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FORUM: Medien THEMA: Onlinedurchsuchungen Verfassungswiedrig
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Crush (korrumpiert die Jugend)

RANG Deckschrubber

#1 - 27.02 10:31

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Nordrhein-Westfälische Gesetz zur Onlinedurchsuchung verfassungswiedrig ist.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134

Es wurde vom Verfassungsgericht festgestellt, dass Onlinedurchsuchungen nur nach richterlichem Beschluss durchgeführt werden dürfen "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" und wenn dabei Vorkehrungen getroffen werden vertrauliche, private Daten zu schützen.

Das ist IMO ein deutliches Signal dafür, dass das bundesweite Onlinedurchsuchungsgesetz in seiner jetzigen Form auch nicht durchkommen wird.

Eine Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht aber immernoch aus. Bin mal gespannt wie die Verfassungsrichter darüber urteilen werden.
Der_Kiesch *moep*

RANG Master of Clanintern

#2 - 27.02 10:54

Auch und besonders wichtig:

quote:

Das Bundesverfassungsgericht stellt zudem erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt.


Damit sollten wirklich nur im konkret zu untersuchenden Fall auch wirklich Trojaner eingeschleust werden dürfen - und nicht wie mMn zu befürchten war - vorsorglich generell Trojaner / Sicherheitslücken eingebaut - die dann im konkreten Fall genutzt werden.
Crush (korrumpiert die Jugend)

RANG Deckschrubber

#3 - 27.02 14:15

OK, ich sehe grade im AF war schon vorher ein Thread zu dem Thema.
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