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FORUM: Allgemeines THEMA: Rechtsfrage zu Art. 146 GG
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RANG God of Clanintern

#1 - 08.05 14:09

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Wie würde das dann konkret aussehn, wenn das deutsche Volk eine Verfassung beschließt?
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#2 - 10.05 13:27

eine neue verfassung träte in kraft.
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RANG God of Clanintern

#3 - 10.05 14:32

ähm ja schon klar, aber meine Frage war eher wie die Beschlussfassung durch das deutsche Volk dann genau abläuft.
TNT

RANG Deckschrubber

#4 - 11.05 11:02

Über die Formalitäten weiß ich nicht Bescheid, aber jede Änderung einer Verfassung muss mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. In unserem jetzigen Fall hat das deutsche Volk aber sowieso kein Recht darüber direkt zu entscheiden. Das kann momentan nur der Bundestag oder die Versammlung (weiß ich nicht mehr so genau ^^). Natürlich könnte dieser dem deutschen Volk per Beschluss das Recht einräumen ein Referrendum über das Grundgesetz abzuhalten oder das deutsche Volk revoltiert einfach. Das geht natürlich immer
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RANG God of Clanintern

#5 - 11.05 14:57

Das mit der 2/3 Mehrheit betrifft nur Änderungen am aktuellen Grundgesetz.

Es wird aber nicht das aktuelle GG geändert sondern es tritt eine neue Verfassung in Kraft.
|01|

RANG Master of Skill

#6 - 12.05 20:14

die 2/3 reichen aber. Damit kannst du das GG ändern und somit auch eine Verfassung beschliessen.

Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.

quote
TNT

RANG Deckschrubber

#7 - 18.05 12:40

So siehts aus
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RANG God of Clanintern

#8 - 18.05 13:23

2/3 reichen nur aus um das aktuelle GG zu ändern. Davon ausgenommen sind jedoch Art. 1-20

Bei meiner Frage ging es ja nicht darum wie man die verfassung ändern könnte, sondern wie es ablaufen würde wenn das Volk eine neu verfassung beschließt.
TNT

RANG Deckschrubber

#9 - 18.05 13:31

Ja wie gesagt, dann müssen sie eben die 2/3 Mehrheit wählen, die diese Verfassung durchsetzen will, oder eben per Revolution.

Ich weiß ja nicht, wie du dir das sonst vorstellst. Einen Antrag einzureichen wird es jedenfalls nicht bringen
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RANG God of Clanintern

#10 - 18.05 13:59

warum sollte deiner meinung nach eine 2/3 mehrheit ausreichen um einen neue verfassung zu beschließen?
TNT

RANG Deckschrubber

#11 - 23.05 13:40

Das ist nicht meine Meinung, das ist das verdammte Gesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
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RANG God of Clanintern

#12 - 23.05 19:29

Art. 79 Abs. 1 Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

Wie oft denn noch, es geht hier nicht um eine Grundgesetzänderung, sondern darum dass eine neue Verfassung gemäß Art. 146 in Kraft tritt.
|01|

RANG Master of Skill

#13 - 25.05 14:47

Die 2/3 Mehrheit des Bundestages bestimmt eine Änderung des Paragraphen 146 "Der Staat Deutschland erklärt das GG zur Verfassung" oder whl. "Mit dem xx.xx.xxxx tritt die neue Verfassung in Kraft"
der bundesrat genehmigt dies
der präsident ratifiziert es.

huch ?

btw. BundesVERFASSUNGSgericht.
TNT

RANG Deckschrubber

#14 - 31.05 12:04

@Örs
Wenn man das GG ändert ist das doch eine neue Verfassung, die in Kraft tritt. Das GG ist unsere Verfassung!
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RANG God of Clanintern

#15 - 31.05 21:53

Ist mir bekannt dass das GG unsere Verfassung ist.

Aber eine Änderung des GG/Verfassung ist eben nicht das gleiche wie wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt.


Ein gutes Beispiel wäre hier die Unabänderlichkeit von Art. 1-20. Egal wieviele noch dafür stimmen mögen, man kann sie nicht ändern.
Wenn man anstatt ner Änderung eine neue Verfassung beschließt, wären Art. 1-20 der aktuellen Verfassung schonmal deswegen ungültig, weil die durch das inkrafttreten einer neuen Verfassung die alte Verfassung ihre gültigkeit verliert (siehe Art 146).
|01|

RANG Master of Skill

#16 - 01.06 14:18

und genauso ist es.
TNT

RANG Deckschrubber

#17 - 05.06 14:17

Dann stellt sich die Frage: Ist es legitim die Art. 1-20 abzusetzen? Wenn nicht, dann hilft tatsächlich nur die Revolution.

Andererseits hat mir mal jemand erzählt, daß wir sehr wohl unsere Verfassung im Ausnahmefall aussetzen könnten und für die Zeit wieder die Weimarer Verfassung gelte. Das stammt allerdings von einem Verschwörungstheoretiker und deren Informationen kann man nicht immer glauben.

Einen Artikel dazu habe ich jetzt nicht gefunden.
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#18 - 06.06 15:09

nein ist es nicht.

der artikel wurde ursprünglich mit aufgenommen, weil sich das volk nach der wiedervereinigung auch eine gemeinsame verfassung geben sollte.
der wesensgehalt des GG sollte dabei selbstverständlich nicht angetastet werden.

eben symbolpolitik oder auch volksverarsche, wenn du so willst.
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RANG God of Clanintern

#19 - 06.06 22:21

wieso symbolpolitik bzw. volksverarsche?

Immerhin ist es mit dem Artikel möglich ne komplett neue Verfassung einzuführen.
Warum sollte das nicht möglich sein?

Ich sehe das übrigens auch als eine Möglichkeit an Deutschland wieder in eine Diktatur umzuwandeln.
Allerdings müsste ja dann das Volk freiwillig für eine Diktatur stimmen.
Düsenjäger

RANG The chosen one

#20 - 07.06 15:21

Jemand, der entsprechend mächtig ist und genug Anhänger um sich schart, bräuchte keine solche Legitimierung, um Deutschland wieder in eine Diktatur umzuwandeln...
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RANG God of Clanintern

#21 - 07.06 23:59

Dazu bräuchte er aber schon mächtig viele Anhänger... Insbesondere auch in Machtpositionen.

Ich will dir damit nicht ganz widersprechen, gebe dir da auch teils recht. Denkt doch nur mal dran was wäre, wenn die NPD mal etwas höhere Wahlprozente erreicht als jetzt.

Wer weiß ob dann die Parteien immer noch so abgeneigt wären ne Koalition mit denen zu bilden. Immerhin ginge es ja dann auch um den eigenen Machterhalt.
۪Я¡çћъ¡۪ŧçћ۪

RANG Lord of Clanintern

#22 - 10.06 22:10

Immerhin ist es mit dem Artikel möglich ne komplett neue Verfassung einzuführen.


eben nicht.
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RANG God of Clanintern

#23 - 11.06 08:52

ok, erklär mal wieso nicht.
Düsenjäger

RANG The chosen one

#24 - 11.06 09:18

Weil das Gesetz das verbietet.
TNT

RANG Deckschrubber

#25 - 12.06 11:20

Es geht eben nur mit einer außerverfassungsmäßigen Gewalt. Ich weiß ja nicht, ob im Falle der Piraten so etwas auch schon von nöten wäre um zB die beanstandeten Demokratiereformen vorzunehmen. Im GG 1-20 habe ich jetzt nichts genaues dazu gefunden. Lediglich die Sache mit dem Religionsunterricht ist mir aufgefallen. Da wären die Piraten schon nicht verfassungskonform.
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RANG God of Clanintern

#26 - 13.06 22:46

wie schön von dir dass du die piraten hier so hart ran nimmst, aber von der NPD kein wort verlierst.
TNT

RANG Deckschrubber

#27 - 14.06 13:30

Was interessiert mich die NPD? Ich bin nur Mitglied bei den Piraten.
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RANG God of Clanintern

#28 - 14.06 21:47

und was sagen deine Parteifreunde wenn du denen sowas erzählst?
TNT

RANG Deckschrubber

#29 - 19.06 12:39

Dann prüfen sie es nach und suchen nach Lösungen. Was sollen sie denn sonst machen? Rumheulen wie du? So macht man keine Politik.
[AF]Hound][DX][

RANG Kloputzer

#30 - 25.06 16:53

..."Ich sehe das übrigens auch als eine Möglichkeit an Deutschland wieder in eine Diktatur umzuwandeln.
Allerdings müsste ja dann das Volk freiwillig für eine Diktatur stimmen. "...

Ich sehe das uebrigens so, das wir schon lange in einer Diktatur leben, naemlich der des Kapitals!