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FORUM: Allgemeines THEMA: Petition gegen Spieleverbot?
AUTOR BEITRAG
OnePuncHmeTzger

RANG Master of Clanintern

#1 - 10.07 10:55

Mahlzeit zusammen.

Im Newsbereich ist gerade eine Petition erwähnt, die sich vermeintlich gegen ein Computerspieleverbot bzw. -vertriebsverbot richtet:
Petition gegen Spieleverbot

Es ist noch nicht lange her, da hat die Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" auf der Seite des Deutschen Bundestages für Schlagzeilen gesorgt. 134015 Bürger haben sich dafür ausgesprochen.

Eine neue Petition betrifft nun jedoch speziell uns Spieler!

Die Rede ist von der Petition: "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen".
Das Ziel:
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.


Macht euch selbst ein Bild und gebt eure Stimme zu diesem wichtigen Thema ab! Auf der Petitionsseite (Link unten) findet ihr eine ausführliche Beschreibung.

Die Petition läuft noch bis zum 18. August!

Links:
» zur Petition


09.07.09 15:30

quote of clanintern

Im Text sehe ich davon aber keine klare Aussage.

Wo steht denn explizit bei den Forderungen, dass man sich gegen die o.g. Verbote bzw Gesetzesvorlage richtet?
Ich sehe da allenfalls was im Titel:
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Ist das denn so üblich?


Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Begründung
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ( "Eine Zensur findet nicht statt" ).
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.

quote of Text der Petition
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#2 - 10.07 11:19


Wo steht denn explizit bei den Forderungen, dass man sich gegen die o.g. Verbote bzw Gesetzesvorlage richtet?
Ich sehe da allenfalls was im Titel:
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Ist das denn so üblich?

quote of OnePuncHmeTzger

Ja, das ist so üblich. Der von dir zitierte Satz ist nicht der "Titel" der Petition, sondern die Petition selbst, also die Forderung, die du unterschreibst. Alles da drunter ist nur die Begründung für die obige Forderung. Und dazu führt der Petent an, dass vorschnelle Verbotsforderungen den "vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse" nicht gerecht würden, verharmlosend seien und gründliche Aufarbeitung verhindern würden, Gewaltverherrlichende Medien bereits verboten seien und ein prinzipielles Verbot in den Augen des Petenten Zensur, widersprüchlich zum Sinne des Grundgesetzes, sei. Stattdessen sollten Kinder besser vor solchen Inhalten geschützt werden, wofür es bereits Regelungen gebe. Als Alternative zum Verbot stellt der petent am Ende fünf Vorschläge vor.

Ich verstehe dein Verständnisproblem gerade nicht so ganz.
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 10.07 14:54

Kann sich der Bundestag überhaupt gegen Beschlüsse der Innenministerkonferenz "wehren"? Gewaltenteilung und so...
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#4 - 10.07 15:35

grade deshalb kann ers... könnte ers net wärs keine gewaltenteilung mehr ^^
יהוה

RANG Hardcore Sucker

#5 - 10.07 15:44

OnePuncHmeTzger

RANG Master of Clanintern

#6 - 10.07 16:17


Ja, das ist so üblich. Der von dir zitierte Satz ist nicht der "Titel" der Petition, sondern die Petition selbst, also die Forderung, die du unterschreibst. ...

Ich verstehe dein Verständnisproblem gerade nicht so ganz.

quote of CaptainCat™


Hast Du ja selbst beschrieben. Titel=Petition.
Ich habe offensichtlich nach dem Lesen die erste Überschrift übersehen, was zugegeben nicht so einfach mißzuverstehen war. Ich bin eben davon ausgegangen, dass sowas ein längerer Text ist, wie z.B. die Begründung.

Aber wenn jemand gerne das Mißverständnis als Vorlage einer Diskussion über die Petition oder Anderes nehmen möchte, kann's hier munter weitergehen.
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#7 - 10.07 16:27

Die Innenministerkonferenz ist kein verfassungsrechtliches Staatsorgan. Alles was dort beschlossen wird muss durch den normalen Gesetzgebungsprozess wie jede andere Entscheidung eines Landesinnenministers auch.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#8 - 11.07 14:48

Kann sich der Bundestag überhaupt gegen Beschlüsse der Innenministerkonferenz "wehren"? Gewaltenteilung und so...

quote

Die Innenministerkonferenz trifft nur Absprachen zwischen den Regierungen. Eine Regierung kann keine Gesetze erlassen, sie plant nur und führt bestehende Gesetze aus.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#9 - 11.07 16:12

mm, ich dachte immer, dass (grob ausgedrückt) zB innenminister-/finanzministerkonferenz gesetzesvorhaben 'abstimmen'(zw bund/ländern) bzw auf den weg bringen, bundestag und bundesrat die gesetze bzw. deren umsetzung beschliessen (legislative) und dann die durchführung von gesetzen der exekutive obliegt, zb polizei/zoll/finanzverwaltung etc

aber vll hab ich da auch was falsch verstanden damals

nur wenn die regierung keine gesetze erlässt (oder beschliesst), wer denn dann? und was 'plant' sie?

wobei ich mich letzeres bei unserer regierung eh frage
Crush (NSFW)

RANG Deckschrubber

#10 - 12.07 03:58

Können bitte noch mindestens drei Leute dasselbe nur mit anderen Worten formulieren? Die Erklärung war bisher bei Weitem noch nicht redundant genug.
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#11 - 12.07 12:45

mm, ich dachte immer, dass (grob ausgedrückt) zB innenminister-/finanzministerkonferenz gesetzesvorhaben 'abstimmen'(zw bund/ländern) bzw auf den weg bringen, bundestag und bundesrat die gesetze bzw. deren umsetzung beschliessen (legislative) und dann die durchführung von gesetzen der exekutive obliegt, zb polizei/zoll/finanzverwaltung etc

aber vll hab ich da auch was falsch verstanden damals

nur wenn die regierung keine gesetze erlässt (oder beschliesst), wer denn dann? und was 'plant' sie?

quote

Die Legislative macht Gesetze, sonst niemand. Die Regierung kann Gesetzesentwürfe erstellen. Die haben keine rechtliche Bindung. Die Gesetze werden letztendlich durch das Parlament gemacht. Das Parlament kann die Entwürfe auch ändern wie es will.

Theoretische Ausnahme sind Verordnungen, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung oder die Gewerbeordnung. Die werden von den Ministern erlassen. Aber auch hierfür musste vorher vom Parlament ein formelles Gesetz beschlossen werden, in dem den Ministern erlaubt wird, auf einem bestimmten Teilgebiet eine Verordnung (materielles Recht) zu erlassen.

Da wir keine strikte Gewaltentrennung von Exekutive und Legislative haben (Chef der Exekutiven wird von der Legislativen gewählt), ist es die Aufgabe des Bundestages, die Regierungsarbeit zu kontrollieren, da die Regierung auf das Parlament angewiesen ist. In anderen Ländern (z.B. USA) ist das nicht so, da wird der Regierungschef unabhängig vom Parlament gewählt.

Die Regierung gehört zur Exekutiven, sie führt Gesetze aus, indem sie den (Bundes-)Verwaltungsbehörden vorstehen (nichts anderes sind Ministerien). Polizei, Zoll, Finanzverwaltung & co als Verwaltungsbehörden den Ministerien untergeordnet.

Reicht das?

Können bitte noch mindestens drei Leute dasselbe nur mit anderen Worten formulieren? Die Erklärung war bisher bei Weitem noch nicht redundant genug.

quote

gern geschehen
▪שי▪

RANG Sucker

#12 - 14.07 09:58

Die Legislative macht Gesetze, sonst niemand.

quote

naja demnächst darf das BKA auch bestimmen was zensiert wird, und was nicht; soviel zur Gewaltenteilung
OnePuncHmeTzger

RANG Master of Clanintern

#13 - 14.07 11:42

Wenn ich König von Deutschland wär... naja,