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FORUM: Allgemeines THEMA: Keine Lieferung was tun?
AUTOR BEITRAG
יהוה

RANG Skill Newbie

#31 - 21.01 00:13

Da hätte ich gerne mal ne Rechtsgrundlage oder Urteil zu.

quote


Die Rechtsgrundlage ist der Schadenersatz. Und da kann der Geschädigte (Markt) nun mal von Dir nur das verlangen, was er selbst dafür bezahlt hat und nicht, was er selbst als fiktiven Wert (denn das ist ein ausgezeichneter Endpreis ja im Prinzip) festsetzt.

Ob Du erst mal ne Anzeige bekommst ist eine andere Frage. Ein Möglicher Vorwurf könnte Sachbeschädigung sein, immerhin beschädigst Du die Ware ja durch Öffnung und Verspeisung, so man das auf diese Weise interpretieren will. Obwohl das sicher wegen Geringfügigkeit keine Relevanz hat, solange Du nicht fünfzig Dosen Kavier in Dich reinlöffelst, bevor es jemand merkt.

Müsste man echt mal ausprobieren. Will wer?
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#32 - 21.01 08:12

ich spiele mit dem gedanken, seit ich es gelesen hab...
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#33 - 21.01 09:40

In den Semesterferien vll. aber dann auch nur in nem Laden wo ich so gut wie gar nicht hingeh, weil mit nem Hausverbot muss man dann schon rechnen.

Aber blöd ists halt wenn man ne Anzeige bekommt und sie nicht wegegn Geringfügigkeit abgeschmettert wird.
Macht sich nicht so gut wenn man sich wo bewirbt und dann wolln die das polizeiliche Führungszeugnis sehn...
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#34 - 21.01 09:44

wegen sowas bekomsmte kein urteil, das im führungszeugnis landet... wenn doch wäre das eigentlich ne super geschichte fürs bewerbunghsgespräch...
יהוה

RANG Skill Newbie

#35 - 21.01 13:22

Jepp. Beweist Initiative, die Fähigkeit kritisch zu denken und sich mit Staatsorganen auseinanderzusetzen.
SirAndré Zweitaccount

RANG Deckschrubber

#36 - 21.01 15:33

Jepp. Beweist Initiative, die Fähigkeit kritisch zu denken und sich mit Staatsorganen auseinanderzusetzen.

quote of י


Nice
יהוה

RANG Skill Newbie

#37 - 22.01 14:10

Na komm: wenn Dein Chef eher Steuern hinterzieht als vollständig zu bezahlen (es ist vermutlich sehr wahrscheinlich, so einen Chef zu bekommen), dann sind solche Skills Gold wert!
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#38 - 22.01 17:53

Aber dafür müsste der Chef dann vorbestraft sein, sonst wär das Rufmord.
יהוה

RANG Skill Newbie

#39 - 23.01 04:04

hä?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#40 - 23.01 09:37

Wenn du sagst dass du solche "Skills" hast und die in der Firma bestimmt was Wert seien unterstellst du ja deinem Chef indirekt dass er Steuern hinterzieht. Bzw. man muss es ja schon direkt sagen weil ja schließlich irgendwann die Frage kommt warum man denn meine dass diese "Skills" so wichtig seien.
יהוה

RANG Skill Newbie

#41 - 23.01 13:43

Blah
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#42 - 23.01 13:54

Aber mal ganz ehrlich, du kannst doch nicht allen ernstes sowas beim Bewerbungsgespräch sagen und dir damit erhoffen dass du nen guten Eindruck machst.
Morpheus

RANG Deckschrubber

#43 - 23.01 14:25

Natürlich KANN er das.
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#44 - 23.01 14:53

jaja, möglich ist so einiges...
יהוה

RANG Skill Newbie

#45 - 23.01 15:27

Earth, troll Dich!
тiтaη ▪ feels just like it should

RANG Ober0wn3r

#46 - 23.01 16:29

Kommt der Begriff "Troll" eigentlich von "sich trollen"? Nein, oder?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#47 - 23.01 17:35

@elo

Es ist nur meine Reaktion auf post #37 von dir. Und der war wohl nicht ernst gemeint...
יהוה

RANG Skill Newbie

#48 - 24.01 02:11

Es ist eine absolut dumme Reaktion. Weißt Du überhaupt, was Rufmord ist?
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#49 - 24.01 13:26

Ich bin eherlich: Ohne jetzt in wiki nachzuschaun könnte ich es dir nicht genau gesagen.
Spontan würd ich sagen dass es Rufmord ist wenn man den Ruf eines Menschen mit falschen Tatsachen ruiniert.

Aber ist jetzt egal, fest steht dass du auf keinen Fall nen guten Eindruck machst wenn du im Vorstellungsgespräch mit den oben genannten "Skills" prahlst.
[BF-Corps]Matrixx

RANG Deckschrubber

#50 - 24.01 16:50

Wer will schon ein Führungszeugnis sehen? Nen Urteil wirds ja wahrscheinlich nicht geben. So hab ich das da oben zumindest verstanden.
white - Däääh!

RANG Deckschrubber

#51 - 25.01 23:31

eben. wegen so ner lächerlichkeit wird eigentlich kein richter bemüht... also warum man das beim bewerbungsgespräch gut einbauen könnte? ganz einfach... also ich z.b. studiere umweltrecht. damit könnte man zeigen, dass man erfolgreich eine rechtliche "grauzone" zu seinem eigenen vorteil genutzt hat.
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#52 - 30.01 05:12

Der nächste Grund, warum das so ist, ist der Fall dass du nur 10 Fernseher für nen Sonderpreis von 500 statt 1000 Euro anbietest. Jetzt kommen aber 20 Leute und jeder will einen Fernseher (oder einer kommt und will 20, is egal). Jetzt hat aber keiner der potentiellen Käufer ein Recht darauf, einen Fernseher zu bekommen, da der Verkäufer das Verkaufsangebot erst noch machen muss und selbst wenn er jetzt plötzlich nichtmal mehr einen der Fernseher für den Preis veräußern möchte, muss er das auch nicht.

quote


das ist falsch. das werbende unternehmen ist verpflichtet die beworbene ware 2 tage lang vorrätig zu halten. tut es das nicht, kann der käufer verlangen, daß das produkt zu den beworbenen konditionen organisiert wird. der zusatz: "solange der vorrat reicht" ist hier rechtlich bedeutungslos.
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#53 - 30.01 09:35

Das ist so allgemein gesprochen schlicht und ergreifend Quatsch! Weder ist das Unternehmen i.A. verpflichtet, die Ware 2 Tage zu bevoraten, noch geht es dabei um die Zufriedenstellung des Kunden... es geht um unlauteren Wettbewerb, d.h. Gleichberechtigung der Konkurenz.

Grundsätzlich ist die Angabe, dass ein Angebot nur gilt, solange der Vorrat reicht, hinreichend, um die Irreführung des Kunden zu vermeiden.
Eine unangemessen kurze Zeit wird allgemein meist angenommen, wenn es nicht die oben angesprochenen 2 Tage reicht, aber das ist keine feste Grenze. Je nach Beschaffenheit des Angebots kann das stark variieren...
Earth - Däääh [Findet Studentenhasser zum kotzen, diese Wixe

RANG Skill Admiral

#54 - 30.01 09:40

Am besten man lässt sich als Kunde gar nicht auf sogenannte "Sonderangebote" oder wie ich sie nenne "Lockvogelangebot" ein oder man steht bereit Morgens bei der Öffnung an dem entsprechenden Markt.
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#55 - 30.01 20:56

Das ist so allgemein gesprochen schlicht und ergreifend Quatsch! Weder ist das Unternehmen i.A. verpflichtet, die Ware 2 Tage zu bevoraten, noch geht es dabei um die Zufriedenstellung des Kunden... es geht um unlauteren Wettbewerb, d.h. Gleichberechtigung der Konkurenz.

quote


Du irrst dich.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2002 - I ZR 19/00:
Wer für eine Ware werbe, müsse auch eine ausreichende Menge im Laden vorrätig halten. Sinn dieser Vorschrift: Verbraucher sollten nicht durch Werbung in Geschäfte gelockt werden, die nur auf den Mitnahmeeffekt berechnet sei - also darauf, dass die Kunden andere Dinge kauften, wenn die beworbene Ware nicht verfügbar sei.

Oberlandesgericht Düsseldorf:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, für Dampfbügeleisen, Katzenfutterstationen und Computer-Monitore mit „Aktions"-Preisen, drucktechnisch herausgestellt, wie in der Formel des landgerichtlichen Urteils bildlich wiedergegeben, zu werben, wenn sie gemäß Werbung am ersten Geltungstag oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Geltungstag - mindestens zwei Tage später- nicht zur Verfügung stehen.
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#56 - 30.01 22:42

Schön, und ich kann dir jetzt beliebig viele Urteile quoten, wo andersrum geurteilt wurde... bringt uns auch nicht weiter. Das ist ne Sache, die von Fall zu Fall entschieden wird, ist nicht gesetzlich festgelegt...
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#57 - 31.01 16:48

dann quote mir mal was
compact_wisdom | Onkel*Thomas

RANG Lord of Clanintern

#58 - 31.01 17:20

Kannst dir ja zum Beispiel BGH GRUR 2004, 343, 344 anschauen...

"Hinsichtlich der Dauer der Verfügbarkeit enthält § 5 Abs. 5 Satz 2 UWG eine widerlegbare Vermutung, dass ein angemessener Warenvorrat dann nicht gegeben ist, wenn der Vorrat die Nachfrage von zwei Tagen unterschreitet.

Doch weist schon die Regierungsbegründung dieser Norm darauf hin, dass sich eine solche Festsetzung der Vorratsdauer einer schematischen Betrachtung entzieht, so dass im konkreten Einzelfall eine abweichende Bewertung möglich ist (z.B. bei außergewöhnlich hoher Nachfrage oder besonderer Art der angebotenen Ware)."

Das ist Rechtsprechung, nicht mehr und nicht weniger... sonst stände ja im Gesetz "muss 2 Tage vorrätig sein".
Bob *unheimlich cool*

RANG Master of Clanintern

#59 - 31.01 22:19

ja und im endeffekt kann man das gesetz in die tonne kloppen weils immer anfechtbar is^^
Professor, Doctor & Green, LLP

RANG Prophet of Clanintern

#60 - 01.02 10:42

Naja. Anekdotisch möchte ich behaupten, dass die ganz dreisten Aldi-Computer-Angebote weitgehend verschwunden sind.