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FORUM: Allgemeines THEMA: Fahrzeugimport aus EU Staat
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König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#1 - 19.04 18:35

Hi, angenommen ich möchte ein Auto aus Belgien (oder anderem EU Land) von privat kaufen.
Muss ichs dann beim Zoll noch mit 19% MwSt versteuern?


Wenn ja:
Und wenn ichs dort vonnem Händler mit belgischer (oder anderer EU-Land) MwSt. kaufe, habe ich ja schon einmal MwSt. bezahlt.
Muss ich das dann beim Zoll auch nochmal tun? Oder wird das da irgendwie verrechnet?


Kommen da sonst noch weitere Kosten hinzu?
-darksense-

RANG Deckschrubber

#2 - 19.04 19:26

Käfer put?
▪мadDσg▪ Rassismusopfer!א

RANG Prophet of Clanintern

#3 - 19.04 19:39

Neuwagen zahlst du Netto. Dann binnen gewisser Frist (ich glaub 14 Tage) die Mehrwertsteuer in D-land.
Gebrauchtwagen werden im Ausland versteuert.
Zoll ist nicht in der EU!

Achtung! Es gibt eine Regelung, was die EU als Neuwagen und was als gebraucht ansieht. Aber wie die lautet kann ich dir nicht sagen.
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#4 - 19.04 20:39

Erstzulassung vor 1973 - Gebrauchtwagen oder?

Also wenn ich bei Lucienne Jesuisparlezvous ein Auto für 3000 Euros kaufe, bleibts auch dabei ja?


#2 ne
▪мadDσg▪ Rassismusopfer!א

RANG Prophet of Clanintern

#5 - 19.04 20:57

c'est ça!


Also bin mir 80% sicher

Aber: 1973, da hab ich keine Ahnung wie es mit der Zulassung in D aussieht. Neueres Material kommt mit so 'nem doofen Wisch mit dem man dann einen Brief und einen Schein bekommt.
Altes muss, wenn ich richtig informiert bin, zum TÜV und ob es zulassungsfähig ist kann ich dir auch nicht sagen. Neue EU-Autos sinds immer.
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#6 - 20.04 06:11

aber wieso sollte es nicht zulassungsfähig sein?
Und Oldtimer brauchen doch sowieso keinen TÜV mehr, oder?
Also muss ich die H-Abnahme so oder so beim TÜV machen lassen - ist das dann ein Rutsch?
▪мadDσg▪ Rassismusopfer!א

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 20.04 08:42

König? Da oben steht:

da hab ich keine Ahnung wie es mit der Zulassung in D aussieht.

quote

und:

ob es zulassungsfähig ist kann ich dir auch nicht sagen

quote


Ich weiß aber, dass Fahrzeuge am Tag ihrer ersten Zulassung in Deutschland nach den zu dem Zeitpunkt gültigen Kriterien zulassungsfähig sein mussten um später irgendwann zugelassen zu werden.
Soll heißen: Willst Du ein Fahrzeug von 1973 heute zulassen so muss das den deutschen Zulassungsvorschriften von 1973 entsprechen. Alleine, dass es 1973 nach frz. Vorschirften zugelassen werden konnte, heißt nicht automatisch, dass es in D zulassungsfähig war, ist aber auch nicht auszuschließen.
Waren sie nicht zulassungsfähig, weiß ich nicht, was passiert oder gemacht werden muss, insbesondere bei Oldtimern!

Und Du brauchst natürlich deutsche Papiere. Willst du deutsche Papiere haben, so geht das super einfach mit neueren EU-Fahrzeugen. Wie das mit älteren geht --> Keine Ahnung!