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FORUM: Allgemeines THEMA: Petition gegen Spieleverbot? | |
AUTOR | BEITRAG |
OnePuncHmeTzger
RANG Master of Clanintern |
#1 - 10.07 10:55 Mahlzeit zusammen.Im Newsbereich ist gerade eine Petition erwähnt, die sich vermeintlich gegen ein Computerspieleverbot bzw. -vertriebsverbot richtet: Petition gegen Spieleverbot
Im Text sehe ich davon aber keine klare Aussage. Wo steht denn explizit bei den Forderungen, dass man sich gegen die o.g. Verbote bzw Gesetzesvorlage richtet? Ich sehe da allenfalls was im Titel: Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht. Ist das denn so üblich?
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CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#2 - 10.07 11:19
Ja, das ist so üblich. Der von dir zitierte Satz ist nicht der "Titel" der Petition, sondern die Petition selbst, also die Forderung, die du unterschreibst. Alles da drunter ist nur die Begründung für die obige Forderung. Und dazu führt der Petent an, dass vorschnelle Verbotsforderungen den "vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse" nicht gerecht würden, verharmlosend seien und gründliche Aufarbeitung verhindern würden, Gewaltverherrlichende Medien bereits verboten seien und ein prinzipielles Verbot in den Augen des Petenten Zensur, widersprüchlich zum Sinne des Grundgesetzes, sei. Stattdessen sollten Kinder besser vor solchen Inhalten geschützt werden, wofür es bereits Regelungen gebe. Als Alternative zum Verbot stellt der petent am Ende fünf Vorschläge vor. Ich verstehe dein Verständnisproblem gerade nicht so ganz. |
Abigor
RANG Prophet of Clanintern |
#3 - 10.07 14:54 Kann sich der Bundestag überhaupt gegen Beschlüsse der Innenministerkonferenz "wehren"? Gewaltenteilung und so... |
white - Däääh!
RANG Deckschrubber |
#4 - 10.07 15:35 grade deshalb kann ers... könnte ers net wärs keine gewaltenteilung mehr ^^ |
יהוה
RANG Hardcore Sucker |
#5 - 10.07 15:44 |
OnePuncHmeTzger
RANG Master of Clanintern |
#6 - 10.07 16:17
Hast Du ja selbst beschrieben. Titel=Petition. Ich habe offensichtlich nach dem Lesen die erste Überschrift übersehen, was zugegeben nicht so einfach mißzuverstehen war. Ich bin eben davon ausgegangen, dass sowas ein längerer Text ist, wie z.B. die Begründung. Aber wenn jemand gerne das Mißverständnis als Vorlage einer Diskussion über die Petition oder Anderes nehmen möchte, kann's hier munter weitergehen. |
Crush (NSFW)
RANG Deckschrubber |
#7 - 10.07 16:27 Die Innenministerkonferenz ist kein verfassungsrechtliches Staatsorgan. Alles was dort beschlossen wird muss durch den normalen Gesetzgebungsprozess wie jede andere Entscheidung eines Landesinnenministers auch. |
CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#8 - 11.07 14:48
Die Innenministerkonferenz trifft nur Absprachen zwischen den Regierungen. Eine Regierung kann keine Gesetze erlassen, sie plant nur und führt bestehende Gesetze aus. |
[AZWAT]Chapnator
RANG Master of Clanintern |
#9 - 11.07 16:12 mm, ich dachte immer, dass (grob ausgedrückt) zB innenminister-/finanzministerkonferenz gesetzesvorhaben 'abstimmen'(zw bund/ländern) bzw auf den weg bringen, bundestag und bundesrat die gesetze bzw. deren umsetzung beschliessen (legislative) und dann die durchführung von gesetzen der exekutive obliegt, zb polizei/zoll/finanzverwaltung etcaber vll hab ich da auch was falsch verstanden damals nur wenn die regierung keine gesetze erlässt (oder beschliesst), wer denn dann? und was 'plant' sie? wobei ich mich letzeres bei unserer regierung eh frage |
Crush (NSFW)
RANG Deckschrubber |
#10 - 12.07 03:58 Können bitte noch mindestens drei Leute dasselbe nur mit anderen Worten formulieren? Die Erklärung war bisher bei Weitem noch nicht redundant genug. |
CaptainCat™
RANG Lord of Clanintern |
#11 - 12.07 12:45
Die Legislative macht Gesetze, sonst niemand. Die Regierung kann Gesetzesentwürfe erstellen. Die haben keine rechtliche Bindung. Die Gesetze werden letztendlich durch das Parlament gemacht. Das Parlament kann die Entwürfe auch ändern wie es will. Theoretische Ausnahme sind Verordnungen, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung oder die Gewerbeordnung. Die werden von den Ministern erlassen. Aber auch hierfür musste vorher vom Parlament ein formelles Gesetz beschlossen werden, in dem den Ministern erlaubt wird, auf einem bestimmten Teilgebiet eine Verordnung (materielles Recht) zu erlassen. Da wir keine strikte Gewaltentrennung von Exekutive und Legislative haben (Chef der Exekutiven wird von der Legislativen gewählt), ist es die Aufgabe des Bundestages, die Regierungsarbeit zu kontrollieren, da die Regierung auf das Parlament angewiesen ist. In anderen Ländern (z.B. USA) ist das nicht so, da wird der Regierungschef unabhängig vom Parlament gewählt. Die Regierung gehört zur Exekutiven, sie führt Gesetze aus, indem sie den (Bundes-)Verwaltungsbehörden vorstehen (nichts anderes sind Ministerien). Polizei, Zoll, Finanzverwaltung & co als Verwaltungsbehörden den Ministerien untergeordnet. Reicht das?
gern geschehen |
▪שי▪
RANG Sucker |
#12 - 14.07 09:58
naja demnächst darf das BKA auch bestimmen was zensiert wird, und was nicht; soviel zur Gewaltenteilung |
OnePuncHmeTzger
RANG Master of Clanintern |
#13 - 14.07 11:42 Wenn ich König von Deutschland wär... naja, |