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FORUM: Allgemeines THEMA: Erstvesorgung vom Notarzt kostenlos?
AUTOR BEITRAG
=]OBC[=REDMeff

RANG Master of Clanintern

#1 - 10.06 10:33

Hallo liebe CI Gemeinde,

das Wetter ist schön und so verzogen wir uns gestern wieder einmal nach den Vorlesungen an den See.

Dort allerdings gabs nen kleinen Zwischenfall der mich zu der Frage brachte. (Ja, ich werde ihn euch erzählen, ihr Sensationsgeilen. )

Ein Mann tauchte und ist unglücklicherweise mitten in einer jungen Schwanenfamilie aufgetaucht. Die hatten gerade Jungtiere bekommen vor kurzer Zeit und waren dementsprechend "erfreut" über den auftauchenden Mann. Kurzerhand haben die den ziemlich übel vermöbelt und mehrfach auf ihn eingedroschen, bis der Kerl komplett blutüberströmt und leicht torkelnd aus dem Wasser kam. Ich natürlich sofort mein Handy gezogen und den Notarzt rufen wollen. Er kam aber sofort auf mich zu und meinte: "Keinen Arzt!" Ich darauf: "Wieso?" Er: "Ich bin nicht versichert". (Er kam aus Polen, wie ich später erfahren habe und hatte bereits einen Unfall hier, woraufhin er mittlerweile ~6000€ Schulden beim Krankenhaus hat...).

Nun muss man aber dazu sagen, dass der gute Mann eine etwa 4cm breite, klaffende und blutende Wunde am Kopf hatte. Ebenso eine weitere unter dem Auge. Nach der Meinung der umstehenden Personen hätte das genäht werden müssen.

Daraufhin dachte ich, vielleicht ist ja die Erstversorgung vor Ort kostenlos, solange der gute Mensch sich weitgert mit ins Krankenhaus genommen zu werden und rief die 112 an. Leider konnte mir der dort ansässige Mensch jedoch nicht beantworten, ob die Behandlung vor Ort wirklich kostenfrei sei und somit haben wir ihn nur mit reichlich Taschentüchern ausgestattet und er hat sich damit solange auf die Wunde gedrückt, bis diese irgendwann tatsächlich aufhörte zu bluten. (Der Blutverlust war aber wirklich imens...das es den Kerl nicht umgehauen hat verwundert mich ehrlich gesagt)

Nun meine Frage: In einem solchen Notfall, ist da die Erstversorgung nicht wirklich kostenfrei? Nach meiner Ansicht müsste es ja so sein. Immerhin hat er ein Recht darauf, wie ich meine!? Würde ich nicht sogar meine Fürsorgepflicht verletzen, wenn ich das einfach ignoriere und eben NICHT den Notarzt rufe?
Wäre froh, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Scheppe*sucht Forum*

RANG Master of Luck

#2 - 10.06 10:39

Erstversorgung ist nicht kostenlos, ich denke der Typ hatte keine Aufenthaltsgenehmigung
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#3 - 10.06 10:56

ja genau das hab ich mir beim durhclesen auch gedacht.
Kostet denn das wirklich so viel den Notarzt zu rufen und dann sich die Wunde nähen zu lassen??
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#4 - 10.06 11:14

und die Aufenthaltsgenehmigung muss man bei der Erstversorgung vorzeigen?
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#5 - 10.06 11:24

quote:
und die Aufenthaltsgenehmigung muss man bei der Erstversorgung vorzeigen?


nein, aber den krankenversicherungsnachweis. ohne aufenthaltsgenehmigung keine krankenversicherung!
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#6 - 10.06 11:27

und dann nimmt der notarzt einen gleich fest und schiebt ihn ab?
Scheppe*sucht Forum*

RANG Master of Luck

#7 - 10.06 11:27

Ein Notarzteinsatz wäre es ja eh nicht geworden, normale Rettungssani + Krankenhausversorgung sind vielleicht knapp 300EUR.

Also ich weiss definitiv das Rettungswagenkosten ca. 80-120EUR sind
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#8 - 10.06 11:29

das glaub ich macht dann bei 6000€ Schulden auch nimmer viel aus. :-D
Sir André

RANG Ultimate 0wn3r

#9 - 10.06 11:41

quote:
und dann nimmt der notarzt einen gleich fest und schiebt ihn ab?


es geht sich nicht um eine etwaige abschiebung, sondern um die fehlende kv!


/edit: zu dem sind polen, eu-bürger, und können daher nicht abgeschoben werden. sie geniessen freizügigkeit und unterliegen nicht der aufenthaltsgenehmigungspflicht!
gute laune Zuperman

RANG LLamah

#10 - 10.06 11:44

quote:

Erstversorgung ist nicht kostenlos, ich denke der Typ hatte keine Aufenthaltsgenehmigung


ROFL Danke für die Analyse Scheppe. Kannst du anhand der obigen Geschichte auch Familienstand, Geburtstag und Blutgruppe ableiten?
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#11 - 10.06 11:48

schepppe kann das!
Wir als normale ci user können das leider nicht

Ein hoch auf unsern scheppe
-[e1337e.weazel]-

RANG Ruler

#12 - 10.06 11:53

edit
Earth - Däääh

RANG Deckschrubber

#13 - 10.06 11:54

ne, glaub ich weniger weil:

scheppe ist einfach ein etwas weniger intelligenter user
elohim ist eher ein, zumindest für manche ci-user, ein nerviger Typ
tiefseetaucher helmi

RANG Deckschrubber

#14 - 10.06 12:06

@#9: schön schön schön, aber lies dir mal #10 durch, dann weißt du vielleicht auf was ich hinaus wollte.
Scheppe*sucht Forum*

RANG Master of Luck

#15 - 10.06 12:20

wer deutscher staatsbürger ist hat auch eine kv
gute laune Zuperman

RANG LLamah

#16 - 10.06 12:41

´wow scheppe. nur geht es hier eben nicht um einen deutschen staatsbürger.
Scheppe*sucht Forum*

RANG Master of Luck

#17 - 10.06 13:01

verstehe wahrscheinlich den Sinn des Themas nicht, wenn ich ins Ausland fahre brauch ich doch auch eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich die nicht habe muss ich auch selbst zahlen und wenn ich das nicht bezahlen kann, dann muss ich halt sterben bzw. kann die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, ansonsten bräuchte man ja auch keine Krankenversicherung.

Ich habs auch satt solche Leute mit durchzufüttern, da gibts andere Versicherungen wo ich das schon ausreichend mache.

Wenn mir sowas im Ausland passiert ist dort auch keiner so sozial und hilft mir, die schicken mich auch weg...also heult jetzt mal nicht rum, der ist selbst schuld...
gute laune Zuperman

RANG LLamah

#18 - 10.06 14:18

du verstehst es noch immer nicht. hier heult keiner rum, weil der typ keine leistung erhalten hat / wollte - es geht nur darum ob der notarzt im notfall kostenlos ist oder eben nicht.

man ey dreimeterzwanzig weit denken sollte doch klappen
-[e1337e.weazel]-

RANG Ruler

#19 - 10.06 15:59

Mich würde eher interessieren, wenn der Mann verlangt keimem Notarzt zu holen man aber erkennen würde das der dringend einen brauch, weil es zB um Leben und Tod geht, ob man dann nicht verpflichtet wäre einen zu rufen.
S.A.M.

RANG Master of Clanintern

#20 - 10.06 16:27

ich würde in einem solchen fall weazel, immer einen rufen, wegen erster hilfe.
und das was ich noch aus dem erste-hilfe-kurs weiss, würde ich auch anwenden.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#21 - 10.06 17:23

Wer hat eigentlich diesen Quark mit der Aufenthaltsgenehmigung angefangen? Ups, hätte ich mir denken können...
Als ob ein EU-Bürger per se eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bräuchte

quote:
wer deutscher staatsbürger ist hat auch eine kv


Bla, ist heute wieder Scheppes Märchenstunde?
Man hast du eine Ahnung... nämlich gar keine.
giDDl *{empty}*

RANG Ober0wn3r

#22 - 10.06 18:18

man ist dazu verpflichtet, wenn lebensgefahr droht. ob kv oder nicht, spielt erst mal keine rolle. behandelt wird er. nur zahlen muss er aus der eigenen tasche
Morpheus

RANG Deckschrubber

#23 - 10.06 18:41

Da muss ich Cat zustimmen. Ohne Arbeit und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld/Hartz 4 hast du auch keine KV, außer du bezahlst sie selber. Was bei 200€/Monat ohne jegliches Einkommen recht schnell, recht schwierig werden dürfte.
Scheppe*sucht Forum*

RANG Master of Luck

#24 - 10.06 20:45

fragt ja auch kein Notarzt wenn du stirbst nach ner Krankenkarte, sicherlich ist das "erst mal" umsonst
scarecrow

RANG Godlike

#25 - 11.06 09:03

da hat jemand hier im forum eine einfache frage, schreibt ein paar hintergrundinfos und hofft evtl eine vernünftige antwort zu bekommen und wird dann mit dummen halbwissen zugetextet.

echt schade

mich hätte eine sinnvolle anwort auch mal interessiert
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#26 - 11.06 09:26

Die Erstversorgung durch den Notarzt/Rettungsdienst ist natürlich nicht kostenfrei. Der will schliesslich am Ende des Tages auch sein Geld verdient haben.
Normalerweise zahlt das deine KV, falls du keine hast, oder es einer der wenigen Fälle ist, in denen die KV nicht zahlt, wirst du es aus eigener Tasche bezahlen müssen, das ist eben das Risiko, wenn man nicht krankenversichert ist.

Interessanter finde ich die Frage, ob das ganze als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden kann, dass ihr keinen Rettungsdienst gerufen habt. Solange er noch ansprechbar ist, und sich gegen einen Arzt wehrt, gehe ich davon aus, dass es keine ist.
Sobald er aber nicht mehr wirklich klar wirkt, oder gar bewusstlos wird, wird der Rettungsdienst angerufen. Ob er das dann zahlen muss oder nicht spielt ja für dich keine Rolle.
Er wird natürlich nicht begeistert sein, aber rein aus selbstschutz vor ner Klage wegen unterlassener Hilfeleistung würd ich den Rettungsdienst holen.
Und wie gesagt, wer nicht krankenversichert ist, muss es selbst bezahlen - Sein Problem.
-[e1337e.weazel]-

RANG Hardcore Ruler

#27 - 11.06 09:48

So habe ich mir das auch gedacht, wollt nur mal hören ob das jemand so bestätigen kann.

quote:
da hat jemand hier im forum eine einfache frage, schreibt ein paar hintergrundinfos und hofft evtl eine vernünftige antwort zu bekommen und wird dann mit dummen halbwissen zugetextet.


Willkommen in CI
gute laune Zuperman

RANG LLamah

#28 - 11.06 11:00

hyper: das ist z.B. in china anders. da zahlt der, der hilfe ruft den krankenwagen. darum sterben dort auch mehr menschen an verkehrsunfällen. einfach weil keiner hilft.

naja, ging nicht direkt an dich, wollte nur mal zeigen wie guts uns geht. (heut hab ich irgendwie nen "uns gehts gut tag" )
Inkognito

RANG Godlike

#29 - 13.06 12:00

quote:
wer deutscher staatsbürger ist hat auch eine kv

nein, siehe tausende von leuten die keinen versicherungsschutz haben weil sie privatversichert waren, wie etliche selbstständige... sobald ich aus dem zivildienst raus bin habe ich auch kein anrecht auf "kasse"; entweder ich versichere mich privat... oder eben garnicht... und es gibt genügend leute die es sich garnicht leisten können...
4ce

RANG Deckschrubber

#30 - 18.06 11:38

Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt (siehe § 6 SGB V). Beschäftigte, die ein jährliches regelmäßiges Arbeitseinkommen über diesem Betrag beziehen, sind versicherungsfrei. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen oder sich privat zu versichern.

Wer in der PKV war, und aufgrund einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wieder Versicherungspflichtig werden, können binnen drei Monaten einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, hat dann aber die Pflicht in die PKV einzuzahlen.

de.wikipedia.org/wiki/Jahresarbeitsentgeltgrenze
de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfreiheit

@29: "Kein Anrecht auf Kasse?" Stimmt, Anrecht auf Kasse gibt es nämlich nicht - es gibt ne Kassenpflicht. Die in bestimmten Fällen aufgehoben wird.

Zu den versicherungspflichtigen Personen zählen grundsätzlich:
alle Beschäftigten (Arbeitnehmer, Befreiung möglich), Auszubildenden, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständigen Landwirte und Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler,
bestimmte behinderte Menschen und
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Übergangsgeld oder bestimmter anderer Entgeltersatzleistungen.
de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflicht