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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage Nachholprüfung
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dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#1 - 06.06 14:29

Hey Leute,

ich habe in einem Fach den Drittversuch. So jetzt les ich als die Prüfungstermine veröffentlicht wurden, dass eben zu der besagten Prüfung nur noch ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner zulässig ist. Allerdings durfte man die andern male(also mein erst und zweitversuchen) einen programmierbaren benutzen. Ist so etwas zulässig? Es handelt sich ja immer noch um den gleichen Dozenten.
Ich will ihn deswegen so umbedingt hernehmen weil er ein schön großes Display hat und auch längere eingegebene Terme sofort auf einen Blick sehn kann und sie leicht zu überprüfen sind und auch ggf. leichter zum korregieren sind.
-darksense-

RANG Deckschrubber

#2 - 06.06 16:01

Kennen wir deine PO?
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#3 - 06.06 16:20

Soll ich mir jetzt wegen so nem Scheiß auch noch die ganze PO durchlesen. Ich frag mal den prof dass der das lockern soll bzw. vll. lässt er ja mein Rechner zu auch wenn er programmierbar ist.
iV@n ||Deutscher Meister 2007||

RANG Lord of Clanintern

#4 - 06.06 21:28

in einen nicht-programmierbaren kann man auch lange terme eingeben...
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#5 - 07.06 07:13

Sollten wir "umbedingt" kennen?

Natürlich solltest Du die scheiß PO kennen. Du studierst doch an der Hochschule, also lies sie gefälligst oder nimm einfach so hin was Dir "vorsetzt".

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da einem Prof vorgeschrieben wird, dass er seine Klausur (immer) so zu stellen hat, dass man einen programmierbaren Taschenrechner verwenden kann.
GumbyMan

RANG Skill Newbie

#6 - 07.06 09:20

Naja und ob programmierbar oder nicht....ich hab die Erfahrung gemacht, dass man zu 90% den Taschenrechner überhaupt nicht benötigt. Ich würde mla behaupten, dass das bei Deinen Prüfungen nicht wirklich anders ist, oder?
יהוה

RANG LLamah

#7 - 10.06 16:55

Soll ich mir jetzt wegen so nem Scheiß auch noch die ganze PO durchlesen.

quote


Sollen wir? Als Nicht-Ganz-Idiot solltest Du die im übrigen eigentlich kennen, da sich aus ihr fast Dein ganzer Rechtsanspruch ableitet. Wenn Dir das zu blöd ist, nimm Dir nen Anwalt, aber heul nicht!
Earth (wants to be the good guy)

RANG Sucker

#8 - 10.06 19:39

Also ich denke die wenigsten Studenten lesen sich die mal durch. Heute hab ich dem Prof angsprochen und er hat gesagt dass es endgültig ist dass er keinen solchen zulässt.

Naja, dann muss ich wohl ein paar Dinge auswendig lernen, denn einen "Spickzettel" in den Rechner kann ich ja jetzt nicht mehr schreiben
Macbeth - Azwethinkweiz

RANG God of Clanintern

#9 - 10.06 20:56

wenns schon der Drittversuch ist, dann ist eine ausreichende Vorbereitung vielleicht auch angebracht, meinst du nicht?
cibo

RANG Deckschrubber

#10 - 11.06 09:46

Wieso? Ein Drittversuch ist auch nur der dritte Versuch. Was das betrifft steht auch in der (F)PO was das bedeutet
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#11 - 11.06 14:42

Oh man, Earth. Du bist echt der Vollspaten der Nation...

NATÜRLICH LIEST MAN SICH BEI SOLCHEN FRAGEN SEINE FUCKING PO DURCH!! Und JA, auch ICH habe das schon getan.
Earth (wants to be the good guy)

RANG Sucker

#12 - 12.06 08:39

Ich glaube die wenigsten Studenten haben es bisher getan und bei dem Spickzettel denn ich mir schreiben wollte, gings um die Fragen zum Auswendig lernen. Aber da führt jetzt wohl kein Weg mehr dran vorbei...

Klar könnt ich mir die jetzt durchlesen und hoffen ich finde was da drinnen und setzte es dann meinen Prof gegenüber durch. Aber das kommt irgendwie blöd da als Einzelgänger was zu machen und einen Anwalt einzuschalten, zumahl die Chancen für mich schlecht stehen und ich auf den kosten sitzen bleiben würde. Mal ganz davon abgesehn wie lächerlich ich mich damit machen würde einen Anwalt einzuschalten nur weil man statt einem prog. Taschenrechner nur noch einen nichtprog. Taschenrechner hernehmen darf.
cibo

RANG Deckschrubber

#13 - 12.06 09:06

Ein vorbildlicher Wally, äh Ingenieur
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#14 - 12.06 09:09

Wenn in Deiner PO drinsteht, dass ein programmierbarer genommen werden DARF, dann kannst Du ihn auch in der Prüfung benutzen. Dafür brauchst Du nicht einmal nen Anwalt. Sollte das der Prof nicht erlauben, würde ich direkt zum Prüfungsamt gehen und mich dort beschweren.

Aber auf sowas kommt man natürlich nicht von allein...
Glumb!

RANG Skilloser vom Dienst

#15 - 12.06 12:16

was sollen denn die anderen teilnehmer der veranstaltung sagen? die hatten ja noch nicht mal die chance zu den vermeindlich besseren bedingungen die klausur zu schreiben. du bist doch letztlich selbst schuld, wenn du es vergeigst
Earth (wants to be the good guy)

RANG Sucker

#16 - 12.06 13:19

Da sitzen mehrere drin die den Drittversuch haben und scheinbar war ich nicht der erste der da gefragt hat. Es kommt jetzt aber auch irgendwie blöd bzw. kindisch wenn ich jetzt mit der SPO zum Prof. laufe und ihm das sage falls es wirklich drin stehn würde.
Außerdem denk ich mal dass so etwas nicht drin steht und es eigentlich der Prof sagen darf was man verwenden darf. Schließlich stellt er ja die Prüfung.

Ein vorbildlicher Wally, äh Ingenieur

quote of cibo

Ich versteh das nicht was du mit Wally meinst.
יהוה

RANG LLamah

#17 - 12.06 20:31

würde ich direkt zum Prüfungsamt gehen und mich dort beschweren.

quote


Prüfungsausschüsse!
יהוה

RANG LLamah

#18 - 12.06 20:31

Ich versteh das nicht was du mit Wally meinst.

quote


Er will sagen: Du Idiot!
cibo

RANG Deckschrubber

#19 - 13.06 19:58

Je nach Standpunkt ist das falsch, Wally ist nicht per se ein Idiot
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#20 - 14.06 13:44

würde ich direkt zum Prüfungsamt gehen und mich dort beschweren.

quote


Prüfungsausschüsse!

quote of י

Bei mir heißt das Prüfungsamt.
יהוה

RANG LLamah

#21 - 14.06 15:14

Prüfungsamt ungleich Prüfungsausschüsse. Letztere sind das Gremium der akademischen Selbstverwaltung bezüglich der Prüfungsangelegenheiten (Entscheidungsgewalt), bei welchem auch Einsprüche etc. landen, ersteres ist die Verwaltrungsstelle, wo eigentlich bloß Noten landen und die Akte geführt wird (+ idR Rechtsaufsicht).

Ist afaik überall so, wird allerdings von Studenten gerne durcheinander geworfen oder gleichgesetzt. Aber man kann auch nichts anderes erwarten, wenn sogar die PO zu lesen schon zu viel Aufwand ist für viele.
Earth - Däääh

RANG Sucker

#22 - 15.06 11:47

Ich versteh das nicht was du mit Wally meinst.

quote


Er will sagen: Du Idiot!

quote of י

Das weiß ich auch aber wieso dann Wally?

Die PO ist doch dafür da, dass im Falle es gibt Streitfälle, eine Entscheidung getroffen werden kann. Für die meisten Studenten ist sie unbedeutend weil man schaut doch bei den Prüfungen doch eh nur Wo und Wann sie sind un welche Hilfsmittel zugelassen sind. Und wenn es mit dem Hilfsmitteln unklar ist dann fragt man halt den prof.
Meff - ist Fan der Schätzkammer in unserem Externen :)

RANG Prophet of Clanintern

#23 - 16.06 07:02

Prüfungsamt ungleich Prüfungsausschüsse. Letztere sind das Gremium der akademischen Selbstverwaltung bezüglich der Prüfungsangelegenheiten (Entscheidungsgewalt), bei welchem auch Einsprüche etc. landen, ersteres ist die Verwaltrungsstelle, wo eigentlich bloß Noten landen und die Akte geführt wird (+ idR Rechtsaufsicht).

Ist afaik überall so, wird allerdings von Studenten gerne durcheinander geworfen oder gleichgesetzt. Aber man kann auch nichts anderes erwarten, wenn sogar die PO zu lesen schon zu viel Aufwand ist für viele.

quote of י

Nungut. Werd ich Dir mal glauben. Ist mir aber auch relativ egal, wie das heißt. Bisher hab ich mit denen recht wenig zu tun gehabt und bin auch froh, wenn das so bleibt.

Aber meine PO hab ich gelesen - allerdings weil ich ne spezifische Frage hatte.
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#24 - 16.06 20:10

Elohim hat (wie eigentlich immer) Recht.

Vor einer Klausur, kann man sich aber, bevor man den Prüfungsausschuss anruft, an das Prüfungsamt wenden. Die könnten, so sie denn gewillt und der gleichen Meinung sind, den Prof auf einen offensichtlich drohenden Verstoß hinweißen.

Honigmelone*Sverige*

RANG Skilloser vom Dienst

#25 - 18.06 18:33

Haste dir die Prüfungsordnung (und evtl. Studienordnung [das sind 2 Grund verschiedene Dinge bei uns]) endlich durchgelesen, Earth?

Habt ihr ne Fachschaft? Biste da mal hingegangen?
Earth - Däääh

RANG Sucker

#26 - 18.06 18:38

Ich komm schon mitm normalen Rechner zurecht, muss ich halt mehr lernen

Aber ja, ich könnte mal bei der Studentenvertretung nachfragen aber selber tun werd ich da nix, ich mag nicht den prof ansäuern.
Honigmelone*Sverige*

RANG Skilloser vom Dienst

#27 - 18.06 19:06

Dafür ist bei uns eben die Fachschaft da... damit man sozusagen annonym ansäuern kann
Glumb!

RANG Skilloser vom Dienst

#28 - 18.06 19:46

ich finds eigentlich schon schlimm genug, dass überhaupt taschenrechner in einer klasur benötigt/zugelassen werden...
-darksense-

RANG Deckschrubber

#29 - 19.06 06:37

Warum?
bzw: schonmal Grundlagen Statistik oder Investitionsrechnung oder ähnlichen Krümel geschrieben? Was für Aufgaben willst du da stellen, wenn du keinen TR zulässt?
Bei uns war GTR eigentlich immer nicht zugelassen.

Und mal ernsthaft: die paar Textzeilen sind schneller gelernt als reingeschrieben. IdR sind Klausuren doch eh derart umfänglich, daß die die handvoll schwer zu lesenden und zu tippenden Zeichen dir nichts bringen sollten.
Glumb!

RANG Skilloser vom Dienst

#30 - 19.06 11:26

weil in meinen augen das verstehen der jeweiligen berechnungen abgefragt werden sollte und nicht die fähigkeit irgendwelche zahlen in der richten reihenfolge in einen taschenrechner einzutippen.. bezieht sich also eher auf das "benötigt"

als beispiel hatte ich an der oberstufe einen bwl-lehrer, der nicht einmal bruchrechnung konnte