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FORUM: Allgemeines THEMA: RIESEN Ebay Problem!
AUTOR BEITRAG
sHox`

RANG Lord of Skill

#31 - 03.10 11:31

Wenn du betrügerische Absichten hast, dann solltest Du aufpassen. Nachher rennen die bösen Wauwaus schon wieder zur Polizei
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Clanintern

#32 - 03.10 12:09

quote:
#19, ja aber doch nur wenn dem gläuber nachweislich ein schaden entstanden ist.
das ist bei #1 nicht der fall und gleiches sollte doch auch für das auto beispiel gelten.

de.wikipedia.org/wiki/Erfüllungsschaden
fetzer

RANG Deckschrubber

#33 - 03.10 13:15

mhh und das gilt auch bei geschäften zwischen privatpersonen?
Dr. Udo Brömme

RANG Master of Clanintern

#34 - 03.10 13:17

ja.
iOffi *Ach sie suchen Streit*

RANG Godlike

#35 - 03.10 16:17

Wie siehts eigtl. in Sachen "Verklickt" aus?
Wenn man einen viel zu hohen Wert eingibt, kann man sich ja auch rausreden.
Und wenn er es viel zu günstig verkauft, dann ist das doch auch unverhältnismäßig ?
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#36 - 03.10 17:20

nein. Wenn du 10.000 statt 100 eintippst und anhand des Artikels ersichtlich ist, dass das völlig unverhältnismäßig und somit ein Irrtum ist, dann kann man das revidieren.

Wenn er aber ein Startgebot von 1 Euro hatte und jemand bietet 100 Euro, dann gibt es da rein gar nichts auszusetzen. Das ist zu erwarten, fertig. Wenn die Auktion ne Woche gelaufen wäre und 2 Tage später meldet sich jemand, der es für das doppelte nimmt, ändert das auch nichts an der Übereinkunft mit demjenigen, der Höchstbietende war.
Veemon

RANG Hardcore Ruler

#37 - 03.10 22:36

Darauf läufts jetzt wohl hinaus, Anwalt meinte auch, dass es nach dem jetztigen Sachstand schwer wird da was anderes zu drehn.
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#38 - 04.10 21:20

Naja, du lernst daraus, es passiert dir nicht wieder. Das hätte viel schlimmer sein können.
Der_Kiesch *Spitze der Nahrungskette und stolz drauf*

RANG Master of Clanintern

#39 - 05.10 16:07

quote:

Was genau verstehen wir unter der Umgehung der eBay-Gebühren?

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

*

Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen, sondern sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Kauf außerhalb von eBay abzuwickeln.
*

Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.


Aus den Ebay AGBs. Ergo: Den Vertrag selbst könnte er wohl mit Hinweis auf Versehen (da er eben die auktion zurückziehen wollte statt sie vorzeitig zu beenden (was ja offenbar von Ebay seite aus geht) ) vermutlich leicht anfechten. Er hatte nicht die absicht den Vertrag zustandezubringen also kann er auch keinen schließen.

Allerdings ist er auch schuldig die Ebay Gebühr umgehen zu wollen... Ebay sieht das sicher nicht so locker wenn auktionen abgebrochen werden um die Wahre unter der Hand zu verkaufen... Und da sofort kauf nichtmehr ging ist das hier beabsichtigte eben offenbar NICHT im Sinne von Ebay (und - ja - ab gebotsabgabe funzt sofortkauf nichtmehr).
König Bleistift mit Licht

RANG 800x600-Surfer

#40 - 07.10 08:14

quote of Veemon:
Darauf läufts jetzt wohl hinaus, Anwalt meinte auch, dass es nach dem jetztigen Sachstand schwer wird da was anderes zu drehn.


Was kostete das Anwaltsgespräch?
Veemon

RANG Hardcore Ruler

#41 - 10.10 05:39

Nichts, wenn du nur so was nachhakst verlangt der nichts, außer du machst halt nen Termin aus und willst ihn "anheuern" oder wenn er nen Brief schreibt etc... Aber er hat auch gleich nachgefragt ob ich Rechtschutz habe, damit nicht unnötige Kosten kommen etc
Tascha

RANG Master of Clanintern

#42 - 21.10 21:32

ein beratungsgespräch ist doch auch schon kostenpflichtig. nur mit rechtschutzversicherung zahlt man nichts, oder?
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#43 - 22.10 13:56

naja wenn jeder anwalt sofort geld nehmen würde...
wenn einer für so nen kleinkram, wo er vielleciht 100 € verdienen würde was nimmt... naja ich würd dann mit nem größeren problem netmehr zu dem gehn, wenn er mich aber vorher mal umsonst beraten hat dann doch schon eher. denke das is ne sache der imagepflege.
ausserdem bezahlste ja auch kein geld, wenn dir im mediamarkt jemand erklärt, wie en TV funktioniert und du den dann net kaufst.
hmm... media markt, falsches beispiel, weil die keine ahnung haben, aber das prinzip sollte klar sein
-darksense-

RANG Deckschrubber

#44 - 22.10 14:06

Er muss ein Beratungsgespräch sogar in Rechnung stellen.
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#45 - 22.10 21:55

nicht wenn er das beratungsgespräch als "vorab sondieren" verbucht, odeR?
*al!ve* - will code for food

RANG Master of Clanintern

#46 - 22.10 23:08

Das Mediamarkt-Beispiel ist deshalb unpassend weil das Beratungsgespräch im Mediamarkt grundsätzlich nichts kostet, gleichgültig ob ich den Laden ohne zu kaufen wieder verlasse oder was kaufe, und auch der gekaufte Artikel ändert seinen Preis nicht, unabhängig davon ob ich ihn ohne Beratung mitnehme oder mich fünf Stunden vom Personal belabern lasse.

Ob der Anwalt dafür was verlangen muss oder nicht kann ich nicht sagen weil ich davon schlicht keine Ahnung habe, aber wenn ein beliebiger Consultant nen Stundensatz von 150€ abrechnen kann, warum soll der Anwalt das nicht können. Es sei denn für Juristerei gibts ne Sonderregelung, die dem Anwalt genau sowas verbietet (vielleicht gibt s sowas wie n Recht auf Recht für den Ratsuchenden oder die Pflicht zur Aufklärung für den Anwalt ähnlich wie der Arzt Patienten nur unter gewissen Umständen ablehnen darf).

Beide in #39 genannten Punkte sind für den vorliegenden Fall aber nicht von Belang, da beide auf Auktionen abzielen, bei denen der Plan des Verkaufs außerhalb von eBay schon vor Auktionsbeginn fest stand. Dies war jedoch nicht der Fall, vielmehr ergab sich der externe Verkauf erst nachträglich.
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#47 - 23.10 03:29

naja ich jedenfalls hatte shcon kostenlose beratungsgespräche beim anwalt, mag allerdings auch dran liegen, dass es en freund der familie is und/oder er auch shcon ganz gut an uns verdient hat
aber das grundsätzliche würde mich jetzt interessieren...
naja mal sehn, evtl. weiß ja jemand mehr
Morpheus

RANG Deckschrubber

#48 - 24.10 08:04

Müsste Brömme nicht sowas wissen, der müsste ja langsam auch mal fertig sein mit seinem Studium :)
Species0001 *Kein Post ohne :ugly:!!!*

RANG Prophet of Clanintern

#49 - 24.10 08:22

Darum verlangt er jetzt ja auch Provision...
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#50 - 24.10 08:34

Der studiert doch schon lange nicht mehr...
white - Däääh!

RANG Lord of Luck

#51 - 24.10 14:48

inj #47 einfach "jemand" durch "brömme" ersetzen, ich wollts nur net so sagen