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FORUM: Allgemeines THEMA: 2 Rechtsfragen
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h¥pertex

RANG Deckschrubber

#31 - 28.11 10:16

Um rechts vorbeizufahren? Du willst also auf der linken Staßenseite anhalten?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Newbie

#32 - 28.11 10:17

ähm ich meinte links
▪мadDσg▪ AM ENDE!!!א

RANG Master of Clanintern

#33 - 28.11 10:31

Wenn genügend Platz zum vorbeifahren ist, dann ist die Straßenstelle nicht eng
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Newbie

#34 - 28.11 11:28

Eng ist ein relativer Begriff, also hör auf dich zu beschweren! Und lenkt nicht so vom eigentlichen Sachverhalt ab.

Ich versteh immer noch nicht wieso ich nicht in zweiter Reihe halten darf. Schließlich darf ich ja auch halten wenn rechts von mir kein Auto steht und die hinter mir noch vorbeikommen.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#35 - 28.11 18:55

Ich versteh immer noch nicht wieso ich nicht in zweiter Reihe halten darf.

quote

Na das ist ganz einfach zu beantworten: Weils verboten ist.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Newbie

#36 - 28.11 19:07

Darum geht es mir doch, wissen warum es verboten ist.
▪мadDσg▪ AM ENDE!!!א

RANG Master of Clanintern

#37 - 28.11 23:25

Frag doch den Gesetzgeber.
Aber wenn Du in zweiter Reihe hältst, dann behinderst Du ja automatisch die, die in erster Reihe halten. Das könnte ein Grund sein.

"Eng" ist der vom Gesetzgeber verwendete Begriff, ich relativiere also nicht und lenke schon gar nicht vom Thema ab.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#38 - 04.12 09:52

Du behinderst:

1. den fließenden Verkehr, da du ein Hindernis darstellst
2. den ruhenden Verkehr in Erster Reihe

Du gefährdest:

1. Fahrradfahrer, da diese einen evtl. vorhandenen Fahrradweg verlassen müssen um an deinem Auto vorbeizukommen und bei diesem Versuch zu Schaden kommen könnten.

und jetzt fdwdhf
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Commander

#39 - 21.12 18:01

Du behinderst:

1. den fließenden Verkehr, da du ein Hindernis darstellst

quote

Das ist klar, aber das tut man doch immer wenn man anhält. Z.B. ist es ja auch nicht verboten außerort auf ner Straße anzuhalten obwohl das manchmal eine ganz schön große Behinderung sein kann.

Du behinderst:
[...]
2. den ruhenden Verkehr in Erster Reihe

quote

Das wäre der einzig plausible Grund.

Du gefährdest:

1. Fahrradfahrer, da diese einen evtl. vorhandenen Fahrradweg verlassen müssen um an deinem Auto vorbeizukommen und bei diesem Versuch zu Schaden kommen könnten.

quote

Nein, man gefärdert keine Radfahrer durchs halten in der zweiten Reihe weil ich ja nicht auf dem Fahrradstreifen oder Radweg verbotenerweise anhalte.



Nun eine neue Rechtsfrage bezüglich Radwegnutzung:

§ 2 Abs. 4

"Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

quote of StVO

Darf ich also "linke" Radwege die durch Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind gar nicht benutzen?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#40 - 23.12 09:05

Darf ich also "linke" Radwege die durch Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind gar nicht benutzen?

quote
Wie kommst du nur immer auf so nen Quatsch? Da steht doch genau das Gegenteil drin.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Commander

#41 - 23.12 12:37

nein, es steht nur drin wie es mit "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241" zu handhaben ist aber nciht wie es mit " Linke Radwege mit die Zeichen 237, 240 oder 241" ist.
h¥pertex

RANG Ober0wn3r

#42 - 24.12 09:37

Ja, und wie kommst du dann drauf, dass das bedeuten würde, das du linke Radwege mit Zeichen xyz nicht benutzen darfst? Das steht mit keinem Wort drin.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Commander

#43 - 24.12 12:42

also besteht keine Benutzungspflicht für linke Radwege.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#44 - 18.01 06:20

Warum darf man eigenlich nicht für Kleintiere bremsen? Ich finde so eine Entscheidung ist Tierfeindlich und entspricht nicht den Tierschutzvorschriften!
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#45 - 18.01 14:58

du darfst doch, verboten ist das nicht (afair), aber wenn dir dann was passiert, weil du zb beim ausweichen inne botanik rauschst, kann es sein das deine versicherung nicht zahlt
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#46 - 18.01 17:05

http://www.autorecht24.de/Unfall/Auffahrunfall/auffahrunfall.html

Ich find solche Urteile nicht OK. Ich bin eher der Typ von Autofahrer der bremst sobald ein Hindernis auf der Straße ist. Die Rechtssprechung sieht eben Tier als weitaus minderwertiger an als Menschen. Schade!
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#47 - 18.01 19:14

Kleintiere sind von deinem Hintermann absolut nicht wahrzunehmen, er rechnet also nicht damit, dass du plötzlich ne Gefahrbremsung hinlegst. Dementsprechend wird er dir dann hinten draufrauschen, was einen wesentlich höheren Schaden verursachen wird, als wenn du den Vogel überfahren hättest.(Ja, ich gebe dem Vogel hier einen "Wert" ).

Die Gutmenschenvariante: Du schaffst es grade so noch zu bremsen, der Vogel lebt, dann kommt dein Hintermann, der nicht mehr bremsen kann, weil er nicht damit rechnet, schiebt dich an, und du überfährst den Vogel doch. Dann hast du den toten Vogel und zwei kaputte Autos.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#48 - 28.01 09:19

Earth.. troll dich einfach weg!
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#49 - 28.01 09:28

Mir wärs lieber wenn dus tun würdest!

@hypertex

Trotz alledem wird hier bei der Urteilssprechung Wert drauf gelegt warum man bremst. Das find ich nicht richtig. Der Hintermann sollte gefälligst so einen Abstand halten dass er auch bei ner Vollbremsung des Vordermanns nicht draufrumpelt. Schließlich kann es ja immer passiern dass man ne Gefahrenbremsung machen muss weil es plötzlich nötig wird. Bsp. Kind auf der Straße. Hindernis zu spät erkannt. Vorfahrt genommen. usw...
Und in den Fällen ist auf einmal nur noch der Hintermann Schuld wenn er drauffährt obwohl er faktisch auch nicht länger Zeit hatte zu reagiern.

Was ich hiermit sagen will: Die Rechtssprechung ist tierfeindlich!

Wie sieht es denn eigenlich bei einem Hasen aus?
Darf man da Bremsen ohne eine Teilschuld zu bekommen wenn mir einer hinten drauffährt?
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#50 - 28.01 14:35

wenn der hase harvey heisst, hast du ganz andere probleme

hase läuft auch als 'kleintier'
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#51 - 29.01 12:55

Gefahrenbremsung machen muss weil es plötzlich nötig

quote

Richtig, und wegen irgendeinem Vogel oder sonstigem Getier besteht einfach keine Not zu bremsen.
Den fährt man platt, und es kommt zu keinen größeren Schäden.
Bei nem Kind ist das was vollkommen anderes, da ist die Gefahrbremsung nötig weil (wie der Name schon sagt) eine Gefahr besteht.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#52 - 29.01 14:23

Aber wenigstens sind wir uns jetzt in dem Punkt einig dass die Rechtssprechung tierfeindlich ist.

D.h. für Hund und Katzen nur Bremsen wenn hinter mir keiner fährt der mir drauffahren könnt?
Wie sieht es dann aus wenn ich nen Hund oder ne Katze tot fahre oder sie verletze? Muss ich das bei der Polizei melden oder darf ich einfach so weiter fahren?
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#53 - 29.01 14:44

Aber wenigstens sind wir uns jetzt in dem Punkt einig dass die Rechtssprechung tierfeindlich ist.

quote

Ich frage mich, wie du das wieder aus meinem Post rauslesen konntest.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#54 - 29.01 15:19

Richtig, und wegen irgendeinem Vogel oder sonstigem Getier besteht einfach keine Not zu bremsen.

quote
Jun Misugi - Kaiser und Gott

RANG Master of Clanintern

#55 - 30.01 11:17

Bremst du auch für Ameisen, Earth?

Es geht hier einzig um die Verhältnismäßigkeit.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#56 - 30.01 18:57

Bei mir wäre das so dass ich da einfach reflexartig bremsen würde.
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#57 - 30.01 21:47

Es kann nicht sein, daß die 5m-Auffahr-Arschlöcher auch noch belohnt werden. Ich bremse für Vögel, Katzen, Igel und größeres. Wenn die Polizei nach dem Grund meiner Vollbremsung fragt, war es eben ein Reh. Dann darf mein Hintermann den Gesamtschaden zahlen, weil er in der ergebenen Situation den offensichtlichen Fehler begangen hat und in der Beweislast ist.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#58 - 31.01 08:49

Und was machste wenn der Hintermann noch nen Zeugen hat? Beifahrer, Gegenverkehr, sein Hintermann usw.?
Wer wegen nem Vogel nen Auffahrunfall provoziert, sollte sich vllt fragen, wer das "Arschloch" ist...
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#59 - 01.02 19:34

Es provoziert der den Unfall, der keinen angepaßten Sicherheitsabstand einhält. Halber Tachoabstand und das Problem ist gelöst.

Schon mal mit 200 in einen Falken gefahren?

Zu beachten ist jedoch, daß grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheines für die volle Schuld des Auffahrenden spricht.

quote

Zwei Indizienaussagen reichen wohl kaum für einen Beweis aus, wenn meine Aussage dagegen steht. Der Gegenverkehr kann mein Bremsverhalten wohl kaum beurteilen, fällt also raus. "Unerwartet" ist außerdem ein sehr dehnbarer Begriff.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#60 - 03.02 08:51

Stimmt, bei der Menge an Falken die hier ständig in Autos fliegen ist das natürlich ein überzeugendes Argument...
Und wenn du bei 200km/h wirklich noch ne Vollbremsung wegen nem Vogel machst, dann erübrigt sich jede weiter Diskussion.