eine Straftat auslösen. Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusst finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (BGHSt 28, 312, 314; 31, 16, 22; 32, 311).


Ich würde als meinen, dass "Solchen Leuten müsste man mal...."-Posts nicht wirklich unter diesen Paragraph fallen.

http://www.lehrer-online.de/299139.php

Siehe Beispiel 3.
assassin*Religion ist heilbar*

RANG Master of Clanintern

#35 - 10.03 21:32

HITLER!!!!!!!!!!!!!!!!


So, und nun zeigt mich an.
kekspudding|hat die Haare schön

RANG Skilloser vom Dienst

#36 - 10.03 21:37

Nur weil du Hitler schreibst, wird dich noch keiner anzeigen, dazu gehört mehr ...
sHox`

RANG Ultimate 0wn3r

#37 - 10.03 21:39

Wird nicht nötig sein. Der Verfassungsschutz wird bestimmt sehen, dass Du versucht die freiheitliche demokratische Grundordnung zu stürzen
the cake is a lie.

RANG Lord of Clanintern

#38 - 10.03 21:39

bis auf weiteres

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