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FORUM: Allgemeines THEMA: Kopieren - was ist legal und was nicht?
AUTOR BEITRAG
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Captain

#1 - 04.09 11:52

Hey Leute,

ich habe mal ein paar Rechtsfragen zum Thema kopieren von urheberrechtlich geschützer Software.


1. Darf man ein Image von einem urheberrechtlich geschützten Datenträger auf der Festplatte erstellen?

2. Darf man sich ein Lied aus dem Internet runterladen wenn man das Original bereit zuhause hat in Form einer Musik CD?

3. Darf man einen urheberrechtlich geschützten Datenträger für private Zwecke kopieren wenn ja wie oft?

4. Darf man einen Fernsehfilm aufzeichnen, die Werbung rausschneiden und ihn dann auf die Festplatte kopieren? Darf man ihn weitergeben an dritte?

5. Ein Kopierschutz darf ja nicht umgangen werden. Wenn ich aber jetzt von einer Spiele-CD alle Dateien runterkopier auf die Festplatte und sie dann wieder auf eine CD brenne ist dass dann illegal?



Wenn ihr mir zu den Fragen Auskunft geben könntet wäre das toll. Am besten mit nem Verweis auf den dementsprechenden Paragraphen.
Und wenn möglich keine Diskussionen darüber wie leicht bzw. wie schwer man erwischt werden kann.
klaustopher

RANG Deckschrubber

#2 - 04.09 15:37

1. Ja, wenn du dabei keinen Kopierschutz umgehen musst §53 I UrhG

2. Nein darfst du nicht, ist eine öffentlich zugänglich gemachte Quelle §53 I UrhG

3. Ja, darfst du, so oft du willst ... Solange es für dich selbst ist §53 I UrhG

4. Aufnehmen ja, weitergeben nicht §53 VI UrhG

5. Dann ist die Spiele CD aber nichtmehr als Spiele CD nutzbar, von daher nutzlos ...
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 04.09 19:58

Du darfst auch Lieder für Freunde zusammenstellen und auf CD brennen und weitergeben.
klaustopher

RANG Deckschrubber

#4 - 04.09 22:49

Allerdings nur von Originalen. Von Kopien darfst du das nicht...
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 05.09 12:42

Also ich darf nicht meine CDs grabben und dann brennen?
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#6 - 05.09 16:48

Frueher war das alles so einfach. Heute weiss keiner mehr, was erlaubt ist und was nicht.
[AZWAT]Chapnator

RANG Master of Clanintern

#7 - 05.09 18:23

nich mal die gerichte
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Skill Captain

#8 - 05.09 19:50

ja vielen dank für die hinweise!
▪O‿o▪

RANG Sucker

#9 - 05.09 20:05

Also ich darf nicht meine CDs grabben und dann brennen?

quote

nicht wenn sie mit einem Kopierschutz versehen sind -_-
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#10 - 06.09 05:44

Also ich darf nicht meine CDs grabben und dann brennen?

quote

nicht wenn sie mit einem Kopierschutz versehen sind -_-

quote of ▪


Das ist eh klar. Aber sonst?
▪O‿o▪

RANG Skilloser vom Dienst

#11 - 06.09 06:52

wenn es deine CD's sind, und die keinen Kopierschutz haben dann darfst du das natürlich
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#12 - 06.09 11:04

Nach dem, was Klaustopher gesagt hat, eben nicht.
Brömme, wo bist du, wenn man dich braucht?
ғμѕѕŁ

RANG Ultimate 0wn3r

#13 - 06.09 11:29

707169
klaustopher

RANG Deckschrubber

#14 - 06.09 17:42

Nach dem, was Klaustopher gesagt hat, eben nicht.

quote of Abigor


Wo sag ich das?
Vitacia_Kreuzträger

RANG Skill Newbie

#15 - 07.09 01:27

Zu rechnen ist doch in jeder Hinsicht mit folgendem: Sobald du jemandem eine Kopie von einem deiner Datenträger frei zugänglich machst oder übergibst, kriegst du ein Problem mit den Urhebern. Genauso wenn du jegliche Art von Kopierschutz übergehst. Und selbst wenn du nur Lieder aus einem Stream aufzeichnest, irgendwie, irgendwo und irgendwann ist schon bald das Betrachten urheberrechtlich geschützter Bilder strafbar, wenn man die Rechte zum Betrachten nicht vorher erwirbt.
|01|

RANG Deckschrubber

#16 - 08.09 13:02

google books shared(was ein Wortwitz) das wenig
CaptainCat™

RANG Lord of Clanintern

#17 - 10.09 13:57

Zu rechnen ist doch in jeder Hinsicht mit folgendem: Sobald du jemandem eine Kopie von einem deiner Datenträger frei zugänglich machst oder übergibst, kriegst du ein Problem mit den Urhebern. Genauso wenn du jegliche Art von Kopierschutz übergehst. Und selbst wenn du nur Lieder aus einem Stream aufzeichnest, irgendwie, irgendwo und irgendwann ist schon bald das Betrachten urheberrechtlich geschützter Bilder strafbar, wenn man die Rechte zum Betrachten nicht vorher erwirbt.

quote

Damit die Gründe für diese Regelung verständlicher werden, könnte man mal darüber diskutieren, ob die Musik auf den CDs wirklich eigenes Eigentum ist, oder vielleicht doch nur Besitz - mit den damit verbundenen Nutzungsrechten durch den Urheber.
Abigor

RANG Prophet of Clanintern

#18 - 10.09 18:59

Geistiges Eigentum ist es auf jeden Fall. Man könnte aber darüber diskutieren, ob man geistiges Eigentum überhaupt nehmen kann.
Dr. Udo Brömme

RANG Prophet of Clanintern

#19 - 10.09 19:05

Oder man liest einfach mal § 29 UrhG und spart sich die Diskussion.
▪мadDσg▪ 368087א

RANG Master of Clanintern

#20 - 11.09 11:47

Aber dazu müsste man ja lesen können ^^
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#21 - 11.09 12:42

wieso auch selbst lesen wenn man brömme hat? xD
Earth - Däääh [hat was gegen Mafia-Wixer]

RANG Master of Skill

#22 - 11.09 14:19

Und ich hab schon aus Respekt keine blöden Kommentare dazu abgegeben aber jetzt,

Man müsste ja § 29 UrhG nicht nur lesen können sondern auch verstehn.
▪O‿o▪

RANG Skilloser vom Dienst

#23 - 13.09 20:26

Plädiere doch einfach auf Unzurechnungsfähigkeit, Earth...