Clanintern Clanintern Clanintern

Forum

Öffentliche Foren
FORUM: Support / Features / Feedback THEMA: Eingebettete Videos posten
AUTOR BEITRAG
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Lord of Skill

#91 - 02.02 16:24

Wenn es diesen nicht möglich ist zu prüfen dann haben sie die Funktion, es einzubinden, nicht anzubieten.

Ganz einfach, ganz logisch. Und darüber hinaus deutsches Recht. Wenn ich nicht weiß, von wem etwas ist, dann darf ich es auch nicht nutzen. Da der Erschaffer ja etwas dagegen haben könnte.
cbw.lava

RANG Hardcore Ruler

#92 - 02.02 19:23

quote:
Auch wenn es mich aufregt, dass hier immer nur unter dem Aspekt der "Abmahnung" diskutiert wird.

Das ärgert dich? Weshalb? Wundert dich das denn? Das eigentlich sinnvolle Rechtsmittel der Abmahnung wird/wurde gerade im Onlinebereich sehr oft missbraucht.

quote:
Man muss eigentlich viel eher anfangen und tatsächlich mal das Recht am eigenen Werk berücksichtigen, und vielleicht darauf kommen, dass es dem Urheber gegenüber unrecht ist, seine Werke einfach so nach Belieben zu nutzen. Aber nein, das sieht ja niemand, immer bloß die bösen ("ungerechtfertigten") Abmahnungen sind Fokus des Interesses...

Der erste Satz ist so vollkommen richtig. Aber wenn nicht gerade offensichtlich raubkopiertes Material verlinkt/eingetettet wird (Filmkopien, Songs etc....), so ist es für den Laien (und selbst für Experten) nicht immer einfach, festzustellen, ob gegen Rechte von Dritten verstoßen wurde oder nicht. Im Falle der Abmahnung wäre das richtige Vorgehen (in menschlicher, nicht rechtlicher Hinsicht!), stattdesen erst einmal auf den Rechtsverstoß (der ja als solcher überhaupt nicht erkennbar sein muss) hinzuweisen. Erst nach Verstreichen einer angemessenen Frist sollte dann - als letzter Ausweg, nicht als Regellösung! - abgemahnt werden. Ausnahmen davon können natürlich gemacht werden, wenn z.B. keine sichtbare Anstrengung der Beteiligten erkennbar ist, gegen Rechtsverstösse vorzugehen.

Der schlechte Ruf der Abmahnung kommt also nicht von ungefähr. Auch die Missbrauchsgefahr ist hoch: Es genügt doch, in einem Forum einen rechtswidrigen Beitrag zu verfassen. Das könnte der Rechteinhaber sogar selbst tun, oder sein Anwalt, oder eine andere von ihm beauftragte Person oder Institution, ohne, dass dies im Zweifelsfall beweisbar wäre...
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Lord of Skill

#93 - 03.02 13:01

quote:
Erst nach Verstreichen einer angemessenen Frist sollte dann - als letzter Ausweg, nicht als Regellösung! - abgemahnt werden.


Warum sollte ich als Urheber denn erst einmal freundlich hinter der gesamten Webgemeinde herlaufen, vor allem in Fällen, wo auch noch vorsätzlich oder zumindest wohlwissend meine Werke gemissbraucht werden?

Die Gesetze stehen fest, dass ich mir fremdes Eigentum nicht einfach aneigne sollte sich dem gesunden Menschenverstand erschließen. Das Ordnungsamt weist Falschparker nicht auch erst freundlich auf ihre Verfehlung hin und gibt das Knöllchen erst, wenn man nach Kenntnisnahme und angemessener Zeit das Auto noch immer noch abgeholt hat.

Klar, einige Anwälte haben von sich aus das Mittel der Abmahnung missbraucht um Kasse zu machen. Jeder Urheber allerdings, der gegen Fremde Personen von sich aus eine Unterlassungserklärung erwirkt handelt meiner Meinung nach absolut richtig.

quote:
Aber wenn nicht gerade offensichtlich raubkopiertes Material verlinkt/eingetettet wird


Was allerdings eher die Regel ist. Und bitte, erzähl mir jetzt nicht, dass das ja kaum jemand machen würde - auf so ein Niveau werde ich mich nicht herab lassen. Denn genau darum geht es doch in solchen Foren: Man will hauptsächlich tolle Dinge posten, die man "irgendwo" gefunden hat.
cbw.lava

RANG Hardcore Ruler

#94 - 03.02 17:02

quote:
Warum sollte ich als Urheber denn erst einmal freundlich hinter der gesamten Webgemeinde herlaufen, vor allem in Fällen, wo auch noch vorsätzlich oder zumindest wohlwissend meine Werke missbraucht werden?

In den Fällen eben nicht, wie ich ja auch geschrieben habe...

quote:
Klar, einige Anwälte haben von sich aus das Mittel der Abmahnung missbraucht um Kasse zu machen. Jeder Urheber allerdings, der gegen fremde Personen von sich aus eine Unterlassungserklärung erwirkt handelt meiner Meinung nach absolut richtig.

Da sind wir uns einig, wie mir scheint.

quote:
Was allerdings eher die Regel ist. Und bitte, erzähl mir jetzt nicht, dass das ja kaum jemand machen würde - auf so ein Niveau werde ich mich nicht herab lassen. Denn genau darum geht es doch in solchen Foren: Man will hauptsächlich tolle Dinge posten, die man "irgendwo" gefunden hat.

In "solchen Foren"? Was genau sind "solche Foren"? Ich rede hier von Communities wie CI, oder dem Wolfsoft-Forum z.B.. Da wären die Kandidaten wohl eher Lolcat-Vids und "Viral-Marketing"-Spots.
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Lord of Skill

#95 - 03.02 17:31

Du glaubst also nicht, dass hier in CI > 95% der geposteten Videos / Bilder urheberrechtsgeschützes Material wäre, das ohne Genehmigung des Urhebers gepostet wird?

Träum weiter!
cbw.lava

RANG Hardcore Ruler

#96 - 03.02 17:59

quote:
Du glaubst also nicht, dass hier in CI > 95% der geposteten Videos / Bilder urheberrechtsgeschützes Material wäre, das ohne Genehmigung des Urhebers gepostet wird?

Ich denke zwar, dass du dich irrst, aber darum gehts doch eigentlich garnicht. Ich glaube langsam, du denkst, ich würde hier unbedingt die Funktion zum Einbetten von Videos wollen Bestimmt nicht. Ich bin aus diversen Gründen froh, dass es das nicht geben wird (allein der Gedanke ans Scrollen durch videoüberladene Threads...)

Mir gehts allgemein um Urteile und Rechtsvorgänge zur sogenannten "Forenhaftung", speziell bezogen auf Verlinkung / Einbettung von fremden Inhalten, egal welcher Form.
Ich glaube, ich muss mal verdeutlichen, worums mir überhaupt geht, anhand eines fiktiven Beispiels (wohlgemerkt, ich beschränke mich hier auf den Umstand der Verlinkung und nicht der Einbettung von Videomaterial). Es gibt auf YouTube ein Video, in dem es um einen Leasingvertrag geht. Es ist eine mit anderem Videomaterial unterlegte Parodie von Gerhard Polt (= Urheber der Tonspur), du kennst es vielleicht. Kommen wir nun zum fiktiven Teil. Nehmen wir nun folgendes an: Jemand verlinkt dieses Video in einem Forumsbeitrag. Nehmen wir weiterhin an, das daraufhin der Forenbetreiber abgemahnt wird (nur um das klarzustellen, es ist selbstverständlich das gute Recht des Urhebers, die Verlinkung des Videos zu verbieten - mir gehts um die Methode). Die sofortige Einleitung rechtlicher Schritte würde ich aus menschlicher Sicht für verwerflich halten. Aus folgenden Gründen:

- Ein Rechtsverstoß ist hier für den Nutzer, der den Link im Forumspost erstellt hat, ebenso wie für den Forenbetreiber, unmöglich zu erkennen. Das Video hätte ebenso gut komplett vom Ersteller selbst stammen können (inzwischen hat natürlich die hohe Verbreitung des Videos dafür gesorgt, dass die Begebenheiten bekannt sind).
- Ein Urheber sollte deshalb, statt gleich rechtliche Schritte einzuleiten, sowohl Forenbetreiber als auch YouTube erstmal zur Löschung auffordern (was sein gutes Recht ist, und welchem die Betreiber auch nachkommen müssen). Kommt einer dieser beiden der Löschaufforderung doch nicht nach, so ist imho erst jetzt der Zeitpunkt für rechtliche Schritte gekommen. In der Regel würde ich jedoch davon ausgehen, dass Forenbetreiber und YouTube mit dem Rechteinhaber kooperieren. Die sofortige Einleitung rechtlicher Schritte hätte also für den Rechteinhaber keine Vorteile.

Und genau solche Beispiele, die ich eben genannt habe, sind es doch, die heutzutage Forenbetreibern kopfzerbrechen bereiten.
Mir gehts darum, das WIR ALLE als Menschen wieder lernen, besser MITEINANDER umzugehen. Denn verlernt, ja verlernt haben wir das teilweise mehr als nur gründlich.
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Lord of Skill

#97 - 04.02 15:05

Jau, dem will ich gar nichts mehr hinzufügen. Obwohl ich da noch ein wenig was zu sagen hätte, das aber vollkommen uninteressant wäre bzw. eine endlose Diskussion nach sich zöge, auf die ich keine Lust habe.

Natürlich sollten wir alle wieder brav miteinander umgehen. Aber Vernunft (?) stellt uns immer auch vor riesige praktische Probleme. Eines davon sehen wir hier.
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#98 - 05.02 21:45

quote:
Wenn es diesen nicht möglich ist zu prüfen dann haben sie die Funktion, es einzubinden, nicht anzubieten.

Ganz einfach, ganz logisch. Und darüber hinaus deutsches Recht.

Das klingt toll! Du solltest ein Lehrbuch schreiben! "Das deutsche Recht wie ich es sehe auf 3 Seiten mit Wachsmalkreide, ganz einfach, ganz logisch".

Wenn die Prüfpflicht so absolut wäre, müsste das ganze Forum entweder dicht gemacht werden oder eine Horde Anwälte (und selbst die wären in solchen Fällen angesichts der vielen Grauzonen fast nutzlos) jeden einzelnen Post vorab prüfen. Wer weiß ob ich nicht den ganzen bisherigen Post einfach kopiert habe?


Unabhängig davon, dass Elohim sich mal wieder Arroganz auf die Stirn tätowiert: Ich würd mir ja schon Gedanken machen, ob nicht das unaufgeforderte Posten von urheberrechtlich geschütztem und nicht völlig jugendfreiem Material durch gewisse TFler in öffentlich einsehbaren Gästebüchern eine gewisse rechtliche Relevanz haben könnte.
Gott *auf Abstellgleisen*

RANG Lord of Skill

#99 - 06.02 00:42

Und Du tätowierst nicht, indem Du Deine Rechtsansicht dagegen hältst, ja? Wie kindisch.
Spє¢iєs000Ι אּMaximum Speedאּ

RANG Prophet of Clanintern

#100 - 06.02 14:29

Du hast angefangen!!!
Green, M.D.

RANG Master of Clanintern

#101 - 14.02 10:22

quote:
Wenn es diesen nicht möglich ist zu prüfen dann haben sie die Funktion, es einzubinden, nicht anzubieten.

Das nennst du eine Rechtsansicht Schatziputzi? Bist du zufällig am Landgericht Hamburg?
cibo

RANG Lord of Clanintern

#102 - 22.02 10:41

Hier ein interessanter Kommentar.
König Bleistift mit Licht

RANG Godlike

#103 - 01.03 13:51

so, also rein damit und wenn jemand weint, einfach das Video plattmachen