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FORUM: Allgemeines THEMA: Bahn Tageskarten verschenken?
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Schlorg||Shitkatapult

RANG Deckschrubber

#1 - 06.06 17:29

Holla beieinand,

hatte grad bei uns am S-Bahnhof einen kleinen Disput mit drei S-Bahn Wachen, weil ich meine Tageskarte verschenken wollte.

Ausgangssituation war folgende... ich komm ausm Münchner Umland und wenn ich mit meiner Freundin mit der S-Bahn nach München fahren will muss ich eine Gesamtnetz Tageskarte kaufen... Kostet 18,00 Euro des Teil, können bis zu 5 Leute mit fahren, gilt jeweils bis 6.00 Uhr des Folgetages. Steht kein Name drauf, nur Preis und Datum, Uhrzeit.

Nach unserer Rückkehr stand ich halt am Bahnhof, Fahrkartenautomat und hab paar Leute gefragt ob Sie Bedarf an ner Fahrkarte hätten, würde Sie verschenken... die meisten hatten eine.. Mach das eigentlich schon immer so, wenn ich ein Ticket übrig hab, das ichs verschenke... die ständigen Fahrpreiserhöhungen der Bahn kotzen mich pervers an. Auf jeden Fall spurten auf einmal 3 S-Bahn Wachen auf mich zu und machen mich an, das ich eine Straftat begehen würde, wollen mir die Karte abnehmen... Frag halt warum... lapidare Antwort: "Diese Karten sind nicht übertragbar..." Die paar Leute um mich rum mussten alle schmunzeln und irgendwer hat die 3 Bahnwachen sogar ausgebuht und flaschen genannt... ^^
Ausweis hat ich natürlich nicht dabei und so wollen se mich mitziehen in ihr Büro... end der Aufstand...

Nunja... nach bissl sinnfreier Diskussion ham se mich dann rausgeschmissen, Bahnhofsverbot erteilt und gesagt wenn sie mich das nächste mal sehen, müssen sie vermuten ich würde meine Karte verkaufen und mich anzeigen.... pfosten...

Nunja...Grund, warum ich mir das grad alles von der Seele schreib ist die Frage wie sich das mit der Übertragbarkeit von Fahrkarten verhält? Darf ich sie nun nicht verschenken, nicht verkaufen... warum nicht? Das die Bahn noch ein paar Euro mehr abziehen kann? Gilt das auch nur auf dem Bahngelände oder sonstwie auch? Klar... wos definitiv niemand sieht kanns ja wurscht sein..

Ich pers. werd weiterhin gerne meine Tickets verschenken, auch wenns mich im blödesten Fall ne Anzeige kostet... nu weiss ich ja zumindest das ichs nich tun darf wenn Bahnbullen in der nähe sind


Was meint ihr dazu? Gerechtfertigt oder nicht?

Grüße,

SChlorgi
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#2 - 06.06 17:50

Gemäß den Beförderungsbedingungen des MVV sind Fahrkarten des Bartarifes nach der Entwertung nicht mehr übertragbar. (§ 5 Abs. 9).

Zum Bartarif gehören Fahrkarten des Zonentarif, Kurzstreckentarif, Tageskartentarif, Kongresstarif, Kindertarif, U21-Angebot und Beförderungsentgelt für Hunde. (Tarifbestimmungen und Fahrpreise, Abs. 1)
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#3 - 06.06 18:05

Ich wüsste nicht, welche Straftat du begehen solltest, wenn du die Karten entgegen der MVV-Beförderungsbedingungen verkaufst. Man könnte dich aber zivilrechtlich verklagen.

Wer sind nun die "Bahnbullen" - Mitarbeiter des MVV oder der Bundespolizei? Letztere würden in einem solchen Fall nur einen Personalienaustausch vornehmen, damit die MVV Klage gegen dich erheben kann. Sonst macht die Polizei da i.d.R. nichts (ist halt ne Zivilstreitigkeit).

Wenn du allerdings gegen das Hausverbot verstößt, kann dir ein Platzverweis ausgesprochen werden, wenn du erneut im Bahnhof erwischt wirst - im schlimmsten Fall Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§123 StGB). Das ist aber ein Privatklagedelikt. Ob der MVV so viel Aufwand betreiben würde, das gerichtlich durchzuziehen, kann hier keiner beurteilen.
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#4 - 06.06 18:09

Ist halt so... ist halt genausowenig übertragbar wie halt ein Monatsticket, auch wenn kein Name drauf steht.
Ob du dich irgendetwas schuldig machst, wenn du dein Ticket weitergibst... kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Probleme kann eigentlich nur derjenige bekommen, der das Ticket von dir nimmt und dann damit fährt. Ob man dir irgendeine Beihilfe dazu anhängen kann, ob es da irgendwas gibt, was rechtlich verwertbar ist... weiss nicht.

Meine persönliche Meinung dazu: Im Endeffekt ist es ja genau das was du machst, du verhilfst zum schwarz fahren... resultiert darin, dass die Bahn für ihre Dienstleistung weniger Geld bekommt und der ehrliche Zahler auf Dauer wohl wieder mehr bezahlt. Die Meinung "die Tickets sind eh schon viel zu teuer" ist da keine Legitimation.
dEr dUrChgEkNaIItE fr3Ak

RANG Sucker

#5 - 06.06 18:11

http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/objects/download/internetmuenchners-bahn-tarif01.07.2008.pdf

Auf Seite 30/83 steht es ganz unten dort dass es verboten ist. In §5 (9) steht es auch nochmal drin.
huma

RANG Für-AdultCheck-Bezahler

#6 - 06.06 18:15

Ist halt so... ist halt genausowenig übertragbar wie halt ein Monatsticket, auch wenn kein Name drauf steht.

quote


Nein. "Normale" Fahrkarten sind Inhaberpapiere. Monatstickets (mit Namen versehen) sind Namenspapiere.

Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Ged

RANG Deckschrubber

#7 - 06.06 18:23

ist halt genausowenig übertragbar wie halt ein Monatsticket, auch wenn kein Name drauf steht.

quote

die sind im MVV (ohne NAmen) sogar ausdrücklich übertragbar
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#8 - 07.06 01:49

Och nö. Ich mach das auch. Und ich war mal sehr froh, als mir ein älterer Herr seine 24h Karte gegeben hat. Gerade aufm Flughafen angekommen, kein deutsches Geld gehabt.

Dann werde ich die Karte halt das nächste Mal direkt vor jemandem "verlieren".
König Bleistift mit Licht

RANG Lord of Luck

#9 - 07.06 16:48

ich geb auch immer meine Parktickets weiter wenn noch ne vernünftige Restzeit drauf is.

Is das also eigentlich auch verboten?
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#10 - 07.06 17:42

Ob es da auch irgendwelche Bestimmungen gibt, weiss ich nicht... ich finde es ist allerdings ein ziemlich Unterschied, da du die Parkzeit ja explizit bezahlt hast. Bei Parktagestickets ist es wiedermal was anderes...
Schlorg||Shitkatapult

RANG Deckschrubber

#11 - 08.06 07:12

Ja, aber habe ich mit dem Erwerb der 24 Stunden Karte nicht dafür bezahlt 24h lang Leistungen der DB in Anspruch zu nehmen, egal in welchem Ausmaß?

Wenn ich davon aber nur 3 Stunden damit rumfahr, wieso soll niemand anderes die von mir bereits bezahlten Leistungen, bzw. das verbleibende Zeitkontingent in Anspruch nehmen können?
compact_wisdom | mit*Stern

RANG Lord of Clanintern

#12 - 08.06 08:11

Weil die Bahnkarten eben nicht dafuer angeboten werden? Die sind eben anders kalkuliert und werden unter ganz bestimmten Bedingungen angeboten (eben DU darfst damit 24 h durch die Gegend fahren, und es wird eben nicht davon ausgegangen dass du das im normal fall tust).
Sry, aber von der Argumentation kommt mir das jetzt irgendwie vor wie die Leute, die beim Metzger darum bitten, dass doch bitte der Knochen an ihrem Fleisch entfernt werden soll, und sich dann wundern, wenn der Knochen mitgewogen wird ^^