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FORUM: Allgemeines THEMA: Ebay Ware von Privat defekt
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}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#1 - 14.06 20:01

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Meine Frau hat eine neue ungeöffnete HD 5850 ersteigert (mit Rechnung). Diese haben wir hier eingebaut und zweifelsfrei festgestellt, daß sie in mehreren Rechnern nicht läuft (Fehlercode, Freeze). Wie üblich hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen. Meiner Kenntnis nach gilt der Ausschluß der Gewährleistung erst ab Gefahrenübertritt. Die Karte war also vorm Abschicken defekt.
Nachweisen kann ich ihm das natürlich nicht, ist meine Frau als Käufer in der Beweispflicht?
Im Notfall lasse ich mir die Gewährleistungsrechte übertragen, damit zumindest die Gewährleistng genutzt werden kann (Karte ist vom 21.5.2010).
Edit: Die Karte weist keinen offensichtlichen Defekt auf.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#2 - 14.06 20:24

Du musst dir doch keine Rechte übertragen lassen. Wenn du die Rechnung hast, dann schick sie als Garantiefall ein.
}{µÑ`I´£® *auferstanden aus Ruinen*

RANG Deckschrubber

#3 - 14.06 20:37

Soweit ich weiß, besteht die Gewährleistung nur zwischen Verkäufer (Vertreiber der Karte) und Erstkäufer und nicht zwischen Verkäufer und Zweitkäufer (meine Frau). Im BGB ist das alles zu schwammig formuliert.
Ob Garantieansprüche übertragen werden können, weiß ich leider nicht, da diese vom Verkäufer selbst festgelegt werden. Ich möchte also die Gewährleistung nutzen.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#4 - 14.06 21:19

Und meinst du, dass dich irgendjemand frägt ob du Erstkäufer oder sonstwas bist? Das habe ich jedenfalls noch nie erlebt oder gehört.
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RANG Deckschrubber

#5 - 14.06 22:17

Der Name des Erstkäufers steht auf der Rechnung, da liegt das Problem. Die Karte wurde bei hardwareversand.de gekauft.
Patte

RANG Deckschrubber

#6 - 15.06 08:23

Falls die fragen sollten, sag doch einfach du hast es geschenkt bekommen.
Horst Köhler

RANG Prophet of Clanintern

#7 - 15.06 09:05

hypertex meint mit Garantie aller Wahrscheinlichkeit nach die Herstellergarantie, in der du nachlesen kannst, ob dein Name auf der Rechnung stehen muss.

Ansonsten könnten dir die Gewährleistungsrechte mit Zuschicken der Rechnung schon konkludent abgetreten worden sein. Auch das lässt sich aber vertraglich ausschließen, hier kommt es auf die Vertragsbedingungen des ursprünglichen Verkäufers an. Hardwareversand schließt die Abtretung bei grobem Drüberschauen in seinen AGB nicht aus.

Insgesamt alles akademisch, Hersteller und Verkäufer wird es aller Wahrscheinlichkeit nach egal sein, solang die Karte wirklich von ihnen ist, siehe #4.
h¥pertex

RANG Deckschrubber

#8 - 15.06 11:24

Richtig, ich meine schon Garantie wenn ich Garantie schreibe . Und selbst wenn du keine Garantie hast, wird sich ein namhaftes Unternehmen nicht querstellen bei einem Gewährleistungsfall nach nichtmal 4 Wochen.
Ich würde mich einfach beim Hersteller melden und denen mitteilen, dass die Karte defekt ist, und du eine Rechnung mit Datum vom 21.5. hast. Dann werden die dir die weiteren Modalitäten schon mitteilen.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Unternehmen sich aus der Gewährleistung bei einem privaten Weiterverkauf raushalten kann. Du hast ja keine zweite Rechnung bekommen und willst damit ein späteres Rechnungsdatum geltend machen. Du nimmst ja die Rechnung des Erstkaufes.
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RANG Master of Skill

#9 - 31.12 02:25

Wir haben die Karte damals eingeschickt und mußten quasi draufzahlen, weil sie inzwischen teurer geworden war. 20€ ca. Naja, egal.